Freitag 03.06.16, 08:15 Uhr
Verfassungsbeschwerde gegen das Feiertagsgesetz NRW

Der Weg nach Karlsruhe ist frei


Das Oberlandesgericht Hamm hat das Urteil des Bochumer Amtsgericht bestätigt, wonach ein Mitglied der Initiative Religionsfrei im Revier 100 Euro Bußgeld zahlen soll, weil  er gegen das Feiertagsgesetz NRW verstoßen hat. Die Initiative zeigt seit 2013 regelmäßig am Karfreitag den Film das „Leben des Brian“ gezeigt. Das Feiertagsgesetz NRW verbietet am Karfreitag jede Form von Unterhaltungsveranstaltung. Mehr als 750 Filmen stehen z. B. auf dem Index und dürfen nicht gezeigt werden. Die Filmvorführung war von Anfang an als gezielter Verstoß gegen das Feiertagsgesetz beabsichtigt. Die gesetzlich geregelte klerikale Bevormundung verstößt nach Ansicht der Initiative elementar gegen die Grundrechte auf Religions-, Kunst- und Meinungsfreiheit. Ziel ist es, das Feiertagsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall zu bringen. Hierzu mussten zunächst die Möglichkeiten des normalen Rechtsweges ausgeschöpft werden. Das ist nun erreicht. Das Oberlandesgericht Hamm hat den „Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde“ gegen das Urteil „als unbegründet verworfen“. Die Initiative kann jetzt ihre Verfassungsbeschwerde einreichen.
Das Urteil des OLG Hamm
Medienresonanz auf das Urteil
Ein bo-special zu ‚Das Leben des Brian und das Feiertagsgesetz NRW‘