Mittwoch 13.01.10, 16:00 Uhr

bo-special zum Torten-Prozess

Eine Torte ist eine Torte

Am 2. Juli 2009 fand vor dem Bochumer Amtsgericht ein Prozess gegen den verantwortlichen Redakteur von www.bo-alternativ.de statt. Ihm war vorgeworfen worden, zur gefährlichen Körperverletzung aufgerufen zu haben, indem er die rechts abgebildete Karikatur in einer Meldung veröffentlicht hat, die über den Widerstand gegen einen Naziaufmarsch am 25. Oktober 2008 in Bochum informierte. Die Anklageschrift im Wortlaut. In einer Solidaritätserklärung bewerteten eine Reihe prominenter Persönlichkeiten die Anklage als einen “Affront gegen die Menschen, die sich am 25. Oktober in Bochum und an anderen Tagen in anderen Städten den Nazi-Aufmärschen entgegen stellten.” Der Prozess endete mit einem Freispruch erster Klasse.
Die Bochumer Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Revision ein. Am 12. Januar 2010 entschied das Oberlandesgericht in Hamm, dass das Verfahren erneut vor dem Amtsgericht verhandelt werden soll. Das Amtsgericht entschied am 21. Juli 2010, dass die Veröffentlichung des Plakates strafbar sei und verurteilte den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de zu 30 Tagessätzen á 50 Euro. Die Berufsverhandlung wird am 21. Oktober vor dem Landgericht Bochum stattfinden.
In diesem bo-special werden Meldungen von bo-alternativ.de und Beiträge anderer Medien dokumentiert, die sich mit dem erneuten Versuch befassen, www.bo-alternativ.de zu kriminalisieren.

Freitag 20.08.10, 20:00 Uhr

Der Tortenprozess geht zügig weiter

Am 21. Oktober wird nach Amtsgericht, Oberlandesgericht und abermals Amtsgericht nun das Bochumer Landgericht darüber zu befinden haben, ob eine Torte eine Torte ist. Zur Chronik des Tortenprozesses. Zur Erinnerung: Der verantwortliche Redakteur von bo-alternativ.de ist wegen nichts Geringerem angeklagt, als mit der Veröffentlichung des nebenstehenden Plakates zur “gefährlichen Körperverletzung” aufgerufen zu haben. Wörtlich klagt die Staatsanwaltschaft an: “Diese Form der Darstellung [...] stellt sich gleichzeitig als Aufruf an die Teilnehmer der Gegendemonstration dar, bei der öffentlichen Versammlung Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet oder bestimmt sind, ohne behördliche Ermächtigung mit sich zu führen und diese zur Begehung von Vergehen der gefährlichen Körperverletzung einzusetzen.” Die Anklageschrift im Wortlaut. Wann und wo die vierte Runde im Tortenprozess am 21. Oktober weitergeht, wird rechtzeitig mitgeteilt.

Donnerstag 05.08.10, 18:00 Uhr
Der AStA der RUB zum Tortenprozess:

Das Urteil ist lächerlich und haltlos

Der AStA der Ruhr-Uni-Bochum kritisiert in einer Stellungnahme das Urteil und dessen Begründung im Tortenprozess. „Das Urteil und dessen Begründung ist lächerlich und haltlos”, kommentiert Jan Keitsch, AStA-Vorsitzender der RUB die Ereignisse. Der AStA verweist darauf, dass das Plakat nicht einmal von bo-alternativ.de gestaltet worden sei. Es dokumentierte lediglich das Plakat wie in vielen anderen Fällen auch. Weiter heißt es in der Stellungnahme: »Was die Demonstration selbst angeht, so bedankte sich die Polizei Bochum nach der Veranstaltung ausdrücklich für den friedlichen Hergang, auch seien keine Waffen bei Demonstrant_innen gefunden worden. „Das Urteil stellt einen erheblichen Eingriff in die Pressefreiheit dar”, resümiert Anne Gerger, AStA-Referentin für Öffentlichkeitsarbeit an der RUB. „Weiterhin ist es ein Angriff auf alle, die sich gegen Nazi-Aktivitäten stark machen und auf das menschenverachtende Weltbild der rechten Szene aufmerksam machen wollen.”« Die vollständige Stellungnahme im Wortlaut.

Donnerstag 05.08.10, 14:00 Uhr

Das 3. Tortenprozess-Urteil

Die Richterin am Amtsgericht Bochum, Heller, hat nun auch schriftlich ihr Urteil im 3. Tortenprozess gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de vorgelegt. Die Aggressivität der Comic-Figur leitet sie daraus ab, dass die Figur “breitbeinig” steht und: “Die Augenbrauen sind jeweils an den Seiten hochgezogen. Die Augen bestehen aus zwei senkrechten Strichen.” Dies “konnte und sollte aus der Sicht eines objektiven Betrachters als Aufforderung verstanden werden, notfalls auch mit Gewalt die Demonstration der NPD zu verhindern.” Die Richterin behauptet in ihrer Begründung auch: “Die Verhinderung einer angemeldeten, nicht verbotenen Demonstration ist jedoch mit legalen Mitteln nicht möglich.” Die Urteilsbegründung als pdf-Datei. Die Urteilsbegründung ist vollständig. Auch im Original folgt auf Absatz IV der Absatz VI.

Samstag 31.07.10, 08:00 Uhr

Seelsorge

Die WAZ veröffentlicht heute einen Leserbrief von Wolfgang Dominik zum Tortenprozess: “Seit ca. 35 Jahren bin ich Beauftragter der Evangelischen Kirche von Westfalen für die Seelsorge an Zivildienstleistenden und Kriegsdienstverweigerern. In dieser Zeit habe ich oft mit Martin Budich gemeinsame Veranstaltungen, auch Demonstrationen und Aktionen organisiert. Niemals hat Martin Budich in dieser Zeit Sympathie für die Durchsetzung politischer Ziele mit gewalttätigen Mittel gezeigt. Auch nur der Verdacht, er könne mit dem inzwischen auch von Ihrer Zeitung dargestellten Tortenmännchen zur Gewalt aufgerufen haben, ist absurd. Allerdings vertritt er durchaus die Position, gemeinsam mit vielen anderen Friedensbewegten und AntifaschistInnen, dass der Einsatz gewaltloser Widerstandsformen z.B. Demonstrationen und Sitzblockaden gegen Neonazis sinnvoll und notwendig ist. Da ich beim Prozess anwesend war, kann ich nur mein Entsetzen über die Art des Umgangs mit Martin Budich vor Gericht und über das skandalöse Urteil ausdrücken.
Wolfgang Dominik, Lehrer i.R.
Beauftragter der Ev. Kirche von Westfalen für die Seelsorge an Zivildienstleistenden und Kriegsdienstverweigerer”

Mittwoch 28.07.10, 17:00 Uhr
Die GEW Bochum zum Tortenprozess

Signale gegen antifaschistische Aktionen?

Ulrich Kriegesmann, Vorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bochum schreibt: “Der allgemeinen Empörung über das Urteil im so genannten „Torten-Prozess“ kann sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Bochum nur anschließen! Offensichtlich gibt es juristisch einigen Spielraum in der Bewertung der dem Prozess zugrunde liegenden Tatsachen – sonst wäre ein erstinstanzliches Urteil nicht völlig gegensätzlich ausgefallen. Somit muss man wohl vermuten, dass andere Gesichtspunkte zu diesem Urteil geführt haben. Sollen hier Signale gegen antifaschistische Aktionen gesetzt werden? Will man Menschen, die aktiv gegen Ausländerfeindlichkeit und rechte Hetze eintreten, einschüchtern? Oder nimmt man diese Wirkung nur billigend in Kauf? Das Urteil verhöhnt eine gesellschaftliche Realität, in der die Öffentlichkeit tausende krasser Rechtsbrüche und auch Gewalttaten von Faschisten erdulden muss, aber die Abbildung einer Wunderkerze in einem Demonstrationsaufruf zum Hochverrat stilisiert wird! (weiterlesen)

Mittwoch 28.07.10, 08:29 Uhr

“Zwischen Kultur- und Gauhauptstadt”

Die Bochumer WAZ veröffentlicht heute einen Leserbrief von Manfred König: “Das Urteil gegen Martin Budich dürfte zunächst mitten im Kulturhauptstadtjahr Ruhr 2010 ein Klima der Einschüchterung hinsichtlich eines weiteren Engagements bei vielen Menschen gegen Naziaufmärsche wegen befürchteter staatlicher Verfolgung und Kriminalisierung ausgelöst haben. Das Urteil war nach Meinung vieler Zuschauer bereits vorgefertigt, so dass dann auch alles tatsächlich auf eine Verurteilung hinauslief und der fundierte Sachvortrag der Rechtsvertreterin der Beklagtenseite seitens des Amtsgerichts nicht berücksichtigt wurde. Bei aller Verbissenheit der Richterin und Staatsanwältin zwecks Interpretation der umstrittenen Karikatur, ist besonders pikant, dass diese das Tortenmännchen nicht einfach als Diskussionsgrundlage zur Verhinderung des Nazi-Aufmarsches anerkennen wollten. (weiterlesen)

Dienstag 27.07.10, 20:00 Uhr
Eine Torte bleibt eine Torte und die bsz bleibt die bsz:

Breitseite gegen die Justiz

Die Bochumer Stadt- und Studierendenzeitung (bsz) widmet in ihrer am Mittwoch erscheinenden Ausgabe fast eine ganze Seite der Berichterstattung über den Tortenprozess. Unter der Titel “Proteststurm gegen Tortenurteil” schildert Rolf van Raden den Prozess und die ersten Reaktionen darauf. Er ist auch Autor einer Darstellung der Vorgeschichte des Prozesses “Gerichtsfarce in (bisher) drei Akten” und eines Kommentars “Wird engagiertes Bloggen kriminell?“.  Hierin beschreibt er, wie die Staatsanwaltschaft ihre Anklage konstruiert hat und konstatiert: “Kommt die Staatsanwaltschaft mit dieser obskuren Argumentation durch, wäre künftig keine grafische Veröffentlichung mehr vor solch einer aggressiven Interpretation geschützt. Ein Plakat mit einer erhobenen Faust? Klar, da holt jemand zum Schlag aus. Es droht ein neues Bilderverbot für politische Publikationen. Mehr noch: Die Strafverfolgungsbehörden bekämen ein einfaches wie mächtiges Instrument an die Hand, um politisch missliebige Äußerungen weitgehend willkürlich zu kriminalisieren. Das wäre eine massive Einschränkung des Grundrechts auf Presse- und Meinungsfreiheit.” Die BSZ-Seite als PDF-Datei.

Montag 26.07.10, 22:00 Uhr
Theater Traumbaum: Eine Torte ist eine Torte und...

…die Pressefreiheit ist die Pressefreiheit

Birgit Iserloh und Ralf Lambrecht vom Theater Traumbaum/Freier Vogel KiJuKuMa schreiben: »Bundesweit ist eine Torte eine Torte, eine Wunderkerze eine Wunderkerze, die Pressefreiheit die Pressefreiheit. Nur in Bochum nicht. In Bochum werden Torten mit Dynamit gebacken und mutieren Wunderkerzen zu Lunten, zumindest für die Staatsanwältin und die Richterin. Man fragt sich, ob die Bochumer Justiz entweder auf dem rechten Auge blind ist, oder auf dem Linken ganz besonders weitsichtig. Um in der auf Bo-Alternativ veröffentlichten Karikatur einen Aufruf zur Gewalt zu sehen, bedarf es schon einer außerordentlichen Interpretationsfähigkeit. Wenn man sich an den Naziaufmarsch vom 25.10.2008 erinnert, bedurfte es bei dem von der NPD der “Demonstration” vorangetragenen Transparent überhaupt keine Interpretationsqualifikationen. Der Slogan: “Multikulti ist Völkermord” war eindeutig verfassungswidrig. (weiterlesen)

Montag 26.07.10, 14:00 Uhr

Eine Torte ist eine Torte - auch in Sachsen

Kerstin Köditz, Landtagsabgeordnete der Linken in Sachsen und Sprecherin für antifaschistische Politik berichtet auf ihrer Webseite über den Tortenprozess.

Montag 26.07.10, 12:31 Uhr
Bochumer Forum für Antirassismus und Kultur zum Tortenprozess

Berechtigter Widerstand in Gefahr

In einer Mitteilung des Bochumer Forums für Antirassismus und Kultur, kurz BoFo e.V., heißt es zum Urteil gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ: “Ein gefährliches Demokratieverständnis offenbarten die Bochumer Staatsanwaltschaft und Justiz beim so genannten Tortenprozess, berichtet ein Prozessbeobachter des Bochumer Forums für Antirassismus und Kultur. Die anklagende Staatsanwältin vertrat die Auffassung, dass Naziaufmärsche von eventuellen GegendemonstrantInnen auf legalen Weg nicht verhindert werden könnten. Das Bochumer Forum sieht im gesamten Prozessverlauf und der stellvertretenden Verurteilung des Angeklagten ein Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit. Während Transparente wie „Multikulti ist Völkermord“, die auf der Bochumer Nazi-Demo in 2008 gezeigt wurden, als unbedenklich und vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt werden, wird die Dokumentation eines Tortenmännchens in dem Internetportal bo-alternativ, verbunden mit dem Aufruf, einen Nazi-Aufmarsch in Bochum zu verhindern, unter Strafe gestellt. Falls ein derartiges Urteil Bestand haben sollte, sieht BoFo e.V. in Bochum und Umgebung zivilgesellschaftliches Engagement gegen nationalistische und rassistische Tendenzen in Gefahr.”

Montag 26.07.10, 08:00 Uhr
WAZ-Bericht über den Protest der VVN-BdA

Protest gegen Urteil im Tortenprozess

In einem Bericht in der heutigen WAZ wird die in der vorigen Meldung dokumentierte Pressemitteilung der VVN-BdA ausführlich zitiert. Der WAZ-Bericht.

Sonntag 25.07.10, 15:00 Uhr
Die VVN-BdA zum Tortenprozess:

Wie zu Hochzeiten des Kalten Krieges

Die VVN-BdA Bochum schreibt, dass sie wie zahlreiche andere demokratische BeobachterInnen des “Tortenprozesses” entsetzt über das Urteil “im Namen des Volkes” ist. Weiter heißt es: »Die juristischen Ungereimtheiten und Widersprüche, die Staatsanwältin und Richterin offenbarten, sind alle schon dokumentiert worden. Die politische Konsequenz fasst ein älteres Mitglied der VVN-BdA so zusammen: “Ich fühlte mich zurückversetzt in die Atmosphäre der fünfziger Jahre, der Jahre der Hochzeiten des Kalten Krieges. So sind Staatsanwalt und Richter damals auch mit mir umgesprungen. Ich konnte keinen Satz zu Ende sprechen, dauernd fiel man mir ins Wort. Was ich sagte, spielte aber von vornherein keine Rolle, weil das Urteil vor Prozessbeginn fest stand! Sicher kennen Staatsanwältin und Richterin nicht das Buch des ehemaligen NRW-Justizministers Posser zu diesem Thema!” (weiterlesen)

Samstag 24.07.10, 08:00 Uhr

Auch ein politischer Hintergrund

Die WAZ Bochum veröffentlicht heute einen Leserbrief von Norbert Hermann zum Tortenprozess:”Vielleicht mag es zutreffen, dass hier auch eine Privatfehde ausgetragen werden soll. Wenn das so ist, so hat das aber auch einen politischen Hintergrund: hier der langjährige Aktivist, für den “Faschismus keine Meinung, sondern ein Verbrechen” darstellt. Und dort eine Staatsanwaltschaft, die das möglicherweise nicht so sieht.
Norbert Hermann”

Freitag 23.07.10, 22:00 Uhr
Interview im Neuen Deutschland

Gab es ein vorgefertigtes Urteil?

Gewerkschafter Michael Hermund über den Bochumer »Tortenprozess«

ND: Die Webseite bo-alternativ.de hat im Oktober 2008 über geplante Aktionen gegen eine NPD-Demonstration berichtet. Dokumentiert wurde auch ein Plakat mit einer Comicfigur. In der Hand hält sie, je nach Standpunkt, eine Torte oder eine getarnte Bombe. Damit habe bo-alternativ.de zur Gewalt aufgerufen, sagt Staatsanwältin Sabine Wenzel. Ist das für Sie nachvollziehbar?
Hermund: Ist auf der Torte eine Wunderkerze oder eine Lunte? Darum geht es vordergründig. Aber eigentlich geht es um etwas ganz anderes: entweder um ganz persönliche Probleme der Staatsanwältin mit dem Angeklagten - oder darum, ein bundesweites Exempel zu statuieren.
Der Angeklagte Martin Budich, verantwortlicher Redakteur von bo-alternativ.de, wurde in einem ersten Prozess frei gesprochen …
… auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft …
… dann kam es zur Revision, schließlich zum erneuten Prozess. Das Urteil diese Woche: 30 Tagessätze à 50 Euro. Halten Sie das für eine angemessene Strafe? (weiterlesen)

 

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