Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »In Reaktion auf die Forderung der Unabhängigen Sozialberatung vom 6. Juni 2008 auf Herausgabe der bislang geheimen Zielvereinbarungen der ARGE Bochum hat die ARGE nun eine Übersicht der lokalen Zielwerte für 2008 ins Netz gestellt. Ob diese Veröffentlichung den Anforderungen des Informationsfreiheitsgesetzes genügt, wird allerdings bezweifelt. Kernaussage der Veröffentlichung ist der Satz: “Die passiven Leistungen sind um 4,4% gegenüber dem Vorjahr zu senken.“ Gemeint sind damit die Leistungen zur Existenzsicherung der Betroffenen. Bislang ist nicht erkennbar, dass die Anzahl der ALG II – und Sozialgeldabhängigen im entsprechenden Rahmen sinkt. Allerdings wird angegeben, dass auch die Sanktionsbeträge zur angestrebten Kürzung beitragen. Hier ist die Unabhängige Sozialberatung bemüht zu erreichen, dass durch erteilte Sanktionen nicht das physische Existenzminimum der Menschen beeinträchtigt wird. Verhungern lassen ist grundgesetzlich verboten! Die Betroffenen sind ggf. deutlich und verständlich auf die Möglichkeit von Gutscheinen für die dringlichsten Bedarfe hinzuweisen. Auch darf auf keinen Fall das Risiko von Wohnungslosigkeit herbeigeführt werden. Positiv zu werten ist , dass die ARGE Bochum offensichtlich noch höhere Kürzungswünsche der Bundesagentur für Arbeit teilweise abwehren konnte.«
Sonntag 22.06.08, 08:00 Uhr