Am 2. Juli 2009 fand vor dem Bochumer Amtsgericht ein Prozess gegen den verantwortlichen Redakteur von www.bo-alternativ.de statt. Ihm war vorgeworfen worden, zur gefährlichen Körperverletzung aufgerufen zu haben, indem er die rechts abgebildete Karikatur in einer Meldung veröffentlicht hat, die über den Widerstand gegen einen Naziaufmarsch am 25. Oktober 2008 in Bochum informierte. Die Anklageschrift im Wortlaut. In einer Solidaritätserklärung bewerteten eine Reihe prominenter Persönlichkeiten die Anklage als einen „Affront gegen die Menschen, die sich am 25. Oktober in Bochum und an anderen Tagen in anderen Städten den Nazi-Aufmärschen entgegen stellten.“ Der Prozess endete mit einem Freispruch erster Klasse.
Die Bochumer Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Revision ein. Am 12. Januar 2010 entschied das Oberlandesgericht in Hamm, dass das Verfahren erneut vor dem Amtsgericht verhandelt werden soll. Das Amtsgericht entschied am 21. Juli 2010, dass die Veröffentlichung des Plakates strafbar sei und verurteilte den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de zu 30 Tagessätzen á 50 Euro. Die Berufsverhandlung fand am 18. November vor dem Landgericht Bochum statt. Das Landgericht entschied auf Freispruch. In diesem bo-special werden Meldungen von bo-alternativ.de und Beiträge anderer Medien dokumentiert, die sich mit dem erneuten Versuch befassen, www.bo-alternativ.de zu kriminalisieren.
Der Freispruch im Tortenprozess ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Bochum hat ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts zurückgenommen. Dazu erklären das Bochumer Friedensplenum und das Bochumer Bündnis gegen Rechts: Unendlich lange brauchte die Bochumer Staatsanwaltschaft für die Einsicht, dass ihr eigenes Plädoyer auf Freispruch im ersten Durchgang vor dem Amtsgericht richtig war. Beim anschließenden Gang durch die Instanzen zum Oberlandesgericht zurück zum Amtsgericht und schließlich zum Landgericht erweckte sie den Eindruck, sie wolle auf Biegen und Brechen Widerstand gegen Nazi-Hetze kriminalisieren, um den rassistischen Neonazis ungestört die Straßen unserer Stadt offen zu halten. Zur Abschreckung müsse der verantwortliche Redakteur von bo-alternativ.de verurteilt werden, forderte die Staatsanwältin zuletzt vor dem Landgericht. Angst vor Strafe soll demokratische Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, sich Nazis in den Weg zu stellen. Wir werden das weiter unerschrocken tun, genauso wie sich Tausende am 19. Februar in Dresden den Nazis entgegenstellen werden. Nach der erfolgreichen Blockade vor einem Jahr laufen dort jetzt zahlreiche Strafverfahren zur Einschüchterung von Gegendemonstranten. Auch diese Verfahren müssen sofort eingestellt werden.
Das Bochumer Friedensplenum und das Bochumer Bündnis gegen Rechts appellieren an die Bochumer Justiz, nun auch die Strafverfolgung junger Antifas zu beenden, die im März letzten Jahres eine Bochumer Moschee gegen die grundrechtsfeindlichen Attacken einer Pro-NRW-Demonstration schützen wollten und dabei in einen eskalierenden Polizeieinsatz gerieten. mehr…
Das Landgericht Bochum hat jetzt die Urteilsbegründung für den Freispruch im Tortenprozess an den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de und die Staatsanwaltschaft geschickt. Die Kernaussage der Urteilsbegründung lautet: „Eine Aufforderung, Gegenstände mit sich führen und gefährliche Körperverletzung zu begehen, vermag die Kammer dem Artikel des Angeklagten jedenfalls nicht zu entnehmen. […] Der Artikel des Angeklagten geht über bloße Informationen und straflose Stimmungsmache nicht hinaus.“ Das Tortenmännchen beschreibt das Gericht wie folgt: „Die Darstellung geht kaum über das hinaus, was man als ‚aufgepumptes Strichmännchen‘ bezeichnen könnte.“ Die Staatsanwaltschaft muss jetzt prüfen, ob sie in der Urteilsbegründung etwas findet, womit sie ihre beim Oberlandesgericht eingereichte Revision untermauern kann oder ob sie die Revision zurückzieht. Die Urteilsbegründung wird an dieser Stelle veröffentlicht, sobald der Freispruch rechtskräftig ist.
Bo-alternativ-Leser André hat die Redaktion von bo-alternativ.de informiert, dass der Bochumer WAZ-Gerichtsreporter Kiesewetter getwittert habe, dass die Staatsanwaltschaft im Tortenprozess Revision einlegen werde. In einem Artikel des Online Portals der WAZ lautet dann auch die Überschrift: „Ankläger legen Revision im Torten-Prozess ein„. Am Ende des Artikels wird dann auch aufgeklärt, wie exakt der Stand der Dinge ist: „Wenn die Staatsanwaltschaft jetzt aber Revision einlegt (das muss spätestens eine Woche nach einem Urteil geschehen), heißt das nicht zwingend, dass sie die Revision auch bis Ende durchführt. Sie will erst die Begründung des Freispruchs studieren, wenn sie schriftlich vorliegt.“
Die heutige vierte Runde im Tortenprozess endete mit einem Freispruch und war eindeutig davon geprägt, dass Gericht und Staatsanwaltschaft sich darum bemühten, den im letzten Amtsgerichtsprozess erlitten öffentlichen Ansehensverlust der Justiz zu minimieren. Staatsanwältin Wenzel hatte es dabei leicht. Sie reduzierte ihre im Amtsgerichtsprozess dargestellte Peinlichkeit schon allein dadurch, dass sie dieses Mal kaum etwas sagte. Der Vorsitzende Richter Gerd Riechert hatte sich sehr viel Gedanken gemacht, wie der massiven Urteilsschelte nach dem Amtsgerichts-Urteil begegnet werden konnte. Beim Amtsgerichtsurteil war in fast jeder Medien-Berichterstattung erwähnt worden, dass die Richterin ein vorgefertigtes Urteil in den Prozess mitgebracht und dies ohne echte Anhörung am Schluss des Prozesses verlesen habe. Riechert stellte zu Beginn des Prozesses dar, welche Fragen er im Verlauf der Verhandlung klären wolle und dass der Ausgang des Verfahrens für ihn offen sei. Die Medien hatten kritisiert, dass die Amtsrichterin der Anwältin und dem Angeklagten überhaupt nicht zugehört hatte. Richter Riechert bat demonstrativ den Angeklagten, langsam zu sprechen, damit er alles mitschreiben könne. Der Angeklagte und seine Anwältin Anne Mayer konnten dieses Mal, ohne unterbrochen zu werden, ausführlich ihre Position darstellen. mehr…
Wie schon in den vergangenen drei Tagen fand auch heute eine Protestaktion des Bündnis gegen Rechts anlässlich des Tortenprozesses statt. Die Transparente und Plakate wurden anschließend sorgsam eingepackt. Wer weiß, ob die Staatsanwaltschaft Revision einlegt…
Donnerstag 18.11.10, 18:26 Uhr
Kritik an den politischen Erziehungsansprüchen der Staatsanwaltschaft
Die Linke Bochum schreibt: „Der heutige Tortenprozess gegen den Redakteur von bo-alternativ endete mit einem Freispruch. Verhandelt wurde zum nun vierten Mal das Gewaltpotential einer Comicfigur, mit welcher 2008 zu Gegendemonstrationen gegen einen Nazi-Aufmarsch in Bochum aufgerufen hat.“ Sebastian Michaelis, Sprecher Der Linken Bochum zu dem Freispruch: „Dieser Freispruch war längst überfällig. Nicht ohne Grund stieß der Tortenprozess und die juristische Verhandlung über den Gesichtsausdruck und die Körperhaltung einer Comic-Figur in der Bochumer Öffentlichkeit auf massives Unverständnis. Tatsächlich hätte dieser Prozess niemals stattfinden dürfen. mehr…
Unter der Überschrift „Torte bleibt Torte! Staatsanwaltschaft blamiert“ schreibt der DGB zum Freispruch im Tortenprozess: »Der inzwischen vierte Gerichtstermin gegen den Verantwortlichen des Internetportals bo-alternativ.de hat Klarheit gebracht. Ihm wird vorgeworfen zur schweren Körperverletzung aufgerufen zu haben, weil er ein Plakat dokumentierte, das zum Widerstand gegen einen Nazi-Aufmarsch am 25. Oktober 2008 aufgerufen hatte. Es zeigt eine Comicfigur mit einer Torte und einer Wunderkerze unter dem Slogan „Kein Zuckerschlecken für Nazis“. „Eine Torte bleibt eine Torte. Der Redakteur wurde frei gesprochen und die Staatsanwaltschaft ist blamiert“, so DGB Regionsvorsitzender Michael Hermund. mehr…
Zum heutigen Freispruch im Tortenprozess erklärt Günter Gleising, Ratsmitglied der Sozialen Liste: „Das skandalöse Urteil einer Amtsrichterin hatte vor dem Bochumer Landgericht keinen Bestand. Eine breite Protestbewegung hat mitgeholfen, dass ein Angriff auf die journalistische Meinungsfreiheit und auf politisches Engagement verhindert wurde. Zu hoffen ist, das die Bochumer Staatsanwaltschaft, die mit großer Rigorosität das Verfahren betrieb, ihre Lektion gelernt hat, das Urteil akzeptiert und auf eine Berufung verzichtet.“
Donnerstag 18.11.10, 18:02 Uhr
Sevim Dagdelen fordert von der Staatsanwaltschaft:
Sevim Dagdelen, Bochumer Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion hat den Freispruch im Tortenprozess begrüßt und bedauert, „dass es überhaupt zu diesem absurden Verfahren gekommen ist“. Weiter erklärte sie nach der Urteilsverkündung: „Die Kritik der Linken, dass es sich von Seiten der Staatsanwaltschaft um ein politisch motiviertes Verfahren handelt, wurde im heutigen Prozess bestätigt. So begründete die Staatsanwaltschaft ihre Anklage unter anderem damit, dass in letzter Zeit vermehrt Proteste zu beobachten seien, die zivilen Ungehorsam als Mittel einsetzen würden. Dies sei beispielsweise bei Protesten gegen die Castor-Transporte oder bei der Blockade in Dresden der Fall. Bei beiden Protesten war übrigens auch ich als Abgeordnete dabei und rief zur Teilnahme auf. mehr…
Der Bochumer Friedensaktivist Martin Budich ist vom Landgericht freigesprochen worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, mit einer Comicfigur namens Bomberman auf seiner Internetseite zu Gewalt gegen eine Nazi-Demo aufgerufen zu haben. In mehreren vorhergehenden Verfahren war Budich mal verurteilt und mal freigesprochen worden.
Immer wieder hatte eine Partei Rechtsmittel gegen die Urteile eingelegt. Das letzte Mal hatte ihn das Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Er habe mit der Figur, die eine Torte mit einer brennenden Wunderkerze in der wurfbereiten Hand hält, zur gewaltsamen Verhinderung des Nazi-Aufmarsches aufgerufen. Das sah das Landgericht jetzt anders. Es nahm dem Angeklagten ab, dass er die Figur Bomberman vorher gar nicht gekannt habe. Ohne diese Figur, so die Kammer, reiche es nicht für eine Verurteilung.
Das Landgericht Bochum hat der Berufung im Tortenprozess stattgegeben und auf Freispruch für den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de entschieden. Ein ausführlicher Bericht folgt heute Abend.
Auch am heutigen Mittwoch protestierten Mitglieder des Bündnisses gegen Rechts vor dem Bochumer Landgericht gegen den Tortenprozess. Kein Flugblatt wollte Amtsrichter Dr. Deutscher entgegen nehmen. „Mich müssen Sie nicht nicht überzeugen. Ich habe im ersten Prozess auf Freispruch entschieden.“ Die Bundestagsabgeordnete der Linkspartei Sevim Dagdelen erklärte heute in einer Pressemitteilung: „Der Redakteur des bekannten Bochumer Online-Portals „bo-alternativ“ hätte aufgrund der Veröffentlichung einer Comic-Zeichnung niemals angeklagt werden dürfen. Dass der Prozess nun in die vierte Runde geht zeigt, wie verbissen die Bochumer Justiz diesen Fall verfolgt. Der strafrechtliche Inhalt kann dabei offensichtlich nicht der Grund sein: im letzten Verfahren wurden der Gesichtsausdruck und die Körperhaltung der Karikatur bemüht, um eine Begründung für die Verurteilung zu finden. Meiner Meinung nach geht es hier vielmehr darum, einen verdienten Antifaschisten mit Prozessen zu überziehen, um die antifaschistische Bewegungen in Bochum einzuschüchtern.“ mehr…
Auch am Dienstag ging der Protest gegen den Bochumer Justizskandal – auch „Tortenprozess“ genannt – weiter. Erneut trafen sich empörte AktivistInnen um 11.30 Uhr vor dem Bochumer Gericht und brachten ihren Unmut darüber zum Ausdruck, dass die Bochumer Justiz eine Torte für eine Bombe hält. Aber halt: Nicht die ganze Bochumer Justiz! In Gesprächen der DemonstrantInnen mit Beschäftigten und Angestellten des Gerichts stellte sich schnell heraus, dass viele dieses Vorgehen „ihrer“ Behörde“ mit einem mitleidigen Kopfschütteln quittierten.
Das Bochumer Bündnis gegen Rechts hat heute mit seinen täglichen Aktionen zum Tortenprozess am kommenden Donnerstag begonnen. Vor dem Amts- und Landgericht wurde ein Transparent gezeigt (Foto) und die Beschäftigten und Gäste des Gerichts erhielten Flugblätter überreicht. Die Flyer trugen die Überschrift „In politischen Strafverfahren urteilt die Justiz über sich selbst.“ Das Flugblatt als PDF-Datei.
Donnerstag 11.11.10, 16:20 Uhr
Montag bis Donnerstag: Aktionen vor dem Gerichtsgebäude
Am Donnerstag, den 18. November geht der Tortenprozess gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de vor dem Bochumer Landgericht in die vierte Runde. Er soll mit der Veröffentlichung des nebenstehenden Plakates zur gefährlichen Körperverletzung aufgefordert haben. Das Bochumer Bündnis gegen Rechts ruft von Montag bis Donnerstag zu Protestaktionen vor dem Bochumer Gerichtsgebäude auf. Unter dem Motto: „In politischen Strafverfahren urteilt die Justiz über sich selbst“ werden Flugblätter verteilt und mit Transparenten auf diesen Versuch der politischen Einschüchterung hingewiesen. Von Montag bis Mittwoch läuft die Aktion jeweils von 11.30 Uhr bis 13.00 Uhr. Am Donnerstag wird von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr, wenn der Prozess beginnt, demonstriert. Alle TeilnehmerInnen an den Aktionen und die BesucherInnen des Prozesses erhalten einen Nachdruck des inkriminierten Plakates geschenkt.
Der Prozess war vor drei Wochen auf Wunsch des Angeklagten verschoben worden. bo-special zum Tortenprozess.
Der Tortenprozess findet am kommenden Donnerstag nicht statt. Neuer Termin ist Donnerstag, der 18.11. um 11.30 Uhr. Grund für die Verschiebung ist ein Trauerfall des angeklagten verantwortlichen Redakteurs von bo-alternativ.de.
Donnerstag 21.10.10, 22:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: Aktionen vor dem Gerichtsgebäude
Am Donnerstag, den 28. Oktober geht der Tortenprozess gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de vor dem Bochumer Landgericht in die vierte Runde. Er soll mit der Veröffentlichung des nebenstehenden Plakates zur gefährlichen Körperverletzung aufgefordert haben. Das Bochumer Bündnis gegen Rechts ruft von Montag bis Donnerstag zu Protestaktionen vor dem Bochumer Gerichtsgebäude auf. Unter dem Motto: „In politischen Strafverfahren urteilt die Justiz über sich selbst“ werden Flugblätter verteilt und mit Transparenten auf diesen Versuch der politischen Einschüchterung hingewiesen. Von Montag bis Mittwoch läuft die Aktion jeweils von 11.30 Uhr bis 13.00 Uhr. Am Donnerstag wird von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr, wenn der Prozess beginnt, demonstriert. Alle TeilnehmerInnen an den Aktionen und die BesucherInnen des Prozesses erhalten einen Nachdruck des inkriminierten Plakates geschenkt. bo-special zum Tortenprozess.
Der nächste Termin im Tortenprozess findet nicht wie bisher angekündigt am 21. 10. statt. Er ist vom Bochumer Landgericht um eine Woche auf Donnerstag, den 28. 10. um 11.30 Uhr, Landgericht Bochum, Viktoriastraße 14, Saal C 247 verlegt worden. Der verantwortliche Redakteur von bo-alternativ.de war wegen der Veröffentlichung des nebenstehenden Plakates wegen Aufrufs zur gefährlichen Körperverletzung angeklagt worden. Das Bochumer Amtsgericht hatte ihn in einem ersten Prozess auf Antrag der Staatsanwaltschaft freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte anschließend mit einer Sprungrevision vor dem Oberlandesgericht gegen das Urteil erfolgreich Einspruch eingelegt. Eine andere Richterin des Bochumer Amtsgerichtes hatte dann für Recht befunden, dass die Torte eine Bombe sei und die Veröffentlichung mit 30 Tagessätzen geahndet. Hiergegen wurde Berufung vor dem Landgericht eingelegt. Die lange Geschichte des Prozesses ist auf Sonderseiten unter bo-special dokumentiert.
Am 21. Oktober wird nach Amtsgericht, Oberlandesgericht und abermals Amtsgericht nun das Bochumer Landgericht darüber zu befinden haben, ob eine Torte eine Torte ist. Zur Chronik des Tortenprozesses. Zur Erinnerung: Der verantwortliche Redakteur von bo-alternativ.de ist wegen nichts Geringerem angeklagt, als mit der Veröffentlichung des nebenstehenden Plakates zur „gefährlichen Körperverletzung“ aufgerufen zu haben. Wörtlich klagt die Staatsanwaltschaft an: „Diese Form der Darstellung […] stellt sich gleichzeitig als Aufruf an die Teilnehmer der Gegendemonstration dar, bei der öffentlichen Versammlung Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet oder bestimmt sind, ohne behördliche Ermächtigung mit sich zu führen und diese zur Begehung von Vergehen der gefährlichen Körperverletzung einzusetzen.“ Die Anklageschrift im Wortlaut. Wann und wo die vierte Runde im Tortenprozess am 21. Oktober weitergeht, wird rechtzeitig mitgeteilt.