Nur mit verhaltener Freude nehmen wir die aktuellen Bochumer Arbeitsmarktzahlen zur Kenntnis. Denn entgegen der Meldung in der WAZ Bochum vom 1. Aug. 2007: <<„Wir bewegen uns bei der Zahl der Arbeitslosen auf einem so niedrigen Stand, wie wir ihn in den letzten 15 Jahren nicht gesehen haben“, kommentierte Peter Heckmann, Geschäftsführer der Agentur für Arbeit in Bochum, gestern die Zahlen für den Monat Juli.>> ist der langfristige Trend unverändert schlecht. Selbst in Juli 2001 gab es mit 19.919 Erwerbslosen 1.641 weniger als derzeit, so der aktuelle Arbeitsmarktbericht (S. 5).
Nach einem massiven Ausreisser 2005/2006 bewegen sich die Zahlen nun wieder in Richtung des langfristigen Trends. Das trifft allerdings nicht zu für die Hartz IV-Opfer, deren Anzahl nahezu unverändert auf hohem Niveau verbleibt. Ihre Zahl ist in Bochum etwa doppelt so hoch wie die Zahl der ALG I – Beziehenden.
Seit Mitte 2006 steigt allerdings auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ganz leicht an, nachdem sie viele Jahre lang kontinuierlich absackte. Allerdings weit entfernt davon, die vielen Millionen Arbeitsplätze, die zuvor verloren gingen (wesentlich durch Automatisation und Arbeitsverdichtung, nicht durch Auslagerung ins Ausland!), auszugleichen.
„Neue“ Arbeitsplätze entstehen v.a. bei Zeitarbeitsfirmen und in Callcentern. Zu bescheidenen, kaum existenzsichernden Löhnen, in Callcentern sogar deutlich niedriger als in anderen Regionen.
Schaut man sich dann auch noch die Zahl aller leistungsbeziehenden Erwerbsfähigen an, so fällt auf, dass ein Drittel davon gar nicht als „arbeitslos“ in der Statistik geführt werden:
Dazu gehören alle, die in Marktersatzmaßnahmen (1-Euro-Jobs, ABM u.A.) stecken, im Rahmen der 58er Regelung als nicht mehr vermittelbar eingestuft sind, derzeit krank arbeitsunfähig sind, als Alleinerziehende hochqualifiziert keinen Krippenplatz finden (und von Unternehmerseite auch ungern beschäftigt werden), als unter 25jährige (aber auch über 25jährige) keine Leistungen mehr erhalten, weil sie auf PartnerIn oder Eltern verwiesen werden, oder eine neue Arbeit suchen, weil sie von der derzeit ausgeübten nicht leben können. Letztere – oftmals gutausgebildet– wurden durch Hartz IV in minderwertige Beschäftigung gezwungen und ihrer mit volkswirtschaftlichen Kosten und persönlichem Einsatz errungenen individuelle Qualifikation enteignet. Quelle: zur Definiton „arbeitslos“
Im Ergebnis heißt das: in Zukunft muss mehr geachtet werden auf „Klasse statt Masse“ – die bisher erlangten Qualifikationen sind zu erhalten, aufzufrischen und ggf, auszubauen; neue Qualifikationen müssen geschult werden; Jugendliche müssen unbedingt eine qualifizierte Berufsausbildung erhalten. Die Vermittlung in Zeitarbeit ist zurückzufahren; Arbeit in Callcentern muss auf Sittenwidrigkeit überprüft werden; Schulungen dort müssen so gestaltet werden, dass sie zu einer anerkannten Qualifizierung führen, die auch bei anderen Callcenter-Betreibenden nutzbar sind.
Anschreiben an alle Interessierten, insbesondere:
DGB Ruhr-Mark, Ver.di, GEW, SoVD, VdK, Kinderschutzbund, Ev. Sozialpfarramt, Ratsfraktion die Linke, Ratsfraktion Soziale Liste, SOZIALFORUM, Mieterverein
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bitte erlaubt uns wegen der ausufernden (freiwilligen) Arbeitsbelastung dieses allgemeine Anschreiben.
Die Liste der AdressatInnen mag vielleicht verwundern. Das Thema geht aber alle an, denen Bochum als „Soziale Stadt“ am Herzen liegt. Selbst die beiden Sozialverbände VdK und SoVD haben eigene Aktivitäten im Kinder- und Jugendbereich. Zudem hängt das Wohl von uns allen im Alter auch davon ab, was wir den jungen Menschen auf den Weg gegeben haben. „Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus“. Eigene Interessen und soziales Engagement decken sich gerade hier! So gesehen müssen sich noch viel mehr Menschen hier einsetzen, wir denken nur an Schulen, KinderärztInnen und ErzieherInnen. Vergessen werden soll hier aber auch nicht die zunehmende Altersarmut, die in Bochum zu einem stark überproportional gewachsen Anteil von SeniorInnen an der Kleinkriminalität geführt hat (pers. Mitteilung des Seniorenbeauftragten der Bochumer Kriminalpolizei).
Zur Zeit läuft bundesweit an vielen Orten wieder verstärkt die Kampagne „Reiches Land – arme Kinder“. Arme Kinder brauchen mehr für Schulessen, Schulbedarfe und Weiteres.
Und zwar nicht als Almosen, sondern als Pflichtleistung.
Wir sind in Bochum in der glücklichen Lage, dass neben einem breiten Bürgerengagement auch im Stadtrat und seinen Ausschüssen einige Menschen vertreten sind, die soziale Anliegen unterstützen. Die Ratssitzung in der letzten Augustwoche und die Sitzung der Sozial- und Schulausschüsse im September bieten Gelegenheit, hier zu Beschlüssen zu kommen. Wir denken, dass eine gute Lösung allen Parteien am Herzen liegt. Wir wollen helfen, Wege dahin aufzuzeigen.
Ausufernder Sozialhaushalt?
Abgesehen davon, dass eine solche Einschätzung natürlich auch etwas aussagt über das, was politisch gewollt (besser: nicht gewollt) ist: das stimmt so auch nicht. Zwar ist der Sozialhaushalt über die Jahre nominell stetig gewachsen, sein Anteil am gesamten kommunalen Haushalt ist aber sehr konstant geblieben (bundesweite Relationen, Bochumer Zahlen liegen hier nicht vor). Und das obwohl die Aufgaben immens zugenommen haben: die Kosten für die (Alten-) Pflege dürften in Bochum Jahr um Jahr in einer Größenordnung von bis zu einer Million wachsen, seit Beginn der 90er Jahre ist auch in der genuinen Sozialhilfe und in der Grundsicherung für Alte und nicht Erwerbsfähige durch die Zuwanderungen aus dem Osten Deutschlands und Europas eine wachsende Zahl Anspruchsberechtigter festzustellen. So gesehen sind die Sozialhaushalte bei weitem unterfinanziert. Für „klassische“ Bereiche fehlt das Geld.
Fragliche Haushaltsgenehmigung durch den RP?
Es wird immer wieder argumentiert, zusätzliche freiwillige Leistungen würden nicht genehmigt. Wir fordern auf, zu überprüfen, wie die Leistungen für Kinder als Pflichtleistungen dargestellt werden könne, und wollen hier Hinweise dazu geben:
Es ist mittlerweile keine Frage mehr, dass das Arbeitslosengeld II mit seinen (Kinder-) Regelsätzen und dem Ausschluss einmaliger (Not-) Beihilfen nicht verfassungskonform ist. Das Bundessozialgericht (BSG) und das Landessozialgericht (LSG) haben allerdings den Konflikt mit dem Gesetzgeber gemieden und Zuflucht genommen zum Auffangparagraf 73 SGB XII (BSG 7. 11. 2006 in der Frage der Kosten der Pflege des Eltern-Kind-Verhältnisses, LSG NRW 22.6. 2007 in der Frage hoher Krankheitskosten). Begründung u.a.: BezieherInnen von Sozialhilfe- und Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII erhalten diese einmaligen Beihilfen noch, eine Ungleichbehandlung ist nicht rechtens.
Voraussetzung ist: es muss „eine atypische Bedarfslage angenommen werden, die die Anwendung des § 73 SGB XII (Hilfe in sonstigen Lebenslagen) rechtfertigt, … ohne dass die Norm zur allgemeinen Auffangregelung für Leistungsempfänger des SGB II mutiert. Erforderlich ist nur das Vorliegen einer besonderen Bedarfslage, die eine gewisse Nähe zu den speziell in den §§ 47 bis 74 SGB XII geregelten Bedarfslagen aufweist …“.
Ebenso wie in der Frage der Kosten der Pflege des Eltern-Kind-Verhältnisses und in der Frage hoher Krankheitskosten handelt es sich bei den Bedarfen für Kinder um eine atypische Bedarfslage. Schließlich sind die Regelsätze ermittelt durch eine Erhebung bei den ärmsten 20 Prozent der Gesellschaft, das sind in hohem Anteil RentnerInnen. Kindgemäße Bedarfe fallen da nicht an. Die Regelsätze für Kinder sind daraus einfach mit 60 % festgesetzt. Es muss folglich zu eine „atypischen“ Mangel kommen. Dazu reicht aus die Nähe zu der im § 73 SGB XII geregelten Bedarfslage in „sonstigen Lebenslagen“. Die Einrichtung des „Härtefonds“ beruht gerade auf einem Anerkenntnis dieser Mangelversorgung.
Dortmund zahlt – andere noch mehr. Und Bochum?
Die Stadt Dortmund übernimmt komplett den Eigenanteil bei den Schulbüchern für arme Kinder. Oldenburg zahlt vorab 50 Euro jährlich für Lernmittel (zusätzlich zu den Schulbüchern), der Landkreis Dahme-Spreewald hat zur Einschulung eine einmalige Zuwendung in Höhe von 80 Euro eingeführt. Gute Beispiele gibt es viele.
„Kinder haben ein Recht auf Teilhabe und Gestaltung ihres Lebens. Sie dürfen nicht nur auf die Rolle der Empfänger von Wohltaten beschränkt bleiben“, sagte der Vorsitzende des internationalen Kinderhilfswerks World Vision, Wilfried Reuter, auf der Weltfriedenskonferenz in Bochum (WAZ 2. 7. 2007). Darum ist weitestgehend der Versuch zu unternehmen, die nötigen Leistungen als Pflichtleistung zu erbringen. Aufgaben für Wohltätigkeit werden genügend bleiben: Schulessen, Schokoticket, Sportvereine, usw. sind für arme Kinder unerschwinglich, selbst die ermäßigten Preise des „Bochum-Pass“ (Vergünstigungsausweis) für Stadtbücherei, Musikschule, Schwimmbäder, Theater … sind nicht aufzubringen.
Wir erleben mit der ARGE Bochum immer wieder Probleme, Notlagen zu überbrücken. Das gilt beispielsweise für den Fall, dass jemand eine Arbeit aufnimmt oder eine Lehrstelle antritt, eine Zahlung aber erst in einiger Zeit zu erwarten ist. Falls der neue Arbeitgeber keinen Vorschuss zahlen will, keine Rücklagen da sind und einem niemand etwas leihen kann oder will, wird es schnell brenzlig.
Im BSHG gab es durchaus Möglichkeiten dazu, z.B. durch einen darlehensweisen Vorschuss des Sozialamtes (z.B. bei Geldmangel bei verzögerter Bearbeitung es BAföG-Erstantrages). Das haben auch damals die Ämtler nicht gerne gemacht, die Situation war von Ort zu Ort unterschiedlich.
Im Fürsorgerecht gilt aber selbstverständlich der Grundsatz, dass niemand verhungern darf. Zunächst (vor allem anderen, und vor Klärung von Unklarheiten) ist immer unverzüglich der Lebensunterhalt zu sichern, und zwar unverzüglich (§ 41 SGB I). Ggf. ist vorläufig zu leisten (§ 43 SGB I) oder ein Vorschuss nach § 42 SGB I zu gewähren. (dazu auch: BVerfG_12-5-05 Az.: 1 BvR 569/05 – s. unten).
Im Zweifel muss das Risiko in Kauf genommen werden, dass das Amt zu Unrecht gewährte Leistungen mühsam, gar erfolglos, zurückfordern muss.
Aber wie sagte doch Dr. Brandt, Präsident des LSG NW: „Ein Mensch kann verhungern, eine Behörde nicht“.
Für o. g. Fälle heisst das:
1. Es besteht bei aktueller Bedürftigkeit unmittelbar sofort ein Anspruch auf Sicherung des Lebensunterhalts.
2. Gemäss § 23 SGB II „ … KÖNNEN Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts … als Darlehen gewährt werden, soweit … voraussichtlich Einnahmen anfallen.“ Geleistet werden muss aber auf jeden Fall!
Infos zur Rechtslage und zum Umgang mit der Behörde gibt die Unabhängige Sozialberatung im SOZIALEN ZENTRUM, Rottstr. 31, dienstags von 16.00 – 1.00 Uhr und donnerstags von 11.0 – 13.00 Uhr. Tel.: 460 169. Sozialberatung@sz-bochum.de. (2007-07-22)
BVerfG_12-5-05 Az.: 1 BvR 569/05: Im Zweifel Kohle (Auszüge)
„ … Der elementare Lebensbedarf eines Menschen kann grundsätzlich nur in dem Augenblick befriedigt werden, in dem er entsteht. Dieses „Gegenwärtigkeitsprinzip“ ist als Teil des Bedarfsdeckungsgrundsatzes für die Sozialhilfe allgemein anerkannt
… Hieraus folgt, dass bei der Prüfung der Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums, soweit es um die Beurteilung der Hilfebedürftigkeit der Antragsteller geht, nur auf die gegenwärtige Lage abgestellt werden darf. Umstände der Vergangenheit dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie eindeutige Erkenntnisse über die gegenwärtige Lage des Anspruchstellers ermöglichen. Dies gilt sowohl für die Feststellung der Hilfebedürftigkeit selbst als auch für die Überprüfung einer Obliegenheitsverletzung nach §§ 60, 66 SGB I, wenn über den Anspruch anhand eines dieser Kriterien entschieden werden soll. Aus diesen Gründen dürfen existenzsichernde Leistungen nicht auf Grund bloßer Mutmaßungen verweigert werden, insbesondere wenn sich diese auf vergangene Umstände stützen. …
Die Behörde muss jeden Antrag annehmen und einen schriftlichen Bescheid erteilen, auch wenn es der Sachbearbeitung zunächst unsinnig vorkommen sollte. Anträge können mündlich gestellt werden, sicherer ist natürlich die Schriftform. Auf einer Kopie sollte der Empfang bestätigt werden – es verschwindet immer noch so Manches. Und beim Handy-Vertrag und der Lohnsteuererklärung behalten Sie doch auch die Kopie? Möglich ist auch das Einschreiben mit Rückschein – selbst das Einwurfeinschreiben oder der Einwurf unter Zeugen hat schon zu Unstimmigkeiten geführt. – Infos zur Rechtslage und zum Umgang mit der Behörde gibt die Unabhängige Sozialberatung im SOZIALEN ZENTRUM, Rottstr. 31, dienstags von 16.00 – 1.00 Uhr und donnerstags von 11.0 – 13.00 Uhr. Tel.: 460 169. Sozialberatung@sz-bochum.de.
Mittwoch 18.07.07, 20:00 Uhr
Die Unabhängige Sozialberatung zur Belastunganalyse bei der ARGE:
Die Unabhängige Sozialberatung nimmt Stellung zu den Veröffentlichungen über die Belastungsanalyse, die bei den Beschäftigten der ARGE durchgeführt wurde: »Das grösste Leid haben allerdings die Hartz IV-Betroffenen zu tragen: Neben den krankmachenden Belastungen durch die Arbeitslosen-Trias „Job weg – Struktur weg – Geld weg“ sehen sie sich einem Moloch gegenüber, wo die linke Hand nicht weiss, was die rechte macht.
Sie reichen Belege ein, die dann trotzdem wiederholt eingefordert werden einschliesslich der Drohung, andernfalls alle Leistungen umgehend einzustellen. Knall-auf-Fall werden Ihnen Leistungen gekürzt mit der Begründung, sie hätten leistungsrelevante Fakten zurückgehalten. Miete und Heizkosten werden gekürzt, ohne dass eine Begründung oder Berechnung aus den Bescheiden ersichtlich ist. Einkommen aus Minijobs usw. werden auf abenteuerliche Weise falsch angerechnet oder „fantasievoll“ in die Bescheide hineingefummelt. Post versickert auf unkontrollierbaren Wegen, kommt nicht an und führt trotzdem zu existenzbedrohenden Sanktionskürzungen, angebotene Hilfstätigkeiten werden als Qualifikation „verkauft“ … . Die Liste ließe sich endlos verlängern. Unlängst hat ein Richter des SG Dortmund zum wiederholten Male die ARGE Bochum charakterisiert: „Vielmehr ist gerade nicht von stets ordnungsgemäßem Verwaltungshandeln bei der Antragsgegnerin auszugehen.“ (Az.: S 31 AS 99/07 v. 13.4.2007). mehr…
Wie die Unabhängige Sozialberatung informiert, geht die ARGE Bochum mit einer Mitteilung auf ihrer homepage auf die Anregungen zum Umgang mit dem Chaos bei den Änderungsbescheiden zum 1. Juli ein. Es folgen ausserdem Hinweise, wie die Betroffenen mit den seit dem 3. Juli neu gestalteten neuen Bescheiden umgehen sollen. Aus ihnen ist allerdings weiterhin nicht ersichtlich, wie sich die Kosten der Unterkunft aus Kaltmiete, Betriebskosten und Heizungskosten zusammensetzen.
In der Pflicht bleibt weiterhin die Bundesagentur für Arbeit (BA), die den Versand mit dem falschen Datum technisch zu verantworten hat. Rechtlich notwendig wäre ein Folgeschreiben der BA an alle Betroffenen. Selbst eine Presseerklärung der BA dürfte nicht ausreichend sein, da viele Betroffene keinen Zugang zu den üblichen Medien haben. Sonst ist wegen der Fehlerhaftigkeit der Bescheide von einer Widerspruchsfrist von einem Jahr auszugehen.
Rechtlich verantwortlich bleibt die ARGE Bochum. Darum ist unverständlich, dass diese Mitteilung nicht auch an die Presse und die Beratungsstellen gegangen ist. Rechtlich notwendig wäre, die Betroffenen durch Aussendungen oder zumindest durch Handzettel von der Situation in Kenntnis zu setzen, solange die BA sich hier verweigert.
Durch hartnäckiges öffentliches Anprangern eines fehlerhaften Vorgehens der Bundesagentur Nürnberg ist es der Unabhängigen Sozialberatung in dieser Woche gelungen, die Bochumer ARGE zu einer Entschuldigung und zu einer teilweisen Korrektur zu veranlassen. Es ging um die falsche Datierung eines Bescheides. Dies ist im Zusammenhang mit Widerspruchsfristen von erheblicher Bedeutung. Den Fehler hat allerdings nicht die Bochumer ARGE zu verantworten, sondern die Zentrale in Nürnberg. Dies hatte zur Folge, dass auch überregional über den Vorgang berichtet wurde. Korrekt wäre nun, wenn alle Betroffenen aus Nürnberg angeschrieben würden und über den Fehler informiert würde. Dies scheint aber aber nicht zu passieren. Norbert Herrmann von der Unabhängigen Sozialberatung beschreibt, warum der Vorgang nach wie vor ein Skandal ist: »Stellen Sie sich vor, Sie erhalten einen wichtigen Bescheid von einer Behörde. Einen Bescheid, auf den Sie ggf. reagieren müssen innerhalb einer Widerspruchsfrist. Sie finden den Bescheid am 28. Juni in Ihrem Briefkasten. Datiert ist er vom 2. Juni. Würden Sie auf die Idee kommen, Ihre Sachbearbeitung hätte das Schreiben wochenlang in der Schublade liegen lassen und jetzt erst abgeschickt? mehr…
Die Bochumer ARGE hat auf die wiederholte Kritik der Unabhängigen Sozialberatung, über die an dieser Stelle berichtet wurde, reagiert. Nachdem der WDR nachgehakt hatte, ob die Vorwürfe stimmen, veröffentlichte die ARGE folgende Meldung: „Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg sind die im Rahmen der Regelsatzanpassung des ALG II zum 01.07.2007 versandten Änderungsbescheide generell mit dem 02.06.2007 datiert worden. Der Versand jedoch erfolgte bis einschließlich 29.06.2007 zentral aus Nürnberg. Die ARGE Bochum teilt daher mit, dass ggf. bei darauf folgenden Widersprüchen gegen diese Bescheide die Berechnung der Widerspruchsfrist statt ab dem 02.06.2007, erst ab dem spätesten Versandtermin, 29.06.2007, berechnet wird. Verunsicherungen, die in diesem Zusammenhang bei unseren Kunden eingetreten sind, bittet die ARGE Bochum zu entschuldigen.“
Ungewöhnlich bei diesem Vorgang ist, dass die Entschuldigung nicht von den Verantwortlichen in Nürnberg erfolgt.
Da die meisten Medien bisher nicht angemessen über einen Skandal der ARGE berichten, erinnert die Unabhängige Sozialberatung noch einmal daran, dass EmpfängerInnen von Hartz IV Leistungen alle laufenden Widersprüche und Klagen, die sich auf frühere Bescheide bezogen, jetzt evtl. erneut erheben müssen. Zudem muss seit dem 1. 7. 2007 jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft einzeln Widerspruch gegen Fehler im Bescheid einlegen, um die eigenen Rechte zu wahren. Alle LeserInnen von bo-alternativ.de werden dringend gebeten, Betroffene in ihrem Bekanntenkreis hierüber zu informieren.
Zum Hintergrund schreibt die Unabhängige Sozialberatung:»Mit Beginn des Monats Juli wurden auch die Regelleistungen von Hartz IV erhöht und die Betroffenen bekamen Änderungs- bzw. Folgebescheide. Die Unabhängige Sozialberatung machte jetzt darauf aufmerksam, dass zahlreiche Bescheide allerdings falsch datiert seien und die Betroffenen rechtlich nur wenige Tage zum Widerspruch hätten. mehr…
Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Zum 1. Juli ist entsprechend der Rentenerhöhung von 0,58 % auch die Eckregelleistung des Arbeitslosengeldes II / Hartz IV um zwei Euro erhöht worden. Die Eckregelleistung in Höhe von jetzt 347 Euro gilt „für Personen, die alleinstehend, oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist“. Alle anderen Regelleistungen (für PartnerIn und Kinder) sowie die Mehrbedarfe werden prozentual daraus errechnet.
Sofern sich in einzelnen Beträgen nur geringe Erhöhungen ergeben oder die Beträge sogar gleich bleiben, so liegt das daran, dass die Beträge auch bisher schon entsprechend § 41 Abs. 2 SGB II kaufmännisch auf ganze Euro auf- bzw. abzurunden waren. Ebenso muss in der Neuberechnung von Grund auf verfahren werden, es sind nicht einfach die entsprechenden Prozentanteile der Zwei-Euro-Erhöhung hinzuzurechnen. Die neuen Regelleistungen und die daraus berechneten Beträge für die Mehrbedarfe als PDF-Datei. mehr…
Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Bei Überzahlungen darf die ARGE Bochum entgegen ihren Gewohnheiten nicht einfach mit zukünftigen Leistungen aufrechnen. Das ist nur zulässig, wenn die Überzahlung durch „vorsätzliche oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben“ der Betroffenen verursacht ist, schreibt das Gesetz vor. In allen anderen Fällen ist eine einvernehmliche Vereinbarung zu suchen. Ist der Fehler durch die ARGE selbst verursacht, so scheidet in vielen Fällen eine Rückzahlung sogar gänzlich aus. mehr…
Unter der Überschrift „ARGE-Bescheide von Außerirdischen manipuliert?“ schreibt die Unabhängige Sozialberatung: »Zum 1. Juli 2007 werden endlich die ALG II – Regelleistungen erhöht: entsprechend der Rentenerhöhung um 0,58 % = zwei Euros!
In den letzten Tagen trudelten auch die entsprechende Änderungsbescheide bei den Betroffenen ein. Allerdings mit Bescheiddatum von Anfang Juni.
Was das soll, weiss kein Mensch –oder doch? Gegen diese Bescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Als Datum der Bekanntgabe wird üblicherweise der dritte Tag nach Bescheiderstellung angesehen. Die Widerspruchsfrist würde demnach bereits Anfang Juli abgelaufen sein. Ein Widerspruch ist auch zu erheben, wenn bereits gegen den Vorbescheid Widerspruch erhoben worden ist. mehr…
Donnerstag 21.06.07, 08:00 Uhr
Unabhängige Sozialberatung: Härtefall-Verein für arme Kinder ist ein Hohn
Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Am 14. 6. 2007 hat der Rat der Stadt Bochum nach einem Jahr angestrengten Grübelns die Einrichtung eines privaten „Vereins zum Ausgleich sozialer Härten“ beschlossen. Anschubfinanzierung durch die Sparkasse: 200tausend Euros. Nachschubfinanzierung zweifelhaft. Von diesem Geld soll vor allem die Mittagsverpflegung der Ganztagsschulen bezuschusst werden. Es bleiben 60tausend Euro zur Lernmittelbeschaffung. Pro Hartz IV – Schulkind zehn Euros! Werden die über Fünfzehnjährigen hinzugenommen, und die Kinder arm arbeitender Menschen noch dazu, bleibt eine Handvoll Cents im Monat. Das reicht gerade einmal für einen Bleistift und einen Radiergummi, aber niemals für die nötigen Schulsachen insgesamt, geschweige denn für Schulbücher. Ein Hohn! Ein Debakel für unsere Stadt! mehr…
Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »In Bochum gelten 33.133 Menschen als „arbeitsuchend“, weil sie kein Arbeitseinkommen haben oder nur ein Unzureichendes. Nur zwei Drittel davon werden allerdings als „arbeitslos“ geführt, im Hartz IV – Bereich sogar nur ca. 50 %. Was ist mit den Anderen? Wie viele davon befinden sich in prekären Lebenssituationen?
Durch eine bundesweite Petition an den Bundestag soll die Veröffentlichung ehrlicher Zahlen erreicht werden. Die Unabhängige Sozialberatung unterstützt diese Petition.
Damit der Bundestag sich öffentlich damit auseinandersetzen muss, sind 50.000 Unterschriften notwendig. Bisher kann sich die Unterstützung innerhalb weniger Tage schon sehen lassen, und die Frist geht bis zum 16. Juli. Es sind aber noch mehr Unterschriften notwendig, im Durchschnitt mehr als 1.000 pro Tag.« Zur Petition.
Dazu ein Kommentar von Norbert Hermann: mehr…
Montag 21.05.07, 07:00 Uhr
Heute,18.00 Uhr, das Filmfestival "ueber arbeiten" zeigt im Metropolis:
Im Rahmen des Filmfestivals „ueber arbeiten“ wird heute um 18.00 Uhr im Metropolis im Bochumer Hauptbahnhof „Des Wahnsinns letzter Schrei“ gezeigt. Der Film porträtiert Menschen, die unter Bedingungen von Hartz IV leben müssen. Er macht außerdem deutlich, wie fast alles, was Regierungspolitik und Wirtschaft als ökonomischen Sachzwang verkaufen, in Wirklichkeit reine Ideologie ist, mit der Macht- und Profitinteressen durchgesetzt werden sollen. Lokale PartnerInnen dieser Filmveranstaltung sind das Bochumer Sozialforum, die Unabhängige Sozialberatung, der ver.di-Erwerbslosenausschuss, der DGB Region Ruhr-Mark, die Arbeitsloseninitiative Werkschlag und der Arbeitskreis Erwerbslose der IG Metall. VertreterInnen dieser Gruppen und Organisationen werden im Anschluss an den Film zusammen mit dem Publikum über den Film und seine Themen diskutieren.
Die Diskussion wird von Vorsitzenden des DGB Ruhr-Mark Michael Hermund moderiert.
Zum Inhalt des Filmes: mehr…
Die Linksfraktion.PDS hat einen Bericht über die letzte Sitzung des Sozialausschusses veröffentlicht. Hier ist zu erfahren, dass die Unabhängige Sozialberatung nun finanziell von der Stadt Bochum unterstützt wird. Weitere Themen: „Kostenloses Girokonto bei ALG II“, „Zwangsumzüge durch Hartz IV“, „Heizkostenrichtlinie“ und „Einladungspraxis der ARGE“. Der ausführliche Bericht.
In Bochum waren mit Stichtag im Oktober 2006 aktuell 565 Menschen (von ca. 40.000) mit Sanktionen (Kürzung der Hartz IV-Leistung) belegt, berichtet die Bundesagentur für Arbeit. Davon galten allerdings 40 % gar nicht als „arbeitssuchend“, weil sie entweder kleine Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu versorgen haben oder als SchülerInnen ebenfalls nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Damit liegt Bochum mit einem Anteil von 1,9 Prozent mit aktueller Sanktion durchaus im Trend, mit einer durchschnittlichen Kürzung von 39 % der Regelleistung allerdings deutlich über dem Bundesdurchschnitt (30 %).
Sanktionen, die zwar in der Vergangenheit, jedoch nicht mehr am Statistikstichtag wirksam waren, konnten zum Berichtsmonat noch nicht ausgewertet werden. Aussagen dazu, wie viele Sanktionen über einen bestimmten Zeitraum oder wie viele Sanktionen an einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder eine Bedarfsgemeinschaft während des gesamten Leistungsbezugs ausgesprochen wurden, konnten deshalb nicht getroffen werden. Der Ausweis der Zahl aller ausgesprochenen Sanktionen als ergänzende statistische Größe soll erst in einem späteren Entwicklungsschritt realisiert werden.
Die Bochumer Zahlen finden Sie im Bericht der Bundesagentur für Arbeit auf S. 23:
Ein Vergleich mit den Sanktionen aus dem Bereich ALG I („Sperrzeiten“) ist leider nicht möglich, da diese nicht als Bestandsgröße zu einem Stichtag, sondern als Stromgröße erhoben wird. Es wird erfasst, wie viele Sperrzeiten welcher Art in einem bestimmten Zeitraum ausgesprochen wurden. Deshalb können die statistischen Ergebnisse zu den Sperrzeiten nicht unmittelbar mit den bisher vorliegenden Informationen zu Sanktionen verglichen werden.
Allerdings ist zu beachten, dass im Falle einer Sperrzeit bei Bedürftigkeit ersatzweise ein ggf. um 30 % gekürztes ALG II gezahlt wird. Im Unterschied zu Hartz IV-Sanktionen ist hier also eine Kürzung auf NULL nicht möglich!
Sanktionen dienen der Disziplinierung der Leistungsempfänger. Sie dürfen nur erlassen werden, wenn kein wichtiger Grund für das Versäumnis vorliegt. Das ist zuvor ausführlich zu ergründen, es ist vor allem auf entlastende Faktoren zu achten. Vor einer Sanktionierung ist den Betroffenen rechtliches Gehör zu gewähren.
Wir empfehlen, sich zuvor beraten zu lassen und zur Anhörung ggf. eine Begleitperson mitzunehmen. Gegen eine Sanktion kann – wie gegen jeden anderen Verwaltungsakt (Kürzung, Antragsablehnung, Zuweisung eines 1-Euro-Jobs usw., auch ohne schriftlichen Bescheid) – Widerspruch eingelegt werden.
Sanktionen helfen nicht. Sie sind Ausdruck der Unfähigkeit aller Beteiligten, mit der Situation angemessen und menschengemäss umzugehen. Besonders deutlich wird das bei Folgesanktionen, die Kürzungen bis 100 % (einschliesslich der Wohnungskosten) zur Folge haben können. Hier erfordert es die Sorgfaltspflicht, auf mögliche existentielle Bedrohungen der Betroffenen (psychischer Druck) Rücksicht zu nehmen und ggf. den städtischen „Sozialen Dienst“ zu informieren und des Weiteren Massnahmen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit zu veranlassen.
Verschärfung zum 1. Januar 2007
Zum 1. Januar 2007 sind wesentliche Verschärfungen der Sanktionsregelungen in Kraft getreten (Anlage). Das lässt eine steigende Zahl befürchten.
Seit Beginn des Jahres 2007 kann von der Sanktion das gesamte Arbeitslosengeld II, also auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Leistungen für Mehrbedarfe, in stärkerem Maße erfasst werden. Bei der ersten Pflichtverletzung erfolgt im Allgemeinen weiterhin eine Absenkung um 30 Prozent der Regelleistung für drei Monate, bei einer wiederholten Pflichtverletzung um 60 Prozent der Regelleistung. Bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung entfällt die gesamte Leistung. Eine wiederholte Pflichtverletzung liegt vor, wenn seit Beginn des vorangegangenen Sanktionszeitraumes noch kein Jahr vergangen ist. Die ARGE kann den vollständigen Wegfall der Leistung auf eine Absenkung um 60 Prozent der Regelleistung abmildern, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich nachträglich bereit erklärt, seinen Pflichten nachzukommen. Ein Meldeversäumnis führt wie bisher zu einer Reduzierung um 10 Prozent der Regelleistung, bei wiederholter Pflichtverletzung um den Prozentsatz, der sich aus der Summe des Prozentsatzes der vorangegangenen Minderung und zusätzlichen 10% ergibt. Auch bei Jugendlichen erfolgt eine Verschärfung der Sanktionen: Seit Beginn des Jahres 2007 sind im Falle einer wiederholten Pflichtverletzung auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung von der Sanktion betroffen. Die Kosten für Unterkunft und Heizung können jedoch unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls wieder übernommen werden, wenn der Jugendliche sich nachträglich bereit erklärt, seinen Pflichten nachzukommen.
In Bochum waren mit Stichtag im Oktober 2006 aktuell 565 Menschen (von ca. 40.000) mit Sanktionen (Kürzung der Hartz IV-Leistung) belegt, berichtet die Bundesagentur für Arbeit. Davon galten allerdings 40 % gar nicht als „arbeitssuchend“, weil sie entweder kleine Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu versorgen haben oder als SchülerInnen ebenfalls nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Damit liegt Bochum mit einem Anteil von 1,9 Prozent bei aktuellen Sanktionen durchaus im Trend, mit einer durchschnittlichen Kürzung von 39 % der Regelleistung allerdings deutlich über dem Bundesdurchschnitt (30 %). Die Unabhängige Sozialberatung hat hierzu eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht und dokumentiert eine Liste des Bochumer Sozialforums mit den Verschärfungen von Sanktionen seit dem 1.1.2007.
Stellungnahme von Norbert Kozicki, Falkenfreizeit- und -bildungswerk NRW
Trotz aller Schlagzeilen mit den großen Buchstaben über die Erfolgsmeldungen am Arbeitsmarkt geraten immer mehr Menschen in das HartzIV-Milieu, auch in Bochum. In der gesamten Republik gab es im Monat April soviel Leistungsempfänger nach dem SGB II wie noch nie seit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe: 7.124.076 Leistungsempfänger in 3.668.786 Bedarfsgemeinschaften.
Ebenfalls in Nordrhein-Westfalen verzeichnen die Arbeitsgemeinschaften neue Rekordwerte trotz der boomenden Konjunktur: 1.661.223 Leistungsempfänger in 819.258 Bedarfsgemeinschaften. Die Anzahl der Sozialgeldbezieher geht mittlerweile auf die 500.000-Grenze zu: 482.028 Sozialgeldbezieher lebten im Monat April in NRW.
Im vergangenen Monat stieg die Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften in Bochum erstmalig über die 40.000-Grenze: 40.154 Menschen in Bedarfsgemeinschaften, was eine Zunahme von über 22,8% seit Januar 2005 bedeutet.
Besonders dramatisch ist und bleibt die Entwicklung bei den so genannten „nicht-erwerbsfähigen Hilfebedürftigen“, den Beziehern von Sozialgeld: auch im April 2007 erreichte diese Zahl in Bochum einen neuen Spitzenwert: 10.939 Sozialgeldbezieher, davon sind 10.606 unter 15 Jahre alt. Seit der Einführung von HartzIV hat sich damit die Gruppe der Sozialgeld-Bezieher um 35,9% in Bochum vergrößert.
Nach der Pressekonferenz der örtlichen Arbeitsagentur in den vergangenen Tagen kann man nur mit Empörung feststellen, dass diese statistischen Wirklichkeiten den Medien nicht präsentiert werden.
Freitag 04.05.07, 18:00 Uhr
Die Erfolgsmeldungen der Arbeitsagentur verschleiern die soziale Wirklichkeit:
Im vergangenen Monat stieg die Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften in Bochum erstmalig über die 40.000-Grenze: 40.154 Menschen in Bedarfsgemeinschaften, was eine Zunahme von über 22,8% seit Januar 2005 bedeutet. Hierauf hat der Sozialwissenschaftler Norbert Kozicki aufmerksam gemacht, der die „Erfolgsmeldungen“ der Arbeitsagenturen kritisch hinterfragt hat.
Besonders dramatisch ist und bleibt die Entwicklung bei den so genannten „nicht-erwerbsfähigen Hilfebedürftigen“, den BezieherInnen von Sozialgeld: Auch im April 2007 erreichte diese Zahl in Bochum einen neuen Spitzenwert: 10.939 SozialgeldbezieherInnen, davon sind 10.606 unter 15 Jahre alt. Seit der Einführung von HartzIV hat sich damit die Gruppe der Sozialgeld-BezieherInnen um 35,9% in Bochum vergrößert.
Norbert Kozicki: „Nach der Pressekonferenz der örtlichen Arbeitsagentur in den vergangenen Tagen kann man nur mit Empörung feststellen, dass diese statistischen Wirklichkeiten den Medien nicht präsentiert werden.“ Die Stellungnahme im Wortlaut.
Sozialausschuss: Der Wind weht kälter … für Hartz IV-Betroffene!
Bis zu 400 „Bedarfsgemeinschaften“ mussten ihre Wohnung räumen, berichtete die ARGE am gestrigen Donnerstag, 3. Mai 2007 im Sozialausschuss. Deutlich weniger als die einmal befürchteten 800, aber ein Vielfaches von dem, was ehedem als tolerabel bezeichnet wurde. Doch ging nicht der gewohnte Aufschrei durch den Sitzungssaal – offensichtlich war im Vorfeld bereits alles abgesprochen.
Ähnliches ist zu vermuten beim Thema „Heizkosten“: da will die ARGE weitermachen wie bisher – die Versammelten nahmen es zustimmend zur Kenntnis.
Zwar versucht die ARGE nun, die Heizkosten-Richtlinie „gerichtsfest“ zu machen, indem in einer (neu einzufügenden) Vorbemerkung ausgeführt wird, „ … dass Leistungen für Heizung grundsätzlich in tatsächlich anfallender Höhe zu erbringen sind“. Tatsächlich will sie das aber nur solange tun, „wie sie vom Leistungsberechtigten noch nicht beeinflussbar waren …“. Das könne zwei – drei Heizperioden in Anspruch nehmen – uns sind Kürzungen aber bereits seit Anfang 2006 bekannt.
Der Antrag der PDS-Fraktion, Hartz-IV-Betroffenen ein unentgeltliches Girokonto zu ermöglichen, wurde zur Abklärung an die Sparkasse verwiesen. Verbunden allerdings mit dem Hinweis, die Kommune könne ja nicht dafür aufkommen, dass die Hartz IV- Leistungen zu knapp bemessen seien. Ob die Kommune ihre Bürger und Bürgerinnen (und deren Kinder!) aber so einfach in der Armut stehen lassen sollte, und wie viel ihr der soziale Frieden und das Lebensgefühl einer Stadt wert sind, blieb offen.
Zum Thema „Heizkosten“ betritt die ARGE verschlungene Pfade:
Vor allem will sie abwarten: abwarten auf „ …die von der Bundesregierung beabsichtigte Novellierung der EnergiesparVerordnung …“. Der Vorgriff auf etwaige zukünftige Gesetzesänderungen muss allerdings ausserordentlich kritisch gesehen werden. Und sie kommt zu folgendem Ergebnis:
„Fazit: Da die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes der „angemessenen Heizkosten“ derzeit Gegenstand eines anhängigen Verfahrens beim LSG NRW ist (Anm. N.H.: gemeint ist die bekannte Entscheidung des SG Aachen v. 1.2.206, Az.: S 11 AS 99/05) und verwertbares Datenmaterial der ARGE Bochum hinsichtlich der Auswirkungen der Richtlinien zur Ermittlung der „angemessenen“ Heizkosten erst zum Ende des 1. Halbjahres 2007 zur Verfügung stehen wird (s. a. TOP V.8 der Niederschrift über die Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 22.11.2006 – Vorlage Nr. 20062875/00 -), besteht aus Sicht der Verwaltung zurzeit kein Erfordernis für weiter gehende Änderungen der Richtlinien.“
Die Tendenz der Senate des Essener Landessozialgerichts ist allerdings bekannt und gefestigt: „ … … Grundsätzlich ergibt sich die Höhe der als angemessen anzusehenden Heizungskosten aus den von den Energieunternehmen festgesetzten Vorauszahlungen …“ (L 19 B 68/05 AS ER vom 06.12.2005 rechtskräftig; gleichlautend: L 20 B 63/06 AS NZB 08.06.2006 rechtskräftig). Eine Änderung dieser Einstellung ist nicht zu erwarten. Das Verfahren ist auch noch nicht terminiert, es können also noch viele Monate bis zu einer Entscheidung vergehen. Zudem dürfte in einer zukünftigen Hauptsacheentscheidung die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen werden; eine Entscheidung dort kann dann lange auf sich warten lassen.
„Aussitzen“ heißt also das Motto bei der ARGE. Und der Sozialausschuss sitzt mit! Unsere Forderung lautet: bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung sind der aktuellen Rechtsprechung gemäss die tatsächlich anfallenden Heizkosten zu übernehmen. Alles andere würde zu einer groben Belastung und Verunsicherung der Betroffenen führten. Und zu hohem Arbeits- und Kostenaufwand für die ARGE! Denn für uns heisst die Mitteilung vom Donnerstag: „Business as usual“ – „Widerspruch und Klage“! Zu den Sitzungsunterlagen bzw. Vorlagen des Sozialausschusses.
Die Unabhängige Sozialberatung berichtet in einer Pressemitteilung über die gestrige Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Bochum: »Bis zu 400 „Bedarfsgemeinschaften“ mussten ihre Wohnung räumen, berichtete die ARGE am gestrigen Donnerstag, 3. Mai 2007 im Sozialausschuss. Deutlich weniger als die einmal befürchteten 800, aber ein Vielfaches von dem, was ehedem als tolerabel bezeichnet wurde. Doch ging nicht der gewohnte Aufschrei durch den Sitzungssaal – offensichtlich war im Vorfeld bereits alles abgesprochen.
Ähnliches ist zu vermuten beim Thema „Heizkosten“: da will die ARGE weitermachen wie bisher – die Versammelten nahmen es zustimmend zur Kenntnis.
Der Antrag der PDS-Fraktion, Hartz-IV-Betroffenen ein unentgeltliches Girokonto zu ermöglichen, wurde zur Abklärung an die Sparkasse verwiesen. Verbunden allerdings mit dem Hinweis, die Kommune könne ja nicht dafür aufkommen, dass die Hartz IV- Leistungen zu knapp bemessen seien.“« Die Bericht im Wortlaut.
„Reiches Land – arme Kinder“ „Arme Kinder brauchen Extra-Leistungen für die Schule“
Bochum soll Beziehern von Hartz IV und anderen armen Haushalten zusätzliche Hilfen gewähren, damit sie notwendige Schulmaterialien anschaffen können. Dies fordert die „Unabhängige Sozialberatung“. In Bochum leben mehr als 10.000 Kinder unter 15 Jahren von Hartz IV. Weitere zweitausend sind ähnlich arm, noch mal mehr als zehntausend armutsgefährdet. Am Donnerstag [26.4] sprach sich auch die Nationale Armutskonferenz in Berlin für höhere Leistungen aus, die sich an den tatsächlichen Ausgaben für Kinder orientieren müssten.
„Solange vielen armen Haushalten das Geld für benötigte Schulmaterialien fehlt, sind wir Lichtjahre von gleichen Chancen für alle Schulkinder entfernt“ kritisiert Norbert Hermann von der „Unabhängigen Sozialberatung“. Der Hartz-IV-Satz für Kinder bis 14 Jahre beträgt 207 Euro monatlich – genau so viel wie für Säuglinge. Lt. Regelsatzverordnung sind das: für Essen und Trinken täglich 2,62 Euro (0,57 fürs Frühstück, je 1,02 Euro für Mittag- und Abendessen), für öff. Verkehrsmittel 0,35 Euro täglich, für ein Fahrrad (zum Ansparen) 0,44 Euro im Monat, für Klamotten 14,21 Euro im Monat, für Schuhe 3,66 Euro im Monat, für Sport- und Freizeit (Schwimmbad) 3,76 Euro im Monat, für Spielsachen 0,76 Euro im Monat, für Schreib- und Mal-Sachen 1,63 Euro im Monat. „Dafür bekommt man gerade mal einen Bleistift und einen Radiergummi. Aber was, wenn ein Zirkel oder ein Taschenrechner gebraucht werden?“ erläutert Norbert Hermann von der „Unabhängigen Sozialberatung“. Ein Betrag für Schulbücher ist nicht vorgesehen.
Die „Unabhängige Sozialberatung“ begrüßt die Forderung der Nationalen Armutskonferenz, die Regelsätze für Kinder neu und nach dem tatsächlichen Bedarf festzusetzen. Bis diese Verbesserung auf Bundesebene durchgesetzt sei, könnten die benachteiligten Schulkinder aber nicht warten. „Unsere Kommunalpolitiker müssen hier und heute etwas gegen den Skandal der Kinderarmut tun“, fordert Norbert Hermann von der „Unabhängigen Sozialberatung“. Die Stadt Bochum müsse einen kommunalen Fonds einrichten, aus dem Beihilfen für notwendige Schulmaterialien gewährt werden. „Am 3. Mai tagt der Sozialausschuss, der muss das auf den Weg bringen.“ Mitgliedschaften in Sportvereinen, der Stadtbücherei, Unterricht an der Musikschule, der Besuch von Schwimmbädern und kulturellen Einrichtungen ebenso wie das „Schokoticket“ müssten kostenfrei sein.
Die Unabhängige Sozialberatung verweist dabei auf das positive Beispiel der Stadt Oldenburg. Dort wurde ein kommunaler Lernmittelfonds in Höhe von zukünftig 400.000 Euro eingerichtet, aus dem einkommensschwache Haushalte Ausgaben für die Schule erstattet bekommen. „Was in Oldenburg geht, muss auch in Bochum möglich sein“, fordert Norbert Hermann.
Große Empörung herrschte im Lande, als bekannt wurde, dass Geschenke zur Kommunion, Konfirmation, Jugendweihe (Geburtstag, Weihnachten ohnehin!) auf den Hartz IV-Lebensunterhalt anzurechnen wären.
Aber: Lamentieren über „Armut“ hat nachgerade Hochkonjunktur. Jedenfalls solange es um „unschuldige Kinder“ geht. Werden sie einmal erwachsen, sind sie „selbst Schuld an ihrer Armut“ oder gar das Sozialsystem ist schuld, das sie „durch seine Großzügigkeit daran hindert, den Lebensunterhalt selbst zu verdienen“. Ein nicht geringer Teil der Armut entsteht durch Armutslöhne. Zwar nimmt in einigen Bereichen die Arbeitslosigkeit ab, die Kinderarmut steigt trotzdem an! Das liegt nicht nur daran, dass ein Teil der ganz Armen von diesem „Wirtschaftswachstum“ ausgenommen bleibt, es liegt auch daran, dass viele, die in Arbeit kommen, davon nicht wirklich leben können.
Auch wenn die Eltern im Erwerb stehen, droht Kinderarmut. Zum Beispiel lebt eine Facharbeiterfamilie mit zwei Kindern und einem durchschnittlichen Einkommen (30.000 Euro, ein Erwerbstätiger) unter dem Existenzminimum – wegen der einseitig übermäßigen Abgaben in die Sozialsysteme. Der auffälligste Befund der zunehmenden Verarmung der Familien in den letzten 40 Jahren ist die Tatsache, dass sich seit 1965 die Geburtenzahl pro Jahr fast halbiert und der Anteil der Kinder in der Armut auf das Sechzehnfache gesteigert haben – obwohl die Müttererwerbstätigkeit um fast 60 Prozent gestiegen ist! Die Zahlen der Sozialhilfeempfänger sind sogar in den Jahren weiter nach oben geklettert, in denen die Zahlen der Arbeitslosen sanken.
Seit Hartz IV explodiert die Zahl der Armen und der armen Kinder. Kein Wunder: Hartz IV (und die gesamte Agenda 2010) hat ja gerade zum Ziel, einen großen Teil der Bevölkerung unter das existenzielle Minimum herabzudrücken. Bei den Kindern schon ausgesprochen erfolgreich: 25 % der Kinder in NRW sind mittlerweile auf Armutsniveau, 27 % in Bochum, über 30 % in Gelsenkirchen. Die Sozialverbände und selbst Brüssel schlagen längst die Alarmglocken – eine Umkehr ist offensichtlich nicht beabsichtigt.
Die Stadt Bochum soll BezieherInnen von Hartz IV und anderen armen Haushalten zusätzliche Hilfen gewähren, damit sie notwendige Schulmaterialien anschaffen können. Dies fordert die „Unabhängige Sozialberatung“ und stellt fest: „In Bochum leben mehr als 10.000 Kinder unter 15 Jahren von Hartz IV. Weitere zweitausend sind ähnlich arm, noch mal mehr als zehntausend armutsgefährdet.“ In einer Pressemitteilung rechnet die Unabhängige Sozialberatung vor, was Kindern täglich zur Verfügung steht: Für Essen und Trinken 2,62 Euro (0,57 fürs Frühstück, je 1,02 Euro für Mittag- und Abendessen), für öff. Verkehrsmittel 0,35 Euro. Monatlich sind vorgesehen: Für ein Fahrrad 0,44 Euro, für Klamotten 14,21 Euro, für Schuhe 3,66 Euro, für Sport- und Freizeit (Schwimmbad) 3,76 Euro, für Spielsachen 0,76 Euro, für Schreib- und Mal-Sachen 1,63 Euro. „Dafür bekommt man gerade mal einen Bleistift und einen Radiergummi. Aber was, wenn ein Zirkel oder ein Taschenrechner gebraucht werden?“ erläutert Norbert Hermann. Ein Betrag für Schulbücher ist nicht vorgesehen. Die Stadt Bochum müsse einen kommunalen Fonds einrichten, aus dem Beihilfen für notwendige Schulmaterialien gewährt werden. „Am 3. Mai tagt der Sozialausschuss, der muss das auf den Weg bringen.“ Die Pressemitteilung im Wortlaut.
Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: „Große Empörung herrschte im Lande, als bekannt wurde, dass Geschenke zur Kommunion, Konfirmation, Jugendweihe (Geburtstag, Weihnachten ohnehin!) auf den Hartz IV-Lebensunterhalt anzurechnen wären. Wer diese Zuwendungen nicht angibt, macht sich sogar strafbar, stellt die Bundesregierung jetzt fest. Dabei zeigt sich an diesem Beispiel nur wieder deutlich, dass Hartz IV (und die gesamte Agenda 2010) zum Ziel hat, einen großen Teil der Bevölkerung auf ein existenzielles Minimum herabzudrücken. Bei den Kinder schon ausgesprochen erfolgreich: 25 % der Kinder in NRW sind mittlerweile auf Armutsniveau, 27 % in Bochum, über 30 % in Gelsenkirchen Die Sozialverbände und selbst Brüssel schlagen längst die Alarmglocken – eine Umkehr ist offensichtlich nicht beabsichtigt. Und die Agenda 2010 ist noch nicht am Ende – uns stehen noch mehr als zwei harte Jahre bevor. mehr…
Norbert Kozicki, Sozialwissenschaftler beim Falken Bildungs- und Freizeitwerk NRW beschreibt in einem Beitrag, wie „unbemerkt von der Öffentlichkeit“ die Entwicklung im Bereich des Sozialgesetzbuchs II dramatische Züge annimmt: „Im Monat März des Jahres 2007 lebten bundesweit über 7 117 398 Menschen in den Bedarfsgemeinschaften – so viele wie noch nie. […] Jüngere Menschen und Alleinerziehende sind von dieser Armutsentwicklung besonders betroffen.
In NRW überschritt die Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften unter 25 Jahre erstmalig die 700 000-Grenze: im Monat März 2007 lebten 705 507 junge Menschen unter 25 Jahre von ‚Hartz IV‘. Das entspricht einer Zunahme zum Monat Dezember 2004 von rund 90,8%.
Auch für die Kinder unter 15 Jahre, die in HartzIV-Lebensgemeinschaften aufwachsen müssen, gibt es für NRW einen neuen „Spitzenwert“: im Monat März 2007 462 804 Kinder !! Das entspricht einer Zunahme zum Monat Dezember 2004 von rund 84,2%.
Für die Kinder unter 15 Jahre wird das Sozialgeld ausgezahlt. Wenn die Entwicklung der Zahlen der Sozialgeldempfänger im Zeitraum vom Januar 2005 bis März 2007 für einzelne Städte betrachtet wird, kann man im Ruhrgebiet folgendes feststellen: Bochum verzeichnet für diesen Zeitraum eine Zunahme von 34,7%, Mülheim 31,7% und Herne 29,8%. In NRW betrug diese Zunahme 28,6%, bundesweit 26,9%.“ Der Beitrag im Wortlaut mit Statistiken.
Norbert Kozicki,
Sozialwissenschaftler beim
Falken Bildungs- und Freizeitwerk NRW:
Freitag 06.04.07, 14:30 Uhr
Ostern 2007: Neue „Spitzenwerte“ im SGBII-/HartzIV-Bereich
Unbemerkt von der Öffentlichkeit nimmt die Entwicklung im Bereich des Sozialgesetzbuchs II weiterhin dramatische Züge an: Im Monat März des Jahres 2007 lebten bundesweit über 7 117 398 Menschen in den Bedarfsgemeinschaften – so viele wie noch nie. Bereits im Monat Februar wurde die 7-Millionen-Grenze überschritten.
Auch in Nordrhein-Westfalen verzeichnet die Statistik der Bundesagentur einen neuen „Spitzenwert“: 1 657 446 Menschen in Bedarfsgemeinschaften – so viele wie noch nie. Bezogen auf NRW bedeutet das, dass seit der Einführung von HartzIV im Januar 2005 eine Zunahme von fast genau 26% festgestellt werden muss. Bundesweit liegt diese Zunahme bei fast 27%.
Wenn man/frau diese Zahl von über 1 657 446 Menschen in NRW mit der Zahl der Sozialhilfeempfänger vom Monat Dezember 2004, als letztmalig die „alte“ Sozialhilfe ausgezahlt wurde, vergleicht, kommt man/frau zu dem Ergebnis, dass sich die Zahl der betroffenen Menschen, die auf Sozialhilfe-Niveau leben müssen, um 126 % erhöht hat, und das innerhalb von 2 ¼ Jahren.
Jüngere Menschen und Alleinerziehende sind von dieser Armutsentwicklung besonders betroffen.
In NRW überschritt die Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften unter 25 Jahre erstmalig die 700 000-Grenze: im Monat März 2007 lebten 705 507 junge Menschen unter 25 Jahre von „HartzIV“. Das entspricht einer Zunahme zum Monat Dezember 2004 von rund 90,8%.
Auch für die Kinder unter 15 Jahre, die in HartzIV-Lebensgemeinschaften aufwachsen müssen, gibt es für NRW einen neuen „Spitzenwert“: im Monat März 2007 462 804 Kinder !! Das entspricht einer Zunahme zum Monat Dezember 2004 von rund 84,2%.
Für die Kinder unter 15 Jahre wird das Sozialgeld ausgezahlt. Wenn die Entwicklung der Zahlen der Sozialgeldempfänger im Zeitraum vom Januar 2005 bis März 2007 für einzelne Städte betrachtet wird, kann man im Ruhrgebiet folgendes feststellen: Bochum verzeichnet für diesen Zeitraum eine Zunahme von 34,7%, Mülheim 31,7% und Herne 29,8%. In NRW betrug diese Zunahme 28,6%, bundesweit 26,9%.
Die ungekrönten „Spitzenreiter/innen“ dieser gesamten Negativentwicklung stellen die Alleinerziehenden dar: Seit dem Monat August des Jahres 2005, als erstmalig die Zahlen der betroffenen Alleinerziehenden in der Bundesstatistik ausgewiesen wurden, stieg die Anzahl der Alleinerziehenden im HartzIV-Bezug bundesweit um 35,9% und in NRW um 50,8%.
Selbst diese prozentualen Steigerungsraten werden in einzelnen Städten noch übertroffen, z.B. in Gelsenkirchen stieg die Zahl der HartzIV-betroffenen Alleinerziehenden von April 2005 bis März 2007 um 57,2%.
Diese hier vorgelegten Zahlen (im Anhang sind die entsprechenden Tabellen zu finden) beweisen, dass die Menschen, die nach Leistungen des Sozialgesetzbuchs II leben müssen, von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt sind. Der angebliche positive Trend der Arbeitsmarktentwicklung kommt im HartzIV-Bereich überhaupt nicht zur Geltung.
„Schreckensmeldungen aus anderen Orten“ und Hinweise über die Praxis der Bochumer ARGE haben die Unabhängige Sozialberatung zu folgender Mitteilung veranlasst: »Für Unmut und Unruhe unter Betroffenen haben Meldungen gesorgt, dass die ARGEn Geldgeschenke zur Konfirmation und Kommunikation der Gesetzeslage entsprechend anrechnen müssten, sobald die „Schongrenze“ in Höhe von 50 Euro jährlich überschritten sei. Das hat auch Staatssekretär Andres vom Bundessozialministerium bestätigt. Solche Geldgeschenke (oder Sachgeschenke, die vermuten lassen, dass es sich um Wertgegenstände handeln könnte, wie eine Münzsammlung oder ein Schmuckstück von erheblichem Wert) müssten in jedem Falle angegeben werden. Sie könnten auch nicht auf das Schonvermögen von Kindern in Höhe von 3.100 Euro zugerechnet werden (falls nicht schon vorhanden), da sie ja während des Bezuges von Hartz IV-Leistungen erst zufließen.
Eine Welle des Protestes ging durch das Land, unter anderem getragen von Gliederungen des Diakonischen Werkes. mehr…
Am Dienstag, 6. März, startet um 18.30 Uhr ein sechswöchtiger kostenfreier Kurs an der Volkshochschule, der Wissenswertes über die aktuellen Sozialgesetze vermittelt. Auch das Problem zu hoher Wohnungskosten wird besprochen.
In der Einladung heißt es: „Die neuen Sozialgesetze haben viel Verunsicherung gebracht. Folge: Viele Menschen nehmen ihnen zustehende Leistungen, auch ergänzende laufende Unterstützung oder einmalige Leistungen, nicht in Anspruch. Andere lassen sich in Abhängigkeiten von Angehörigen oder Partner/innen drängen, ohne tatsächlich gegenüber diesen Menschen einen Unterhaltsanspruch zu haben.“
Kursleiter ist Norbert Hermann von der Unabhängigen Sozialberatung in der Rottstr. Eine Anmeldung ist erforderlich bei der VHS über Tel. 910 – 1555 unter der Kursnr. 14000.
Dieter Greese, der Vorsitzender des Kinderschutzbundes NRW, hat am 12.2. auf dem „Blauen Heinrich“, dem Neujahrsempfang des Bochumer DPWV, davon gesprochen, dass ca. 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Bochum in Verhältnissen unter der Armutsgrenze leben.
Die Unabhängige Bochumer Sozialberatung hat die offiziellen Zahlen der Stadt und der Bundesagentur für Arbeit durchforstet und kommt zu dem Ergebnis, dass die Zahl noch höher liegt. Das statistische Jahrbuch der Stadt Bochum für 2006 weist eine Zahl von 43.787 Kindern unter 15 Jahre aus. Nach den Angaben der aktuellen Hartz IV-Statistik (2/07) der Bundesagentur für Arbeit leben in Bochum 10.530 Kinder unter 15 Jahren von Hartz IV. Das sind schon mehr als 24 Prozent. Hinzu kommen noch weitere arme Kinder, die statistisch nirgendwo auftauchen. mehr…
3.600 joblose Menschen weniger gibt es in Bochum als noch vor einem Jahr, frohlockt die Bochumer Arbeitsagentur. Und das, obwohl in Bochum in den letzten Jahren tausende Arbeitsplätze verloren gingen. Im letzten Jahr etwas weniger – nur 0,3 Prozent von zuletzt 110.411 Stellen (laut Bericht der Bundesagentur für Arbeit „Kreise und Träger“ vom Februar 2007 – Stand:10/2006) „Wo sind sie geblieben?“ kann mensch da nur fragen. Arbeit gefunden haben können sie nicht, davon ist eher weniger vorhanden. Bleibt nur noch:
1. einfach sterben; ist schlecht. Besser wegziehen.
2. 1-Euro-Job. Bereinigt die Statistik, zählt aber nicht als sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz – da sollte doch mal nachgebessert werden!
3. Arbeitsgelegenheit in sozialversicherungspflichtiger „Entgeltvariante“ – ist besser; i.d.R. mehr Kohle, deutlich höhere Rentenbeiträge, aber: kostet den Bund, entlastet die Kommunen. Nix für die Arbeitsagentur. mehr…
Am 23. Januar hat der Sozialausschuss einstimmig beschlossen, die Möglichkeit der Einrichtung eines Beschwerdeaussschuses bei der ARGE abklären zu lassen. Nun streiten die Soziale Liste („Antrag bereits am 15.9. 2005 gestellt“) die CDU („einstimmig aus Antrag der CDU beschlossen“) in Presseerklärungen, wer eigentlich erfolgreich die Einrichtung einer Beschwerdestelle für Hartz IV – Opfer gefordert hat. Die Unabhängige Sozialberatung meint dazu u.a.: »Wir haben uns damit nicht lange aufgehalten, sondern tun es einfach – seit nunmehr zwei Jahren. Seit Herbst 2006 stellen wir uns auch zur Verfügung für die Aufgabe einer „Ombudsstelle“, zu der wir uns durch unsere verlässliche und unnachgiebige Arbeit entwickelt haben.« Weiter verweist die Unabhängige Sozialberatung darauf: »Erfolge haben wir vorzuweisen in der Frage der unrechtmäßigen Einsichtnahme in Kontoauszüge und bei der kürzlichen Reduzierung der Wochenstundenzahl für 1-Euro-Jobber (jetzt entsprechend den Durchführungsempfehlungen 30 Std., zuvor 38 Std., 5 – Bundesdurchschnitt: 28 Std.). mehr…
Nun streiten schon Soziale Liste und CDU um die Ehre, wer zuerst die Einrichtung einer Beschwerdestelle für Hartz IV – Opfer gefordert hat. Wir haben uns damit nicht lange aufgehalten, sondern tun es einfach – seit nunmehr zwei Jahren. Seit Herbst 2006 stellen wir uns auch zur Verfügung für die Aufgabe einer „Ombudsstelle“, zu der wir uns durch unsere verlässliche und unnachgiebige Arbeit entwickelt haben.
Neben den erwähnten 400 Hauptsache-Klagen gab es ein Mehrfaches davon an Eilanträgen, weil die ARGE die notwendigen Zahlungen nicht geleistet hat und die Menschen in unmittelbare existentielle Not geraten sind. Eine ähnlich hohe Zahl an Klagen gab es bereits wegen unrechtmäßiger Untätigkeit der ARGE.
Zu den bereits weit über 3.000 Widersprüchen kommen Monat für Monat etwa 250 neu hinzu – 46 % davon werden zu Gunsten der Betroffenen entschieden. Hinzurechnen muss man die viel höhere Zahl von „Beschwerden“, durch die ohne Beschreitung des Rechtswegs offensichtliches Unrecht zügig auf dem „kleinen Dienstweg“ erledigt wird. Die Bescheide der ARGE sind immer noch in unglaublicher Zahl fehlerhaft. Hinzu kommt offen extralegales Handeln, beispielsweise bei der Kürzung der Heizkosten und dem Umgang mit sogenannten „eheähnlichen Verhältnissen“ oder der Leistungsverweigerung, wenn Betroffene aus psychischen Gründen oder wegen des Vorliegens einer zu isolierenden Infektionskrankheit zu einer Krankenhausbehandlung eingewiesen werden. Letzteres ist durch unsere Intervention neuerdings der Rechtslage entsprechend geändert worden. Ähnliche Erfolge haben wir vorzuweisen in der Frage der unrechtmässigen Einsichtnahme in Kontoauszüge und bei der kürzlichen Reduzierung der Wochenstundenzahl für 1-Euro-Jobber (jetzt entsprechend den Durchführungsempfehlungen 30 Std., zuvor 38 Std., 5 – Bundesdurchschnitt: 28 Std.). *)
Allerdings kann diese Tragik nicht alleine der ARGE angelastet werden. Schon die von der berüchtigten Software „A2LL“ vorgegeben Bescheide sind „unter aller Sau“, wie wir bereits vor zwei Jahren in einem Schreiben an den Leiter der Arbeitsagentur, Herrn Wolterhoff, festgestellt haben. Inzwischen hat sich auch das Bundessozialgericht dieser Einschätzung angeschlossen, wenn auch mit einer moderateren Wortwahl: („zweifelhafte Bescheidgestaltung“), aber genau so vernichtend: bis Ende Juni müssen die Bescheide den Rechtsvorschriften entsprechen.
Auch ist das Hartz IV – Gesetz (SGB II) in sich widersprüchlich und negiert Vorschriften der allgemeinen Sozialgesetzgebung und des Grundgesetzes. Allein die Regelleistung für unter 14jährige in Höhe von 207 Euro monatlich ist sicher nicht bedarfsdeckend und entwürdigend. Der Weg durch die Instanzen bis zum Verfassungsgericht kann aber noch lange dauern – bis dahin hat das Elend seine Wirkung vollbracht! Die Kommune hätte die Möglichkeit, auf dem Weg von nicht rückzahlbaren Darlehen oder durch Zuschüsse des Sozialamtes beispielsweise für Schulbedarf oder für ein Sozialticket die gröbste Not zu lindern.
Es reicht auch nicht, wenn der einzurichtende Beschwerdeausschuss nur die abgelehnten Widersprüche nochmals überprüft. Auch die 46 % „abgeholfenen“ müssen angeschaut werden, um zu erkennen, wo die ARGE durch Vernachlässigung ihrer Ermittlungspflicht oder durch unzureichende Kenntnisse der Sachbearbeitungen immer wieder für Ärger sorgt. Eine ausgeuferte Bürokratie und zusätzliche Statistik-Aufgaben erfordern auch unbedingt eine Personalaufstockung.
Nein, nicht die vielen Widersprüche und Klagen machen uns Sorgen – das ist der in unserem Rechtssystem vorgesehene Weg, wie Beratungsstellen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen und Gerichte den Betroffenen zu ihrem Recht verhelfen können und weiterhin als Organe der Rechtspflege im weitesten Sinne zur Rechtsentwicklung beitragen können.
Sorge machen uns die vielen, vielen Menschen, die sich einschüchtern lassen und nicht den Weg zu einer Beratungsstelle oder in eine Anwaltskanzlei finden. Was wir jetzt sehen ist nur die Spitze des Eisbergs.
Solange das Unrecht weiterbesteht, kann der von er CDU gewünschte Friede nicht einkehren!
1. bundesweit und auch in Bochum wird davon gesprochen, dass ca. 15 % der 1-Euro-JobberInnen im Anschluss an eine solche „Maßnahme“ eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung fänden. Das entspricht nicht unseren Erfahrungen aus den Einzelberatungen, Volkshochschulkursen und Seminaren und Vorträgen bei Trägern solcher Maßnahmen. Allein in dieser Woche wurden so mehr als 25 Betroffene über ihre Rechte unterrichtet. Ergebnis: zwei davon im Anschluss „in Arbeit“, allerdings niemand davon durch Aktivitäten der ARGE – von daher käme nie etwas.
2. Bei der angegebenen hohen „Vermittlungsquote“ müssen wir natürlich fragen:
a) wie viele dieser „Jobs“ sind der ARGE oder dem 1-Euro-Job zu verdanken?
b) Was sind das für Jobs, entsprechen sie der Qualifikation und der früheren Tätigkeit dieser Menschen, oder führen sie volkswirtschaftlich gesehen gerade zu einer Vernichtung dieser Qualifikation und persönlich zu einer Beraubung dieser Qualifikationen, die oftmals mit viel Zeitaufwand und Geldeinsatz, nicht selten auch aus eigenen Mitteln, aufgebaut wurden?
c) Kann man überhaupt leben von diesen Jobs und sich und seine Familie ernähren, oder handelt es sich um Jobs mit Armutslöhnen, zu denen es noch ergänzenden/ aufstockenden Geldes nach Hartz IV bedarf?
d) Wie lange wird der Job bestehen bleiben? Viele ARGEn unterscheiden nicht, ob der Job einen Monat dauert oder ein Jahr.
e) Sind diese Jobs tatsächlich Zusätzliche, oder sollten sie ohnehin eingerichtet werden?
f) Sind diese Jobs vielleicht sogar billiger Ersatz für zuvor gestrichene reguläre Arbeitsplätze? Nach einer gerade veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) ist bei Einrichtungen , die 1-Euro-JobberInnen beschäftigen, gleichzeitig eine übermäßig hohe Entlassungsbereitschaft festzustellen. Das hat dazu geführt, dass „anständige Einrichtungen“, das sind je nach Ort unterschiedliche, auch mal die AWO oder die Diakonie, erklärt haben, in Zukunft davon absehen zu wollen, weiterhin 1-Euro-Jobber zu beschäftigen. Man würde sich ja sonst selbst den Boden unter den Füßen wegziehen.
Statistik geschönt
Auf jeden Fall wird die Statistik dadurch geschönt, wie auch durch die 1-Euro-JobberInnen überhaupt. Sie werden nämlich nicht mehr als erwerbslos geführt. So haben wir erlebt, dass kurz vor Jahresende noch viele Kollegen und Kolleginnen kurzfristig überraschend in Maßnahmen oder Fortbildungen kamen, denn das verbliebene Geld musste ja vor Jahresende noch ausgegeben werden.
1-Euro-Jobs – Entlassungen – Billigarbeitskräfte
Diese Kette wird deutlich sichtbar am Beispiel der Schließung der Schul-Horte und der Einrichtung der „OGS – Offene Ganztags-Schule“: Erst werden Erzieher und Erzieherinnen auf die Strasse gesetzt, dann im 1-Euro-Bereich untergebracht, schließlich für kleines Geld als „Schulassistenzen“ usw. wieder eingestellt. Ermöglicht wird das auch durch Tarifverschlechterungen im öffentlichen Bereich: so können jetzt Diplom-SozialpädagogInnen in Vollzeit für 1.600,00 (eintausendsechshundert) brutto eingestellt werden. Das bekam man früher locker für eine halbe Stelle.
Im Altenpflegebereich ist gesetzlich ein Anteil von 50 % examinierten Kräften vorgeschrieben. Fach- und Sozialverbände halten das für viel zu wenig. Ohnehin wird die Arbeit in allen Bereichen immens verdichtet. – Aber selbst diese Quote kann mit Ausnahmegenehmigung noch unterschritten werden – hier springen auch 1-Euro-JobberInnen ein. Immer wieder gibt es Klagen, sie würden für nicht zusätzliche oder sachfremde Tätigkeiten eingesetzt. O.g. Studie des IAB bestätigt das.
Ungesetzliches Vorgehen
Manche der Betroffenen sind natürlich froh, wieder sozial eingebunden zu sein und sich sinnvoll einbringen zu können. Viel andere wiederum sind nur verärgert. Anfangs hiess es in Bochum: „solche Jobs nur auf freiwilliger Basis“! Nichts mehr davon. Auch die gesetzlichen Vorgaben werden missachtet, nicht nur in Bezug auf die „Zusätzlichkeit“: der „Zusatzjob“ soll das Letzte sein in einer Kette von Massnahmen, die Menschen in Arbeit zu vermitteln. Persönlich müssen sie der Eignung und der individuellen und familiären Situation der Betroffenen entsprechen und auf dauerhafte „Eingliederung“ hinführen. Voraussetzung dafür wäre, dass in gemeinsamer Arbeit das „Profil“ der Betroffenen erstellt würde: was können diese Menschen, und was könnten sie können und was täten sie gerne. Wo könnte ihr Platz in der Gesellschaft sein? Fest gehalten würde das Ergebnis in einer sog. „Eingliederungsvereinbarung“ – in gemeinsamen Beratungen sorgfältig erstellt und gemeinsam getragen.
In vielen uns bekannten Fällen ist in dieser Hinsicht gar nichts passiert, ansonsten werden nur die vorgefertigten Vordrucke der Bundesagentur für Arbeit verwendet. Weite Teile davon sind fest vorgegeben und durch die ArbeitsvermittlerInnen überhaupt nicht änderbar.
Kommen die Betroffenen selbst mit Vorschlägen bezüglich ihrer beruflichen Zukunft, so heißt es oft: „keine Zeit, unterschreiben Sie das, sonst gibt es eine Strafe.“
Dieses Vorgehen und das Instrument der erzwungenen Vereinbarung überhaupt ist inzwischen sogar von einem Richter des Bundessozialgerichts selbst für ungesetzlich erklärt worden. Wir können nur allen Betroffen anraten, sich über ihre Rechte zu informieren und ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen.
Samstag 24.02.07, 08:30 Uhr
Neues aus dem Statistik-Frisier-Salon der Arbeitsagentur:
Die Arbeitsagentur schreibt in einer Pressemitteilung vom 19. 2. 2007, dass sie im Jahr 2006 jedeN siebenten 1-Euro-JobberIn in sozialversicherungspflichtige Arbeit vermittelt habe. Das müssten etwa 700 sein – fast so viele, wie insgesamt Hartz IV in 2006 verlassen haben. TrägerInnen von Maßnahmen und die Unabhängige Sozialberatung können aus ihrer Erfahrung diese Zahl nicht nachvollziehen. Im Jahr 2005 waren es – laut Antwort auf Fragen der Sozialen Liste im Rat zu Ein-Euro-Jobs vom 12. 1. 2006 – nur etwa 50 (einschließlich der nicht versicherungspflichtig Tätigen!)
Zwar klingt der Arbeitsmarktbericht für Bochum im Januar 2007 ganz positiv, allerdings war die Entwicklung der Beschäftigung und die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Bochum bis Oktober 2006 insgesamt leicht rückläufig. Siehe Bericht.
Die Veröffentlichungen der Bochumer Arbeitsagentur erweisen sich bei näherer Betrachtung eher als Desinformation. „Interessant wäre doch zu erfahren, was unter’m Strich herauskommt, fordert die „Unabhängige Sozialberatung“ in einer Presseerklärung. mehr…