Das Leben des Brian und das Feiertagsgesetz NRW


Mittwoch 27.03.13, 15:47 Uhr

WAZ: Bochumer Atheisten provozieren…

Die WAZ schreibt am 27.3.2013: „Jeder nur ein Kreuz“: Die Monty-Python-Satire „Das Leben des Brian“ aus dem Jahr 1979 ist Kult. Bochumer Atheisten wollen den unfreiwilligen Messias und dessen grenzdebile Jünger trotz Filmaufführungsverbot am Karfreitag genau an diesem Feiertag nicht missen – und rufen zum demonstrativen Brian-Rudelgucken auf.
„Gezielte Provokation“ nennt Sprecher Martin Budich das Vorgehen der 2011 gegründeten Initiative „Religionsfrei im Revier“: rund 30 Aktivisten aus Bochum und Umgebung, die jede friedliche Form von Religion und deren Ausübung tolerieren, für sich indes eine radikale Religionsfreiheit in Anspruch nehmen und eine konsequente Trennung von Staat und Kirche einfordern. mehr…


Montag 25.03.13, 08:31 Uhr

Karfreitag: Jeder nur ein Kreuz 3

Die Initiative Religionsfrei im Revier zeigt am Karfreitag um 19 Uhr im Sozialen Zentrum den Filmklassiker „Das Leben des Brian“. Die Filmvorführung ist ein gezielter Regelverstoß gegen die vielen ärgerlichen christlich-kirchlichen Bevormundungen, mit denen Menschen auch heutzutage noch schikaniert werden. Das Feiertagsgesetz NRW verbietet z. B. am Karfreitag jede Form von Unterhaltungsveranstaltungen. Selbst geschlossene Veranstaltungen dürfen außerhalb von Wohnungen nicht stattfinden, wenn sie auch nur ein bisschen fröhlich sind oder gar das Lied gesungen wird: „Always Look on the Bright Side of Life.“


Freitag 22.03.13, 17:01 Uhr

Unterhaltung am Karfreitag

Wenn die Initiative Religionsfrei im Revier am Karfreitagabend im Sozialen Zentrum den Film „Das Leben des Brians“ zeigt, darf sie sich zumindest der Unterstützung von etlichen Ruhr-Nachrichten-LeserInnen gewiss sein. Auf die Frage „Darf ein solcher Film an einem stillen Feiertag gezeigt werden?“ stimmten bisher 83,96% von 1297 beteiligten LeserInnen dem Votum zu: „Auf jeden Fall. Religion ist Privatsache und darf nicht das öffentliche Leben diktieren.“ Dagegen meinten 8,25% der an der Abstimmung beteiligten: „Auf keinen Fall. Das ist ein christliches Land und da wäre das respektlos.“ (Näheres zur Ruhr Nachrichten Umfage.) Rechtsanwalt Erich Eisel hat der Initiative Mut zugesprochen: „Da ist es ja von Vorteil, dass nach der Bußgeldvorschrift des Feiertagsgesetzes NW nur Verstöße gegen ein “Veranstaltungs- und Gewerbeverbot“ verfolgt werden, nicht aber auch ein möglicher Verstoß gegen ein Vorführverbot eines nicht von der Zensurbehörde freigegebenen Films.“ Danach ist es nur einen kleine Provokation, den Film am Karfreitag vorzuführen.


Donnerstag 21.03.13, 19:29 Uhr

Ruhr Nachrichten: Verbot durch Bezirksregierung

Die Ruhr Nachrichten schreiben am 21. 3. 2013: Karfreitag ist ein stiller Feiertag. So besagt es das NRW-Gesetz über die Sonn- und Feiertage. Die Bochumer Initiative „Religionsfrei im Revier“ möchte das jedoch nicht einfach so hinnehmen: Sie möchte am Karfreitag den Monty Python-Klassiker „Das Leben des Brian“ aufführen. Obwohl die Bezirksregierung das jetzt verboten hat.Von Tim Stobbe
Die Initiative Religionsfrei im Revier möchte am Karfreitag öffentlich den Monty Python-Klassiker „Das Leben des Brian“ aufführen – oder nicht-öffentlich nur für sich, wenn der Kultusminister und die zuständigen Stellen den Film als ungeeignet für eine Aufführung an solch einem Tag einschätzen.
Absoluter Klassiker
„In der heutigen pluralistischen Gesellschaft sind solche Verbote einfach nicht mehr nachvollziehbar“, sagt Jörg Schnückel von „Religionsfrei im Revier“. Daher habe man sich entschieden, bei den zuständigen Zensurbehörden anzufragen, ob der Film gezeigt werden dürfe. mehr…


Donnerstag 21.03.13, 14:30 Uhr
Die Bezirksregierung stellt fest: Karfreitag ist alles verboten

Selbst private Filmvorführung verboten 9

Die Initiative Religionsfrei im Revier hatte bei der Landes- und Bezirksregierung und der Stadt Bochum nachgefragt, ob es erlaubt sei, den Film das „Leben des Brian“am Karfreitag vorzuführen. (Näheres.) Die Bezirksregierung Arnsberg hat der Initiative Religionsfrei im Revier mitgeteilt, dass selbst eine private geschlossene Veranstaltung mit einer Filmvorführung verboten ist. Wörtlich: „Soweit ein nicht geeigneter Film außerhalb von Wohnungen vorgeführt wird, ist dies nach § 6 Abs.3 Nr. 2 FTG NW  auch bei privaten unterhaltenden Veranstaltungen  an Karfreitag nicht erlaubt.“ Die Initiative Religionsfrei im Revier wird den Film trotz dieses Verbotes vorführen, um dagegen zu protestieren, dass es nach wie vor eine Vielzahl von überkommenen klerikalen Vorschriften in deutschen Gesetzen und Verordnungen gibt. Es sei eigentlich ein Merkmal von fundamentalistisch religiös geprägten Staaten, dass religiöse Vorschriften für das private Verhalten von Bürgerinnen und Bürger verbindlich gemacht werden. mehr…


Dienstag 19.03.13, 08:16 Uhr

Ruhrbarone: Initiative möchte “Leben des Brian“ an Karfreitag zeigen

Die Ruhrbarone schreiben am 19. 3.: »Monty Pythons “Das Leben des Brian” wäre auf einer Liste der lustigsten Filme aller Zeiten sicher ganz weit oben. Ein guter Grund, diesen Film immer mal wieder zu zeigen. Zum Beispiel am 29. März. Das ist ein Freitag und  weil zwei Tage später der Osterhase kommt, ist es ein ganz besonderer Freitag: Karfreitag. Die Initiative “Religionsfrei im Revier“ (RiR) hat beantragt, an Karfreitag “Das Leben des Brian” zeigen zu dürfen – denn Filme, die an diesem Tag öffentlich aufgeführt werden, unterliegen der Zensur, wie RiR schreibt und ob sie denn den Film in einer geschlossenen Gesellschaft zeigen dürfen: mehr…


Montag 18.03.13, 14:06 Uhr
200 Jahre nach der Aufklärung:

Bevormundung muss endlich aufhören 1

Die Initiative Religionsfrei im Revier hat bei der Landesregierung, der Bezirksregierung und der Stadt Bochum nachgefragt, welche Zensurbestimmungen am Karfreitag für das Zeigen von Filmen gelten. Hiermit will die Initiative darauf aufmerksam machen, dass staatliche Gesetze auch 200 Jahre nach Beginn der Aufklärung immer noch BürgerInnen mit zahlreichen kirchlichen Normen schikanieren. Ein Beispiel hierfür sei die Lärmbelästigung durch Glockengeläut. Keine andere Organisation dürfe mit derartigen Ruhestörungen auf ihre Mitgliederversammlungen oder die Wahl ihres Führungspersonals aufmerksam machen. Ein anderes von vielen Beispielen sei das Feiertagsgesetz in NRW. Dieses Gesetz verbietet z. B. auch Menschen, die mit den christlichen Kirchen nichts zu tun haben, am Karfreitag jede Form von gemeinsamem Spaß und Unterhaltung („alle der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen“). mehr…