Das Leben des Brian und das Feiertagsgesetz NRW


Mittwoch 05.04.23, 07:53 Uhr

Waltraud Ehlert: „Ich glaub nich……“

Foto: Michael Grosler; www.Grosler.de

Am Karfreitag, 7. April um 20 Uhr präsentiert die Kabarettistin Waltraud Ehlert um 20 Uhr in der riff Bermudahalle Auszüge aus ihrem neuen Programm „Ich glaub nich…..“.  Anschließend zeigt die Initiative Religionsfrei im Revier um 21 Uhr den Film „Das Leben des Brian“. Der Eintritt ist frei. »Das neue Programm von Waltraud Ehlert ist nicht nur amüsant und lustig, es ist auch philosophisch- auf die typisch Ehlertsche Art. Wenn wir einen Satz mit „Ich glaub nich…..“ beginnen, kann der zum Beispiel mit „…., dass ich es pünktlich schaffe“, enden. Wir wissen es nicht genau, wir schätzen oder glauben.

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Freitag 31.03.23, 06:51 Uhr
Protest gegen klerikale Bevormundung am Karfreitag

„Das Leben des Brian“ und Waltraud Ehlert: „Ich glaub nich…..“

Monty Python - Always Look On The Bright Side Of Life [HD]

Karfreitag, 7. April, ab 19 Uhr im riff – Die Bermudahalle, Eintritt frei

Die Initiative Religionsfrei im Revier zeigt seit 2013 (von Corona unterbrochen) am Karfreitag in Bochum den Film „Das Leben des Brian“. Dies ist auch in diesem Jahr eine Demonstration gegen die klerikale Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger durch das Feiertagsgesetz NRW. Das Gesetz verbietet am Karfreitag „alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen“. Darunter fällt auch die Aufführung von mehr als 700 Filmen, die wie „Das Leben des Brian“ auf dem Index stehen.

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Montag 18.04.22, 14:07 Uhr

Brian und Otto der Nazirener

Monty Python - Otto (deleted scene Life of Brian)

Vor der Aufführung des Bochumer Karfreitag-Klassikers „Das Leben des Brian“ wurden in diesem Jahr auch die Szenen des Films gezeigt, die dem Final Cut zum Opfer fielen. Die umstrittenste Szene, die entfernt wurde, zeigte den Otto den Nazirener, der Brian sein Suizid-Kommando vorstellt. Hierfür existiert verständlicher Weise keine Synchronisation. Eine Text-Übersetzung ist hier zu finden.

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Dienstag 12.04.22, 13:34 Uhr

Bezirksregierung genehmigt „Das Leben des Brian“ am Karfreitag 3

Am Karfreitag soll wieder – wie es schon Tradition in unserer Stadt ist – der Film „Das Leben des Brian gezeigt werden“. Das widerspricht eigentlich dem Feiertagsgesetz des Landes und so hatte die Bezirksregierung Arnsberg zu befinden. Martin Budich informiert über das Ergebnis: »Die Riff-Bermudahalle in Bochum ist sehr wahrscheinlich der einzige Ort in NRW, an dem am diesjährigen Karfreitag eine von der Bezirksregierung genehmigte* der „Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltung“ stattfindet. Die Initiative Religionsfrei im Revier zeigt den Film „Das Leben des Brian“. Das Feiertagsgesetz NRW verbietet grundsätzlich, dass dieser Streifen an diesem Tag aufgeführt wird. Mehr als 700 weitere Filme stehen auf dem Index.

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Donnerstag 07.04.22, 12:31 Uhr
Always Look On The Bright Side Of Life

Karfreitag 2022 wird wieder „Das Leben des Brian“ gezeigt 2

Monty Python - Always Look On The Bright Side Of Life [HD]

Die Initiative „Religionsfrei im Revier“ wird nach zwei Jahren Pandemie bedingter Pause am Karfreitag wieder das „Leben des Brian“ zeigen. Beginn der Veranstaltung ist um 19 Uhr in der RIFF-Bermudahalle am Konrad-Adenauer-Platz in Bochum. Hiermit protestiert die Initiative gegen Bestimmungen des Feiertagsgesetz NRW, die „alle der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen“ am Karfreitag bis Samstag früh um 6 Uhr verbieten. Tanzveranstaltungen sind bereits am Donnerstag ab 18 Uhr untersagt.

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Samstag 20.04.19, 17:49 Uhr

Karfreitägliche Tanzpremiere in NRW

Die Riff-Halle am Karfreitagabend: Etwa 60 der 300 BesucherInnen enterten die Tanzfläche

In der Riff-Halle im Bermuda-Dreieck kam es gestern tatsächlich zur karfreitäglichen Tanzpremiere in NRW. Das Feiertagsgesetz NRW verbietet an sogenannten stillen Feiertagen – wie Karfreitag -alle Unterhaltungsveranstaltungen und erwähnt ausdrücklich das Tanzverbot. Auch die Aufführung von mehr als 700 Filmen ist an diesen Tagen verboten. Die Initiative Religionsfrei im Revier führt als Protest gegen diese klerikale Bevormundung seit sieben Jahren trotz anfänglichen Verbotes am Karfreitag den Film das „Leben des Brian“ vor. Gegen ein von der Stadt verhängtes Bußgeld wurde durch alle Instanzen geklagt. Das Bundesverfassungsgericht lehnte aber eine Entscheidung mit den Begründung ab, dass die Initiative die Möglichkeit ausgelassen habe, eine Ausnahmegenehmigung für die Vorführung des Films zu beantragen In der Begründung der Ablehnung beschriebt das Bundesverfassungsgericht, warum ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gute Chancen auf Erfolg hätte. mehr…


Donnerstag 18.04.19, 21:28 Uhr

Den Papst in der Tasche

Wenn Leute unverschämt viel Glück haben, dann sagt eine Redewendung, dass sie „den Papst in der Tasche haben“.  Das trifft hundertprozentig auf die Initiative „Religionsfrei im Revier“ zu.  Das Bistum Essen hat heute noch einmal Werbung für die morgige Veranstaltung der Initiative gemacht. Hier wird das Leben des Brian gezeigt und anschließend getanzt. Beides ist nach dem Feiertagsgesetz streng verboten. Aber die Bezirksregierung hat die Veranstaltung erlaubt. Da war im Bistum offensichtlich der Teufel los.


Dienstag 09.04.19, 11:58 Uhr
Always Dance on the Bright Side of Life

Karfreitag darf getanzt werden

Die Initiative Religionsfrei im Revier hat bei der Bezirksregierung in Arnsberg beantragt, am Karfreitag eine Ausnahmegehmigung zu bekommen, um am Karfreitag den Film das „Leben des Brian“ im Rahmen „…einer besonders unterhaltsamen öffentlichen Veranstaltung einschließlich Tanz gegen die klerikale Bevormundung an so genannten stillen Feiertagen.“ zeigen zu dürfen. Die Bezirksregierung hat die Ausnahmegehmigung erteilt. Damit sind die Bestimmungen des Feiertagsgesetzes faktisch von der Bezirksregierung als bedeutungslos erklärt worden. Die Initiative Religionsfrei im Revier zeigt seit sechs Jahren am Karfreitag den Film „Das Leben des Brian“, um gegen die klerikale Bevormundung in unserer Gesellschaft zu protestieren. Die „Brian Chronik“. Die Vorführung von mehr als 700 Filmen ist am Karfreitag durch das Feiertagsgesetz verboten. Dies ist für religionsfreie Menschen eine Provokation. Schließlich ist es ein Merkmal von fundamentalistischen Staaten, dass sie auch Gesellschaftsmitglieder, die nicht der Staatsreligion angehören, zwingen, sich religiösen Normen zu unterwerfen und dass bei Verstößen Strafen drohen. mehr…


Donnerstag 05.04.18, 10:27 Uhr
Erste legale Brian-Filmvorführung am Karfreitag

„Das Leben des Brian“ Bochum 2018

Daniella Wakonigg berichtet im Humanistischen Pressedienst über die Veranstaltung der Initiative Religionsfrei im Revier am Karfreitag im Bochumer Riff: »Bereits im sechsten Jahr in Folge zeigte die Initiative Religionsfrei im Revier am Karfreitag den Film „Das Leben des Brian“, dessen öffentliche Vorführung am Karfreitag deutschlandweit verboten ist. In diesem Jahr war die Filmvorführung in Bochum erstmals legal. Für die Organisatoren ist das jedoch kein Erfolg, da sie den Film nur wegen einer Ausnahmegenehmigung, nicht jedoch aufgrund einer Änderung des Feiertagsgesetzes legal aufführen durften. mehr…


Donnerstag 29.03.18, 10:28 Uhr
Die Initiative Religionsfrei im Revier lädt ein:

Antiklerikaler Schmäh im RIFF 1

Gunkl (Günther Paal) -- über Gott & Religionen

Der österreichische Kabarettist und Musiker Günther »Gunkl« Paal ist am Freitag in Bochum zu Gast bei der Karfreitagsveranstaltung von Religionsfrei im Revier. Wie in den letzten Jahren wird zum Abschluss des Abends der Film „Das Leben des Brian“ gezeigt. Vorher erlebt das Bochumer Publikum erstmals den antiklerikalen Schmäh des Wiener Kabarettisten. Zum Star der deutschen humanistisch-atheistischen Szene wurde Gunkl vor allem mit seinem Auftritt über Wüsten-Religionen, Wissen, Respekt und Kränkungen aus seinem Programm »Die großen Kränkungen der Menschheit«. mehr…


Dienstag 20.03.18, 21:20 Uhr
Bezirksregierung genehmigt Aufführung von "Das Leben des Brian"

Eine „besonders unterhaltsame Veranstaltung“ am Karfreitag 2

Unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat die Bezirksregierung Arnsberg die Vorführung des Films „Das Leben des Brian“ am diesjährigen Karfreitag in der Riffhalle im Bermuda-Dreieck genehmigt. Die Genehmigung. Damit ist das Feiertagsgesetz NRW in seiner zentralen Verbotsbestimmung für stille Feiertage faktisch von der Bezirksregierung aufgehoben worden. Das Feiertagsgesetz NRW verbietet nämlich am Karfreitag „alle der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen“ und die Aufführung von mehr als 550 Filmen, zu denen auch „Das Leben des Brian“ gehört. Die Initiative Religionsfrei im Revier zeigt seit sechs Jahren am Karfreitag diesen Film, um gegen die klerikale Bevormundung durch die Bestimmungen des Feiertagsgesetzes zu demonstrieren. Die Stadt Bochum hatte dies 2014 mit einem Bußgeld geahndet. Die Initiative klagte dagegen durch alle Instanzen und legte schließlich Verfassungsbeschwerde ein. mehr…


Montag 18.12.17, 13:42 Uhr
nach der "Brian-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts

Zahlt die Stadt das Bußgeld zurück? 2

Das Bundesverfassungsgericht (BVerG) hat eine Verfassungsbeschwerde der Initiative Religionsfrei im Revier gegen das Feiertagsgesetz NRW  nicht zur Entscheidung angenommen. Der Bochumer Amtsrichter a. D. Dr. Ralf Feldmann nennt die Stellungnahme des BVerG in einer ausführlichen Anmerkung „einen besonderen Fall verfassungsrechtlicher Arglist“. „Die Kammer hat  die Bochumer Verfassungsbeschwerde zwar „nicht zur Entscheidung angenommen“, gibt in der Begründung aber dem Schutzanliegen der Beschwerde Recht: der Beschwerdeführer habe nämlich die Möglichkeit gehabt, vom Regierungspräsidenten für die Filmvorführung eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Ein vorgeschaltetes Verwaltungsverfahren, so das Bundesverfassungsgericht, wäre nach den Grundsätzen seiner „Karfreitagsentscheidung“ erfolgreich gewesen und hätte ein  Bußgeld von vornherein verhindern können. Dieses Begründungselement der Entscheidung stellt mit verfassungsgerichtlicher Autorität klar: Die Vorführung des Filmes am Karfreitag hat den Feiertagsschutz nicht verletzt und war Wahrnehmung grundrechtlicher Freiheit.“ mehr…


Montag 04.12.17, 11:21 Uhr

Bundesverfassungsgericht lehnt Entscheidung über Feiertagsgesetz ab

In ungewöhnlich kurzer Zeit hat das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde der Initiative Religionsfrei im Revier entschieden. Gegenstand der Beschwerde war das Feiertagsgesetz NRW, das Unterhaltungsveranstaltungen an stillen Feiertagen verbietet. Die Initiative hatte dagegen protestiert, dass auch Nicht-Christen am Karfreitag nicht kollektiv fröhlich sein dürfen und hatte verbotener Weise den Film „Das Leben des Brian gezeigt“. Die Stadt Bochum verhängte daraufhin ein Bußgeld. Das Gericht hat nun eine Entscheidung darüber abgelehnt, ob die Freiheitsbeschränkungen des Feiertagsgesetzes mit den Normen des Grundgesetzes vereinbar sind. Die Initiative hätte zunächst vergeblich eine Ausnahmegenehmigung zur Durchführung der Veranstaltung beantragen und dann dagegen über alle Instanzen klagen müssen, um eine Verfassungsbeschwerde einreichen zu können. mehr…


Montag 04.12.17, 11:14 Uhr

Abgang eines Richters

Der 30. 11. 2017 war für die Initiative Religionsfrei im Revier ein spannender Termin. Es war klar, wenn es bis dahin keine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde gegen das Feiertagsgesetz NRW gibt, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Sache einen positiven Ausgang nimmt. Berichterstatter (also federführend verantwortlich) für die Verfassungsbeschwerde war nämlich Bundesverfassungsrichter Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier – ein äußerst konservatives CDU-Mitglied, das u. a. unter Helmut Kohl im Bundeskanzleramt gearbeitet hat. Es war klar, dass er auf keinem Fall der  Verfassungsbeschwerde statt geben würde. Am 30.11. ging er in Ruhestand. Und er schaffte es als Abschluss seiner Tätigkeit beim obersten deutschen Gericht, die  Verfassungsbeschwerde verfahrenstechnisch auszuhebeln. Der Kompromiss mit seinen KollegInnen: Grundsätzlich darf auch am Karfreitag etwas Unterhaltsames stattfinden – dies aber nur als beantragungspflichtige Ausnahme. Ob in diesem Fall ein Bußgeld angemessen ist, wenn keine Ausnahmegenehmigung beantragt wird, wurde erst gar nicht mehr erörtert.


Samstag 15.04.17, 21:27 Uhr

Mit Brian gegen klerikale Bevormundung

Hartmann Schimpf (links) und Armin Schreiner präsentierten am gestrigen Freitag in der Riff-Bermudahalle Zitate von Martin Luther. Es war die fünfte Veranstaltung der Initiative Religionsfrei im Revier, mit der seit 2013 jeweils am Karfreitag gegen die klerikale Bevormundung durch das Landesfeiertagsgesetz protestiert wird. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand wie in den Vorjahren die Aufführung des Films „Das Lebens des Brians“. Dieser Film gehört zu den mehr als 750 Filmen, die am Karfreitag nicht gezeigt werden dürfen.  Auch Tanzen und alle anderen öffentlichen Veranstaltung, die Spaß machen, verbietet das Gesetz am „stillen Feiertag“. mehr…


Mittwoch 12.04.17, 14:02 Uhr

Karfreitag: religionsfrei im Riff 1

Am Karfreitag lädt die Initiative Religionsfrei im Revier wieder zum Verstoß gegen das Feiertagsgesetz ein. In der Riff-Halle im Bochumer Bermuda-Dreieck wird um 21 Uhr verbotener Weise der Kultfilm „Das Leben des Brian“ gezeigt. Ab 19.30 Uhr gibt es ein Vorprogramm mit Videos aus der amerikanischen antiklerikalen Szene und Musikvideos von Carolin Kebekus „Dunk dem Herrn“ und Jan Böhmermanns Coming-Out „Ich bin Atheist“. In den vergangenen vier Jahren hatte sich die Initiative Religionsfrei im Revier mit ihrer Provokation gegen die staatliche Bevormundung mit religiösen Normen gewandt und sich nicht großartig mit Religion und Kirche beschäftigt. Im letzten Jahr haben die Repräsentanten der beiden Bochumer Großkirchen in einem Interview mit der örtlichen Lokalzeitung der Initiative einen mangelnden „Respekt vor religiösen Gefühlen“ vorgeworfen. Die Initiative hält dem entgegen, dass Religionen sich schon immer durch Intoleranz ausgezeichnet haben und immer versucht haben, ihre Normen auch Menschen aufzudrücken, die frei von Religionen leben wollen. mehr…


Freitag 31.03.17, 14:11 Uhr
Zum 5. Mal wird am Karfreitag "Das Leben des Brian" gezeigt

Always Look on the Bright Side of Life 1

Auch in diesem Jahr wird die Initiative Religionsfrei im Revier am Karfreitag (14. 4.) im Riff in Bochum öffentlich der Kultfilm „Das Leben des Brian“ zeigen und mit Bedacht gegen das Feiertagsgesetz NRW verstoßen. Das Gesetz untersagt an diesem Tag alle „der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen“. Tanz-Veranstaltungen sind verboten, Diskos müssen von Donnerstagabend bis Samstagmorgen geschlossen bleiben. Die Initiative Religionsfrei im Revier protestiert mit dieser Aktion zum fünften Mal gegen die religiöse Bevormundung in unserer Gesellschaft, die an diesem Beispiel besonders deutlich wird. Die Initiative hat im letzten Jahr eines ihrer Ziele erreicht und mit ihrer Provokation die Voraussetzung dafür geschaffen, eine Verfassungsbeschwerde gegen das Feiertagsgesetz in Karlsruhe einreichen zu können.  Im Fokus der Kritik der Initiative steht weiterhin der Gesetzgeber, der im Stile eines fundamentalistischen Staates religiöse Normen auch für die Bürgerinnen und Bürger verbindlich macht, die keiner christlichen Organisation angehören. Religiöse Intoleranz, wie sie im ersten Gebot des Alten Testamentes formuliert wird, soll in diesem Jahr und in den nächsten Jahren Begleitthema der Filmvorführung am Karfreitag sein. mehr…


Mittwoch 30.11.16, 13:04 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht kippt Verbotsregelung am Karfreitag 2

„Die Befreiungsfestigkeit des besonderen Stilleschutzes am Karfreitag ist mit den Grundrechten unvereinbar“, lautet die Überschrift einer heute veröffentlichten Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes. Mit diesem Juristen-Kauderwelsch ist gemeint, dass ein generelles Verbot jeglicher fröhlicher Betätigungen am Karfreitag verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber darf zwar Schutzbestimmungen erlassen, mit denen geregelt wird, dass ChristInnen ungestört der Ermordung ihres Religionsstifters gedenken, es muss aber auch Ausnahmen für Menschen geben, die gottlos glücklich sind.  Im konkreten Fall ging es um eine Beschwerde des „Bundes für Geistesfreiheit“, der am Karfreitag 2007 in München eine Veranstaltung unter dem Motto „Heidenspaß statt Höllenqual – religionsfreie Zone München“ abhalten wollte. Die Stadt untersagte dies.
Die Initiative Religionsfrei im Revier hat in den vergangen Jahren in Bochum gezielt gegen das Feiertagsgesetz verstoßen, indem sie den Film „Das Leben des Brian“ zeigte. Die Stadt Bochum hat deshalb ein Bußgeld verhängt. Diese Entscheidung wurde vom Amtsgericht in abgemilderter Form bestätigt. Dagegen hat die Initiative vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Sie rechnet damit, dass auch ihr Klage demnächst positiv entschieden wird.


Montag 04.07.16, 12:02 Uhr
Karfreitag und das Leben des Brian

Verfassungsbeschwerde eingereicht 3

Die Initiative Religionsfrei im Revier hat vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Feiertagsgesetz NRW eingereicht. Um darauf hinzuweisen, in wie vielen Bereichen in Deutschland immer noch gegen die vom Grundgesetz gebotene Trennung von Staat und Kirche verstoßen wird, hat die Initiative mit Bedacht seit mehreren Jahren am Karfreitag den Film „Das Leben des Brian“ gezeigt. Das Feiertagsgesetz NRW verbietet am Karfreitag „alle nicht öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen bis zum nächsten Tag 6 Uhr“. An diesem Tag dürfen z. B. mehr als 750 Filme nicht einmal in geschlossener Gesellschaft gezeigt werden. mehr…


Freitag 03.06.16, 08:15 Uhr
Verfassungsbeschwerde gegen das Feiertagsgesetz NRW

Der Weg nach Karlsruhe ist frei

Das Oberlandesgericht Hamm hat das Urteil des Bochumer Amtsgericht bestätigt, wonach ein Mitglied der Initiative Religionsfrei im Revier 100 Euro Bußgeld zahlen soll, weil  er gegen das Feiertagsgesetz NRW verstoßen hat. Die Initiative zeigt seit 2013 regelmäßig am Karfreitag den Film das „Leben des Brian“ gezeigt. Das Feiertagsgesetz NRW verbietet am Karfreitag jede Form von Unterhaltungsveranstaltung. Mehr als 750 Filmen stehen z. B. auf dem Index und dürfen nicht gezeigt werden. Die Filmvorführung war von Anfang an als gezielter Verstoß gegen das Feiertagsgesetz beabsichtigt. Die gesetzlich geregelte klerikale Bevormundung verstößt nach Ansicht der Initiative elementar gegen die Grundrechte auf Religions-, Kunst- und Meinungsfreiheit. Ziel ist es, das Feiertagsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall zu bringen. Hierzu mussten zunächst die Möglichkeiten des normalen Rechtsweges ausgeschöpft werden. Das ist nun erreicht. Das Oberlandesgericht Hamm hat den „Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde“ gegen das Urteil „als unbegründet verworfen“. Die Initiative kann jetzt ihre Verfassungsbeschwerde einreichen. mehr…