Montag 22.01.07, 08:00 Uhr
Unabhängige Sozialberatung zur Sitzung des Sozialausschusses:

Sozialausschuss total auf Hartz IV


Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Die Sitzung des Sozialausschusses am Dienstag, 23. Januar 2007, ab 15.00, findet gänzlich im Zeichen der Hartz IV-Gesetzgebung und der Umsetzung durch die ARGE Bochum statt. Neben den bekannten Themen „Zwangsumzüge“ und „Heizkostenerstattung“ steht auf der Tagesordnung die Beratung und möglicherweise Beschlussfassung über den Beschluss des Sozialausschusses vom 18. Mai 2006 zur Einrichtung einer „Niedrigschwelligen Sozialberatung“ in Bochum (voraussichtlich mit einer kostengünstigen Lösung über „Beratungsgutscheine“) und ein Antrag der CDU zur Einrichtung einer von externen Fachleuten besetzten Beschwerdestelle bei der ARGE zur abschliessenden Bewertung von Widersprüchen.
Die „Unabhängige Sozialberatung“ Rottstr. erklärt, dass sie sich freut über in Aussicht stehende Verbesserungen. Allerdings gibt es bekanntlich gute Verbesserungen und schlechte Verbesserungen, und sogar „Verschlimmbesserungen“. Wachsamkeit ist also angesagt! Die Arbeit der „Unabhängigen Sozialberatung“ als Beratungs-, Beschwerde- und Ombudsstelle für Erwerbslose wird dadurch sicher nicht hinfällig werden.
In einer weiteren Presseerklärung weist die Unabhängige Sozialberatung darauf hin, dass sie dem Sozialauschuss, den Fraktionen des Rates und den interessierten Gruppierungen in Bochum mehr als vierzig (40 !) Seiten Berichte und Materialien [Der Brief im Wortlaut] zur Verfügung gestellt hat.
Inhalt: „Knackpunkte“ der Hartz IV-Umsetzung durch die Bochumer ARGE. Neben den bekannten Themen „Zwangsumzüge“ und Heizkostenkürzung handelt es sich um die Nöte unter 25jähriger alleinerziehender oder schwangerer Frauen, denen die ARGE nicht erlauben will, aus dem Haushalt der Eltern auszuziehen, Alleinerziehender mit mehreren Kindern, denen die ARGE den Alleinerziehendenzuschlag streicht, sobald eins der Kinder volljährig wird, Abschieben von psychiatrisch Kranken zum Sozialamt für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes, und die drohende Streichung aller Leistungen einschließlich der Wohnungskosten, wenn die Betroffenen sich „Fehltritte“ zuschulde kommen lassen, weil sie diese ganze Bürokratie nicht verstehen und dringlich persönliche Hilfestellung bräuchten. Der Sozialausschuss sollte sich auch befassen mit der „Pauschalierung „ oder „Deckelung“ des Zuschusses zu Klassenfahrten auf 260,00 / 320,00 Euro, die am 4. 12. 2006 vom SG Dortmund (Az.: S 33 AS 152/05) für nicht zulässig erklärt worden ist.
Um die allfälligen Umsetzungsprobleme rationell einer angemessenen Lösung zuführen zu können, erscheint es der Unabhängigen Sozialberatung sinnvoll, eine Arbeitsgruppe mit VertreterInnen der Ratsfraktionen/ des Sozialausschusses zu bilden. Hinzu kommen sollten die Beratungsstellen und Betroffenenverbände – in erster Linie die Gewerkschaften und die Sozialverbände VdK und SoVD, vielleicht auch RechtsanwältInnen. Sozusagen ein Beirat für den BEIRAT und den Sozialausschuss. Die Unabhängige Sozialberatung wäre bereit zur Mitarbeit.«