Der zweite Strafsenat des Oberlandesgerichtes in Hamm hat den Tortenprozess an das Bochumer Amtsgericht zurück verwiesen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de vor, mit dem nebenstehenden Plakat zur schweren Körperverletzung aufgerufen zu haben. Das Bochumer Amtsgericht hatte in erster Instanz auf Freispruch entschieden. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess ebenfalls auf Freispruch plädiert, aber anschließend eine Sprungrevision vor dem OLG eingelegt. (Näheres siehe im bo-special zu diesem Fall). Der Vorsitzende Richter beim OLG hatte gleich zu Beginn der Sitzung erläutert, dass das Gericht Mängel in der Urteilsbegründung sähe, aber um das Verfahren zu beenden, vorschlage es einzustellen. Die Gerichtskosten sollten von der Staatskasse übernommen werden und der Angeklagte aber seine eigenen Kosten (d. h. die Anwaltsgebühren) übernehmen. Diesen Vorschlag hat der Angeklagte abgelehnt und auf einen Freispruch bestanden. Das Verfahren wird nun neu vor dem Amtsgericht Bochum aufgerollt. Der Vorsitzende Richter betonte in der Urteilsbegründung, dass damit nur die Urteilsbegründung gerügt würde. Auch das neue Verfahren könne zu einem Freispruch führen, müsse aber fundierter begründet werden.
Dienstag 12.01.10, 13:00 Uhr