bo-special zum Torten-Prozess
Eine Torte ist eine Torte
Am 2. Juli 2009 fand vor dem Bochumer Amtsgericht ein Prozess gegen den verantwortlichen Redakteur von www.bo-alternativ.de statt. Ihm war vorgeworfen worden, zur gefährlichen Körperverletzung aufgerufen zu haben, indem er die rechts abgebildete Karikatur in einer Meldung veröffentlicht hat, die über den Widerstand gegen einen Naziaufmarsch am 25. Oktober 2008 in Bochum informierte. Die Anklageschrift im Wortlaut. In einer Solidaritätserklärung bewerteten eine Reihe prominenter Persönlichkeiten die Anklage als einen “Affront gegen die Menschen, die sich am 25. Oktober in Bochum und an anderen Tagen in anderen Städten den Nazi-Aufmärschen entgegen stellten.” Der Prozess endete mit einem Freispruch erster Klasse. Der beeindruckende Protest von mehreren hundert Menschen und Organisationen, der dem Gericht als Unterschriftssammlung übergeben worden war, hatte offenbar Wirkung erzielt.
Die Bochumer Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Revision ein. Am 12. Januar 2010 entschied das Oberlandesgericht in Hamm, dass das Verfahren erneut vor dem Amtsgericht verhandelt werden soll.
In diesem bo-special werden Meldungen dokumentiert, die sich mit dem erneuten Versuch befassen, www.bo-alternativ.de zu kriminalisieren.
Die Torte bleibt weiter eine Torte
Der zweite Strafsenat des Oberlandesgerichtes in Hamm hat den Tortenprozess an das Bochumer Amtsgericht zurück verwiesen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de vor, mit dem nebenstehenden Plakat zur schweren Körperverletzung aufgerufen zu haben. Das Bochumer Amtsgericht hatte in erster Instanz auf Freispruch entschieden. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess ebenfalls auf Freispruch plädiert, aber anschließend eine Sprungrevision vor dem OLG eingelegt. (Näheres siehe im bo-special zu diesem Fall). Der Vorsitzende Richter beim OLG hatte gleich zu Beginn der Sitzung erläutert, dass das Gericht Mängel in der Urteilsbegründung sähe, aber um das Verfahren zu beenden, vorschlage es einzustellen. Die Gerichtskosten sollten von der Staatskasse übernommen werden und der Angeklagte aber seine eigenen Kosten (d. h. die Anwaltsgebühren) übernehmen. Diesen Vorschlag hat der Angeklagte abgelehnt und auf einen Freispruch bestanden. Das Verfahren wird nun neu vor dem Amtsgericht Bochum aufgerollt. Der Vorsitzende Richter betonte in der Urteilsbegründung, dass damit nur die Urteilsbegründung gerügt würde. Auch das neue Verfahren könne zu einem Freispruch führen, müsse aber fundierter begründet werden.
Eine Torte bleibt eine Torte
Am 12. Januar findet der nächste Gerichtstermin im Tortenprozess statt. Das Oberlandesgericht in Hamm verhandelt dann über den Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft Bochum. Letzere hatte den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de angeklagt, zur gefährlichen Körperverletzung aufgerufen zu haben, indem das nebenstehende Plakat veröffentlicht wurde. Im Prozess vor dem Bochumer Amtsgericht machte der Richter von Anfang an klar, dass die Veröffentlichung des Plakates keine Straftat ist. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft - der allerdings nicht aus der Politabteilung der Staatsanwaltschaft kam - plädierte dann ebenfalls auf Freispruch. Es gab also einen Freispruch erster Klasse. Die Politabteilung der Staatsanwaltschaft gab aber keine Ruhe und ging in Revision. Das Oberlandesgericht muss nun entscheiden, ob in der ersten Instanz juristisch alles richtig bedacht worden ist. Wenn es Mängel erkennt, geht das Verfahren zurück an das Amtsgericht Bochum. Dann darf sich eine andere Richterin oder ein anderer Richter damit befassen. Mehr zum Tortenprozess.
…die Staatsanwaltschaft geht in die Sprungrevision
Die Staatsanwaltschaft Bochum hält die Beweisführung im Tortenprozess gegen den verantwortlichen Redakteuer von bo-alternativ.de für lückenhaft und widersprüchlich. Sie sieht im Urteil eine Verletzung materiellen Rechts und hat eine Sprungrevision beantragt. Das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm soll - so der Antrag der Bochumer Staatsanwaltschaft - das Urteil aufheben und zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht verweisen. Es soll ein neuer Versuch unternommen werden, eineN RichterIn zu finden, die oder der die Torte für eine Bombe hält. Im Torten-Prozess hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft - er kam nicht aus der Politabteilung - auf Freispruch plädiert. Der Richter hatte gleich zu Beginn des Prozesses deutlich gemacht, dass er die Anklage für rechtlich substanzlos hält. Die Staatsanwaltschaft hofft nun darauf, dass die Revision beim OLG Hamm in einem Strafsenat landet, der wie sie selbst die Grundrechtsdimension des Falles leugnet.
Bodo zum Tortenprozess
Das Straßenmagazin bodo hat einen ausführlichen Bericht über den Tortenprozess gegen bo-alternativ.de veröffentlicht.
Geht der Tortenprozess weiter?

Der Prozess gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de im Tortenprozess ist überraschenderweise noch nicht zu Ende. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess selber Freispruch beantragt und der Richter hatte auch auf Freispruch entschieden. Trotzdem legte die Staatsanwaltschaft jetzt Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Das kann ganz vieles bedeuten: Am wahrscheinlichsten ist, dass die Staatsanwaltschaft einfach verbittert ist, wie deutlich Richter Dr. Deutscher und Anwältin Anne Mayer im Prozess die Staatsanwaltschaft darauf aufmerksam gemacht haben, was sie bei der Formulierung der Anklageschrift vergessen haben: Die einschlägigen höchstrichterlichen Urteile zu lesen. Der Einspruch der Staatsanwaltschaft soll vielleicht der Versuch sein, den Freispruch als umstritten darzustellen. Vielleicht kennt die Staatsanwaltschaft den Freigesprochenen immer noch nicht richtig und hofft, ihn einschüchtern zu können. Es kann aber auch sein, dass nur eine Fristverlängerung erwirkt wurde. Genau so gut kann es Meinungsverschiedenheiten in der Staatsanwaltschaft geben. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft im Prozess war schließlich nicht aus der Abteilung “politische Straftaten” der Bochumer Staatsanwaltschaft, die die Anklage formuliert hat. Ihn hat die Darstellung des Richters einfach überzeugt, dass die Anklage rechtlich nicht fundiert ist. Die ziemlich verbiesterte Politabteilung der Staatsanwaltschaft will aber nichts unversucht lassen, um bo-alternativ.de zu kriminalisieren. Wenn die Staatsanwaltschaft ernsthaft Berufung oder Revision gegen den Freispruch einlegt, wird an dieser Stelle darüber zu lesen sein.
Der Freispruch
In ungewöhnlich kurzer Zeit liegt das schriftliche Urteil vor, das den Freispruch im Tortenprozess am 2. Juli gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de begründet. Richter Dr. Deutscher verweist dabei auf einen eigenen Text. Er hat sich offenbar intensiver mit dem Thema beschäftigt. Das Urteil im Wortlaut.
Dokumentation: Die Anklageschrift im Tortenprozess
Das Stragfesetzbuch verbietet in § 353d, 3 die Veröffentlichung der Anklageschrift eines Strafverfahrens “bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden” ist. Dies ist eigentlich als Schutz der Angeklagten vor öffentlicher Vorverurteilung oder zur Verhinderung der Beeinflussung von Schöffen gedacht. Völlig unsinnig ist diese Bestimmung, wenn Angeklagte eine gegen sie gerichtete Anklageschrift nicht veröffentlichen dürfen, um zu dokumentieren, wie absurd die gegen sie erhobenen Vorwürfe sind. Hier ist nun die Anklageschrift im Tortenprozess als Faksimile.
Tortenprozess als Fiasko für die Staatsanwaltschaft
Die Soziale Liste schreibt zum Ausgang des gestrigen Torten-Prozesses: „Es war offensichtlich ein Versuch der Staatsanwaltschaft Bochum, zu testen, wie weit man in dem Versuch gehen kann, antifaschistische und demokratische Kräfte zu kriminalisieren. Der Versuch endete allerdings in einem Fiasko. Die breite Solidaritätsbewegung und die hohe mediale Aufmerksamkeit trugen wesentlich zum Freispruch bei. Dass dieser Prozess überhaupt statt fand, wirft die Frage auf, ob die Bochumer Staatsanwaltschaft sich mit den relevanten Straftaten beschäftigt. Ein breites Betätigungsfeld wären zum Beispiel die umfangreichen Ausschreitungen von Neonazis auch in unserer Stadt.”
Ruhr Nachrichten über den Prozess
Freispruch
“Bomberman” ruft nicht zur Gewalt auf
Von Jörn Hartwich am 2. Juli 2009 16:29 Uhr
BOCHUM Das war ein Erfolg auf ganzer Linie: Im Streit um die Deutung einer Comic-Zeichnung ist der
Betreiber der Internet-Seite „bo-alternativ.de” am Donnerstag vom Bochumer Amtsgericht freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte den 58-Jährigen ursprünglich wegen Aufrufs zur Gewalt angeklagt, dann aber ebenfalls Freispruch gefordert. Zum vollständigen Artikel
WAZ Bericht über den Prozess
Freispruch
Gericht: Brennende Torte war kein Gewaltaufruf
Bochum, 03.07.2009, Bernd Kiesewetter
Bochum. Eine brennende Torte ist kein Aufruf zur Gewalt. Das entschied am Donnerstag Amtsrichter Dr. Axel Deutscher im Prozess gegen den Betreiber (58) des linksalternativen Internetmagazins „bo-alternativ.de”,
Martin Budich. Folglich wurde er freigesprochen.
Eine brennende Torte ist kein Aufruf zur Gewalt. Das entschied am Donnerstag Amtsrichter Dr. Axel Deutscher im Prozess gegen den Betreiber (58) des linksalternativen Internetmagazins „bo-alternativ.de”, Martin Budich. Folglich wurde er freigesprochen. Zum vollständigen WAZ-Artikel.
Freispruch erster Klasse
Der heutige Torten-Prozesses gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de endete mit einem Freispruch. Die BesucherInnen des Prozesses wurden ZeugInnen eines recht ungewöhnlichen Vorgangs. Freisprüche in politischen Prozessen sind schon recht selten. Da wird bei erwiesener Unschuld eher ein Prozess eingestellt, als dass ausdrücklich festgestellt wird, dass der Tatvorwurf haltlos ist. Aber dass selbst die Staatsanwaltschaft sich von ihrer Anklage distanziert und auf Freispruch zu plädiert, das ist eine absolute Rarität. Geschieht dies dann auch noch ohne Beweisaufnahme aus Rechtsgründen, dann ist das schon eine Ohrfeige für die VerfasserInnen der Anklageschrift und die Richterin, die diese Anklage zugelassen haben. Zwischen Anklage und Prozess hatte es allerdings eine beeindruckende Solidarisierung mit bo.alternativ.de gegeben. In der Öffentlichkeit war völlig deutlich geworden, dass die Staatsanwaltschaft mit der Anklage einen politischen Prozess führen wollte. Axel Deutscher, einer der souveränen Strafrichter des Amtsgerichtes Bochum machte gleich zu Beginn des Prozesses deutlich, dass die Anklage substanzlos sei und er das Verfahren einstellen wolle. Dies habe nichts mit politischer Einstellung zu tun, sondern sei die rein rechtliche Würdigung des Falles. Anne Mayer, die Anwältin des Angeklagten machte deutlich, eine Einstellung des Verfahrens sei nicht akzeptabel. Der Staatsanwaltschaft, die eine solche Anklage erhebe, müsse mit einem klaren Freispruch erwidert werden. Auch der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft wollte ebenfalls die Peinlichkeit schnelll aus der Welt haben und plädierte auf Freispruch. Auf dem Gerichtsflur saßen der DGB-Vorsitzende Ruhr-Mark Michael Hermund, der Pfarrer der Christus Kirche Thomas Wessel und der Geschäftsführer des Kinder- und Jugendringes Bochum Rolf Geers. Sie sollten auf Antrag des Angeklagten als Zeugen auftreten. Auf ihre Aussagen kam es nun nicht mehr an. Auch wenn der Ausgang des Prozesses klar war, hielt Anne Mayer ein ausführliches Schlussplädoyer. Sie machte mit vielen Beispielen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung deutlich, dass die Staatsanwaltschaft eine Anklage erhoben hatte, ohne beim BGH nachzuschauen.Die Redaktion von bo-alternativ.de bedankt sich für die beeindruckende Solidarität, die wir in den letzten Wochen und Monaten erfahren haben. Fazit: Die öffentliche Forderung nach Freispruch war erfolgreich!
Solidarität mit bo-alternativ
In einer Erklärung zu morgigen Prozess gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de erinnert die Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion Sevim Dağdelen an den Nazi-Überfall auf die 1. Maikundgebung des DGB in Dortmund: “Diese Strafverfolgung von jemandem, der sein demokratisches und friedliches Engagement seit Jahrzehnten unter Beweis gestellt hat, erweckt im Schatten der Ereignisse von Dortmund erhebliche Zweifel, ob die Justiz in Bochum die Zeichen der Zeit erkannt hat. Die Anklage ist ein Affront gegen die Menschen, die sich am 25. Oktober in Bochum und an anderen Tagen in anderen Städten den Nazi-Aufmärschen entgegen stellten. Ich fordere die sofortige Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch.” Die vollständige Erklärung.
Provinzposse oder politisches Kalkül?
Zu dem bevorstehenden Prozess gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de am kommenden Donnerstag, 02. Juli erklärt sich die Bochumer Linkspartei solidarisch mit dem Angeklagten, “der gemeinsam mit vielen anderen Bochumer Bürgerinnen und Bürgern in Oktober letzten Jahres zu der Demonstration gegen den Nazi-Aufmarsch in Bochum aufgerufen hat.” Weiter heißt es: “Jetzt soll ihm der Prozess gemacht werden, weil er in auf den Internetseiten bo-alternativ ein Plakat dokumentiert hat, welches eine Comicfigur zeigt, die eine Torte mit Kerze hält. Das Ganze ist untertitelt mit dem Text: ‘Kein Zuckerschlecken für Nazis!’. Die Bochumer Staatsanwaltschaft wertet das als Aufruf zu Gewalt und gefährlicher Körperverletzung. Nicht nur, dass dieses Plakat schon vorher hundertfach in Bochum und auf anderen Webseiten zu sehen war, und der Angeklagte lediglich seiner journalistischen Chronistenpflicht nachgekommen ist: Besorgnis erregend ist vor allem der Versuch der Staatsanwaltschaft, in diesem Fall eine Torte als Bombe umzuinterpretieren. Während die Gewalttaten und Übergriffe von Neonazis immer dreister und brutaler werden, soll hier ein Bochumer Antifaschist offensichtlich kriminalisiert werden. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind dabei ebenso fadenscheinig wie lächerlich. Handelt es sich hier also um eine Provinzposse? Die Linke vermutet vielmehr politisches Kalkül und wertet den Prozess als Angriff auf alle Bochumerinnen und Bochumer, die sich im vergangenen Jahr dem Nazi-Aufmarsch in Bochum mutig entgegen gestellt haben.”
WAZ-Bericht zum Prozess
Bernd Kiesewetter kündigt in der WAZ den Prozess gegen bo-alternativ.de an:”Nach einer sehr umstrittenen Anklage gegen den Betreiber (58) der linksalternativen Internetseite „bo-alternativ.de” beginnt am Donnerstag, 2. Juli, um 11.15 Uhr der Prozess vor dem Amtsgericht. Der Fall birgt juristisch, gesellschaftlich, politisch und nicht zuletzt emotional Brisanz. Mit Richter Dr. Axel Deutscher wird ein erfahrener Mann, der ein Freund klarer Worte ist, über die Sache entscheiden.” Der vollständige Artikel.
Solidarität mit bo-alternativ
Die Soziale Liste Bochum verurteilt “auf das Schärfste die Kriminalisierung des Verantwortlichen Redakteurs der Internet-Seite bo-alternativ durch die Bochumer Staatsanwaltschaft. Der Vorwurf, er rufe durch die Veröffentlichung eines Cartoons, ein Strichmännchen mit Torte und brennender Wunderkerze und dem damit kombinierten Slogan ‘Kein Zuckerschlecken für Nazis’, zur Gewalt gegen die faschistische Demonstration der NPD am 25.10.2008 auf, entbehrt jeder nachvollziehbaren Grundlage.” (weiterlesen)
Eine Torte ist eine Torte - Zensur ist Zensur!
Mehr als 40 Organisationen, Initiativen und Parteien haben heute in einer Solidaritätserklärung gegen die Kriminalisierung von bo-alternativ.de Stellung bezogen: (weiterlesen)
Eine Torte ist eine Torte
Der im Mai verschobene Torten-Prozess gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de findet am Donnerstag, den 2. Juli um 11.15 Uhr vor dem Bochumer Amtsgericht statt. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, mit der Veröffentlichung des nebenstehenden Plakatmotivs zur gefährlichen Körperverletzung aufgerufen zu haben. Im Vorfeld des ersten Prozesstermins hatte es erhebliche öffentliche Proteste gegeben. Der Prozess war dann ohne Nennung von Gründen auf den 2. Juli verschoben worden. Die zuständige Richterin ist zum 1. Juli an ein anderes Amtsgericht versetzt worden. Bei der Neuverteilung der Zuständigkeit ist dann eine gesonderte Zuständigkeit für den Namesanfang “Bu” festgelegt worden. In der Presseübersicht des Amtsgerichtes wird der Prozess nicht angekündigt. Die Redaktion von bo-alternativ.de würde sich freuen, wenn möglichst viele LeserInnen zum Prozess kämen. Die bisherigen Meldungen auf bo-alternativ.de zum Prozess, sind in einem bo-special zusammengefasst.
“Bomberman, héraut de la violence?”
In der Meldung Resonanz auf eine Torte ist versehentlich vergessen worden, einen Beitrag aus Frankreich zu erwähnen, der über den Tortenprozess im “Geburtsland von Franz Beckenbauer” berichtet. Im “blog.lefigaro” wird unter dem Titel “Bomberman, héraut de la violence?” die Figur in seiner ganzen Bomben werfenden Gefährlichkeit abgebildet. Der Journalist des Figaros Adrien Guilloteau schreibt, dass man aus allen Wolken falle, wenn man hört, dass bomberman nun zur Gewalt bei Demonstrationen aufrufe. Er berichtet über die Anklage und versichert, dass es das im Nachbarland wirklich gibt. “Sérieusement.”
Resonanz auf eine Torte
Viele ZuhörerInnen waren gestern überrascht, als Oskar Lafontaine bei der Kundgebung auf dem Dr. Ruer Platz auf den Prozess gegen den verantwortlichen Redakteur von www.bo-alternativ.de einging und die Anklage scharf kritisierte. Eine Reihe von Gesprächen machte deutlich, dass es an dieser Stelle bisher versäumt worden ist, über die überregionalen Reaktionen auf den Torten-Prozess zu berichten. WAZ, Ruhr Nachrichten und der Lokalsender 98,5 haben schließlich die Solidaritätsadresse einer Reihe von prominenten Persönlichkeiten bisher verschweigen. In der Linkspartei und in außerparlamentarischen linken Zusammenhängen ist der Fall sicherlich durch den Artikel von Ulla Jelpke in der Jungen Welt und die Berichte auf LabourNet bekannt geworden. Für eine ganz erstaunliche weltweite Beachtung haben die Beiträge bei heise.de und telepolis gesorgt. Mehr als 5.000 LeserInnen klickten von diesen Beiträgen direkt auf bo-alternativ.de. Viele Weblogs nahmen sie im deutsch-sprachigen Raum auf. Witzig zu lesen ist, wie die Geschichte in anderen Teilen der Welt aufgenommen wurde. Die Spiele-Webseite http://kotaku.com machte aus der Demo im Oktober ein “Nazi event [that] was met with violence from anti-Nazi demonstrators.” Fast 2.000 LeserInnen klickten von der Seite auf bo-alternativ.de. In den Niederlanden titelt eine Webseite: Politicus aangeklaagd om gebruik Bomberman tegen nazi’s. Eine andere Spiele-Webseite stellt fast ungläubig fest, dass der Beschuldigte wohl kein Computer-Spieler ist: “He doesn’t even know who Bomberman is.” Wenn www.bo-alternativ.de ein kommerzielles Projekt wäre, das sich durch Werbung auf seiner Seite finanziert, wäre der Prozess eine kluge Investition gewesen, die sich rechnet. Allein die Dokumentation über den Emily-Prozess gegen bo-alternativ.de vor sechs Jahren ist in diesem Monat mehr als 9.000 Mal angeklickt worden. (weiterlesen)

