„Hartz-IV-EmpfängerInnen erhalten in Bochum zu wenig Geld für die Miete“
Die Sozialberatung Ruhr schreibt: »Hartz-IV-Empfänger erhalten auf der einen Seite einen Grundbetrag und auf der anderen Seite die Kosten für Unterkunft und Heizung. § 22 SGB II sagt dazu: „Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.“ Es stellt sich insofern die Frage, ob die konkret im Einzelfall gezahlte Miete noch angemessen ist. Um dies bestimmen zu können, müssen die jeweiligen Jobcenter und hier sind es im Regelfall die dahinter stehenden Kommunen ein sog. schlüssiges Konzept entwickeln. Es stellt sich also in jeder Gemeinde die Frage, ob die zugrunde gelegten Beträge korrekt ermittelt worden sind. Für die Stadt Bochum hat das Sozialgericht Dortmund (mal wieder) entschieden, dass dies nicht der Fall ist. mehr…