Am 12. Januar findet der nächste Gerichtstermin im Tortenprozess statt. Das Oberlandesgericht in Hamm verhandelt dann über den Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft Bochum. Letzere hatte den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de angeklagt, zur gefährlichen Körperverletzung aufgerufen zu haben, indem das nebenstehende Plakat veröffentlicht wurde. Im Prozess vor dem Bochumer Amtsgericht machte der Richter von Anfang an klar, dass die Veröffentlichung des Plakates keine Straftat ist. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft – der allerdings nicht aus der Politabteilung der Staatsanwaltschaft kam – plädierte dann ebenfalls auf Freispruch. Es gab also einen Freispruch erster Klasse. Die Politabteilung der Staatsanwaltschaft gab aber keine Ruhe und ging in Revision. Das Oberlandesgericht muss nun entscheiden, ob in der ersten Instanz juristisch alles richtig bedacht worden ist. Wenn es Mängel erkennt, geht das Verfahren zurück an das Amtsgericht Bochum. Dann darf sich eine andere Richterin oder ein anderer Richter damit befassen. Mehr zum Tortenprozess.
Sonntag 06.12.09, 16:00 Uhr