Mittwoch 15.08.07, 14:00 Uhr
ARGE bleibt auf Konfrontationskurs:

Gerichtsentscheidungen werden ignoriert


Die für Hartz IV zuständige ARGE hat auf ihrer Webseite eine Information zum Thema Heizkosten veröffentlicht. Hierin rechtfertigt sie ihre rechtlich nicht haltbaren Kürzungen beim Heizungsgeld von Hartz IV-EmpfängerInnen. Die Unabhängige Sozialberatung schreibt dazu: „Nach allem, was zwischenzeitlich in Bochum dazu gesagt worden ist, verschlägt uns diese Mitteilung der ARGE glatt die Sprache.“ Weiter heißt es in der Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung: „Seit längerer Zeit schon kürzt die ARGE in einer Vielzahl von Fällen die Erstattung der Heizkosten. Wir können nur weiter auffordern, das nicht einfach hinzunehmen, sondern Widerspruch entsprechend beigefügtem Muster einzulegen. Der Widerspruch wird sicherlich abgelehnt werden, eine Klage beim Sozialgericht muss folgen. Wir weisen den Weg zu kooperierenden Anwaltskanzleien. Das kostet nicht mehr als zehn Euro. Wir raten, dann Geduld zu üben und die Entscheidungen der Gerichte abzuwarten. Nach durchgängiger Rechtsprechung der Sozialgerichte ist das Verhalten der ARGE nicht zulässig. Auch das zuständige SG Dortmund hat bereits mehrfach entsprechend entschieden.“ Die Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung im Wortlaut.