Montag 14.12.15, 16:46 Uhr

100 Euro Wegezoll zum BVerG


Die Initiative Religionsfrei im Revier ist heute einen Schritt weiter auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht (BVerG) gekommen. Dort soll dann entschieden werden, ob das Feiertagsgesetz NRW mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Feiertagsgesetz verbietet an stillen Feiertagen wie z. B.Karfreitag, „alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen“. Als Protest gegen diese religiöse Bevormundung wurde in den letzten drei Jahren am Karfreitag der Film „Das Leben des Brian“ gezeigt. Die Stadt hatte daraufhin ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro verhängt. Das Amtsgericht reduzierte heute das Bußgeld auf 100 Euro.
Dagegen wird die Initiative Widerspruch einlegen. Wenn das Verfahren alle möglichen Instanzen durchlaufen hat und das Bußgeld nicht aufgehoben wird, kann eine Verfassungsklage eingereicht werden. Vor dem Amtsgericht wies heute die Initiative mit Bildern aus dem Film auf den Gerichtssaal hin, in dem die Verhandlung stattfand: „Zur Kreuzigung“. Auf einem Tisch gab es gebackene Kreuze von der Hutzel-Bäckerei mit der Bitte: „Jeder nur ein Kreuz. “ Bilder der Aktion. Ausführliche Berichte sind in der WAZ „Streit um Film-Vorführung soll vor das Verfassungsgericht“ (n der Printversion ist ein Kommentar veröffentlicht) und im Neuen Deutschland Brian geht nach Karlsruhe zu finden.
Weitere Berichte:
RiBeL: Staat hilft religiöser Minderheit
WDR: Das Leben des Brian vor Gericht.
WDR: Lokalzeit Ruhr (ab 13,37 Minute)
HPD: Jeder nur ein Kreuz