Donnerstag 24.01.08, 15:15 Uhr

Heizkostenerstattung durch die ARGE


Seit 2006 wird heftig darüber gestritten, ob Hartz-IV-Haushalte die tatsächlich entstandenen Heizkosten von der ARGE erstattet bekommen müssen oder nur die von der ARGE als angemessen definierten. Beim überlasteten Landessozialgericht in Essen liegt eine Klage zur Entscheidung an, in der es um diese Erstattung der Heizkosten von Hartz-IV-Haushalten durch die ARGE geht. Die Linke im Rat hatte zum gestrigen Hauptausschuss des Rates einen Antrag eingebracht, dass bis zum Ausgang des Verfahrens keine Kürzungen mehr vorgenommen werden sollen. Die rot-grüne Mehrheit hatte daraufhin einen Änderungsantrag gestellt, dass kein generelles Moratorium beschlossen werden soll, sondern dass die persönlichen und individuellen Gründe überprüft werden sollen, bevor Kürzungen vorgenommen werden. Außerdem wurde gefordert, auch diejenigen von einer evtl. positiven Gerichtsentscheidung profitieren zu lassen, deren Kürzungen bereits rechtskräftig sei. Gegen diesen Punkt hat die Rechtsdezernentin „erhebliche rechtliche Bedenken“ angemeldet. Der Antrag wurde auf die Sitzung im Februar vertagt.