Der 30. 11. 2017 war für die Initiative Religionsfrei im Revier ein spannender Termin. Es war klar, wenn es bis dahin keine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde gegen das Feiertagsgesetz NRW gibt, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Sache einen positiven Ausgang nimmt. Berichterstatter (also federführend verantwortlich) für die Verfassungsbeschwerde war nämlich Bundesverfassungsrichter Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier – ein äußerst konservatives CDU-Mitglied, das u. a. unter Helmut Kohl im Bundeskanzleramt gearbeitet hat. Es war klar, dass er auf keinem Fall der Verfassungsbeschwerde statt geben würde. Am 30.11. ging er in Ruhestand. Und er schaffte es als Abschluss seiner Tätigkeit beim obersten deutschen Gericht, die Verfassungsbeschwerde verfahrenstechnisch auszuhebeln. Der Kompromiss mit seinen KollegInnen: Grundsätzlich darf auch am Karfreitag etwas Unterhaltsames stattfinden – dies aber nur als beantragungspflichtige Ausnahme. Ob in diesem Fall ein Bußgeld angemessen ist, wenn keine Ausnahmegenehmigung beantragt wird, wurde erst gar nicht mehr erörtert.
Hartmann Schimpf (links) und Armin Schreiner präsentierten am gestrigen Freitag in der Riff-Bermudahalle Zitate von Martin Luther. Es war die fünfte Veranstaltung der Initiative Religionsfrei im Revier, mit der seit 2013 jeweils am Karfreitag gegen die klerikale Bevormundung durch das Landesfeiertagsgesetz protestiert wird. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand wie in den Vorjahren die Aufführung des Films „Das Lebens des Brians“. Dieser Film gehört zu den mehr als 750 Filmen, die am Karfreitag nicht gezeigt werden dürfen. Auch Tanzen und alle anderen öffentlichen Veranstaltung, die Spaß machen, verbietet das Gesetz am „stillen Feiertag“. mehr…
Am Karfreitag lädt die Initiative Religionsfrei im Revier wieder zum Verstoß gegen das Feiertagsgesetz ein. In der Riff-Halle im Bochumer Bermuda-Dreieck wird um 21 Uhr verbotener Weise der Kultfilm „Das Leben des Brian“ gezeigt. Ab 19.30 Uhr gibt es ein Vorprogramm mit Videos aus der amerikanischen antiklerikalen Szene und Musikvideos von Carolin Kebekus „Dunk dem Herrn“ und Jan Böhmermanns Coming-Out „Ich bin Atheist“. In den vergangenen vier Jahren hatte sich die Initiative Religionsfrei im Revier mit ihrer Provokation gegen die staatliche Bevormundung mit religiösen Normen gewandt und sich nicht großartig mit Religion und Kirche beschäftigt. Im letzten Jahr haben die Repräsentanten der beiden Bochumer Großkirchen in einem Interview mit der örtlichen Lokalzeitung der Initiative einen mangelnden „Respekt vor religiösen Gefühlen“ vorgeworfen. Die Initiative hält dem entgegen, dass Religionen sich schon immer durch Intoleranz ausgezeichnet haben und immer versucht haben, ihre Normen auch Menschen aufzudrücken, die frei von Religionen leben wollen. mehr…
Freitag 31.03.17, 14:11 Uhr
Zum 5. Mal wird am Karfreitag "Das Leben des Brian" gezeigt
Auch in diesem Jahr wird die Initiative Religionsfrei im Revier am Karfreitag (14. 4.) im Riff in Bochum öffentlich der Kultfilm „Das Leben des Brian“ zeigen und mit Bedacht gegen das Feiertagsgesetz NRW verstoßen. Das Gesetz untersagt an diesem Tag alle „der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen“. Tanz-Veranstaltungen sind verboten, Diskos müssen von Donnerstagabend bis Samstagmorgen geschlossen bleiben. Die Initiative Religionsfrei im Revier protestiert mit dieser Aktion zum fünften Mal gegen die religiöse Bevormundung in unserer Gesellschaft, die an diesem Beispiel besonders deutlich wird. Die Initiative hat im letzten Jahr eines ihrer Ziele erreicht und mit ihrer Provokation die Voraussetzung dafür geschaffen, eine Verfassungsbeschwerde gegen das Feiertagsgesetz in Karlsruhe einreichen zu können. Im Fokus der Kritik der Initiative steht weiterhin der Gesetzgeber, der im Stile eines fundamentalistischen Staates religiöse Normen auch für die Bürgerinnen und Bürger verbindlich macht, die keiner christlichen Organisation angehören. Religiöse Intoleranz, wie sie im ersten Gebot des Alten Testamentes formuliert wird, soll in diesem Jahr und in den nächsten Jahren Begleitthema der Filmvorführung am Karfreitag sein. mehr…
„Die Befreiungsfestigkeit des besonderen Stilleschutzes am Karfreitag ist mit den Grundrechten unvereinbar“, lautet die Überschrift einer heute veröffentlichten Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes. Mit diesem Juristen-Kauderwelsch ist gemeint, dass ein generelles Verbot jeglicher fröhlicher Betätigungen am Karfreitag verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber darf zwar Schutzbestimmungen erlassen, mit denen geregelt wird, dass ChristInnen ungestört der Ermordung ihres Religionsstifters gedenken, es muss aber auch Ausnahmen für Menschen geben, die gottlos glücklich sind. Im konkreten Fall ging es um eine Beschwerde des „Bundes für Geistesfreiheit“, der am Karfreitag 2007 in München eine Veranstaltung unter dem Motto „Heidenspaß statt Höllenqual – religionsfreie Zone München“ abhalten wollte. Die Stadt untersagte dies.
Die Initiative Religionsfrei im Revier hat in den vergangen Jahren in Bochum gezielt gegen das Feiertagsgesetz verstoßen, indem sie den Film „Das Leben des Brian“ zeigte. Die Stadt Bochum hat deshalb ein Bußgeld verhängt. Diese Entscheidung wurde vom Amtsgericht in abgemilderter Form bestätigt. Dagegen hat die Initiative vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Sie rechnet damit, dass auch ihr Klage demnächst positiv entschieden wird.
Die Initiative Religionsfrei im Revier hat vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Feiertagsgesetz NRW eingereicht. Um darauf hinzuweisen, in wie vielen Bereichen in Deutschland immer noch gegen die vom Grundgesetz gebotene Trennung von Staat und Kirche verstoßen wird, hat die Initiative mit Bedacht seit mehreren Jahren am Karfreitag den Film „Das Leben des Brian“ gezeigt. Das Feiertagsgesetz NRW verbietet am Karfreitag „alle nicht öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen bis zum nächsten Tag 6 Uhr“. An diesem Tag dürfen z. B. mehr als 750 Filme nicht einmal in geschlossener Gesellschaft gezeigt werden. mehr…
Freitag 03.06.16, 08:15 Uhr
Verfassungsbeschwerde gegen das Feiertagsgesetz NRW
Das Oberlandesgericht Hamm hat das Urteil des Bochumer Amtsgericht bestätigt, wonach ein Mitglied der Initiative Religionsfrei im Revier 100 Euro Bußgeld zahlen soll, weil er gegen das Feiertagsgesetz NRW verstoßen hat. Die Initiative zeigt seit 2013 regelmäßig am Karfreitag den Film das „Leben des Brian“ gezeigt. Das Feiertagsgesetz NRW verbietet am Karfreitag jede Form von Unterhaltungsveranstaltung. Mehr als 750 Filmen stehen z. B. auf dem Index und dürfen nicht gezeigt werden. Die Filmvorführung war von Anfang an als gezielter Verstoß gegen das Feiertagsgesetz beabsichtigt. Die gesetzlich geregelte klerikale Bevormundung verstößt nach Ansicht der Initiative elementar gegen die Grundrechte auf Religions-, Kunst- und Meinungsfreiheit. Ziel ist es, das Feiertagsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall zu bringen. Hierzu mussten zunächst die Möglichkeiten des normalen Rechtsweges ausgeschöpft werden. Das ist nun erreicht. Das Oberlandesgericht Hamm hat den „Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde“ gegen das Urteil „als unbegründet verworfen“. Die Initiative kann jetzt ihre Verfassungsbeschwerde einreichen. mehr…
»In Bochum riskieren Atheisten heute ein saftiges Bußgeld für einschlägiges Kino am Karfreitag. Welchen Monty-Python-Film zeigt die Initiative auch in diesem Jahr?« So lautete am Freitag die Frage Nr. 5 bei „Der Wissenstest des Tages“ auf Zeit-online. Die Bochumer WAZ widmete der Geschichte fast eine ganze Seite und deutet mit der Überschrift die Antwort an. Online lautet sie „250 „Brian-Jünger“ provozieren als Gesetzesbrecher„. In der Printversion wird daraus: „250 „Brian-Jünger: frönen dem Gesetzesbruch“. Das ist alles einerseits maßlos übertrieben und andererseits schlicht falsch. Stichwort „saftiges Bußgeld“. Bei den drei bisherigen Brian-Vorführungen am Karfreitag wurde das Ordnungswidrigkeitsverfahren 2013 eingestellt und 2015 gar nicht eröffnet. Für die Tat im Jahr 2014 hat die Stadt ein Bußgeld von 300 Euro verhängt. Die Initiative Religionsfrei im Revier legte Widerspruch ein und das Amtsgericht reduzierte das Strafgeld auf 100 Euro. Dagegen hat die Initiative Revision beantragt. Gleichzeitig hat die Initiative mehr als 300 Euro Spenden für ihre Aktion erhalten. Von saftigem Bußgeld kann also keine Rede sein. mehr…
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Die Initiative Religionsfrei im Revier protestiert mit einem Filmfest (Der Eintritt ist frei) gegen die religiöse Bevormundung an diesem Freitag. Das Feiertagsgesetz verbietet heute jede „der Unterhaltung dienende Veranstaltung“. Ab 18 Uhr ist in der Riff-Halle im Bermuda-Dreieck „Das Leben des Brian“ zu sehen. Um 20 Uhr folgt Riffifi am Karfreitag. mehr…
Auch in diesem Jahr wird am Karfreitag in Bochum öffentlich der Kultfilm „Das Leben des Brian“ gezeigt und mit Bedacht gegen das Feiertagsgesetz NRW verstoßen. Das Gesetz untersagt an diesem Tag alle „der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen“. Tanz-Veranstaltungen sind verboten, Diskos müssen von Donnerstagabend bis Samstagmorgen geschlossen bleiben. Die Initiative Religionsfrei im Revier protestiert mit dieser Aktion gegen die religiöse Bevormundung in unserer Gesellschaft, die an diesem Beispiel besonders deutlich wird. Nachdem das Soziale Zentrum, wo die Veranstaltung in den letzten drei Jahren stattgefunden hat, inzwischen zu klein für den Besucherandrang geworden ist, findet die Veranstaltung in diesem Jahr in der Riff-Halle im Bermuda-Dreieck statt. Das ganze ist zu einem Filmfest gegen die Bevormundung durch das Feiertagsgesetz geworden. Statt nur einen Film wird neben „Brian“ (ab 18 Uhr) in diesem Jahr auch noch um 20 Uhr „Rififi am Karfreitag“ und um 22 Uhr „Dogma“ gezeigt. mehr…
BOMA, das Stadtmagazin der Bochum Marketing GmbH weist in seiner März-Ausgabe in einer Notiz darauf hin: „Die Initiative „Religionsfrei im Revier“ zeigt am Karfreitag (25. März, 18 Uhr, im Riff) „Das Leben des Brian“ und verstößt damit erneut mit Bedacht gegen das Feiertagsgesetz.“ Die Initiative freut sich über diese Werbung besonders. Mit ihrer Protest-Aktion gegen die klerikale Bevormundung durch das Feiertagsgesetz hat die Initiative überregional viel Beachtung gefunden. Erst kürzlich machte Der Spiegel die Bochumer Aktion zum Aufhänger für einen Bericht über das Feiertagsgesetz: „Stirb langsam – aber still„. Zuvor hatten u. a. die Süddeutsche Zeitung, der Stern, die WAZ auch im Mantelteil, WDR, Deutschlandradio, RTL und SAT 1 berichtetet. Das Besondere am Stadtmagazin BOMA: Die Stadt Bochum ist zu 50 Prozent als Gesellschafterin an Bochum Marketing beteiligt. Sie hatte wegen der Filmvorführung ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro gegen die Initiative verhängt. Die Formulierung von BOMA, dass der Verstoß gegen das Feiertagsgesetz „mit Bedacht“ erfolgt, will die Initiative übernehmen.
Im vierten Jahr zeigt die Initiative „Religionsfrei im Revier“ am Karfreitag den Film „Das Leben des Brian“. Näheres. Hiermit wird gegen die religiöse Bevormundung protestiert, die nach wie vor in unserer Gesellschaft in vielen Bereichen existiert und am Beispiel des Feiertagsgesetzes exemplarisch deutlich wird: Am Karfreitag sind durch das Gesetz alle unterhaltsamen Veranstaltungen verboten. 759 Filme stehen auf dem Index und dürfen an „stillen Feiertagen“ nicht gezeigt werden. Tanz-Veranstaltungen sind verboten, Diskos müssen geschlossen bleiben. mehr…
Das Amtsgericht Bochum hat die Begründung des Urteils im Bußgeldverfahren gegen die Initiative Religionsfrei im Revier geschickt. Der Verantwortliche für die Aufführung des Films „Das Leben des Brian“ am Karfreitag war wegen des Verstoßes gegen das Feiertagsgesetz NRW zu einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro verurteilt worden. Näheres. Der Film „Das Lebens des Brian“ gehört z. Z. zu den 759 Filmen, die am Karfreitag nicht aufgeführt werden dürfen. Die Urteilsbegründung bestätigt, dass Menschen in unserer Gesellschaft auf Grund von christlichen Normen eingeschränkt werden. Wörtlich heißt es in der Begründung: „Die vorliegend relevante Hervorhebung für Karfreitag (§ 6 Abs. 3 Feiertagsgesetz NW) beruht darauf, dass es sich bei diesem Feiertag um einen der höchsten christlichen Feiertage handelt. Auf Grund dessen ist eine weitergehende Einschränkung als für normale Sonn- und Feiertage gerechtfertigt.“ Genau dies hält die Initiative für verfassungswidrig. Eine Reihe von Grundrechten werden verletzt, wenn Menschen aus religiösen Gründen eingeschränkt werden. Die Urteilsbegründung im Wortlaut.
Die Initiative Religionsfrei im Revier ist heute einen Schritt weiter auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht (BVerG) gekommen. Dort soll dann entschieden werden, ob das Feiertagsgesetz NRW mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Feiertagsgesetz verbietet an stillen Feiertagen wie z. B.Karfreitag, „alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen“. Als Protest gegen diese religiöse Bevormundung wurde in den letzten drei Jahren am Karfreitag der Film „Das Leben des Brian“ gezeigt. Die Stadt hatte daraufhin ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro verhängt. Das Amtsgericht reduzierte heute das Bußgeld auf 100 Euro. mehr…
Am Montag, den 14. 12. verhandelt das Bochumer Amtsgericht über einen Bußgeldbescheid gegen die Initiative „Religionsfrei im Revier“. Die Stadt Bochum hatte ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro verhängt, weil die Initiative am Karfreitag 2014 den Film „Das Leben des Brian“ gezeigt hatte. Hiermit sei gegen das Feiertagsgesetz NRW verstoßen worden. Das Gesetz verbietet es, am Karfreitag kollektiv fröhlich zu sein. Gegen diesen Bußgeldbescheid hatte die Initiative Einspruch eingelegt. Sie will gerichtlich klären lassen, ob eine solche klerikal motivierte Bevormundung mit den Versprechen des Grundgesetzes vereinbar ist, dass die Bundesrepublik ein weltanschaulich neutraler Staat sei, der Meinungsfreiheit garantiert. mehr…