Eine Torte ist eine Torte


Sonntag 18.07.10, 20:00 Uhr
Attac Bochum zum Prozess gegen bo-alternativ:

Tortenprozess als symptomatische Posse

Attac Bochum schreibt in einer Pressemitteilung: »Der Tortenprozess wegen der Veröffentlichung eines Plakats bei bo-alternativ.de ist eine gefährliche aber typische Posse, die Zeit, Geld und Nerven kostet. Offenbar soll genau das erreicht werden, denn ein Ende des Streits um den angeblichen Aufruf zur Gewalt wäre schon nach dem Freispruch für den verantwortlichen Redakteur im ersten Prozess möglich gewesen. Nun also zum dritten Mal. Hintergrund: Ein Plakat, auf dem die Spielfigur „Bomberman“ statt der von ihr üblicherweise benutzten Bombe eine Torte mit dem Antifa-Logo mit Wunderkerze schultert und auf dem zum Bochumer Anti-Naziprotest am 28.10.2008 mit „Kein Zuckerschlecken für Nazis“ aufgerufen wurde, hatte das Online-Medium auf seinen Seiten veröffentlicht. Die Bochumer Staatsanwaltschaft klagte den Redakteur wegen Aufrufs zur Gewalt an. Vor einem Jahr erfolgte der erste Freispruch im Bochumer Amtsgericht, doch der Staat ging in Revision vor dem Oberlandesgericht Hamm, das den Fall nach Bochum zurück verwies. Am 21. Juli stehen Staat und Medium erneut vor Gericht – hoffentlich mit vielen Zuschauern und Berichterstattern. mehr…


Samstag 17.07.10, 15:00 Uhr

Ein Prozess in drei Akten 1

Der AStA der Ruhr-Uni schreibt: »Zum dritten Mal tritt am kommenden Mittwoch ein Gericht zusammen, um über den Gewaltgehalt des Tortenplakates zu befinden, mit dem gegen den Naziaufmarsch am 25. Oktober 2008 mobilisiert wurde. Dieses Plakat war auch an der Uni massenhaft plakatiert worden. Obwohl es auf dem Campus von Jurist_innen und Staatsschützer_innen nur zu wimmelt, hat niemand an diesem Plakat vernehmbar Anstoß genommen oder gar Anzeige erstattet. Wie schon in der Vergangenheit praktiziert hat sich die Staatsanwaltschaft allein auf das Internetportal bo-alternativ.de eingeschossen und Anzeige gegen den verantwortlichen Redakteur erhoben. Der Vorwurf: Aufruf zur gefährlichen Körperverletzung. mehr…


Freitag 16.07.10, 12:00 Uhr
DGB-Regionsvorsitzender Michael Hermund zum Tortenprozess:

Staatsanwaltschaft konstruiert Fall

Der DGB Ruhr Mark schreibt: »Am 21. Juli findet der inzwischen dritte Gerichtstermin gegen den Verantwortlichen des Internetportals bo-alternativ.de statt. Ihm wird vorgeworfen zur schweren Körperverletzung aufgerufen zu haben, weil er ein Plakat dokumentierte, das zum Widerstand gegen einen Nazi-Aufmarsch am 25. Oktober 2008 aufgerufen hatte. Es zeigt ein Strichmännchen mit einer Torte und einer Wunderkerze unter dem Slogan „Kein Zuckerschlecken für Nazis“. „Der DGB hat am 25. 10. 2008 die Verantwortung für die Gegenkundgebung auf dem Dr. Ruer-Platz unter dem Motto ‚Wir sind Bochum – Nazis sind es nicht‘ übernommen. Ich war Veranstaltungsanmelder“, erklärt Michael Hermund, Vorsitzender der DGB Region Ruhr Mark, „Ich habe die Dinge damals also sehr intensiv verfolgt. Zu keinem Zeitpunkt gab es damals auch nur den kleinsten Hinweis, dass dieses Plakat ein Aufruf zur Gewalt darstellt. Auch in meinem Kooperationsgespräch mit der Polizei war keinerlei Rede davon, dass im Zusammenhang mit den Protestaktionen zur Gewalt aufgerufen würde. Für mich ist es eindeutig, dass die Staatsanwaltschaft im Nachhinein hier einen Fall konstruiert hat, der mit der Realität nichts zu tun hat.“ mehr…


Freitag 16.07.10, 09:00 Uhr

Eine Torte bleibt eine Torte

Stefan Laurin schreibt beim Weblog Ruhrbarone: „Der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit hat viele Gesichter. Der Beitrag der Staatsanwaltschaft Bochum besteht offensichtlich aus dem Führen sinnfreier Prozesse. Beschäftigungstherapie auf Staatskosten. Im Oktober 2008 illustrierten unsere Nachbarn vom Blog Bo-Alternativ einen Artikel über den Protest gegen eine Nazi-Demo in Bochum mit dem Bild einer Figur aus dem Computerspiel Super Bomberman (Frei ab 6 Jahren). Und diese Figur ist dabei eine Torte zu werfen.
Für die Staatsanwaltschaft Bochum war das ein Aufruf zur gefährlichen Körperverletzung. Im letzten Jahr traf man sich vor Gericht. mehr…


Donnerstag 15.07.10, 14:30 Uhr
LabourNet Germany schreibt zum Tortenprozess:

Zivilcourage für Staatsanwälte kriminell

LabourNet Germany schreibt zum Tortenprozess: »Es war schlimm genug mitangesehen zu haben, wie im Oktober 2008 eine Gruppe von Nazis durch unsere Stadt ziehen konnte, wie sie am Schauspielhaus ihre Erbsensuppe an einer „Feldküche“ genüsslich verspeisten, während Tausende von Bochumer BürgerInnen, ihrer Grundrechte beraubt, von einem unglaublichen Polizeiaufgebot daran gehindert wurde, diesen Marsch zu blockieren. Zu verdanken hatten wir Bochumer BürgerInnen dies unserem damaligen und mittlerweile geschassten Polizeipräsidenten Wenner. Es war ebenfalls schlimm, mitangesehen zu haben, wie ein Vertreter der Bochumer Staatsanwaltschaft auf genau dieser Demonstration es duldete, dass ein volksverhetzendes Plakat „Multikulti ist Völkermord“ ungestraft ausgerollt werden konnte. Das aber nun ausgerechnet genau diese Bochumer Staatsanwaltschaft dem verantwortlichen Redakteur der Internetplattform „bo-alternativ“ vorwirft, bei der Mobilisierung der Gegenproteste, durch die Veröffentlichung einer Karikatur zur Gewalt aufgefordert zu haben und ihm Absicht zur gefährlichen Körperverletzung unterstellt, ist, sehr vorsichtig formuliert, absurd oder grob fahrlässig abstrus. mehr…


Donnerstag 15.07.10, 11:00 Uhr
Die Linke Kreisverband Bochum zum Tortenprozess

Unverhältnismäßig und absurd

Die Linke Kreisverband Bochum schreibt: „Der bevorstehende Prozess gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ, der am 21. Juli vor dem Bochumer Amtsgericht neu verhandelt wird, ist unverhältnismäßig und absurd. Die Staatsanwaltschaft und die Justiz hätten gut daran getan, sich durch ihr Gebaren nicht der Lächerlichkeit preiszugeben. In diesem politisch motivierten Prozess kann der Beklagte auf die volle Solidarität Der Linken Bochum zählen.“ Hierzu erklärt der Sprecher des Kreisverband Bochum Sebastian Michaelis: „Die Wiederaufnahme eines Prozesses, der nie hätte stattfinden dürfen, ist ein Rückschlag für das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Wir haben den Eindruck, dass bewusst daran gegangen wird, zivilgesellschaftliches Engagement unter Strafe zu stellen. Auch ist Widerstand gegen Nazis die Pflicht eines jeden. Alles andere als ein Freispruch wird die rechtliche Verhältnismäßigkeit komplett ad absurdum führen.“


Mittwoch 14.07.10, 18:30 Uhr
Bochumer Forum für Antirassismus und Kultur

Tortenprozess geht uns alle an

Das Bochumer Forum für Antirassismus und Kultur schreibt: „Der erneute Prozesstermin am 21. Juli gegen den verantwortlichen Redakteur des Bochumer Internetportals bo-alternativ wegen der Dokumentation eines Plakats mit Comicfigur ist nicht nur eine Farce. Für das Bochumer Forum für Antirassismus und Kultur bedeutet der Prozess die Kriminalisierung antifaschistischen und antirassistischen Engagements. Wir sehen die Anklage gegen einen engagierten Redakteur eines Bochumer Alternativmediums als Angriff auf die Pressefreiheit und als Angriff gegen uns alle, die wir uns gegen Nazis in Bochum und anderswo wehren. mehr…


Mittwoch 14.07.10, 15:30 Uhr
Sevim Dagdelen zum Tortenprozess:

Ein Affront gegen AntifaschistInnen 1

Zum am nächsten Mittwoch stattfindenden Tortenprozess erklärt die Bochumer Bundestagsabgeordnete der Partei Die Linke, Sevim Dagdelen, dass die Neuauflage des Prozesses nach dem berechtigten und eindeutigen Freispruch aus dem Jahr 2009 nichts über den banalen Gegenstand des Verfahrens aussagt, „dafür aber sehr viel über den politischen Charakter des Prozesses“. Dagdelen weiter: „Gegenstand des Verfahrens ist eine Karikatur mit einem Strichmännchen, das eine Torte mit einer Wunderkerze in der Hand hält verbunden mit dem Text „Kein Zuckerschlecken für Nazis. 25.10.2008 Naziaufmarsch verhindern.“. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass mit diesem Prozess stellvertretend das dringend notwendige Engagement gegen Nazis in unserer Stadt kriminalisiert, Antifaschistinnen und Antifaschisten in ihrer Arbeit eingeschüchtert und ein neuer Meilenstein in der politischen Zensur durchgesetzt werden soll. mehr…


Mittwoch 14.07.10, 07:15 Uhr
Ver.di fordert Freispruch im Tortenprozess

Kleingeistige Verfolgung

Zum Tortenprozess gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ am 21.7. hat ver.di Bochum-Herne eine Stellungnahme abgegeben: »Anklagepunkt ist die Veröffentlichung der Karikatur (!) „Bomberman“ alias „Tortenman“. In diese Figur mit einer Torte in der Hand, in der eine Wunderkerze steckt, interpretiert die Bochumer Staatsanwaltschaft eine Aufforderung zur „Gewalt“ und die Absicht zur „gefährlichen Körperverletzung“. Die Gewerkschaft ver.di hatte wie viele andere Bochumer Organisationen, Verbände und Parteien in 2008 den Aufruf „Wir sind Bochum – Nazis sind es nicht“ unterschrieben und mit zur Mobilisierung gegen den Naziaufmarsch im Oktober 2008 beigetragen. Wir als Gewerkschaft gehen davon aus, dass der Protest gegen Neonazis wichtiger und bedeutsamer ist, als die kleinliche und kleingeistige Verfolgung angeblicher „Gewaltaufrufe“. Und deshalb ist auch der Freispruch im Juli 2009 konsequent und gerecht. Dieser Freispruch, der sogar vom Staatsanwalt beantragt worden war, ist ein Freispruch erster Klasse! mehr…


Dienstag 13.07.10, 12:00 Uhr
Solid protestiert gegen den Tortenprozess

Kriminalisierung der Staatsanwaltschaft 1

Benny Krutschinna, Sprecher der Jugendorganisation der Linken, Linksjugend [`solid] erklärt zu dem am 21. Juli vor dem Bochumer Amtsgericht stattfindenden Prozess gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de: „Der so genannte „Tortenprozess“ vor dem Bochumer Amtsgericht behandelt nun zum zweiten Mal eine Bagatelle sondergleichen. Der Comicfigur (!) als Gegenstand des Verfahrens wurde bereits im ersten Prozess 2009 vollkommen zu Recht jegliches Gewaltpotential abgesprochen. Wir als politische Bochumer Jugendgruppe verstehen die Neuauflage des Tortenprozess als Bedrohung unserer antifaschistischen Arbeit sowie jeglichen Engagements gegen Nazis in unserer Stadt. mehr…


Mittwoch 07.07.10, 22:00 Uhr

Prozess ist eine Farce 1

Der Vorsitzende der Linksfraktion im Rat der Stadt Bochum, Uwe Vorberg,  schreibt: »Wenn am 21. Juli erneut wegen eines Plakates mit Tortenmotiv, das zum Widerstand gegen einen Nazi-Aufmarsch mobilisieren sollte, gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de verhandelt wird, dann kann ich dies gelinde gesagt nur als Farce bezeichnen. Im ersten Prozess betrachteten weder die Staatsanwaltschaft noch der Richter das Plakat als Aufruf zur Gewalt und sprachen den Beschuldigten frei. Diese Entscheidung war richtig. Der Prozess hätte nie eröffnet werden dürfen. Anstatt jemand, der seit vielen Jahren für ein tolerantes Bochum kämpft, wieder vor ein Gericht zu zitieren, wäre es besser, die Strafverfolgungsbehörden würden sich um diejenigen kümmern, die täglich gegen MigrantInnen, Juden, Andersdenkende oder Andersaussehende hetzen. Für mich ist der Widerstand gegen die Nazis Pflicht. Ich betrachte den erneuten Prozess auch als Versuch, Widerstand zu delegitimieren und AntifaschistInnen einzuschüchtern. Dagegen müssen wir uns wehren. Jetzt und in Zukunft. «


Mittwoch 07.07.10, 22:00 Uhr
:bsz #835

Sisyphos gegen Torten und Gebühren

Die Redaktion der bsz schreibt über ihre aktuelle Ausgabe: »Der nimmermüde Kampf gegen Studiengebühren und die nicht enden wollende Justizposse um den ‚Tortenprozess‘ gegen bo-alternativ stehen im Fokus der aktuellen Ausgabe der Bochumer Stadt- & Studierendenzeitung. In der Gebührenfrage scheint das Rektorat der Ruhr-Universität ganz nach dem Motto „Strategie ist alles“ zu verfahren: Angesichts der sich auf Landesebene anbahnenden Abschaffung der ‚Campusmaut‘ zum Wintersemester 2011/12 werden die Gebührenmittel an der RUB nunmehr für drei statt bisher zwei Jahre verplant; außerdem wird mit der Verteilung der Gelder taktiert und bei der flankierenden PR-Arbeit „tief in die rhetorische Trickkiste“ gegriffen. mehr…


Montag 05.07.10, 12:30 Uhr

Das Sozialforum zum Tortenprozess

Das Bochumer Sozialforum hat eine Stellungnahme zum bevorstehenden Tortenprozess gegen bo-alternativ.de abgegeben. Hierin heißt es u.a.: „Für das Bochumer Sozialforum stellt sich die Frage, ob die Justiz in diesem Zusammenhang eigentlich noch den Anspruch hat, von der Bevölkerung ernst genommen zu werden. Haben die  Beschäftigten im Gericht und in der Staatsanwaltschaft nichts wichtigeres zu tun, als nach einem von der Staatsanwaltschaft selber geforderten Freispruch, noch zwei weitere Gerichtstermine stattfinden zu lassen? Gibt es irgendein öffentliches Interesse zu prüfen, ob die Veröffentlichung der Torte ein Aufruf zur “Begehung gefährlicher Körperverletzungen” darstellt? […] Doch auch ein zweiter Freispruch hinterlässt einen bitteren Beigeschmack. Der Staatsanwaltschaft ist es mit ihrer Anklage gelungen, antifaschistisches und soziales Engagement in Misskredit zu bringen. Menschen erleben, wie schnell man auf die Anklagebank kommt, wenn man entschlossen Nazis entgegen tritt. Alles andere als ein Freispruch wäre eine verheerende Niederlage für das zivilgesellschaftliche Engagement in unserer Stadt.“


Freitag 02.07.10, 07:00 Uhr
Die strafrechtliche Relevanz einer Backware oder auch ...

…das Gewaltpotential einer Torte 1

Das Bochumer Friedensplenum schreibt: „Am 21. Juli hat die politische Strafjustiz in Bochum erneut über die strafrechtliche Relevanz einer Backware zu entscheiden. Das Amtsgericht verhandelt im sogenannten Tortenprozess ein zweites Mal über ein Plakat, mit dem im Oktober 2008 in Bochum hundertfach zum Widerstand gegen einen volksverhetzenden Aufmarsch der NPD „gegen Überfremdung, Islamisierung und Ausländerkriminalität“ aufgerufen wurde. Bo-alternativ.de dokumentierte das Plakat – ein mit einer Torte einherstolperndes Strichmännchen mit der Unterschrift „Kein Zuckerschlecken für Nazis, 25.10.08, Naziaufmarsch verhindern“. Die Anklage der Staatsanwaltschaft, die in der Karikatur die Comicfigur Bomberman erkannte und dem verantwortlichen Redakteuer von bo-alternativ.de deshalb umstandslos vorwarf, er rufe damit öffentlich zur Gewalt und zur gewaltsamen Verhinderung der Nazidemonstration auf, fiel in der ersten Runde vor dem Amtsgericht Bochum in sich zusammen: Selbst der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft mochte in der Karikatur weder objektiv noch subjektiv einen Gewaltaufruf sehen und auch auf seinen Antrag sprach der Richter frei. mehr…


Mittwoch 30.06.10, 22:00 Uhr

Zur Fortsetzung des Tortenprozesses

Das Bochumer Bündnis gegen Rechts hat in einer Erklärung zum Prozess Stellung genommen, der am 21. Juli vor dem Bochumer Amtsgericht gegen den verantwortlichen Redakteur von „bo-alternativ“ stattfindet: »Gegenstand des Verfahrens ist die Karikatur „Tortenman“, die in 2008 vor der Demonstration gegen den NPD-Aufmarsch auf der Internet-Plattform „bo-alternativ“ veröffentlicht wurde. Die Bochumer Staatsanwaltschaft hatte gegen die Veröffentlichung dieser Karikatur Anklage vor dem Amtsgericht erhoben. Die Anklageschrift beinhaltete den Vorwurf des Aufrufs zu „Gewalttätigkeiten“ und der „gefährlichen Körperverletzung“. Wie absurd dieser Anklagepunkt war, wird letztendlich daran deutlich, wenn im Freispruch des Amtsgerichts vom 2.7.2009 festgestellt wird, dass eine „Strafbarkeit (im Sinne der Anklage) nicht ersichtlich ist“. mehr…


Samstag 12.06.10, 19:00 Uhr
Am 21. Juli geht der Prozess gegen bo-alternativ.de weiter

Tortenprozess im Sommerloch 3

Das Bochumer Amtsgericht hat den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de zum dritten Tortenprozess geladen. Am Mittwoch, den 21. Juli wird um 9.00 Uhr im Saal 134 darüber verhandelt, ob die Veröffentlichung des nebenstehenden Plakates auf dieser Webseite einen Aufruf zur schweren Körperverletzung darstellt. Im ersten Prozess hatte das Gericht auf Freispruch entschieden. Die Staatsanwaltschaft war in Sprungrevision vor das Oberlandesgericht (OLG) gezogen. Die RichterInnen in Hamm bemängelten die Urteilsbegründung und verwiesen das Verfahren zurück an das Bochumer Amtsgericht. Hier beginnt der Prozess dann von vorne und kann dann über das Landgericht auch wieder zum OLG gehen. Ausführliches zu dieser Kriminalisierungsgeschichte.


Dienstag 12.01.10, 13:00 Uhr

Die Torte bleibt weiter eine Torte

Der zweite Strafsenat des Oberlandesgerichtes in Hamm hat den Tortenprozess an das Bochumer Amtsgericht zurück verwiesen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de vor, mit dem nebenstehenden Plakat zur schweren Körperverletzung aufgerufen zu haben. Das Bochumer Amtsgericht hatte in erster Instanz auf Freispruch entschieden. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess ebenfalls auf Freispruch plädiert, aber anschließend eine Sprungrevision vor dem OLG eingelegt. (Näheres siehe im bo-special zu diesem Fall). Der Vorsitzende Richter beim OLG hatte gleich zu Beginn der Sitzung erläutert, dass das Gericht Mängel in der Urteilsbegründung sähe, aber um das Verfahren zu beenden, vorschlage es einzustellen. Die Gerichtskosten sollten von der Staatskasse übernommen werden und der Angeklagte aber seine eigenen Kosten (d. h. die Anwaltsgebühren) übernehmen. Diesen Vorschlag hat der Angeklagte abgelehnt und auf einen Freispruch bestanden. Das Verfahren wird nun neu vor dem Amtsgericht Bochum aufgerollt. Der Vorsitzende Richter betonte in der Urteilsbegründung, dass damit nur die Urteilsbegründung gerügt würde. Auch das neue Verfahren könne zu einem Freispruch führen, müsse aber fundierter begründet werden.


Sonntag 06.12.09, 16:00 Uhr

Eine Torte bleibt eine Torte

Am 12. Januar findet der nächste Gerichtstermin im Tortenprozess statt. Das Oberlandesgericht in Hamm verhandelt dann über den Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft Bochum. Letzere hatte den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de angeklagt, zur gefährlichen Körperverletzung aufgerufen zu haben, indem das nebenstehende Plakat veröffentlicht wurde. Im Prozess vor dem Bochumer Amtsgericht machte der Richter von Anfang an klar, dass die Veröffentlichung des Plakates keine Straftat ist. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft – der allerdings nicht aus der Politabteilung der Staatsanwaltschaft kam – plädierte dann ebenfalls auf Freispruch. Es gab also einen Freispruch erster Klasse. Die Politabteilung der Staatsanwaltschaft gab aber keine Ruhe und ging in Revision. Das Oberlandesgericht muss nun entscheiden, ob in der ersten Instanz juristisch alles richtig bedacht worden ist. Wenn es Mängel erkennt, geht das Verfahren zurück an das Amtsgericht Bochum. Dann darf sich eine andere Richterin oder ein anderer Richter damit befassen. Mehr zum Tortenprozess.


Mittwoch 26.08.09, 10:00 Uhr
Eine Torte ist eine Torte, aber...

…die Staatsanwaltschaft geht in die Sprungrevision

Die Staatsanwaltschaft Bochum hält die Beweisführung im Tortenprozess gegen den verantwortlichen Redakteuer von bo-alternativ.de für lückenhaft und widersprüchlich. Sie sieht im Urteil eine Verletzung materiellen Rechts und hat eine Sprungrevision beantragt. Das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm soll – so der Antrag der Bochumer Staatsanwaltschaft – das Urteil aufheben und zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht verweisen. Es soll ein neuer Versuch unternommen werden, eineN RichterIn zu finden, die oder der die Torte für eine Bombe hält. Im Torten-Prozess hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft – er kam nicht aus der Politabteilung –  auf Freispruch plädiert. Der Richter hatte gleich zu Beginn des Prozesses deutlich gemacht, dass er die Anklage für rechtlich substanzlos hält. Die Staatsanwaltschaft hofft nun darauf, dass die Revision beim OLG Hamm in einem Strafsenat landet, der wie sie selbst die Grundrechtsdimension des Falles leugnet.


Samstag 01.08.09, 12:00 Uhr

Bodo zum Tortenprozess

Das Straßenmagazin bodo hat einen ausführlichen Bericht über den Tortenprozess gegen bo-alternativ.de veröffentlicht.


Mittwoch 15.07.09, 07:00 Uhr
Die Bochumer Staatsanwaltschaft ist die Bochumer Staatsanwaltschaft

Geht der Tortenprozess weiter?

Der Prozess gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de im Tortenprozess ist überraschenderweise noch nicht zu Ende. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess selber Freispruch beantragt und der Richter hatte auch auf Freispruch entschieden. Trotzdem legte die Staatsanwaltschaft jetzt Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Das kann ganz vieles bedeuten: Am wahrscheinlichsten ist, dass die Staatsanwaltschaft einfach verbittert ist, wie deutlich Richter Dr. Deutscher und Anwältin Anne Mayer im Prozess die Staatsanwaltschaft darauf aufmerksam gemacht haben, was sie bei der Formulierung der Anklageschrift vergessen haben: Die einschlägigen höchstrichterlichen Urteile zu lesen. Der Einspruch der Staatsanwaltschaft soll vielleicht der Versuch sein, den Freispruch als umstritten darzustellen. Vielleicht kennt die Staatsanwaltschaft den Freigesprochenen immer noch nicht richtig und hofft, ihn einschüchtern zu können. Es kann aber auch sein, dass nur eine Fristverlängerung erwirkt wurde. Genau so gut kann es Meinungsverschiedenheiten in der Staatsanwaltschaft geben. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft im Prozess war schließlich nicht aus der Abteilung „politische Straftaten“ der Bochumer Staatsanwaltschaft, die die Anklage formuliert hat. Ihn hat die Darstellung des Richters einfach überzeugt, dass die Anklage rechtlich nicht fundiert ist. Die ziemlich verbiesterte Politabteilung der Staatsanwaltschaft will aber nichts unversucht lassen, um bo-alternativ.de zu kriminalisieren. Wenn die Staatsanwaltschaft ernsthaft Berufung oder Revision gegen den Freispruch einlegt, wird an dieser Stelle darüber zu lesen sein.


Mittwoch 15.07.09, 07:00 Uhr

Der Freispruch

In ungewöhnlich kurzer Zeit liegt das schriftliche Urteil vor, das den Freispruch im Tortenprozess am 2. Juli gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de begründet. Richter Dr. Deutscher verweist dabei auf einen eigenen Text. Er hat sich offenbar intensiver mit dem Thema beschäftigt. Das Urteil im Wortlaut.


Freitag 03.07.09, 22:00 Uhr

Dokumentation: Die Anklageschrift im Tortenprozess

Das Stragfesetzbuch verbietet in § 353d, 3 die Veröffentlichung der Anklageschrift eines Strafverfahrens „bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden“ ist. Dies ist eigentlich als Schutz der Angeklagten vor öffentlicher Vorverurteilung oder zur Verhinderung der Beeinflussung von Schöffen gedacht. Völlig unsinnig ist diese Bestimmung, wenn  Angeklagte eine gegen sie gerichtete Anklageschrift nicht veröffentlichen dürfen, um zu dokumentieren, wie absurd die gegen sie erhobenen Vorwürfe sind. Hier ist nun die Anklageschrift im Tortenprozess als Faksimile.


Freitag 03.07.09, 18:00 Uhr

Tortenprozess als Fiasko für die Staatsanwaltschaft

Die Soziale Liste schreibt zum Ausgang des gestrigen Torten-Prozesses: „Es war offensichtlich ein Versuch der Staatsanwaltschaft Bochum, zu testen, wie weit man in dem Versuch gehen kann, antifaschistische und demokratische Kräfte zu kriminalisieren. Der Versuch endete allerdings in einem Fiasko. Die breite Solidaritätsbewegung und die hohe mediale Aufmerksamkeit trugen wesentlich zum Freispruch bei. Dass dieser Prozess überhaupt statt fand, wirft die Frage auf, ob die Bochumer Staatsanwaltschaft sich mit den relevanten Straftaten beschäftigt. Ein breites Betätigungsfeld wären zum Beispiel die umfangreichen Ausschreitungen von Neonazis auch in unserer Stadt.“


Donnerstag 02.07.09, 20:00 Uhr

Ruhr Nachrichten über den Prozess

Freispruch

„Bomberman“ ruft nicht zur Gewalt auf

Von Jörn Hartwich am 2. Juli 2009 16:29 Uhr
BOCHUM Das war ein Erfolg auf ganzer Linie: Im Streit um die Deutung einer Comic-Zeichnung ist der Betreiber der Internet-Seite „bo-alternativ.de“ am Donnerstag vom Bochumer Amtsgericht freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte den 58-Jährigen ursprünglich wegen Aufrufs zur Gewalt angeklagt, dann aber ebenfalls Freispruch gefordert. Zum vollständigen Artikel


Donnerstag 02.07.09, 20:00 Uhr

WAZ Bericht über den Prozess

Freispruch

Gericht: Brennende Torte war kein Gewaltaufruf

Bochum, 03.07.2009, Bernd Kiesewetter

Bochum. Eine brennende Torte ist kein Aufruf zur Gewalt. Das entschied am Donnerstag Amtsrichter Dr. Axel Deutscher im Prozess gegen den Betreiber (58) des linksalternativen Internetmagazins „bo-alternativ.de“, Martin Budich. Folglich wurde er freigesprochen.
Eine brennende Torte ist kein Aufruf zur Gewalt. Das entschied am Donnerstag Amtsrichter Dr. Axel Deutscher im Prozess gegen den Betreiber (58) des linksalternativen Internetmagazins „bo-alternativ.de“, Martin Budich. Folglich wurde er freigesprochen. Zum vollständigen WAZ-Artikel.


Donnerstag 02.07.09, 15:00 Uhr

Freispruch erster Klasse

Der heutige Torten-Prozesses gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de endete mit einem Freispruch. Die BesucherInnen des Prozesses wurden ZeugInnen eines recht ungewöhnlichen Vorgangs. Freisprüche in politischen Prozessen sind schon recht selten. Da wird bei erwiesener Unschuld eher ein Prozess eingestellt, als dass ausdrücklich festgestellt wird, dass der Tatvorwurf haltlos ist. Aber dass selbst die Staatsanwaltschaft sich von ihrer Anklage distanziert und auf Freispruch plädiert, das ist eine absolute Rarität. Geschieht dies dann auch noch ohne Beweisaufnahme aus Rechtsgründen, dann ist das schon eine Ohrfeige für die VerfasserInnen der Anklageschrift und die Richterin, die diese Anklage zugelassen haben. Zwischen Anklage und Prozess hatte es allerdings eine beeindruckende Solidarisierung mit bo.alternativ.de gegeben. In der Öffentlichkeit war völlig deutlich geworden, dass die Staatsanwaltschaft mit der Anklage einen politischen Prozess führen wollte. Axel Deutscher, einer der souveränen Strafrichter des Amtsgerichtes Bochum machte gleich zu Beginn des Prozesses deutlich, dass die Anklage substanzlos sei und er das Verfahren einstellen wolle. Dies habe nichts mit politischer Einstellung zu tun, sondern sei die rein rechtliche Würdigung des Falles. Anne Mayer, die Anwältin des Angeklagten machte deutlich, eine Einstellung des Verfahrens sei nicht akzeptabel. Der Staatsanwaltschaft, die eine solche Anklage erhebe, müsse mit einem klaren Freispruch erwidert werden. Auch der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft wollte ebenfalls die Peinlichkeit schnelll aus der Welt haben und plädierte auf Freispruch. Auf dem Gerichtsflur saßen der DGB-Vorsitzende Ruhr-Mark Michael Hermund, der Pfarrer der Christus Kirche Thomas Wessel und der Geschäftsführer des Kinder- und Jugendringes Bochum Rolf Geers. Sie sollten auf Antrag des Angeklagten als Zeugen auftreten. Auf ihre Aussagen kam es nun nicht mehr an. Auch wenn der Ausgang des Prozesses klar war, hielt Anne Mayer ein ausführliches Schlussplädoyer. Sie machte mit vielen Beispielen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung deutlich, dass die Staatsanwaltschaft eine Anklage erhoben hatte, ohne beim BGH nachzuschauen.Die Redaktion von bo-alternativ.de bedankt sich für die beeindruckende Solidarität, die wir in den letzten Wochen und Monaten erfahren haben. Fazit: Die öffentliche Forderung nach Freispruch war erfolgreich!


Mittwoch 01.07.09, 18:00 Uhr

Solidarität mit bo-alternativ

In einer Erklärung zu morgigen Prozess gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de erinnert die Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion Sevim Dağdelen an den Nazi-Überfall auf die 1. Maikundgebung des DGB in Dortmund: „Diese Strafverfolgung von jemandem, der sein demokratisches und friedliches Engagement seit Jahrzehnten unter Beweis gestellt hat, erweckt im Schatten der Ereignisse von Dortmund erhebliche Zweifel, ob die Justiz in Bochum die Zeichen der Zeit erkannt hat. Die Anklage ist ein Affront gegen die Menschen, die sich am 25. Oktober in Bochum und an anderen Tagen in anderen Städten den Nazi-Aufmärschen entgegen stellten. Ich fordere die sofortige Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch.“ Die vollständige Erklärung.


Mittwoch 01.07.09, 12:00 Uhr
Die Linkspartei zum Tortenprozess:

Provinzposse oder politisches Kalkül?

Zu dem bevorstehenden Prozess gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de am kommenden Donnerstag, 02. Juli erklärt sich die Bochumer Linkspartei solidarisch mit dem Angeklagten, „der gemeinsam mit vielen anderen Bochumer Bürgerinnen und Bürgern in Oktober letzten Jahres zu der Demonstration gegen den Nazi-Aufmarsch in Bochum aufgerufen hat.“ Weiter heißt es: „Jetzt soll ihm der Prozess gemacht werden, weil er in auf den Internetseiten bo-alternativ ein Plakat dokumentiert hat, welches eine Comicfigur zeigt, die eine Torte mit Kerze hält. Das Ganze ist untertitelt mit dem Text: ‚Kein Zuckerschlecken für Nazis!‘. Die Bochumer Staatsanwaltschaft wertet das als Aufruf zu Gewalt und gefährlicher Körperverletzung. Nicht nur, dass dieses Plakat schon vorher hundertfach in Bochum und auf anderen Webseiten zu sehen war, und der Angeklagte lediglich seiner journalistischen Chronistenpflicht nachgekommen ist: Besorgnis erregend ist vor allem der Versuch der Staatsanwaltschaft, in diesem Fall eine Torte als Bombe umzuinterpretieren. Während die Gewalttaten und Übergriffe von Neonazis immer dreister und brutaler werden, soll hier ein Bochumer Antifaschist offensichtlich kriminalisiert werden. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind dabei ebenso fadenscheinig wie lächerlich. Handelt es sich hier also um eine Provinzposse? Die Linke vermutet vielmehr politisches Kalkül und wertet den Prozess als Angriff auf alle Bochumerinnen und Bochumer, die sich im vergangenen Jahr dem Nazi-Aufmarsch in Bochum mutig entgegen gestellt haben.“


Dienstag 30.06.09, 10:00 Uhr

WAZ-Bericht zum Prozess

Bernd Kiesewetter kündigt in der WAZ den Prozess gegen bo-alternativ.de an:“Nach einer sehr umstrittenen Anklage gegen den Betreiber (58) der linksalternativen Internetseite „bo-alternativ.de“ beginnt am Donnerstag, 2. Juli, um 11.15 Uhr der Prozess vor dem Amtsgericht. Der Fall birgt juristisch, gesellschaftlich, politisch und nicht zuletzt emotional Brisanz. Mit Richter Dr. Axel Deutscher wird ein erfahrener Mann, der ein Freund klarer Worte ist, über die Sache entscheiden.“ Der vollständige Artikel.