Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Mehr als vierzig (40 !) Seiten Berichte und Materialien hat die Unabhängige Sozialberatung zur Sozialausschusssitzung am Dienstag, 23. 1. an die Ratsfraktionen geleitet. Inhalt: „Knackpunkte“ der Hartz IV-Umsetzung durch die Bochumer ARGE. Neben den bekannten Themen „Zwangsumzüge“ und Heizkostenkürzung handelt es sich um die Nöte unter 25jähriger alleinerziehender oder schwangerer Frauen, denen die ARGE nicht erlauben will, aus dem Haushalt der Eltern auszuziehen, Alleinerziehender mit mehreren Kindern, denen die ARGE den Alleinerziehendenzuschlag streicht, sobald eins der Kinder volljährig wird, Abschieben von psychiatrisch Kranken zum Sozialamt für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes, und die drohende Streichung aller Leistungen einschliesslich der Wohnungskosten, wenn die Betroffenen sich „Fehltritte“ zuschulde kommen lassen, weil sie diese ganze Bürokratie nicht verstehen und dringlich persönliche Hilfestellung bräuchten. Der Sozialausschuss sollte sich auch befassen mit der „Pauschalierung „ oder „Deckelung“ des Zuschusses zu Klassenfahrten auf 260,00 / 320,00Euro, die am 4. 12. 2006 vom SG Dortmund für nicht zulässig erklärt worden ist.
Von den Kürzungen („Sanktionen“) sind schnell Menschen betroffen, die nicht in der Lage sind, wichtige Alltagsdinge vernünftig auf die Reihe zu kriegen, geschweige denn mit der Hartz IV-Gesetzgebung umzugehen. Manche sind einfach so weit neben der Spur, dass sie sogar eingehende Briefe nicht öffnen.
Die Unabhängige Sozialberatung meint: „Diese Menschen brauchen keine Sanktionen, die brauchen einfach ganz besonders Hilfe! Ein sog. „Fehlverhalten“ darf nicht automatisch Sanktionen in Gang setzen. Die Behörde muss den Einzelfall prüfen und auf jeden Fall positive Umstände für den Betroffenen oder besonderen Hilfebedarf (betreutes Wohnen?) von sich aus ermitteln. Hier zeigt sich auch die Härte von Hartz IV. Es berücksichtigt nicht, dass es auch Menschen gibt, die vor einer Arbeitsaufnahme eventuell erst einmal andere Hilfe benötigen. Die Praxis von Hartz IV zeigt, dass dies kaum berücksichtigt wird und gerne ein Exempel statuiert wird.“
Nach Meinung der Grundsatzabteilung der ARGE Bochum sollen Menschen, die nach dem Unterbringungsgesetz bzw. dem Psychiatrische-Krankheiten-Gesetz untergebracht sind, umgehend aus dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II herausfallen und auf Leistungen nach dem SGB XII (für Nicht-Erwerbsfähige) verwiesen werden. Die Dauer solcher Zwangsunterbringung ist häufig eher kurz, dafür möglicherweise wiederkehrend. Das würde zu einem häufigen Wechsel vom Bereich SGB II in SGB XII und umgekehrt führen, mit einem immensen bürokratischen Aufwand und mit inakzeptablen Versorgungslücken für die Betroffenen. Im Vergleich zu körperlich erkrankten Menschen wären psychisch Kranke erheblich diskriminiert. Die Unabhängige Sozialberatung appelliert an den Sozialausschuss und den Rat der Stadt Bochum, eine menschengemässe Lösung zu finden.
§ 9 Abs. 3 des Hartz IV – Gesetzes bestimmt, dass bei Schwangeren oder Alleinerziehenden (mit Kind bis sechs Jahre) die Eltern nicht zur Deckung des Lebensunterhalts herangezogen werden. Diese Regelung erfolgte in der Absicht, die Druckmöglichkeit der Eltern in Richtung Abtreibung zu verringern. ARGE Bochum will die jungen (zukünftigen) Mütter aber nicht aus der Wohnung der Eltern ausziehen lassen, obwohl diese gar nicht mehr für sie aufkommen müssen. Selbst entsprechende dringliche „Empfehlungen …“ des Deutschen Vereins für Fürsorge“ vermag sie nicht umzustimmen.
In dieses Bild passt auch die Angewohnheit der ARGE, Alleinerziehenden mit mehreren Kindern, wovon eins dann die Grenze zur Volljährigkeit überschreitet, den Alleinerziehenden-Mehrbedarf zu streichen. Angeblich seien sie dann ja nicht mehr alleinerziehend, weil sich ein weiterer volljähriger Mensch in der Bedarfsgemeinschaft befände.
Das Thema „Heizkosten“ wird leider all zu sehr unter juristischen Aspekten (ARGE BO: „ … Entscheidungen gerichtsfest machen …“) und fiskalischen Aspekten gesehen (Sparzwang), meint die Unabhängige Sozialberatung. Entsprechend der Rechtslage seien die „Richtlinien ..“ dahingehend zu ändern, dass zunächst die Vermutung eines angemessenen Heizverhaltens besteht und die Heizkosten in der tatsächlich gezahlten Höhe zu übernehmen sind. Entsteht die Vermutung, es würde technisch unangemessen geheizt, so wäre das durch ein Gespräch mit den Betroffenen auszuräumen. Ggf. muss eine qualifizierte Energieberatung oder sogar eine technische Überprüfung hinzugezogen werden. Ein grosser Teil der betroffenen Wohnungen sei vor 1982 gebaut worden. Der Heizenergiebedarf solcher Wohnung sei drei bis fünf mal so hoch wie der von Gebäuden mit hoher Wärmedämmung.
In der Wohnungsfrage versucht die ARGE mit unverständlich-dilettantischen Listen den Nachweis zu führen, es sei genügend passender Wohnraum verfügbar. Sozialer Wohnungsbau, doch so luxuriös nicht, wird (auch nicht zu gross) doch als „nicht angemessen“ klassifiziert. Übergrosse Wohnungen (für Menschen mit Bibliothek etc. …) – auch wenn ganz billig – darf nicht gemietet werden, es sei denn, der Vermieter verzichtet schriftlich für immer und für alle Zeiten auf die Nebenkosten für den überschiessenden Wohnraum – wo gibt es denn so was? Es reicht nicht, wenn die Betroffenen die Differenz begründet selber zahlen könnten. Wohnungen mit geringen Betriebs- und Heizkosten – damit insgesamt akzeptabel – kommen erst auf dem Rechtswege durch. Die starre Haltung in Bezug auf ein „Mietsponsering“ ist hinlänglich bekannt
250 neue Widersprüche im Monat (davon fast die Hälfte erfolgreich), insgesamt schon einige tausend, noch mehr erfolgreiche „Beschwerden“ auf dem „kleinen Dienstweg“ – erfolgreich ohne den Rechtsweg zu beschreiten; die Anzahl der Klagen dürfte sich allmählich auf die zweitausend zu bewegen. Vieles davon ist „hausgemacht“ und bräuchte nicht zu sein. Verfahrenskosten immens, von den vielen Extra-Arbeitsstunden der Sachbearbeitungen (jede kostet bis zu 100 Euro!) ganz zu schweigen.Der Sozialausschuss, die Beratungsstellen, die Betroffenen – überreichlich damit beschäftigt und blockiert für Anderes!
Die Lösung – eine Arbeitsgruppe!
Um die allfälligen Umsetzungsprobleme rationell einer angemessenen Lösung zuführen zu können, erscheint es uns sinnvoll, eine Arbeitsgruppe mit VertreterInnen der Ratsfraktionen/ des Sozialausschusses zu bilden. Hinzu kommen sollten die Beratungsstellen und Betroffenenverbände – in erster Linie die Gewerkschaften und die Sozialverbände VdK und SoVD, vielleicht auch RechtsanwältInnen. Sozusagen ein Beirat für den BEIRAT und den Sozialausschuss. Wir wären bereit zur Mitarbeit.
Natürlich arbeiten wir verlässlich und unnachgiebige für die Interessen der Betroffenen – wie eine „Ombudsstelle“, streng parteiisch im ursprünglichen Sinne einer „Volksanwaltschaft“. Wir verfügen über eine hohe Akzeptanz bei den Betroffenen und anderen gesellschaftlichen Gruppen. Daher ist kaum zu erwarten, dass wir die Entscheidungen der Politik immer mittragen werden. Wir sind aber nicht so ideologisch verblendet, dass wir nicht auch Verbesserungen für die Betroffenen zu schätzen wüssten.
Es bräuchte auch eine „Sozialfeuerwehr“ mit einem „Feuerwehrfonds“ – zu oft werden Menschen einfach „ohne Alles“ sich selbst überlassen – bürokratische Mühlen mahlen manchmal langsam, und der „einstweilige Rechtsschutz“ beim Sozialgericht („Eilantrag“) eilt inzwischen bis zu sechs Wochen! Die Stadt Bochum ist hier zwar juristisch nicht in der Pflicht – politisch – moralisch aber schon! Das gleiche gilt für die Sanktionen – „bis zu 100 % bis auf voll Null!“ Da muss ein Ausweg geschaffen werden.
Die Unabhängie Sozialberatung hat ihre Wurzeln im Bochumer SOZIALFORUM, das sich im August 2003 gegen die AGENDA 2010 zusammenfand.
Im Herbst 2004 schlossen sich dann einige Kolleginnen und Kollegen aus IG Metall, ver.di, DPWV, SoVD, VdK, z. T. in Ortsvorstandspositionen, SozialarbeiterInnen und Weitere, darunter ein Lehrbeauftragter für Sozialrecht, zusammen. Ihr Anliegen: angesichts des zu Erwartenden Elends der Hartz IV-Gesetzgebung ein Gegengewicht zu schaffen und den Betroffenen das Rückgrat zu stärken und sie in der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen. Diese Gründung geschah in Zusammenhang mit der bundesweiten Initiative für eine unabhängige Sozialberatung, unterstützt von „tacheles e.V.“, Wuppertal.
Die „Unabhängige Sozialberatung“ hat sich in diesen zwei Jahren zu einer weit über Bochum hinaus anerkannten Einrichtung entwickelt. In Bochum spielt sie eine wichtige Rolle bei der direkten Unterstützung Betroffener und beim öffentlich machen von Missständen, greift hier aber auch auf der politischen Ebene ein, um sich Verletzungen des Sozialstaatsprinzips entgegenzustellen.
Angesichts des merkwürdigen Rechtsverständnisses der ARGE ist das mehr als nötig. Gelegentlich weckt das Verhalten der ARGE bei uns den Eindruck, es ginge vor allem darum, die Betroffenen zu beschämen und unter Druck zu setzen, damit sie auch ja das gewünschte „Unterschichtbewusstsein“ entwickeln und ihre Rechte nicht einfordern.
Darum stellen wir uns auch gerne zur Verfügung für die Aufgabe einer „Ombudsstelle“, zu der wir uns durch unsere verlässliche und unnachgiebige Arbeit entwickelt haben.
Seit Januar steht uns Dienstags ein russischsprechender Berater zu Verfügung. Bei Bedarf können wir zudem auf eine türkischsprachige Juristin zurückgreifen.«