Mittwoch 15.07.09, 07:00 Uhr
Die Bochumer Staatsanwaltschaft ist die Bochumer Staatsanwaltschaft

Geht der Tortenprozess weiter?


Der Prozess gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de im Tortenprozess ist überraschenderweise noch nicht zu Ende. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess selber Freispruch beantragt und der Richter hatte auch auf Freispruch entschieden. Trotzdem legte die Staatsanwaltschaft jetzt Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Das kann ganz vieles bedeuten: Am wahrscheinlichsten ist, dass die Staatsanwaltschaft einfach verbittert ist, wie deutlich Richter Dr. Deutscher und Anwältin Anne Mayer im Prozess die Staatsanwaltschaft darauf aufmerksam gemacht haben, was sie bei der Formulierung der Anklageschrift vergessen haben: Die einschlägigen höchstrichterlichen Urteile zu lesen. Der Einspruch der Staatsanwaltschaft soll vielleicht der Versuch sein, den Freispruch als umstritten darzustellen. Vielleicht kennt die Staatsanwaltschaft den Freigesprochenen immer noch nicht richtig und hofft, ihn einschüchtern zu können. Es kann aber auch sein, dass nur eine Fristverlängerung erwirkt wurde. Genau so gut kann es Meinungsverschiedenheiten in der Staatsanwaltschaft geben. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft im Prozess war schließlich nicht aus der Abteilung „politische Straftaten“ der Bochumer Staatsanwaltschaft, die die Anklage formuliert hat. Ihn hat die Darstellung des Richters einfach überzeugt, dass die Anklage rechtlich nicht fundiert ist. Die ziemlich verbiesterte Politabteilung der Staatsanwaltschaft will aber nichts unversucht lassen, um bo-alternativ.de zu kriminalisieren. Wenn die Staatsanwaltschaft ernsthaft Berufung oder Revision gegen den Freispruch einlegt, wird an dieser Stelle darüber zu lesen sein.