Der DGB Ruhr-Mark weist auf eine weitere Verschärfung der Richtlinien für ALG II EmpfängerInnen hin. Arbeitslosen, die ohne wichtigen Grund gegen Pflichten verstoßen, können nun für 3 Monate die Leistungen um 30% gekürzt werden. Im Wiederholungsfall innerhalb von 12 Monaten können die Behörden das Arbeitslosengeld II um 60 % kürzen.
Neu ist auch, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld II bei weiteren Pflichtverletzungen einschließlich der Leistung für Unterkunft und Heizung ganz entfallen kann.
„Der Druck auf Arbeitslose wird weiter verschärft und zeigt deutlich, dass es dem Gesetzgeber weniger um die Beseitigung von Arbeitslosigkeit geht, sondern vielmehr um das Senken der Arbeitslosenstastistik durch die Verhängung von Sperrzeiten“, so der DGB Vorsitzende Michael Hermund.
„Das Sinken der Zahl der Arbeitslosen in den letzten Monaten hat auch damit zu tun, dass Sperrzeiten verhängt werden und diese Betroffenen dann nicht mehr als Arbeitslose gezählt werden“ so der DGB Vorsitzende. „Es ist beschämend, zu welchen Maßnahmen die örtlichen Behörden gezwungen werden, um die Vorstellungen der Bundesregierung vom Aufschwung und dem Absinken der Arbeitslosigkeit umzusetzen“ so der DGB Chef.
Der DGB rät allen Betroffenen die Schreiben der Behörden genau zu lesen und sich evtl. juristischen Rat zu holen.
Freitag 19.01.07, 15:00 Uhr