Das Amtsgericht Bochum hat die Begründung des Urteils im Bußgeldverfahren gegen die Initiative Religionsfrei im Revier geschickt. Der Verantwortliche für die Aufführung des Films “Das Leben des Brian” am Karfreitag war wegen des Verstoßes gegen das Feiertagsgesetz NRW zu einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro verurteilt worden. Näheres. Der Film “Das Lebens des Brian” gehört z. Z. zu den 759 Filmen, die am Karfreitag nicht aufgeführt werden dürfen. Die Urteilsbegründung bestätigt, dass Menschen in unserer Gesellschaft auf Grund von christlichen Normen eingeschränkt werden. Wörtlich heißt es in der Begründung: “Die vorliegend relevante Hervorhebung für Karfreitag (§ 6 Abs. 3 Feiertagsgesetz NW) beruht darauf, dass es sich bei diesem Feiertag um einen der höchsten christlichen Feiertage handelt. Auf Grund dessen ist eine weitergehende Einschränkung als für normale Sonn- und Feiertage gerechtfertigt.” Genau dies hält die Initiative für verfassungswidrig. Eine Reihe von Grundrechten werden verletzt, wenn Menschen aus religiösen Gründen eingeschränkt werden. Die Urteilsbegründung im Wortlaut.
Sonntag 31.01.16, 18:07 Uhr
Vielleicht unpassend, aber ich schrei mich gerade weg bei der Liste ..Harald Juhnke ..und so… :-)
Wie bekloppt ist das denn?
Die Liste der Regisseure der nicht feiertagstauglichen Filme (nur so aus dem Kopf, also nicht vollständig) liest sich wie ein “who is who” der Filmgeschichte:
Sergio Leone, Robert Altman, Christoph Schlingensief, Roman Polanski, Robert van Ackeren, James Cameron, Helmut Käutner, Mel Brooks, Billy Wilder, Paul Schrader, David Cronenberg, John Carpenter, Luis Trenker, Wes Craven, Wolfgang Staudte, Terry Gilliam, Ken Russell,Blake Edwards, Frank Oz, Jacques Tati, Carl Reiner, Quentin Tarantino,…
Diese überkommene Regelung ist schlichtweg kulturfeindlich!
eigentlich viel schlimmer als kulturfeindlich- da wir vorgeschrieben, was ich an einem Tag öffentlich darf oder nicht.
Aber wenn das who is who schon nicht für die Freunde des Lattenjupps kompatibel ist- dann zeigt das wohl nur den Anachronismus dieses Aberglaubens.