Archiv für den Monat: August 2007


Donnerstag 16.08.07, 08:00 Uhr

Abhängigkeiten

Ein Lehrstück für schlechten Journalismus präsentierte heute früh der Lokalsender 98.5 Bochum. Oberbürgermeisterin Scholz durfte die fragwürdige Auftragsvergabe für die Werbekampagne „Bochum macht jung“ verkaufen. Sie begründete lediglich, warum sich die Stadt für eine Essener Werbeagentur entschieden hat: Die Agentur habe bei der Bewerbung um die Kulturhauptstadt Europa künstlerische Kompetenz bewiesen. Dies ist allerdings kein Argument, warum die rechtlich vorgeschriebene öffentliche Ausschreibung für einen solchen 900.000 Euro-Auftrag nicht stattfand. Der Sender fragte nicht nach oder stellte die sich eher peinlich gestaltende Kampagne in Frage. Kein Wunder: Der Sender ist Partner der Kampagne.
Während sich andere angebliche PartnerInnen der Kampagne von dieser Liste haben streichen lassen, ist der Bahnhof Langendreer noch aufgeführt. Er ist auf die Zuschüsse der Stadt angewiesen.


Mittwoch 15.08.07, 16:00 Uhr

Linksfraktion im Rat sieht keine Basis für Koalition

Die Linksfraktion schreibt: »Zu den anhaltenden Spekulationen über eine mögliche Koalition von SPD, Grünen und Die Linke nach den nächsten Kommunalwahlen erklärt der Fraktionsvorsitzende der Linken im Rat, Ernst Lange:
„SPD und Grüne müssen sich ja sehr sicher sein, 2009 ihre Mehrheit im Stadtrat zu verlieren, sonst würden die Fraktionsvorsitzenden von SPD und Grünen, Fleskes und Cordes, nicht ohne Not über eine mögliche Koalition mit der Linken ab 2009 spekulieren. Für Die Linke im Rat ist die Grundlage für eine Zusammenarbeit immer die inhaltliche Ausrichtung. Allen Gesprächen, die einer sozialeren, demokratischeren und nachhaltigen Stadtentwicklung dienen, stehen wir offen gegenüber. Dafür haben wir konkrete Vorstellungen: mehr…


Mittwoch 15.08.07, 14:00 Uhr
ARGE bleibt auf Konfrontationskurs:

Gerichtsentscheidungen werden ignoriert

Die für Hartz IV zuständige ARGE hat auf ihrer Webseite eine Information zum Thema Heizkosten veröffentlicht. Hierin rechtfertigt sie ihre rechtlich nicht haltbaren Kürzungen beim Heizungsgeld von Hartz IV-EmpfängerInnen. Die Unabhängige Sozialberatung schreibt dazu: „Nach allem, was zwischenzeitlich in Bochum dazu gesagt worden ist, verschlägt uns diese Mitteilung der ARGE glatt die Sprache.“ Weiter heißt es in der Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung: „Seit längerer Zeit schon kürzt die ARGE in einer Vielzahl von Fällen die Erstattung der Heizkosten. Wir können nur weiter auffordern, das nicht einfach hinzunehmen, sondern Widerspruch entsprechend beigefügtem Muster einzulegen. Der Widerspruch wird sicherlich abgelehnt werden, eine Klage beim Sozialgericht muss folgen. Wir weisen den Weg zu kooperierenden Anwaltskanzleien. Das kostet nicht mehr als zehn Euro. Wir raten, dann Geduld zu üben und die Entscheidungen der Gerichte abzuwarten. Nach durchgängiger Rechtsprechung der Sozialgerichte ist das Verhalten der ARGE nicht zulässig. Auch das zuständige SG Dortmund hat bereits mehrfach entsprechend entschieden.“ Die Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung im Wortlaut.


Mittwoch 15.08.07, 13:30 Uhr

Musterwiderspruch gegen die unrechtmässige Kürzung der Heizkosten durch die ARGE Bochum

Abs.:
Hans Mustermann
Musterstr. 5
44xxx Bochum

An:
ARGE Bochum
Rechtsstelle
Universitätstr: 66
44789 Bochum
(oder: zuständige Leistungsstelle der ARGE im Stadtbezirk)

Datum: xx.xx. 200x

BG-Nr.: 32102BGxxxxxx

Widerspruch gegen den Bescheid vom xx. XX. 200x bezüglich

1. Kürzung der Heizkosten

2. ggf. Weiteres

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen o.g. Bescheid lege ich Widerspruch ein, soweit er rechtswidrig ist, und beantrage die Zahlung, auch rückwirkend, der rechtswidrig nicht bewilligten Leistungen.

Begründung:

Mit o.g. Bescheid teilen Sie mit, dass Sie die Heizkosten nunmehr nicht mehr in der tatsächlich angefallenen Höhe übernehmen. Zur Begründung führen Sie an:

a) Meine Heizkosten lägen über dem Durchschnittswert des Hauses/ des Wohnblocks. Gemäss Ihren Richtlinien übernehmen Sie nur die Heizkosten bis zu dieser Höhe.

b) Ich verfüge über eine Einzelheizung. Gemäss Ihren Richtlinien übernehmen Sie nur die Heizkosten bis zu einem von Ihnen ermittelten Richtwert auf Grundlage der VDI Richtlinie 2067.
(nicht Zutreffendes weglassen!)

Der Heizungsaufwand ist u.a. abhängig von einer Reihe klimatischer, regionaler, wetterbedingter, lagebedingter, baulicher, heizungsabhängiger Faktoren, auf die ich keinen Einfluss habe. Hinzu kommen eine Reihe personenbezogener Faktoren, die ein unterschiedliches Heizverhalten erfordern.

Eine Orientierung an Richtlinien oder Obergrenzen ohne eingehende Eruierung des Einzelfalles und des Nachweises für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenes Heizverhalten ist nach durchgängiger Rechtsprechung der Sozialgerichte nicht zulässig. Entsprechende Ermittlungen wurden von Ihnen nicht vorgenommen und werden auch nicht vorgetragen. Ggf. angesetzte pauschale Zuschläge sind nicht zulässig, da sie ebenfalls den Umständen des Einzelfalles nicht gerecht werden. (falls nicht zutreffend: weglassen!)

Auch das zuständige SG Dortmund hat bereits mehrfach entsprechend entschieden. Das weiterhin zuständige Landessozialgericht Essen hat zwar bislang noch keine Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren getroffen. Eine entsprechende Entscheidung ist in diesem Herbst zu erwarten. Allerdings hat es seine Einstellung bereits mehrfach bekundet:

LSG_NRW_8-6-06_Berufung_zugel_zu_Heizkosten

L 20 B 63/06 AS NZB 08.06.2006 rechtskräftig

„ … Der Senat hat sich in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits für eine stark einzelfallbezogene Betrachtungsweise ausgesprochen (vgl. Beschluss des Senats vom 24.05.2006 – L 20 B 84/06 AS ER) … .“

LSG_NRW_21-5-07_PKH_Heizkosten_bewilligt

L 1 B 49/06 AS 21.05.2007 rechtskräftig

„ … Die Höhe der laufenden Kosten für die Heizung ergibt sich entweder aus dem Mietvertrag oder aus den Vorauszahlungsfestsetzungen der Energieversorgungsunternehmen, für die eine Vermutung der Angemessenheit spricht, sofern nicht durchgreifende Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenes Heizverhalten gegeben sind … . … Da-bei ist zu berücksichtigen, dass eine Pauschalierung in der Regel nicht die Berechnung der angemessenen Heizkosten zu ersetzen vermag. … . Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches Heizverhalten liegen nicht vor und wurden von der Beklagten nicht geltend gemacht. … “

Ebenso:

LSG_NRW_28-9-05 + 6-12-05_Heizkosten wie Abschlag

L 19 B 68/05 AS ER 06.12.2005 rechtskräftig

„ … Grundsätzlich ergibt sich die Höhe der als angemessen anzusehenden Heizungskosten aus den von den Energieunternehmen festgesetzten Vorauszahlungen (Berlit in Münder, SGB II, 2005, § 22 Rn. 50). …“

LSG_NRW_23-5-07_Heizkostenkürzung_nicht_zulässig

L 20 B 77/07 AS ER 23.05.2007 rechtskräftig

„Die Anwendung von an Durchschnittswerten orientierten Pauschalen bei der Übernahme von Kosten für Heizung widerspricht bei summarischer Prüfung der gesetzlichen Regelung. … Die Angemessenheit von Heizkosten hängt auch bei sparsamem Umgang mit Heizenergie von zahlreichen Faktoren ab, die überwiegend nicht zur kurzfristigen Disposition der Hilfeempfänger stehen (etwa von der Lage der Wohnung im Gesamtgebäude, von der Geschosshöhe, der Wärmeisolierung, der Heizungsanlage, von metereologischen Daten, von der Größe der Unterkunft, von besonderen persönlichen Verhältnissen). Dies erschwert nachhaltig die Feststellung, wann Heizkosten im konkreten Fall angemessen sind und wann nicht. Ohne konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches Heizverhalten ist deshalb eine Kürzung auf vom Leistungsträger als angemessen erachteten Richtwerte nicht zulässig …

… Im Übrigen ist bei einem Vergleich mit dem Verbrauchsverhalten etwa erwerbstätiger Personen zu beachten, dass sich Hilfeempfänger naturgemäß in der Regel länger, weil auch während der – heizungsintensiveren – Tagzeit in der eigenen Wohnung aufhalten …“

In meinem Fall liegen zusätzlich folgende Umstände vor, die ein erhöhtes Heizverhalten erfordern: (ggf. ergänzen oder weglassen!)

Mit freundlichen Grüssen, (Unterschrift)

Anm.: Für den Widerspruch können die Zitate der LSG-Urteile (ab: LSG_NRW_8-6-06_ Berufung_zugel_zu_Heizkosten) wseggelassen werden; sie sollten jetzt der ARGE bekannt sein.

WICHTIG: Immer eine Kopie für Ihre Unterlagen behalten! Unbedingt per Einschreiben mit Rückschein einsenden oder persönlich gegen Empfangsbestätigung auf der Kopie abgeben!! Es verschwindet immer noch so Einiges bei der ARGE!


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 15. 08. 2007
Mittwoch 15.08.07, 13:00 Uhr

Heizkosten: ARGE Bochum weiterhin auf Konfrontationskurs

Am Montag, 13. 08.2007, hat die Pressestelle der ARGE „klammheimlich“ eine Information zur Heizkostenfrage auf ihre homepage http://www.arge-bochum.de/ gestellt; Tenor:
„ .. die Praxis der Ermittlung der als im Sinne des Gesetzes angemessenen Heizkosten der ARGE Bochum (ist) rechtssicher …“
Gemeint ist damit bei Gemeinschaftsheizungen die Orientierung an einem Durchschnittswert und bei Einzelheizungen die Beschränkung, nur zwei Drittel der Wohnung zu heizen.
Die ARGE ist der Meinung, damit „auf die individuelle Lage, die Größe und den Zustand einer Wohnung bei der Berechnung Rücksicht genommen“ zu haben. Somit könne „in Bochum nicht von einer Pauschalisierung gesprochen werden … “.
Nach allem, was zwischenzeitlich in Bochum dazu gesagt worden ist, verschlägt uns diese Mitteilung der ARGE glatt die Sprache.
Seit längerer Zeit schon kürzt die ARGE in einer Vielzahl von Fällen mit o. g. Begründung die Erstattung der Heizkosten. Wir können nur weiter auffordern, das nicht einfach hinzunehmen, sondern Widerspruch entsprechend beigefügtem Muster einzulegen. Der Widerspruch wird sicherlich abgelehnt werden, eine Klage beim Sozialgericht muss folgen. Wir weisen den Weg zu kooperierenden Anwaltskanzleien. Das kostet nicht mehr als zehn Euro. Wir raten, dann Geduld zu üben und die Entscheidungen der Gerichte abzuwarten.
Nach durchgängiger Rechtsprechung der Sozialgerichte ist das Verhalten der ARGE nicht zulässig. Auch das zuständige SG Dortmund hat bereits mehrfach entsprechend entschieden. Das weiterhin zuständige Landessozialgericht Essen hat zwar bislang noch keine Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren getroffen. Eine entsprechende Entscheidung ist in diesem Herbst zu erwarten. Allerdings wurde die Einstellung der dortigen Senate in Gesprächen mit uns und in verschiedenen vorläufigen Entscheidungen bereits mehrfach bekundet:
Empörend finden wir, dass der ARGE offensichtlich nur daran gelegen ist, ihr Vorgehen „rechtssicher“ zu gestalten (das noch dazu mit zweifelhaften Aussichten), statt im Sinne einer modernen, bürgernahen Dienstleistungseinrichtung eine für alle Beteiligten kostengünstige, vernünftige Regelung anzustreben. Womöglich sind die Kosten der von der ARGE verursachten Rechtsstreitigkeiten sogar höher als das von ihr angestrebte Einsparpotenzial. Die BürgerInnen werden in Rechtsunsicherheit versetzt, eine Berechenbarkeit des behördlichen Handelns ist nicht mehr ersichtlich. Das widerspricht dem verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass die Behörden an Gesetz und Recht (und geltende Rechtsprechung) gebunden sind (Art 20 III GG). Wir fordern daher, dass die Heizkosten entsprechend der Rechtssprechung vorläufig in der tatsächlich entstandenen Höhe zu übernehmen sind, bis in höchstrichterlicher Entscheidung eine endgültige Klärung geschaffen ist (was aber noch Jahre auf sich warten lassen kann).
Ein Musterwiderspruch zur Heizkosten frage findet sich im Netz unter:
http://www.bo-alternativ.de/dokumente/Widerspruch-Kuerzung-Heizkosten.rtf
Im Folgenden Auszüge aus den bislang zur Sache ergangenen Entscheidungen des Landessozialgerichts NRW in Essen (bundesweit ganz unten):
LSG_NRW_8-6-2006_Berufung_zugelassen_zu_Heizkosten
L 20 B 63/06 AS NZB 08.06.2006 rechtskräftig
„ … Der Senat hat sich in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits für eine stark einzelfallbezogene Betrachtungsweise ausgesprochen (vgl. Beschluss des Senats vom 24.05.2006 – L 20 B 84/06 AS ER) … .“

LSG_NRW_21-5-2007_Prozesskostenhilfe_zu_Heizkostenklage_bewilligt
L 1 B 49/06 AS 21.05.2007 rechtskräftig

„ … Die Höhe der laufenden Kosten für die Heizung ergibt sich entweder aus dem Mietvertrag oder aus den Vorauszahlungsfestsetzungen der Energieversorgungsunternehmen, für die eine Vermutung der Angemessenheit spricht, sofern nicht durchgreifende Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenes Heizverhalten gegeben sind … “

Ebenso:
LSG_NRW_28-9-05_+_6-12-05_Heizkosten_zu_übernehmen_wie_Abschlag

L 19 B 68/05 AS ER 06.12.2005 rechtskräftig
„ … Grundsätzlich ergibt sich die Höhe der als angemessen anzusehenden Heizungskosten aus den von den Energieunternehmen festgesetzten Vorauszahlungen (Berlit in Münder, SGB II, 2005, § 22 Rn. 50). …“

LSG_NRW_23-5-07_Heizkostenkürzung_nicht_zulässig

L 20 B 77/07 AS ER 23.05.2007 rechtskräftig
„Die Anwendung von an Durchschnittswerten orientierten Pauschalen bei der Übernahme von Kosten für Heizung widerspricht bei summarischer Prüfung der gesetzlichen Regelung. … Die Angemessenheit von Heizkosten hängt auch bei sparsamem Umgang mit Heizenergie von zahlreichen Faktoren ab, die überwiegend nicht zur kurzfristigen Disposition der Hilfeempfänger stehen (etwa von der Lage der Wohnung im Gesamtgebäude, von der Geschosshöhe, der Wärmeisolierung, der Heizungsanlage, von meteorologischen Daten, von der Größe der Unterkunft, von besonderen persönlichen Verhältnissen). Dies erschwert nachhaltig die Feststellung, wann Heizkosten im konkreten Fall angemessen sind und wann nicht. Ohne konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches Heizverhalten ist deshalb eine Kürzung auf vom Leistungsträger als angemessen erachteten Richtwerte nicht zulässig …

… Im Übrigen ist bei einem Vergleich mit dem Verbrauchsverhalten etwa erwerbstätiger Personen zu beachten, dass sich Hilfeempfänger naturgemäß in der Regel länger, weil auch während der – heizungsintensiveren – Tagzeit in der eigenen Wohnung aufhalten …“

Übersicht über bundesweit ergangene Urteile zum Thema „Heizkosten“ (Stand: November 2006)

http://www.bo-alternativ.de/Entscheidungen-zu-Heizkosten.html

Die zur Debatte stehende Heizkosten-Richtlinie der Stadt Bochum finden Sie hier:

http://www.bo-alternativ.de/Heizk-RL_BO_Anl_5_T_29_10-05_pdf-txt.pdf


Mittwoch 15.08.07, 12:00 Uhr
Fragen zu “Bochum macht jung“

Soziale Liste fordert Aufklärung

Die Soziale Liste Bochum kritisiert Inhalt, Zielsetzung und die erheblichen Kosten der Imagekampagne “Bochum macht jung“. Sie fordert mit einer Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. August Aufklärung über „die Kosten, den bisherigen (Miss-) Erfolg und die Auftragsvergabe“. Die Anfrage hat folgenden Wortlaut: »Imagekampagne “Bochum macht jung“ – Die Soziale Liste Bochum, hat bereits im Mai ihre kritische Haltung zu Inhalt, Zielsetzung und Kosten der Imagekampagne “Bochum macht jung“ mitgeteilt. Im Laufe der Zeit sind im Zusammenhang mit der Kampagne eine Vielzahl von Fragen, aber auch Ungereimtheiten aufgetreten, die aufgeklärt werden sollten.
Wir fragen daher an: mehr…


Pressemitteilung der Sozialen Liste vom 13.8.2007
Montag 13.08.07, 16:39 Uhr
Infostand der Sozialen Liste in Werne:

Lebhafte Diskussionen zur Bundesgartenschau

Zu lebhaften Diskussionen über die Pläne der Stadt Bochum für die Bundesartenschau 2015 kam es am Samstagmorgen am Informationsstand der Sozialen Liste auf dem Werner Hellweg. Zahlreiche Bürger nutzten die Gelegenheit sich die Pläne anzusehen und mit Ratsmistglied Günter Gleising und weiteren Mitgliedern der Sozialen Liste zu diskutieren. Über 200 Flugblätter wurden verteilt. In den Gesprächen zeigte sich, dass über 3/4 der Bürger den Plänen kritisch bis ablehnend gegenüber stehen. 67 Werner Bürgerinnen und Bürger trugen sich in Unterschriftenlisten ein und fordern: „Wir wollen, dass unser Naherholungszentrum rund um die ‚Werner Teiche‘ zur kostenlosen Nutzung und Freizeit erhalten bleibt.“ Im Kern der Kritik standen die geplante die Einzäunung („Einfriedung“) des Geländes, die enormen Kosten von fast 90 Mio. Euro für die BuGa sowie die hohen Eintrittspreise von 8, 50 Euro während der Gartenschau und schätzungsweise 3 5 Euro dauerhaft nach der BuGa.
Am 23. August 2007 soll der Rat der Stadt Bochum (nachträglich) über die Bewerbung zur Bundesgartenschau entscheiden.


Pressemitteilung von University meets Querenburg
Montag 13.08.07, 16:00 Uhr

Ausstellung „Zeitreise Querenburg“: 1125 Jahre Querenburg

Im Jahr 1982 feierte Querenburg sein 1100-jähriges Bestehen mit einer liebevoll zusammengestellten zeitgeschichtlichen Ausstellung. Das damalige Material bildete den Grundstock für die große Ausstellung „Zeitreise Querenburg“ zum 1125-jährigen Bestehen in diesem Jahr. UmQ e.V. (University meets Querenburg) und Projekt K e.V. (Verein für Kultur und Brauchtumspflege) zeigen diesen geschichtlichen Abriss vom 18. August bis zum 30. September 2007, also über insgesamt sechs Wochen im Bürgersaal im Uni-Center, Querenburger Höhe (Ebene 2 im Glastreppenhaus). Zu sehen gibt es, über die allgemeine Historie und Entwicklung hinaus, Ausstellungsschwerpunkte wie Landwirtschaft, Höfe – Bergbau – Siedeln und Wohnen – Kirche und Schulwesen – Universität – Universitätsrahmenstadt und gegenwärtig Interkulturelles anhand von Dokumenten, Fotos und dinglichen Exponaten. Begleitet wird die Ausstellung von einem umfangreichen Rahmenprogramm aus Vorträgen, Lesungen, Exkursionen, Wanderungen und vielem mehr. Der Stadtteil Querenburg, der nach seiner Entstehung als Bauernschaft (erste urkundliche Erwähnung um das Jahr 880/90 [Urbar des Klosters Werden]), zu einem der ältesten Ortsteile Bochums gehört, trat erst vor ca. 40 Jahren – mit Bau und Gründung der „Ruhr-Universtät“ – in das Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit. Etwa zur gleichen Zeit und durch den Bau der Universitäts-Rahmenstadt, erhöhte sich die Einwohnerzahl schnell um ein Vielfaches. Die Zuzugswelle stand in direktem Zusammenhang mit der Universität als Studienort und Arbeitsplatz sowie der Errichtung des Opel-Werkes als Arbeitgeber der Neubürger. Im Laufe weniger Jahre änderten sich Charakter und Bevölkerungsstruktur Querenburgs, das heute z.B. einen der höchsten Migrantenanteile Bochumer Wohnquartiere aufweist. Durch die Entwicklungen und die Bevölkerungsfluktuation der letzten 40 Jahre entstand vielfach der subjektive Eindruck einer relativen Geschichtslosigkeit des Stadtteils, der im Widerspruch zur wirklichen Historie steht. Scheinbare „Parallelwelten“ bildeten sich aus, repräsentiert einerseits durch die Universität, andererseits durch das „neue“ Querenburg (Universitäts-Rahmenstadt / Bebauung) und drittens durch das „alte“ Querenburg (alteingesessene Bürgerschaft / traditionelle Wohnquartiere). Über die geografischen Überschneidungen hinaus scheinen – bei oberflächlicher Betrachtung – kaum Berührungspunkte zu bestehen, die sich aber bei näherem Hinsehen durchaus ergeben, allerdings spärlich kommuniziert werden. Ein Ziel der Ausstellung „Zeitreise Querenburg“ ist es, anhand der Entwicklungen Chancen aufzuzeigen, die sich aus so gewachsenen Strukturen ergeben, auf die Möglichkeit hinzuweisen aus einem „Nebeneinander“ ein „Miteinander“ zu machen und die historischen Wurzeln als gemeinsame zu erkennen.


Montag 13.08.07, 16:00 Uhr

Ausstellung „Zeitreise Querenburg“

Vom 18. August bis zum 30. September ist im Bürgersaal im Uni-Center die Ausstellung „Zeitreise Querenburg“ zum 1125-jährigen Bestehen von Querenburg zu sehen.  Der Stadtteil Querenburg, der nach seiner Entstehung als Bauernschaft (erste urkundliche Erwähnung um das Jahr 880/90 [Urbar des Klosters Werden]), zu einem der ältesten Ortsteile Bochums gehört, trat erst vor ca. 40 Jahren – mit Bau und Gründung der „Ruhr-Universtät“ – in das Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit.
Die Ausstellung zeigt, über die allgemeine Historie und Entwicklung hinaus, Ausstellungsschwerpunkte wie Landwirtschaft, Höfe – Bergbau – Siedeln und Wohnen – Kirche und Schulwesen – Universität – Universitätsrahmenstadt und gegenwärtig Interkulturelles anhand von Dokumenten, Fotos und dinglichen Exponaten. Begleitet wird die Ausstellung von einem umfangreichen Rahmenprogramm. Näheres.


Montag 13.08.07, 09:28 Uhr
Film und Vortrag:

Die Mapuche und ihre Konflikte mit Chile und Argentinien

abschalten.jpg Im Rahmen der Veranstaltungsreihe zur Ausstellung „puntos de vista “ wird am Dienstag, 14. August um 19.30 Uhr im Museum Bochum der Film „Apaga y Vámonos“ (Abschalten!) gezeigt. Anschließend informiert der Anthropologe Carlos Contreras Painemal, Doktorand an der FU Berlin, über die Geschichte der Mapuche-Bevölkerung und ihre Konflikte mit den Staaten Chile und Argentinien“. Zum Inhalt des Filmes: 1997 erwarb der spanische Energiekonzern ENDESA riesige Ländereien um den BíoBío-Fluss vom chilenischen Staat, um dort den weltweit drittgrößten Staudamm zu errichten. Der BíoBío-Fluss ist für die Mapuche-Bevölkerung in Chile ein Ort von großer symbolischer Bedeutung. mehr…


Sonntag 12.08.07, 09:00 Uhr
WAZ und Ruhr Nachrichten zur Koalition im Stadtrat

Der Regierungspräsident, die Koalition und die Knete

In ihrer Wochenendausgabe kommentiert die WAZ die Auflagen, die der Regierungspräsident der Stadt Bochum für die zukünftigen finanzwirksamen Entscheidungen mitgeteilt hat. Zum Bundesliga-Auftakt im Herrenfußball wird daran erinnert, mit wie viel Geld die Bochumer Stadtwerke den VfL Bochum subventionieren. Über die Grünen heißt es: „Schon jetzt beklagen sie die enttäuschend magere und befristete Finanzierung (220 000 Euro) des von ihnen initiierten Vereins zur Verringerung sozialer Härten. Das sollte ursprünglich als Kompensationsgeschäft die Grünen versöhnen: Ihnen war sauer aufgestoßen, dass die Stadtwerke für den VfL Bochum 7,5 Mio Euro springen ließen. Jetzt fühlen die Grünen sich vernatzt, und in der Koalition mit der SPD weht wieder der kalte Geist der Krise.“ Im Wortlaut.
Die Ruhr Nachrichten schreiben gleichzeitig: „Die Rathaus-Koalition scheint doch zu halten. In der Koalitionsrunde am kommenden Dienstag wollen SPD und die Grünen, die heftige Kritik am großen Partner geäußert und gar mit einem Ausstieg gedroht hatten (wir berichteten), letzte Stolpersteine aus dem Weg räumen. Erste Befriedungsschritte haben die Fraktionskommissionen auf einer außerordentlichen Sitzung am Donnerstag Abend schon unternommen.“ Der ganze Artikel.


Samstag 11.08.07, 10:00 Uhr

Keysigning Party

Die Bochumer GNU/Linux User Group lädt am Montag, 20. August, 19.00 Uhr im Sozialen Zentrum bzw im Labor zu einer Keysigning Party ein. Das ist ein Treffen von PGP bzw. GnuPG BenutzerInnen und dient dazu, gegenseitig seine Schlüssel zu unterschreiben und andere BenutzerInnen persönlich kennenzulernen. Zum einen erweitert eine Keysigning Party das sog. „Web of Trust“ ungemein, zum anderen ist es eine gute Möglichkeit, um Leute mit ähnlichen Interessen kennenzulernen und sich über Verschlüsselung, Technologie und ähnliche Themen auszutauschen. Näheres.


Freitag 10.08.07, 20:00 Uhr

Bundeswehr Wegtreten – Die Bundeswehr auf Nachwuchsjagd

Am Montag, dem 13. August, findet um 19.30 Uhr eine Informations- und Diskussionsveranstaltung mit der Initiative Bundeswehr-Wegtreten im Sozialen Zentrum, Rottstr. 31 statt. Der Hintergrund: Mit mehr als 600 Rekrutierungs- und Reklameeinsätzen im Jahr überzieht die Bundeswehr das ganze Land. Für mehrere Millionen Euro steuern »Karriere-Trucks« die Innenstäte an, bauen Wehrdienstberater auf Messen und in Schulen ihre Werbestände auf, und allmonatlich finden Werbeveranstaltungen in Arbeitsämtern statt. – Der Grund für die massive Rekrutierungsoffensive: Der Bundeswehr droht der Nachwuchs auszugehen.
Für den Werbefeldzug der Bundeswehr ist das Arbeitslosengeld II ein zentrales Rekrutierungsinstrument: Die Perspektivlosigkeit am Arbeitsmarkt und der zunehmende Druck für Erwerbslose, seit der mehrfach verschärften Hartz IV-Gesetzgebung jeden noch so miesen Job und jede noch so unsinnige Maßnahme annehmen zu müssen, lockt die Bundeswehr, immer offensiver für den “Job” der SoldatIn zu werben. Seit geraumer Zeit stiften AntimilitaristInnen und Erwerbslosengruppen Unruhe bei Reklameeinsätzen der Bundeswehr. Ihr Schwerpunkt sind die Rekrutierungsveranstaltungen der Bundeswehr an Arbeitsämtern und Schulen. Auch in Bochum laufen seit drei Monaten Proteste gegen die Bundeswehrpropaganda in der Arbeitagentur. Zielsetzung der Initiative Bundeswehr-Wegtreten ist es, die Bundeswehr in ihrem Streben nach mehr gesellschaftlicher Akzeptanz bei ihrer Selbstinszenierung im öffentlichen Raum anzugreifen. Das Motto: Wer die Öffentlichkeit sucht, muss sie auch ertragen!

Pressemitteilung der Sozialen Liste vom 10.8.2007
Freitag 10.08.07, 19:00 Uhr

Erinnerung an die in die Vernichtungslager deportierten Kinder

Die Ausstellung „Mit der Reichsbahn in den Tod“ und das Projekt „Zug der Erinnerung“ werden Thema der nächsten Sitzung des Kulturausschusses am 6. September sein. Diese Mitteilung machte der Vorsitzende des Kulturausschusses, Dieter Fleskes, dem Sprecher der Ratsgruppe der Sozialen Liste, Günter Gleising. Gleising hatte sich brieflich an Fleskes gewandt und, vor dem Hintergrund der derzeitigen Weigerung der DB die Ausstellung „Mit der Reichsbahn in den Tod“ in ihren Bahnhöfen zu zeigen, angeregt, den Zug der Erinnerung nach Bochum zu holen.
Nicht als Alternative zur Ausstellung, sondern um einen Beitrag zur Aufklärungsarbeit an unseren Schulen und zur Erinnerungsarbeit insgesamt zu leisten, soll das Projekt Zug der Erinnerung in die weiteren Überlegungen einbezogen werden, so Dieter Fleskes.
Zur Kulturausschusssitzung sollen Vertreter der Deutschen Bahn und des Trägervereins des Erinnerungszuges eingeladen werden.
Die Soziale Liste im Rat begrüßt diese Mitteilungen. „Besonders erfreulich ist, dass Bewegung in die Sache gekommen ist und über das Thema der Kinderdeportationen in die Konzentrations- und Vernichtungslager öffentlich diskutiert wird“, so Günter Gleising. „Beides, der Zug der Erinnerung und die Ausstellung können wichtige Beiträge zur aktiven Auseinandersetzung mit den Verbrechen der Nazis leisten.“
Bereits am 27. Januar 2007 war der Zug der Erinnerung probeweise in Würzburg, um der dortigen Kinderdeportationen zu gedenken. Die ungewöhnliche Darstellungsform, die historische Lok und die Wagen, die Fotos der Kinder und Dokumente über das Deportationsgeschehen fanden große Beachtung und riefen bundesweit erhebliches Medieninteresse hervor. Vor dem Hintergrund der in Würzburg gewonnenen Erfahrungen soll der Zug der Erinnerung diesen Herbst/Winter bundesweit verkehren und die deutschen Heimatstädte der deportierten Kinder anfahren.
Als Station in NRW ist auch Bochum geplant. Während des Aufenthalts des Zuges der Erinnerung sollen zusätzlich vor Ort Veranstaltungen stattfinden und gesellschaftlichen Initiativen die Gelegenheit zu eigenen, ergänzenden Darstellungen gegeben werden. Je nach örtlichen Aktivitäten verlässt der Zug der Erinnerung spätestens am Ende einer Woche die Region und wechselt in die nächste, um dort den Impuls für Erinnern, Forschen und Gedenken weiterzugeben.


Freitag 10.08.07, 19:00 Uhr

Weichen für „Zug der Erinnerung“ und Ausstellung sind gestellt

Die Soziale Liste schreibt: »Die Ausstellung „Mit der Reichsbahn in den Tod“ und das Projekt „Zug der Erinnerung“ werden Thema der nächsten Sitzung des Kulturausschusses am 6. September sein. Diese Mitteilung machte der Vorsitzende des Kulturausschusses, Dieter Fleskes, dem Sprecher der Ratsgruppe der Sozialen Liste, Günter Gleising. Gleising hatte sich brieflich an Fleskes gewandt und, vor dem Hintergrund der derzeitigen Weigerung der DB die Ausstellung „Mit der Reichsbahn in den Tod“ in ihren Bahnhöfen zu zeigen, angeregt, den Zug der Erinnerung nach Bochum zu holen.
Nicht als Alternative zur Ausstellung, sondern um einen Beitrag zur Aufklärungsarbeit an unseren Schulen und zur Erinnerungsarbeit insgesamt zu leisten, soll das Projekt „Zug der Erinnerung“ in die weiteren Überlegungen einbezogen werden, so Dieter Fleskes. Zur Kulturausschusssitzung sollen Vertreter der Deutschen Bahn und des Trägervereins des Erinnerungszuges eingeladen werden.« Die Pressemitteilung der Sozialen Liste im Wortlaut.