Donnerstag 21.03.24, 10:53 Uhr
Erlaubter Heidenspaß statt Höllenqual an Karfreitag

Das Leben des Brian & Free Charlie


DAS LEBEN DES BRIAN (1979) - HD Trailer Deutsch

Am Freitag, dem 29. März zeigt die Initiative Religionsfrei im Revier dieses Mal im Bahnhof Langendreer den Film „Das Leben des Brian“. Dieser 40 Jahre alte Kultfilm schafft es in genialer Weise, die Lächerlichkeit von religiösem und politischen Fanatismus auf die Spitze zu treiben. Das Zeigen dieses Films ist ein Verstoß gegen das Feiertagsgesetz NRW. Vor dem Film wird die Kampagne „Free Charlie“ vorgestellt, die die Abschaffung des Gotteslästerungsparagraphen 166 des Strafgesetzbuches fordert. Die Veranstaltung beginnt um 20 Uhr.

Seit 2013 zeigt die Initiative Religionsfrei im Revier am Karfreitag den Film „Das Leben des Brian“. Das Feiertagsgesetz NRW verbietet an sogenannten „stillen Feiertagen“ alle „der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen“. Auch die Aufführung von mehr als 700 Filmen ist untersagt. Die Initiative erhielt 2014 ein Bußgeld der Stadt Bochum, weil sie trotz Ermahnung den Film erneut gezeigt hatte. Hiergegen klagte Religionsfrei im Revier durch alle Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht. Das BVerG lies die Beschwerde aber nicht zu, weil keine Ausnahmegenehmigung zum Zeigen des Filmes beantragt worden und der Rechtsweg damit nicht vollständig ausgeschöpft war. Letzteres ist zwingend erforderlich, um vor das oberste Gericht ziehen zu dürfen. In der Begründung der Nicht-Annahme der Verfassungsbeschwerde, argumentierte das BVerG, dass es gute Aussichten für eine Ausnahmegenehmigung gegeben hätte.

Dieser Hinweis ist für die zuständige Bezirksregierung in Arnsberg seitdem Richtschnur und sie genehmigt nun Jahr für Jahr „Das Leben des Brian“ in Bochum als die wahrscheinlich einzige legale Unterhaltungsveranstaltung am Karfreitag in NRW. In diesem Jahr hat die Bezirksregierung sogar angeboten, eine unbefristete Dauergenehmigung zu erteilen.
Die klerikalen Bestimmungen des Feiertagsgesetzes sind nur ein winziger Teil der religiösen Relikte in der Gesetzgebung. Ein weiteres Relikt ist der alte Gotteslästerungsparagraph 166 im Strafgesetzbuch. Der moderne Name lautet jetzt „Verunglimpfung von Weltanschauungen“. Der Paragraph wird aber nur gegen religionskritische Aktivitäten hervorgekramt. Es gibt nun eine Kampagne „Free Charlie“ mit dem Ziel, den Paragraphen zu streichen. Da mit dem § 166 vor allem die Darstellung von Karikaturen und Aktionen verfolgt wird, die sich über Gott, die Kirchen oder den Glauben lustig zu machen, bietet es sich an, diese sehr unterhaltsame Kampagne quasi als Vorfilm darzustellen.

Die Kampagne heißt „Free Charlie“, weil nach deutschem Recht die überlebenden Mitglieder der Redaktion des Satiremagazins »Charlie Hebdo« hätten verurteilt werden müssen, da ihre Zeichnungen Fundamentalisten dazu animierten, Terrorakte zu begehen.

Free Charlie! Kampagne zur Abschaffung des Gotteslästerungsparagrafen 166 StGB