Archiv für den Monat: Februar 2008


Mittwoch 27.02.08, 13:23 Uhr
Die Linke im Rat erinnert die SPD an ihre landespolitische Forderung:

Keine Elternbeiträge für KiTa-Aufenthalte

Die Linksfraktion im Rat schreibt: »Am 1. August tritt das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Kraft. Von daher wird der Rat auf seiner morgigen Sitzung eine neue Gebührenordnung für Kindertageseinrichtungen beschließen. Die Linksfraktion bringt hierzu einen Antrag ein, wonach das erste KiTa-Jahr kostenfrei sein soll. Hierzu erklärt Uwe Vorberg: „Bildung sollte unserer Meinung nach prinzipiell kostenfrei sein. Als Einstieg dazu betrachten wir unseren Antrag für ein kostenfreies erstes KiTa-Jahr. Erfahrungen aus der Pisa-Studie oder auch unserer Nachbarländer haben gezeigt, dass Kinder später schulisch am erfolgreichsten sind, wenn sie möglichst früh mit anderen AltersgenossInnen Lern- und Sozialerfahrungen machen.
Mit einem kostenfreien ersten KiTa-Jahr würde Bochum außerdem sein Image als soziale und familienfreundliche Stadt weiter aufpolieren. Ich finde es interessant, dass der SPD Landesvorstand in seinen „Leitlinien sozialdemokratischer Kommunalpolitik“ fordert, für den Besuch von Kindertageseinrichtungen künftig keine Elternbeiträge zu erheben. Diese Leitlinien sollen auf einem Landesparteitag der SPD im April verabschiedet werden. Falls die SPD das ernst meint, wird sie unserem Antrag im Rat sicherlich zustimmen. Dies wäre auch die richtige Entscheidung im Interesse der Kinder.“«


Dienstag 26.02.08, 21:00 Uhr
11. März: Mahnwache und Kundgebung vor dem Bochumer Gerichtsgebäude

Gedenken an Heinrich König und Eberhard Greiff

Das Bochumer Bündnis gegen rechts und die Bochumer SPD rufen am 11. März gemeinsam auf zur Erinnerung an den SPD-Politiker Heinrich König und an den mutigen Bochumer Amtsrichter Eberhard Greiff. Der Hintergrund: In der Nacht zum 11. März schlugen die Nazibarbaren, angestachelt durch den preußischen Innenminister Göring, in Bochum auch gegen SozialdemokratInnen und GewerkschaftInner zu. Zusammen mit mehreren Dutzend GenossInnen wurden ihre prominenten Führer Fritz Husemann und Heinrich König verhaftet, König und seine beiden Söhne nach einem heftigen Schusswechsel mit einem SA-Trupp, der in sein Haus eingedrungen war; dabei wurde ein Angreifer schwer verletzt. Überall in Deutschland wurden in jenen Tagen Menschen ergriffen, misshandelt und in die ersten wilden Konzentrationslager verschleppt, ohne dass die Justiz dem Einhalt geboten hätte. In der Gauhauptstadt Bochum geschah Außergewöhnliches: Amtsgerichtsrat Eberhard Greiff lehnte den von der SA vehement verlangten Haftbefehl gegen Heinrich König und seine Söhne wegen Mordversuchs ab, weil er die Notwehr in ihrem Widerstand sah. Diese rechtstreue Entscheidung hat er wenig später bitter bezahlen müssen. Die Chronik des Amtsgerichts beschreibt dies als einzigen Widerstand der Bochumer Justiz.
Ralf Feldmann hat einen Beitrag über diesen Vorgang und die Justiz während des Faschismus in Bochum geschrieben.


Dienstag 26.02.08, 16:30 Uhr

Der Hochschulrat der Ruhr-Uni ist nicht sonderlich exklusiv

Der Senat der Ruhr-Uni hat am 12.07.07 einstimmig beschlossen, dass die Mitglieder im Hochschulrat der Ruhr-Uni „nur im Hochschulrat der Ruhr-Universität Bochum Mitglied sein“ sollen. Inzwischen ist der Hochschulrat ernannt. Der Beschluss ist Makulatur. Die Hochschulräte: Karin Donhauser ist Hochschulrat der Fachhochschule Amberg-Weiden und im Landeshochschulrat des Landes Brandenburg, Dorothee Dzwonnek gehört dem Hochschulrat Darmstadt an,  Birgit Fischer sitzt im Hochschulrat der Deutschen Sporthochschule Köln und Jürgen Schlegel hat auch einen Sitz im Universitätsrat Jena. Hierauf hat die Fachschaft Sozialwissenschaften hingewiesen. Pressesprecher König von der Ruhr-Uni war dies zunächst nicht bekannt. Nach kurzer Recherche teilte er mit, dass dieses „Manko“ der ernannten Hochschulräte bekannt gewesen sei. Sie seien aber so gut für die Ruhr-Uni, dass dies bewusst in Kauf genommen worden sei.


Dienstag 26.02.08, 15:00 Uhr

Soziale Liste: Öffentliche Gebäude zügig sanieren!

Einundzwanzig städtische Gebäude, meist Schulen und Turnhallen, müssen in Bochum und Wattenscheid noch wegen zu hoher PCB-Belastung saniert werden, das teilt die Verwaltung jetzt der Sozialen Liste im Rat mit. Die Gebäude sind in einer Prioritätenliste aufgelistet, in der die Rangfolge für die Sanierung festgelegt ist. Alle Bochumer Kindergärten, Schulen sowie die städtischen und städtisch genutzten Gebäude des „Erstellungszeitraumes 1960 – 1980“ sind in den letzten Jahren auf PCB-Belastungen untersucht worden, teilt die Verwaltung der Sozialen Liste auf ihre Anfrage mit. Unter Mitwirkung des Gesundheitsamtes, des Sachverständigen Professor Wilhelm von der Ruhr – Uni sowie VertreterInnen der zuständigen Fachämter und der Zentralen Dienste wurde aus den Gebäuden, bei denen eine relevante Raumluftbelastung (300 ng PCB / cbm Raumluft = Vorsorgewert gemäß PCB-Richtlinie NRW) festgestellt worden war, eine Prioritätenliste erstellt, die die anzustrebende Sanierungsfolge der Gebäude festlegt.
Bei 20 Gebäuden sei eine entsprechende Sanierung in den Jahren 2001 bis 2007 erfolgt. Hierfür, so die Verwaltung, sei bisher die Gesamtsumme von über 17 Mio Euro aufgebracht worden. „Auf eine noch höhere Summe dürfte sich die Sanierung der 21 Gebäude belaufen, deren Sanierung noch zu bewerkstelligen ist“, äußert sich Günter Gleising, Ratssprecher der Sozialen Liste. „Vor allem die großen Brocken wie die Technische Berufsschule oder das Hallenfreibad Hofstede werden teuer werden“. Trotzdem tritt die Soziale Liste Bochum für eine Auflösung des Sanierungsstaus an öffentlichen Gebäuden ein. Hier liegt aus ihrer Sicht ein großer Schwerpunkt für die diesjährigen Haushaltsberatungen.


Dienstag 26.02.08, 13:00 Uhr
attac und VHS zum Thema Globalisierung

Migration und Integration als soziale Frage

Am Donnerstag, 28.2., 19.15 Uhr startet die Vortragsreihe von attac in der VHS zum Thema Globalisierung in ihr sechstes Frühjahr. Den Auftakt macht eine Diskussion über eine angemessene Integrationspolitik. Zu Gast ist Sevim Dagdelen, integrationspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke. In der Einladung heißt es: „Eigentlich ist alles klar: Deutschland ist ein Einwanderungsland und braucht eine Integrationspolitik. Diese Erkenntnis sollte inzwischen in der Bundesrepublik weitgehend Konsens sein. Doch im permanenten Wahlkampf und wie immer besonders vor Landtagswahlen werden rassistische Denkmuster gern bedient. Multikulti, kulturelle Vielfalt, sei gescheitert und schuld daran seien die MigrantInnen, so der Tenor. Zur notwendigen Integrationspolitik existieren jedoch höchst unterschiedliche Modelle: Während Konservative eine deutsche Leitkultur preisen und andere den Grad der Integriertheit an den Deutschkenntnissen von MigrantInnen messen, könnte das Integrationskonzept auch soziale Gerechtigkeit für Alle heißen. Doch wie soll eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft erreicht werden? Wo verläuft die Grenze zwischen Integration und Assimilation? Was bringt es, Integration als soziale Frage aufzufassen?“


Montag 25.02.08, 18:00 Uhr
Unabhängige Sozialberatung begrüßt "Heizkostenentscheidung" - Aber:

Den Bock zum Gärtner machen?

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: Wir begrüßen die Entscheidung, die Heizkostenrichtlinie überarbeiten zu lassen und bis dahin von Kürzungen abzusehen. Damit die Verwaltung (federführend: Sozialamt) zu beauftragen hieße allerdings den Bock zum Gärtner zu machen. Es ist zu befürchten, dass diese versuchen wird, ihr bisheriges rechtswidriges Handeln fortzusetzen. Dieses stammt aus der Sozialhilfepraxis und ist nicht kostendeckend. Dabei ist es doch so einfach: eine wie auch immer begründete und in welcher Höhe gezogene Grenze, unterhalb derer Heizkosten unbesehen akzeptiert werden, erübrigt nicht, dass für jeden weiteren Einzellfall die individuellen Gegebenheiten aufwändig ermittelt und bewertet werden müssen. Bürokraten scheuen allerdings die Bürokratie wie der Teufel das Weihwasser. Darum neigen sie zur Vereinfachung, wobei sie deren negative Folgen den Betroffenen aufbürden wollen. Verwaltung ist auch nicht an Recht und Rechten interessiert, sondern am reibungslosen Ablauf ihrer Verwaltungsvorgänge – zu Lasten der Betroffenen. mehr…


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 25.2.2008
Montag 25.02.08, 18:00 Uhr
Heizkostenentscheidung begrüßt

Den Bock zum Gärtner machen?

Wir begrüßen die Entscheidung (1), die Heizkostenrichtlinie für Hartz IV-Abhängige, BezieherInnen von Leistungen der Sozialhilfe, der Grundsicherung und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz überarbeiten zu lassen und bis dahin von Kürzungen abzusehen (2). Damit die Verwaltung (federführend: Sozialamt) zu beauftragen hieße allerdings den Bock zum Gärtner zu machen.
Es ist zu befürchten, dass diese versuchen wird, ihr bisheriges „rechtswidriges Handeln“ (so Bundestagsdrucksache BT 16/4785) (3) fortzusetzen. Dieses stammt aus der Sozialhilfepraxis und ist nicht kostendeckend.
Das Landessozialgericht (LSG) NRW hat bereits vielfach mit eindeutiger Tendenz zu dieser Fragestellung entschieden (s.u.), am 21. 12. 2008 mit der Qualifizierung als „absolut herrschende Meinung“ (bezogen auf alle anderen LSGs). Es besteht auf einer „stark einzelfallbezogenen Betrachtungsweise“. Von der erwarteten Entscheidung (s.u.) erhofft selbst die Verwaltung nichts Anderes.
Für Grundsatzentscheidungen ist im Übrigen das Bundessozialgericht zuständig. Das dort anhängige Verfahren wird möglicherweise noch Jahre auf sich warten lassen. Es hat allerdings bereits am 23.11.2006 eine Vorentscheidung getroffen (s.u.).
Sozialamt und ARGE Bochum arbeiten mit einer veralteten Version der VDI- Richtlinie 2067 mit Gradtagen und Berichtigungs- bzw. Korrekturfaktoren, deren Anzahl mit der Aktualisierung dieser Richtlinie anstieg. Durch die Weiterentwicklung der computergestützten Simulationstechnik konnten logische Probleme dieser alten VDI 2067 belegt werden. Außerdem genügt diese Richtlinie in keiner Weise mehr den heutigen Ansprüchen.
Dabei ist es doch so einfach: eine wie auch immer begründete und in welcher Höhe gezogene Grenze, unterhalb derer Heizkosten unbesehen akzeptiert werden, erübrigt nicht, dass für jeden weiteren Einzellfall die individuellen Gegebenheiten aufwändig ermittelt und bewertet werden müssen.
Das können nur zugelas­sene Bausachverständige oder Heizungssachverständige und Gebäudeenergiebe­raterInnen leisten – auf keinen Fall genügt eine Inaugenscheinnahme („Hausbesuch“) durch den „Bedarfsermittlungsdienst“ der ARGE.
Hinzu kommen subjektive Faktoren die nicht beeinflussbar sind und in der Medizin unter dem Begriff „Konstitution“ erfasst werden (dazu gehören Einflüsse des Hormongeschehens, der Stoffwechsel- und Verdauungsorgane, die Muskelmasse, Kreislaufaktivitäten, psychische Faktoren – ganz zu schweigen von Alter (oder Kindheit) und krankheitsbedingten Einflüssen.
Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass Unterschiede im Wärmeverbrauch innerhalb einer Wohnanlage bis zum 7,5fachen möglich und hauptsächlich auf die hier beschriebenen Ursachen zurückzuführen sind. Diese doch erheblichen Unterschiede sind übrigens nicht nur von Messdienstunter­nehmen festgestellt worden, sondern auch wissenschaftlich belegt.
Wir haben das in unser Schrift „Nutzerunabhängige wärmetechnische Faktoren“ (4) ausführlich dargelegt.
Ein solches rechtlich zwingendes Vorgehen wäre allerdings mit hohen Kosten verbunden: so ist alleine ein SachbearbeiterInnenstunde mit etwa 80 Euro zu veranschlagen (incl. Arbeitsplatz und Ausstattung). Ein Gebäude-Energiegutachten kostet je nach Gebäudegrösse 250,— bis 500,– Euro, eine Einschätzung der persönlichen Bedarfssituation 100,– bis 200,– Euro. In ähnlicher Größenordnung können die Kosten eines Rechtstreits hinzukommen. Darum ist schon allein aus Wirtschaftlichkeitserwägungen die Prüfgrenze hoch anzusetzen.
Bürokraten scheuen allerdings die Bürokratie wie der Teufel das Weihwasser. Darum neigen sie zur Vereinfachung, wobei sie deren negative Folgen den Betroffenen aufbürden wollen. Verwaltung ist auch nicht an Recht und Rechten interessiert, sondern am reibungslosen Ablauf ihrer Verwaltungsvorgänge – zu Lasten der Betroffenen.
Zu erwägen wäre, ob ein Arbeitskreis aus Sozialamt, Mieterverein, Haus und Grund, Wohnungsgesellschaften, Beratungsstellen, Interessenvertretungen und Ombudsstelle sich dieser Frage annehmen sollte. Für „Ausreißer“ könnte eine gemeinsame Clearingstelle eingerichtet werden. Der Dt. Mieterbund bringt diese Erwägung seit einiger Zeit ins Gespräch.
Das zuständige Bundesministerium, um Nutzung der Verordnungsermächtigung aus § 27 SGB II angefragt, hat bereits abgewunken: sie halten die Rechtsentwicklung durch die Gerichte für gut und ausreichend.
Wie die Pressestelle des SG Dortmund heute auf Anfrage mitteilte, sind derzeit 609 (sechshundertneun!) Fälle aus Bochum zur Entscheidung anhängig. Das sind 127 mehr als im Oktober 2007. Darunter sicherlich eine große Zahl zum Thema „Heizkosten“ – eine genaue Zahl ist hier nicht bekannt.
Aus einem vertraulichen Abschlussbericht der Innenrevision der BA geht hervor, dass die Revisoren in 66,5 Prozent aller Ende 2006 bundesweit geprüften Vorgänge fehlerhafte Rechtsanwendungen fanden.
Seitens der Spitze der Kommunalpolitik durch alle Etagen des Sozialamtes und der ARGE ist immer wieder die gleiche stereotype Begründung zu hören: es handele sich um ein neues Gesetz, da müsse sich erst Rechtssicherheit entwickeln.
Aber doch nicht zu Lasten der Betroffenen!

Norbert Hermann für die Unabhängige Sozialberatung
ANLAGEN
(1) Die Meldung über die Heizkostenentscheidung

(2) Das Heizkostenmoratorium

(3) Bundestagsdrucksache BT 16/4785

(4) Nutzerunabhängige wärmetechnische Faktoren

5. LSG_NRW_Übersicht_Heizkostenentscheide

Links funktionieren leider nicht allein durch anklicken, sondern nur, wenn sie incl. des „=“ am Ende in den Browserkopf kopiert werden!

LSG_NRW_05-09-28 + 05-12-06_Heizkosten wie Abschlag

L_19_B_68-05_AS_ER_Heizkosten wie Abschlag

LSG_NRW_L 19 B 68/05 AS ER 06.12.2005 rechtskräftig

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=25457&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

“ … Grundsätzlich ergibt sich die Höhe der als angemessen anzusehenden Heizungskosten aus den von den Energieunternehmen festgesetzten Vorauszahlungen …„

LSG_NRW_06-05-24_Heizkosten_wie_tatsächlich

L_20_B_84-06_AS_ER_Heizkosten_wie_tatsächlich

LSG NRW L 20 B 84/06 AS ER vom 24.05.2006

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=55592&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

„ … Senat hat sich in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits für eine stark einzelfallbezogene Betrachtungsweise ausgesprochen … “

LSG_NRW_06-06-08_Berufung_zugel_zu_Heizkosten

L_20_B_63-06_AS_NZB_Berufung_zugel_zu_Heizkosten

LSG_NRW_L 20 B 63/06 AS NZB 08.06.2006 rechtskräftig

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=55743&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

„ … Der unbestimmte Rechtsbegriff der Angemessenheit von Heizkosten und die hierzu durch die Beklagte grundsätzlich praktizierte Verfahrensweise bedürfen der sozialgerichtlichen Überprüfung. Der Rechtssache misst der Senat daher grundsätzliche Bedeutung bei. … „

!! Auf diese Entscheidung wird nun gewartet !!

LSG_NRW_07-5-21_PKH_Heizkosten_wie­_tatsächlich

L_1_B_49-06_AS_PKH_Heizkosten_wie­_tatsächlich

LSG_NRW_L 1 B 49/06 AS 21.05.2007 rechtskräftig

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=67808&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

„ … Die Höhe der laufenden Kosten für die Heizung ergibt sich entweder aus dem Mietvertrag oder aus den Vorauszahlungsfestsetzungen der Energieversorgungsunternehmen, für die eine Vermutung der Angemessenheit spricht, sofern nicht durchgreifende Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenes Heizverhalten gegeben sind …“

LSG_NRW_07-05-23_Heizkostenkürzung_nicht_zulässig

L_20_B_77-07_AS_ER_Heizkostenkürzung_nicht_zulässig

LSG NRW L 20 B 77/07 AS ER 23.05.2007 rechtskräftig

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=68079&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Die Anwendung von an Durchschnittswerten orientierten Pauschalen bei der Übernahme von Kosten für Heizung widerspricht bei summarischer Prüfung der gesetzlichen Regelung. Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Mit dem BSG (Urteil vom 23.11.2006, B 11b AS 3/06 R -Rz. 32) weist der Senat darauf hin, dass sich die Leistungen für Heizung an den tatsächlichen Aufwendungen orientieren müssen.

(http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&sid=8522abe36e55d15436e8f3a90d11c51a&nr=9857&pos=0&anz=1)

Dabei ist der Begriff der Angemessenheit als unbestimmter Rechtsbegriff in vollem Umfang gerichtlich überprüfbar (Berlit, in: LPK-SGB II, § 22 Rn. 25). Die Angemessenheit von Heizkosten hängt auch bei sparsamem Umgang mit Heizenergie von zahlreichen Faktoren ab, die überwiegend nicht zur kurzfristigen Disposition der Hilfeempfänger stehen (etwa von der Lage der Wohnung im Gesamtgebäude, von der Geschosshöhe, der Wärmeisolierung, der Heizungsanlage, von meteorologischen Daten, von der Größe der Unterkunft, von besonderen persönlichen Verhältnissen). Dies erschwert nachhaltig die Feststellung, wann Heizkosten im konkreten Fall angemessen sind und wann nicht. Ohne konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches Heizverhalten ist deshalb eine Kürzung auf vom Leistungsträger als angemessen erachteten Richtwerte nicht zulässig …

… Im Übrigen ist bei einem Vergleich mit dem Verbrauchsverhalten etwa erwerbstätiger Personen zu beachten, dass sich Hilfeempfänger naturgemäß in der Regel länger, weil auch während der – heizungsintensiveren – Tagzeit in der eigenen Wohnung aufhalten …

… … Dazu bedarf es notwendigenfalls auch entsprechender tatsächlicher Erhebungen im Rahmen der Amtsermittlungspflicht der Antragsgegnerin. All diesen notwendigen Aufwand durch Anwendung von Durchschnittswerten zu umgehen, ist jedenfalls solange nicht zulässig, als eine Verordnung im Sinne von § 27 Nr. 1 SGB II nicht existiert …

… Ggf. sind entsprechende nähere Ermittlungen – z.B. auch durch Einschaltung eines Gutachters – im Hauptsacheverfahren nachzuholen. …“

LSG_NRW_07-09-21_HK-Kürzung_techn_Dienst_nur

L_7_B_226-07_AS_ER_HK-Kürzung_techn_Dienst_nur

LSG_NRW L 7 B 226/07 AS ER 21.09.2007 rechtskräftig

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=72145&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Auszüge:

„ … Die Angemessenheit von Heizkosten hängt auch bei sparsamem Umgang mit der Heizenergie von zahlreichen Faktoren ab, die überwiegend nicht zur kurzfristigen Disposition der Hilfeempfänger stehen (etwa der Lage der Wohnung im Gebäude, der Geschosshöhe, der Wärmeisolierung, der Heizungsanlage, der Größe der Wohnung und der besonderen persönlichen Gegebenheiten). Dadurch wird die Feststellung, wann Heizkosten im konkreten Fall angemessen sind, erschwert. Die Höhe der zu übernehmenden Heizkosten ergibt sich in der Regel aus dem Mietvertrag (Zentralheizung) bzw. den Festsetzungen der Energieversorgungs- (Gas und Strom) oder Fernwärmeunternehmen. …

… Will die Behörde hiervon abweichen, bedarf es im Rahmen der Amtsermittlungspflicht gegebenenfalls auch entsprechender tatsächlicher Erhebungen …

.. die Ermittlung der angemessenen Heizkosten erfolgte im Anschluss an die Ortsbesichtigung von Herrn X vom Technischen Dienst der Stadt S. Danach wird bei der Antragsstellerin wegen der tatsächlichen Wohnverhältnisse ein erhöhter Heizbedarf von 30% ausgehend von einem Sockelbetrag (u.a. gebildet unter Berücksichtigung der VDI-Richtlinie 2067, der Heizungsart, einer Wohnungsgröße von 45 qm für Alleinstehende) anerkannt und aktuell ein Betrag von 57,20 Euro gezahlt. … “

LSG_NRW_07-12-21_HK_wie_Abschläge_absolut_herrschend

L_19_B_157-07_AS_HK_wie_Abschläge_absolut_herrschend

LSG_NRW_L 19 B 157/07 AS 21.12.2007 rechtskräftig

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=74919=

„ … Wie das Sozialgericht nimmt auch der Senat in Übereinstimmung mit der wohl absolut herrschenden Meinung an, dass sich die Angemessenheit der im Einzelfall nach § 22 SGB II zu übernehmenden Heizkosten regelmäßig aus der Höhe der vom Leistungsempfänger zu zahlenden Abschläge ergibt, solange keine Hinweise auf mißbräuchliches Heizverhalten vorliegen … „


Montag 25.02.08, 14:00 Uhr
Tagung der Linksfraktion im Bochumer Rat:

Privat vor Staat – Armenküchen auf dem Vormarsch

Die Linksfraktion im Bochumer Rat lädt zu einer Tagung ein und schreibt: »Deutschlands Suppenküchen bekommen immer mehr „Kunden“, die Tafeln boomen, die Kinder von ALG-II-BezieherInnen haben oft nur dann ein Schulbuch zu Beginn des neuen Schuljahres, wenn Sponsoren oder Vereine die Kosten übernehmen. Der Staat zieht sich zunehmend aus Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge zurück. Dabei werden oft ehemals bundesfinanzierte Bereiche weiter ans Land und vom Land weiter an die Kommunen gereicht. Sollen die doch sehen, wie sie die Probleme bewältigen. Ursache für diese politische Entwicklung ist natürlich, dass die Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden auf Grund einer verfehlten Steuerpolitik leer sind. Darüber hinaus findet die neoliberale Ideologie, wonach sich der Staat aus dem „Sozialen“ weitgehend zurückziehen und bürgerschaftliches Engagement greifen soll, immer stärkeren gesellschaftlichen Rückhalt. mehr…


Sonntag 24.02.08, 21:00 Uhr

Rechter Verlag will Leo Kofler vereinnahmen

Der rechts-reaktionäre österreichische Karolinger Verlag hat mit der Veröffentlichung eines nicht autorisierten Buches („Nation – Klasse –Kultur“) mit Texten von Leo Koffler (Foto) versucht, den marxistischen ehemaligen Bochumer Hochschullehrer zu vereinnahmen. Christoph Jünke beschreibt auf der Webseite der Leo Kofler Gesellschaft diese Dreistigkeit und informiert, wer dahinter steckt: “ Der Karolinger Verlag ist seit vielen Jahren eine intellektuelle Drehscheibe der rechts-reaktionären Szene. Die beiden Verlagsleiter Jean-Jacques Langendorff, 69, und Peter Weiß, 65, selbst keine unbeschriebenen Blätter in der rechtsintellektuellen Szene, veröffentlichen Bücher von und über Oswald Spengler, Ernst Nolte und Ernst Jünger, publizieren Armin Mohler und Karlheinz Weißmann als Vordenker der Neuen Rechten ebenso wie den FAZ-Redakteur Lorenz Jäger und die Ex-Linken Frank Böckelmann und Bernd Rabehl. Programmatisch verlegt Karolinger zudem eine „Bibliothek der Reaktion“ mit Autoren wie Juan Donoso Cortés, Joseph de Maistre, Konstantin Leontjef und Fürst von Metternich sowie Buchreihen zur Konservativen Revolution 1918-1932. Und für die strikter am Zeitgeist Orientierten gibt es schließlich Bücher wider die vermeintliche mediale Hexenjagd gegen Eva Herman oder gegen das linke Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung (DISS).“


Sonntag 24.02.08, 17:00 Uhr

Infos zur HPV-Impfung, Teil II

In der zweiten Veranstaltung der Reihe „Was ist dran an der Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs?“ von Genarchiv und VHS wird über die Grundlagen medizinischer Forschung informiert. Welche Studien sind notwendig, um Aussagen zur Wirksamkeit einer Behandlung machen zu können? Wo lauern Trugschlüsse? Wie können Studienergebnisse verstanden und beurteilt werden? Die unterschiedlichen Einschätzungen zum Nutzen der HPV-Impfung aufgrund der veröffentlichten Studien sind dafür nur ein Beispiel. Für diese Veranstaltung sind keine besonderen mathematischen oder statistischen Vorkenntnisse erforderlich. Die Veranstaltung beginnt am Dienstag, 26.2. um 19.00 Uhr in der VHS Bochum, Raum 1048. Referentin ist die Gesundheitswissenschaftlerin Anke Steckelberg von der Uni Hamburg.


Samstag 23.02.08, 15:00 Uhr

Bochumer Frauenwochen

frauenwochen200802.jpgDie Gleichstellungsstelle der Stadt Bochum hat ein Programmheft der Bochumer Frauenwochen 2008 veröffentlicht, in denen rund um den internationalen Frauentag eine Reihe von Veranstaltungen angeboten werden. Am Frauentag direkt, also am Samstag, 8. März, findet von 11.00 – 13.00 Uhr auf dem Rathausvorplatz ein gemeinsamen Aktionstag statt unter dem Motto “Internationaler Frauentag 2008 – Wir ziehen uns nicht jeden Schuh an!” Hier gibt es vor allem Infostände der beteiligten Gruppen. Die Beratungsstelle für Frauen und Mädchen, NORA präsentiert eine Straßenaktion mit der Theater- und Aktionskünstlerin Christine Bargstedt. Wildwasser Bochum zeigt die Aktion “Sexuelle Gewalt nicht wieder unter den Teppich kehren”.


Samstag 23.02.08, 14:44 Uhr
Sonntag, 24.02, 19.04 Uhr, Radio Friedensplenum, Urbo (98.5 Radio Bochum):

Diskriminiert – verfolgt – ermordet: Sinti und Roma während der Nazi-Diktatur in Bochum

Am Sonntag, den 24. Februar, läuft die nächste Sendung von Radio Friedensplenum im “Unabhängigen Radio Bochum”, Urbo. Das Team von Radio Friedensplenum schreibt zu dieser Sendung: „Vom 14.-16. Februar hielt der Zug der Erinnerung am Bochumer Hauptbahnhof. In diesem Museumszug wurde in einer Ausstellung über die Deportationen, die während des Faschismus mit der Reichsbahn in die Konzentrationslager erfolgten, informiert. Am Rande dieser Ausstellung fanden zahlreiche Veranstaltungen lokaler Gruppen zu diesem Thema statt. Wir von Radio Friedensplenum besuchten eine Veranstaltung der VVN/BDA und Amnesty InternationalSie fuhren vom Bochumer Nordbahnhof in den Tod„. In dieser Veranstaltung ging es um das Schicksal Bochumer Kinder- und Jugendlicher Sinti und Roma und deren Familien. Außerdem gab ein Vertreter von Amnesty International einen Einblick in die derzeitigen Lebensumstände von Sinti und Roma im heute ehemaligen Jugoslawien.
In unserer Sendung sind Auszüge aus dem Referat von Lutz Berger (VVN/BDA) und ein Interview zu hören, das wir im Anschluss an die Veranstaltung mit Lutz Berger (VVN/BDA), Heinz Külgen (Mitarbeiter im Landesverbandes deutscher Sinti und Roma), Christoph Reinders (Amnesty International), führen konnten. Zu hören ist die Sendung auf der Frequenz von 98.5 Radio Bochum.”


Samstag 23.02.08, 14:00 Uhr

Vortrag: Naturnahe Gärten

Mit einem Vortrag wendet sich der Arbeitskreises Umweltschutz Bochum e. V. (AkU) am 27.02. um 19.30 Uhr, im Umweltzentrum, Alsenstr. 27 „an naturliebende Menschen, die ohne allzu viel Mühe und Geld einen Garten neu anlegen oder aber ihren alten Garten umgestalten wollen.“ In der Einladung heißt es weiter: „Ausgehend von der ökologischen Bedeutung naturbelassender Flächen und den Nahrungsbeziehungen in der Natur werden Gestaltungselemente und Methoden angesprochen, die den Garten für Insekten, Vögel und Igel interessant machen. Im Bild werden Wasserflächen, Trockensteinmauern und Heckenbereiche gezeigt. Dabei geht die Referentin Frau Henkel von ihren persöhnlichen Erfahrungen, Problemen und Fehlern aus. Vermittelt werden soll, dass ein naturnaher Garten mit blühenden Pflanzen und Tierunterschlüpfen keinesfalls häßlich oder unordentlich sein muss, sondern in besonderem Maße der Erholung und der spannenden Naturbegegnung dienen kann. mehr…


Freitag 22.02.08, 18:00 Uhr

ver.di Arbeiterzeitung Nr. 6

In der Nr. 6 der ver.di Arbeiterzeitung schreibt Frank Klee Vorsitzender des Arbeiterausschusses von ver.di: „Die drei Tage Warnstreik in Bochum und Herne können uns mit gutem Recht zuversichtlich stimmen. Nur kurz nach den großen Solidaritätsaktionen mit der Belegschaft von NOKIA haben sich tausende unserer Mitglieder an Arbeitskampfmaßnahmen beteiligt. Wir sind wieder da. Die Arbeiterbewegung im mittleren Ruhrgebiet ist quicklebendig und sich ihrer Kampfkraft bewusst. Offenbar haben uns interessierte Kreise zu voreilig das Totenglöckchen geläutet. Rückwärtsgewante Arbeitgeber und Politiker haben nach AGENDA 2010 und Hartz IV gedacht, sie hätten mit uns leichtes Spiel. Könnten mit den Gewerkschaften kurzen Prozess machen. Aber weit gefehlt! Was wir in diesen Tagen erlebt und in Bochum und Herne gespürt haben, ist neu erwachtes Selbstvertrauen. Vertrauen in die eigene Kraft. Wir sind es, die die Werte schaffen. Durch uns werden andere reich und reicher. Es wird erkannt: Wenn es besser werden soll, dann müssen wir uns bewegen und wehren. Also zeigen wir ihnen wo der Hammer hängt.“ Die AZ Nr. 6 als PDF-Datei.


Freitag 22.02.08, 16:00 Uhr
Soziale Liste gegen neues Einkaufszentrum in Harpen:

„IKEA-Pläne stoppen!“

Die Soziale Liste im Rat lehnt die Pläne des IKEA-Konzerns ab, in Bochum-Harpen ein neues Einkaufszentrum mit einer Verkaufsfläche von über 40.000 qm zu schaffen. In einer Pressemitteilung heißt es:»Neben einen Möbelhaus will IKEA auch einen sogenannten Home Park mit Mietern aus der Möbelbranche bauen. „Damit würde in Bochum“, so Nuray Boyraz, Ratsfrau der Sozialen Liste „ein komplettes neues weiteres Einkaufszentrum auf der grünen Wiese entstehen“. Die Pläne liegen derzeit den Ausschüssen des Rates zur Prüfung vor (Vorlage Nr. 20080126). Gründe für die Ablehnung der Pläne sind für die Soziale Liste: 1.Bei sinkender Einwohnerzahl und sinkenden realen Einkommen gibt es keinen Bedarf für ein weiteres Einkaufszentrum in Bochum. 2.Die Realisierung der IKEA-Pläne würde zu einem Verdrängungs-Wettbewerb im Bereich der bestehenden Einkaufszentren und zu entsprechenden Arbeitsplatzverlusten führen. 3.Die Bochumer City würde durch ein weiteres Einkaufszentrum weiter geschwächt. 4.Einen weiteren Landschaftsverbrauch, wie in Harpen von IKEA geplant, lehnt die Soziale Liste ab.
Die Soziale Liste warnt vor möglichen Versuchen, für eine IKEA Ansiedung eine Sonderreglung außerhalb des Masterplans vornehmen zu wollen. mehr…