Unabhängige Sozialberatung


Sonntag 28.01.07, 20:00 Uhr

Hintergründe einer Beratungsstelle

Der Sozialausschuss des Rates der Stadt Bochum hat in dieser Woche überraschend beschlossen: »Auf der Basis des durch den Mieterverein vorgelegten Konzeptes wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Kontaktstelle für arbeitslose Menschen eingerichtet.
Ziel ist es, ein Angebot zu schaffen, dass
• eine Rechtsberatung zu Wohnkosten anbietet
• arbeitslosen Menschen Informationen und Unterstützung anbietet
• Raum für Begegnungen und Kontakte lässt
• Eigeninitiative und Selbsthilfekräfte stärkt und unterstützt
Dazu sind auch Formen von Beschäftigungsprojekten zu prüfen. Vernetzung und Kooperation ist insbesondere bei sozialarbeiterischen Elementen anzustreben. Qualitätsstandards und die notwendige Qualitätssicherung werden durch Kontrakte mit der Politik und Verwaltung sichergestellt. Der Finanzrahmen wird mit 95.000 Euro festgelegt.«
Norbert Hermann beschreibt in einer Stellungnahme der Unabhängigen Sozialberatung einige Hintergründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben mögen. Im Wortlaut.


Stellungnahme
Sonntag 28.01.07, 20:00 Uhr

Unabhängige Sozialberatung – Beratungs- Beschwerde- und Ombudsstelle für Erwerbslose

Kommunale Sozialberatung in Bochum – eine lange Geschichte

Am 23.1.2007 hat die in Bochum herrschende Koalition aus SPD und Grünen im Sozialausschuss die Einrichtung einer „niedrigschwelligen Sozialberatung“ beschlossen und dafür 95 tausend Euros bereitgestellt (jährlich, ist anzunehmen). Wir wissen nicht, wo das Geld herkommt, wie das haushaltsrechtlich zu regeln ist, und vor allem wissen wir nicht, wer hier von wem warum über welchen Tisch gezogen werden soll. (Der beschlossene Antrag im Wortlaut).
Am 18. Mai 2006 fand in Bochum die bundesweit beachtete Demonstration gegen Zwangsumzüge statt. Mit einem kleinen Erfolg für die Betroffenen und einem deutlichen Zeichen, dass in Bochum Politik und Behörde nicht machen können was sie wollen – Teile der Öffentlichkeit sind wachsam und aktiv: sehr zahlreiche Gruppen waren vertreten, bis hin zu Kirchens, und erstmals auch der SoVD und der VdK.
Ein weiteres Ergebnis war, dass der Mieterverein beauftragt wurde ein Konzept zu entwickeln für eine „niedrigschwellige Sozialberatung“. Der Hintergrund ist, dass den Verursachern der öffentliche Ärger und die Kosten der Widerspruchs- und Klageverfahren über den Kopf zu wachsen drohen. Schuld daran sei vor allem die „Unterstützer-Szene“ – örtlich wie bundesweit (Internet – tacheles) – das wurde ganz offen gesagt. Auch bei der ARGE wird auf allen Etagen von zunehmender Aggressivität der Betroffenen berichtet – was dort niemand verstehen will („Früher ging das doch auch …“). Bislang blieb der Widerstand in Bochum auf allen Ebene allerdings im „Symbolhaften“. Die Leute gehen „vor Gericht“ und nicht auf die Strasse. Aber es brodelt.
Trotz dieser eindeutigen Intention hat der Mieterverein den Auftrag angenommen und im Herbst zu vorbereitenden Gesprächen eingeladen. Eingeladen waren nur sehr Wenige, die Auswahl war – nach eigenem Bekunden – „zufällig“.
Wir haben in mehreren Papieren das 2004 bundesweit verbreitete Konzept einer „Unabhängigen Sozialberatung“ vorgestellt – inhaltlich von Betroffenenorganisationen kontrolliert, öffentlich finanziert (Anlage „Initiative …“). Auf Bochum bezogen haben wir eine entsprechende „Stellungnahme …“ (Anlage) abgegeben. Wesentliche Aussage ist, dass die Gestaltung in die Hände der beratungserfahrenen betroffenennahen Organisationen zu geben sei – das sind in Bochum die Gewerkschaften, KAB, EAB (und Entsprechende), SoVD und VdK, Ev. Arbeitslosenberatungsstelle, Unabhängige Sozialberatung. Zusätzlich haben wir den Stand der sozialarbeiterischen Wissenschaft aufgearbeitet und veröffentlicht.
Das wurde allerdings wesentlich ignoriert, bevorzugt wurde ein Konzept einer wohlfahrtsverbandsüblichen Dienstleitung von (mehr oder weniger engagierten) (Rechts-) Beratungsprofis für dann relativ unmündig bleibende Betroffene. Der Mieterverein hat daraus ein „Konzept“ (besser: „Stichwortstrukturierung“ – Anlage) entwickelt und Teilen der Öffentlichkeit bzw. den Ratsfraktionen vorgetragen.
Zwischenzeitlich sickerte aus politischen Kreisen durch, dass wohl nur 20tausend Euros jährlich dafür zur Verfügung gestellt werden sollten – das MV – Konzept sollte 160tausend kosten. Für das kleine Geld wären grad mal Beratungsgutscheine entsprechend der Regelung zur Schuldnerberatung finanzierbar. Damit war plötzlich auch die streithafte Stimmung zwischen beteiligten Gruppen vorbei – das grosse Geld war hier nicht mehr zu holen. (Nochmals zur Klarstellung: wir wollen weiterhin „ehrenamtlich“ und arm bleiben, gegen eine kleine Unterstützung für Miete, Sachmittel, Aufwand hätten wir allerdings nichts einzuwenden!). Jetzt sieht aber überraschend alles ganz anders aus – drei Stunden vor der Sitzung wurden die 95tausend Euros aus dem Hut gezaubert.
Was wir kritisieren:
Seit 1975 steigt wieder die Arbeitslosigkeit (damals: eine halbe Million!). Seit dem gibt es auch Erwerbslosenberatungen, meist hervorgegangen aus Selbsthilfegruppen. Die gewerkschaftliche Koordinierungsstelle der Erwerbslosengruppen (KOS – www.erwerbslos.de) feierte kürzlich ihr zwanzigjähriges Bestehen! Hier ist anzuknüpfen.! DAS Rad muss nicht neu erfunden werden! Hier gibt es reichlich Erfahrung und bestehende Organisationsstrukturen und Vernetzungen.
NRW ist inzwischen von einem ganzen Netz kompetenter und meist engagierter Beratungsstellen überzogen – auch Bochum profitiert seit Jahren davon. Begleitet wird das von der NRW-Agentur „GIB“ – „Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung“ in Bottrop. Durch Hartz IV ist der Unterstützungsbedarf allerdings immens gewachsen.
Die Finanzierung dieser Beratungsstruktur läuft allerdings Ende 2007 aus. „Die ARGEn können das doch gut selber machen“ war Schartaus Begründung dafür. Ein Unding!
Aus Düsseldorf wurde allerdings signalisiert, dass diese Einrichtungen eine Überlebenschance hätten, wenn sie sich schwerpunktmässig der Betreuung von beschäftigungspolitischen Massnahmen zuwenden würden – vor allem bekannt unter dem Kürzel: „1-Euro-Jobs“. Etliche Einrichtungen sind ohnehin massiv in diesen Bereich gegangen – von Betroffenen und ihren Organisationen für diesen „Verrat“ mit Häme und Weiterem überzogen. Subjektiv mag das verständlich sein, droht den dort Beschäftigten doch letztendlich auch Hartz IV, und da wissen sie, was sie erwartet. Politisch kann das nicht geduldet werden.
Der Vortrag des Mietervereins hat doch Einiges aufgegriffen, was im Verlauf der Gespräche zusammengetragen wurde. Auf dieser Basis, unter Einbeziehung des Konzepts „Initiative Unabhängige Sozialberatung“, unter Federführung vor allem der erwähnten Betroffenenorganisationen, könnte es möglich sein, etwas Geeignetes wachsen zu lassen.
Der Antrag Grüne/SPD sieht allerdings vor, diesen Beschluss umgehend umzusetzen. Das kann nichts werden. Zu denken gibt uns aber im besonderen folgender Satz im Antrag: „Dazu sind auch Formen von Beschäftigungsprojekten zu prüfen.“ Das darf nicht sein! Das steht auch nicht im Konzept des Mietervereins!
Es gibt keinen „Zweiten Arbeitsmarkt“!
Wir wollen uns hier nicht groß einmischen in arbeitsmarktpolitische Erwägungen, das ist bislang nur am Rande unser Thema.
Tatsache ist aber: einen „Zweiten Arbeitsmarkt“ gibt es in Wirklichkeit nicht, es ist der prekärste Teil des Ersten. Mit der Funktion, allgemein die Löhne zu drücken. Die beste Maßnahme ist die, wo Sie für billig Geld genau das Selbe tun wie zuvor ordentlich bezahlt. SozialarbeiterInnen werden jetzt für 1.600,– Euros eingestellt . (brutto!) – das geht. Das wird bald für alle gehen, wenn ALLE Betroffenen nicht aufpassen und an einem Strick ziehen! 500 Euro Eckregelleistung, Extras für Kinder, 10 Euro Mindestlohn, Tariflohn müssen die Forderungen sein.
Natürlich haben die Selbsthilfeorganisationen der Erwerbslosen bald schon sich um Beschäftigungsmöglichkeiten bemüht (den Älteren unter uns werden noch die Dorstfelder Selbsthilfegruppe und andere bekannt sein). Das waren eindeutig parteiische, solidarische Initiativen, die neben dem ökonomischen auch eine starke soziale Bedeutung hatten. Verbandelung mit Ämterkram und „Sanktion“ gab es dort nicht.
Ganz anders das Konzept „Fordern und Fördern“ – Druck machen, Geld streichen, aus dem Leistungsbezug drängen. Beschäftigungsprojekte als Repressionsmittel.
Durch hunderte von Kontakten mit 1-Euro Jobbern wissen wir: seit dem 1. August 2006 müssen ALLE, die in Hartz IV fallen ohne zuvor „normales“ Arbeitslosengeld bezogen zu haben, umgehend in eine derartige Massnahme „eingegliedert“ werden. Die weitaus Meisten „stehen das durch“ und blieben lieber in Ruhe gelassen. Nur für die Wenigsten stellt das eine willkommene Hilfe dar. Juristisch lässt sich immer dagegen angehen, weil diese Massnahmen in aller Regel nicht den gesetzlichen Vorgaben der Zusätzlichkeit und der Zielführung zum ersten Arbeitsmarkt entsprechen. (s. Presse-Berichte vom 27.1.207, basierend auf dem Bericht der BA – IAB „Soziale Arbeitsgelegenheiten – Einsatz und Wirkungsweise aus betrieblicher und arbeitsmarktpolitischer Perspektive“ von dieser Woche – gerne elektronisch bei uns erhältlich).
Schlechter gestellt durch Hartz IV sind die nicht erwerbsfähigen Menschen mit Behinderung – sie sind kaum noch maßnahmeberechtigt. Hier muss wieder deutlich gefördert werden.
Den meisten Erwerbslosen fehlt aber nichts – außer einem Arbeitsplatz. Wenn vor allem die öffentliche Hand ausgestattet wäre mit den nötigen Mitteln, um in der Pflege, Kinderbetreuung, Ausbildung …., Schienen- und Straßenbau, Gebäudeerhaltung usw. das Nötige zu tun, ein sehr großer Teil wäre von der Straße.
Die „Bekämpfung der Arbeitslosigkeit“ wäre also zu denken im Rahmen einer insgesamt menschengemäßen Neubegründung von Gesellschaft. Anders wird das nichts!
Eine Vermischung von niedrigschwelliger Sozialberatung und „Beschäftigungsprojekten“ ist aus den genanten Gründen unbedingt abzulehnen. Ebenso eine Angliederung an bestehende Wohlfahrtseinrichtungen mit vor allem eigenwirtschaftlichen Interessen.
„Bestehende Erfahrung und Kompetenz stärken, Selbstorganisation fördern“ ist unser Motto.
Da machen wir einfach weiter – in gewohnter Qualität!

i.A. Norbert Hermann 27. Januar 2007


Donnerstag 25.01.07, 09:25 Uhr

Kaninchen im Sozialausschuss

Über eine Überraschung bei der Sitzung des Sozialausschusses am Dienstag berichtet Norbert Hermann von der Unabhängigen Sozialberatung: »Wenige Stunden vor der Sitzung zauberte die SPD drei Kaninchen und 95.000 Euros aus dem roten Zylinder. Finanziert werden soll damit eine „niedrigschwellige Sozialberatung“ für erwerbslose und erwerbsunfähige Grundsicherungsberechtigte auf der Basis des Konzepts des Mietervereins. Abgelehnt wurde der Antrag der CDU, analog zur Schuldnerberatung mit Beratungsgutscheinen die Nutzung verschiedener Einrichtungen zu ermöglichen. Rechtsanwalt Passmann von der FDP war gleich gegen alles – dafür gäbe es doch seine Zunft. Neben „Ahhs“ und Ohhs“ ob des gelungenen Zaubers kam es über die strittigen Inhalte fast zu lauten Worten, warum weiss keineR so genau. Geprüft werden soll auch die Einrichtung eines „Beschwerdeausschusses“ (ohne Weisungsbefugnis) bei der ARGE. mehr…


Montag 22.01.07, 08:00 Uhr
Unabhängige Sozialberatung zur Sitzung des Sozialausschusses:

Sozialausschuss total auf Hartz IV

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Die Sitzung des Sozialausschusses am Dienstag, 23. Januar 2007, ab 15.00, findet gänzlich im Zeichen der Hartz IV-Gesetzgebung und der Umsetzung durch die ARGE Bochum statt. Neben den bekannten Themen „Zwangsumzüge“ und „Heizkostenerstattung“ steht auf der Tagesordnung die Beratung und möglicherweise Beschlussfassung über den Beschluss des Sozialausschusses vom 18. Mai 2006 zur Einrichtung einer „Niedrigschwelligen Sozialberatung“ in Bochum (voraussichtlich mit einer kostengünstigen Lösung über „Beratungsgutscheine“) und ein Antrag der CDU zur Einrichtung einer von externen Fachleuten besetzten Beschwerdestelle bei der ARGE zur abschliessenden Bewertung von Widersprüchen. mehr…


Montag 22.01.07, 08:00 Uhr

Der nervige Alltag mit Hartz IV

In einem umfangreichen Brief mit zahlreichen Dokumenten an die EntscheidungsträgerInnen der Stadt und an interessierten BürgerInnen läutert die Unabhängige Sozialberatung, warum Hartz IV so nervig ist. Es gibt, so der Brief, 250 neue Widersprüche im Monat – davon fast die Hälfte erfolgreich.
Neben Fragen zu Miet- und Heizungskosten gibt es noch viele andere nervige Dinge. Beispiele: Wieso gibt es kein ALG II / Hartz IV mehr für psychisch erkrankte Personen? Warum will die ARGE Schwangere und Alleinerziehende nicht aus der Wohnung der Eltern lassen, obwohl diese gar nicht mehr für sie aufkommen müssen? Der Brief im Wortlaut.


Brief der Unabhängigen Sozialberatung - Beratungs- Beschwerde- und Ombudsstelle für Erwerbslose
Montag 22.01.07, 08:00 Uhr

Hartz IV nervt !!

An
die Sozialdezernentin Frau Sophie Graebsch-Wagner,
den Vorsitzenden des Sozialauschusses, Herrn Norbert Siewers,
die Mitglieder des Sozialauschusses,
die Fraktionen, Parteien, Gewerkschaften und Verbände in Bochum,
sonstige Interessenvertretungen und uns bekannte Interessierte

17. Januar 2007
Sie sind genervt, die Sachbearbeitungen in der ARGE sind genervt, die Beratungsstellen sind genervt, die Betroffenen natürlich besonders – krank werden sie davon!

WANN HÖRT DAS ENDLICH MAL AUF ?
mehr…


Montag 22.01.07, 08:00 Uhr

Unabhängige Sozialberatung mausert sich zur „Ombudsstelle“

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Mehr als vierzig (40 !) Seiten Berichte und Materialien hat die Unabhängige Sozialberatung zur Sozialausschusssitzung am Dienstag, 23. 1. an die Ratsfraktionen geleitet. Inhalt: „Knackpunkte“ der Hartz IV-Umsetzung durch die Bochumer ARGE. Neben den bekannten Themen „Zwangsumzüge“ und Heizkostenkürzung handelt es sich um die Nöte unter 25jähriger alleinerziehender oder schwangerer Frauen, denen die ARGE nicht erlauben will, aus dem Haushalt der Eltern auszuziehen, Alleinerziehender mit mehreren Kindern, denen die ARGE den Alleinerziehendenzuschlag streicht, sobald eins der Kinder volljährig wird, Abschieben von psychiatrisch Kranken zum Sozialamt für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes, und die drohende Streichung aller Leistungen einschliesslich der Wohnungskosten, wenn die Betroffenen sich „Fehltritte“ zuschulde kommen lassen, weil sie diese ganze Bürokratie nicht verstehen und dringlich persönliche Hilfestellung bräuchten. Der Sozialausschuss sollte sich auch befassen mit der „Pauschalierung „ oder „Deckelung“ des Zuschusses zu Klassenfahrten auf 260,00 / 320,00Euro, die am 4. 12. 2006 vom SG Dortmund für nicht zulässig erklärt worden ist.
Von den Kürzungen („Sanktionen“) sind schnell Menschen betroffen, die nicht in der Lage sind, wichtige Alltagsdinge vernünftig auf die Reihe zu kriegen, geschweige denn mit der Hartz IV-Gesetzgebung umzugehen. Manche sind einfach so weit neben der Spur, dass sie sogar eingehende Briefe nicht öffnen.
Die Unabhängige Sozialberatung meint: „Diese Menschen brauchen keine Sanktionen, die brauchen einfach ganz besonders Hilfe! Ein sog. „Fehlverhalten“ darf nicht automatisch Sanktionen in Gang setzen. Die Behörde muss den Einzelfall prüfen und auf jeden Fall positive Umstände für den Betroffenen oder besonderen Hilfebedarf (betreutes Wohnen?) von sich aus ermitteln. Hier zeigt sich auch die Härte von Hartz IV. Es berücksichtigt nicht, dass es auch Menschen gibt, die vor einer Arbeitsaufnahme eventuell erst einmal andere Hilfe benötigen. Die Praxis von Hartz IV zeigt, dass dies kaum berücksichtigt wird und gerne ein Exempel statuiert wird.“
Nach Meinung der Grundsatzabteilung der ARGE Bochum sollen Menschen, die nach dem Unterbringungsgesetz bzw. dem Psychiatrische-Krankheiten-Gesetz untergebracht sind, umgehend aus dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II herausfallen und auf Leistungen nach dem SGB XII (für Nicht-Erwerbsfähige) verwiesen werden. Die Dauer solcher Zwangsunterbringung ist häufig eher kurz, dafür möglicherweise wiederkehrend. Das würde zu einem häufigen Wechsel vom Bereich SGB II in SGB XII und umgekehrt führen, mit einem immensen bürokratischen Aufwand und mit inakzeptablen Versorgungslücken für die Betroffenen. Im Vergleich zu körperlich erkrankten Menschen wären psychisch Kranke erheblich diskriminiert. Die Unabhängige Sozialberatung appelliert an den Sozialausschuss und den Rat der Stadt Bochum, eine menschengemässe Lösung zu finden.
§ 9 Abs. 3 des Hartz IV – Gesetzes bestimmt, dass bei Schwangeren oder Alleinerziehenden (mit Kind bis sechs Jahre) die Eltern nicht zur Deckung des Lebensunterhalts herangezogen werden. Diese Regelung erfolgte in der Absicht, die Druckmöglichkeit der Eltern in Richtung Abtreibung zu verringern. ARGE Bochum will die jungen (zukünftigen) Mütter aber nicht aus der Wohnung der Eltern ausziehen lassen, obwohl diese gar nicht mehr für sie aufkommen müssen. Selbst entsprechende dringliche „Empfehlungen …“ des Deutschen Vereins für Fürsorge“ vermag sie nicht umzustimmen.
In dieses Bild passt auch die Angewohnheit der ARGE, Alleinerziehenden mit mehreren Kindern, wovon eins dann die Grenze zur Volljährigkeit überschreitet, den Alleinerziehenden-Mehrbedarf zu streichen. Angeblich seien sie dann ja nicht mehr alleinerziehend, weil sich ein weiterer volljähriger Mensch in der Bedarfsgemeinschaft befände.
Das Thema „Heizkosten“ wird leider all zu sehr unter juristischen Aspekten (ARGE BO: „ … Entscheidungen gerichtsfest machen …“) und fiskalischen Aspekten gesehen (Sparzwang), meint die Unabhängige Sozialberatung. Entsprechend der Rechtslage seien die „Richtlinien ..“ dahingehend zu ändern, dass zunächst die Vermutung eines angemessenen Heizverhaltens besteht und die Heizkosten in der tatsächlich gezahlten Höhe zu übernehmen sind. Entsteht die Vermutung, es würde technisch unangemessen geheizt, so wäre das durch ein Gespräch mit den Betroffenen auszuräumen. Ggf. muss eine qualifizierte Energieberatung oder sogar eine technische Überprüfung hinzugezogen werden. Ein grosser Teil der betroffenen Wohnungen sei vor 1982 gebaut worden. Der Heizenergiebedarf solcher Wohnung sei drei bis fünf mal so hoch wie der von Gebäuden mit hoher Wärmedämmung.
In der Wohnungsfrage versucht die ARGE mit unverständlich-dilettantischen Listen den Nachweis zu führen, es sei genügend passender Wohnraum verfügbar. Sozialer Wohnungsbau, doch so luxuriös nicht, wird (auch nicht zu gross) doch als „nicht angemessen“ klassifiziert. Übergrosse Wohnungen (für Menschen mit Bibliothek etc. …) – auch wenn ganz billig – darf nicht gemietet werden, es sei denn, der Vermieter verzichtet schriftlich für immer und für alle Zeiten auf die Nebenkosten für den überschiessenden Wohnraum – wo gibt es denn so was? Es reicht nicht, wenn die Betroffenen die Differenz begründet selber zahlen könnten. Wohnungen mit geringen Betriebs- und Heizkosten – damit insgesamt akzeptabel – kommen erst auf dem Rechtswege durch. Die starre Haltung in Bezug auf ein „Mietsponsering“ ist hinlänglich bekannt
250 neue Widersprüche im Monat (davon fast die Hälfte erfolgreich), insgesamt schon einige tausend, noch mehr erfolgreiche „Beschwerden“ auf dem „kleinen Dienstweg“ – erfolgreich ohne den Rechtsweg zu beschreiten; die Anzahl der Klagen dürfte sich allmählich auf die zweitausend zu bewegen. Vieles davon ist „hausgemacht“ und bräuchte nicht zu sein. Verfahrenskosten immens, von den vielen Extra-Arbeitsstunden der Sachbearbeitungen (jede kostet bis zu 100 Euro!) ganz zu schweigen.Der Sozialausschuss, die Beratungsstellen, die Betroffenen – überreichlich damit beschäftigt und blockiert für Anderes!

Die Lösung – eine Arbeitsgruppe!
Um die allfälligen Umsetzungsprobleme rationell einer angemessenen Lösung zuführen zu können, erscheint es uns sinnvoll, eine Arbeitsgruppe mit VertreterInnen der Ratsfraktionen/ des Sozialausschusses zu bilden. Hinzu kommen sollten die Beratungsstellen und Betroffenenverbände – in erster Linie die Gewerkschaften und die Sozialverbände VdK und SoVD, vielleicht auch RechtsanwältInnen. Sozusagen ein Beirat für den BEIRAT und den Sozialausschuss. Wir wären bereit zur Mitarbeit.

Natürlich arbeiten wir verlässlich und unnachgiebige für die Interessen der Betroffenen – wie eine „Ombudsstelle“, streng parteiisch im ursprünglichen Sinne einer „Volksanwaltschaft“. Wir verfügen über eine hohe Akzeptanz bei den Betroffenen und anderen gesellschaftlichen Gruppen. Daher ist kaum zu erwarten, dass wir die Entscheidungen der Politik immer mittragen werden. Wir sind aber nicht so ideologisch verblendet, dass wir nicht auch Verbesserungen für die Betroffenen zu schätzen wüssten.
Es bräuchte auch eine „Sozialfeuerwehr“ mit einem „Feuerwehrfonds“ – zu oft werden Menschen einfach „ohne Alles“ sich selbst überlassen – bürokratische Mühlen mahlen manchmal langsam, und der „einstweilige Rechtsschutz“ beim Sozialgericht („Eilantrag“) eilt inzwischen bis zu sechs Wochen! Die Stadt Bochum ist hier zwar juristisch nicht in der Pflicht – politisch – moralisch aber schon! Das gleiche gilt für die Sanktionen – „bis zu 100 % bis auf voll Null!“ Da muss ein Ausweg geschaffen werden.
Die Unabhängie Sozialberatung hat ihre Wurzeln im Bochumer SOZIALFORUM, das sich im August 2003 gegen die AGENDA 2010 zusammenfand.
Im Herbst 2004 schlossen sich dann einige Kolleginnen und Kollegen aus IG Metall, ver.di, DPWV, SoVD, VdK, z. T. in Ortsvorstandspositionen, SozialarbeiterInnen und Weitere, darunter ein Lehrbeauftragter für Sozialrecht, zusammen. Ihr Anliegen: angesichts des zu Erwartenden Elends der Hartz IV-Gesetzgebung ein Gegengewicht zu schaffen und den Betroffenen das Rückgrat zu stärken und sie in der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen. Diese Gründung geschah in Zusammenhang mit der bundesweiten Initiative für eine unabhängige Sozialberatung, unterstützt von „tacheles e.V.“, Wuppertal.
Die „Unabhängige Sozialberatung“ hat sich in diesen zwei Jahren zu einer weit über Bochum hinaus anerkannten Einrichtung entwickelt. In Bochum spielt sie eine wichtige Rolle bei der direkten Unterstützung Betroffener und beim öffentlich machen von Missständen, greift hier aber auch auf der politischen Ebene ein, um sich Verletzungen des Sozialstaatsprinzips entgegenzustellen.
Angesichts des merkwürdigen Rechtsverständnisses der ARGE ist das mehr als nötig. Gelegentlich weckt das Verhalten der ARGE bei uns den Eindruck, es ginge vor allem darum, die Betroffenen zu beschämen und unter Druck zu setzen, damit sie auch ja das gewünschte „Unterschichtbewusstsein“ entwickeln und ihre Rechte nicht einfordern.
Darum stellen wir uns auch gerne zur Verfügung für die Aufgabe einer „Ombudsstelle“, zu der wir uns durch unsere verlässliche und unnachgiebige Arbeit entwickelt haben.
Seit Januar steht uns Dienstags ein russischsprechender Berater zu Verfügung. Bei Bedarf können wir zudem auf eine türkischsprachige Juristin zurückgreifen.«


Dienstag 02.01.07, 16:00 Uhr
Zwei Jahre Hartz IV bedeuten auch:

Zwei Jahre „Unabhängige Sozialberatung“ – die Ombudsstelle

Im Herbst 2004 schlossen sich engagierte Menschen aus unterschiedlichen sozialen Gruppen zusammen. Ihr Anliegen: angesichts des zu erwartenden Elends der Hartz IV – Gesetzgebung ein Gegengewicht zu schaffen und den Betroffenen das Rückgrat zu stärken und sie in der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen. Die meisten davon hatten über das Sozialforum zueinander gefunden. Die Gründung geschah in Zusammenhang mit einer bundesweiten Initiative für eine unabhängige Sozialberatung, unterstützt von „tacheles e.V.“ in Wuppertal.
Die dann gegründete „Unabhängige Sozialberatung“ hat sich in den letzten zwei Jahren zu einer weit über Bochum hinaus anerkannten Einrichtung entwickelt. In Bochum spielt sie eine wichtige Rolle bei der direkten Unterstützung Betroffener und beim öffentlich machen von Missständen. Sie greift hier immer wieder auf politischer Ebene ein, um sich Verletzungen des Sozialstaatsprinzips entgegenzustellen. Zum zweiten Jahrestag des Beginns ihrer Arbeit beschreibt die Unabhängige Sozialberatung ihre Rolle als Kompetenzzentrum Hartz IV. In einer Pressemitteilung zieht sie die Bilanz ihrer bisherigen Arbeit: zur Bilanz.


Pressemitteilung
Freitag 08.12.06, 07:00 Uhr

Unabhängige Sozialberatung – Beratungs- Beschwerde- und Ombudsstelle für Erwerbslose

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Teil – Hartz IV für Studierende und Auszubildende

Wir erlauben uns, auf folgende Neuerung ab dem 1.1.2007 hinzuweisen: Die Betroffenen müssen rechtzeitig (spätestens am 2. Januar) mündlich ihre Ansprüche anmelden. Der dann ausgehändigte ALG II – Antrag ist nachträglich zügig einzureichen.Ab dem 1. Januar 2007 erhalten Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld (SGB III) erhalten, und SchülerInnen/Studierende, die BAföG erhalten, einen Zuschuss zu ihren durch die Ausbildungsbeihilfe nicht gedeckte Wohnungskosten (§ 22 Abs. 7 NEU SGB II). Dabei wird in Bochum – wie bei allen Hartz IV-Betroffenen – für Singles eine Höchstgrenze der „Nettomiete kalt“ (ohne (Betriebs-) Nebenkosten und Heizkosten) von 219,15 Euro, für ein Paar oder ein Elternteil mit Kind 292,20 Euro, für drei Personen 359,25 Euro anerkannt. Hinzu kommen die (Betriebs-) Nebenkosten und die Heizkosten, auch zukünftige Nachzahlungen.
Hintergrund für diese Neuerung ist, dass im BAföG- und BAB-Satz nur 197 Euro für die Wohnung vorgesehen sind. Damit ist für diesen Personenkreis der notwendige Bedarf nicht gedeckt und muss aufgestockt werden. In der Vergangenheit kam es allein wegen dieser Unterdeckung zu Ausbildungsabbrüchen.
Leben Auszubildende/SchülerInnen/Studierende im Haushalt von Eltern, die Hartz IV-Leistungen erhalten, so haben sie auch hier Anspruch auf Übernahme der durch BAB/BAföG nicht gedeckte angemessene Wohnungskosten. Auszubildende, (gemeint auch: SchülerInnen und Studierende), die KEIN BAB oder BAföG erhalten, können unter bestimmten Umständen Anrecht haben auf Arbeitslosengeld II, z. T. allerdings nur als Darlehen.Wie bisher schon können Auszubildende/SchülerInnen/Studierende einen Anspruch auf „Mehrbedarfe“ und auf vom „Normalbedarf“ abweichende Bedarfe haben. Dazu zählen: Mehrbedarfe für Schwangere und Alleinerziehende, krankheitsbedingte Sonderkost, Zuschläge wegen einer Behinderung, Erstausstattung für Schwangerschaftsbekleidung und Babyausstattung, Kosten für mehrtägige Klassenfahrten der Kinder, und im Grunde auch die umzugsbedingten Kosten und die Erstausstattung der Wohnung, wenn der Umzug beispielsweise bedingt ist durch einen Familienzuwachs, eine Erkrankung oder andere nicht „ausbildungsgeprägte“ Gründe (Kündigung u.a.).
Gezahlt wird ab mündlicher Antragstellung. Der dann ausgehändigte bis zu 20 Seiten umfassende Antrag sollte zunächst leer kopiert werden. Diese Kopie sollte mit unserer Hilfe oder der Hilfe des AstA-Rechtsreferates oder der Gleichstellungsstelle ausgefüllt werden und das Ergebnis in das Original übertragen werden. Vor Abgabe sollte dieses ausgefüllte Original nun wiederum kopiert werden. Auf dieser Kopie sollte von der ARGE-Sachbearbeitung der Erhalt mit lesbarem Namen, Unterschrift und Datum bestätigt werden. – Insgesamt sehen wir hier wegen der vielen Fallstricke des Gesetzes und der ARGE einen großen Beratungsbedarf!


Freitag 08.12.06, 07:00 Uhr
Unabhängige Sozialberatung gibt Tipps:

Studierende und Auszubildende können teilweise Geld über Hartz IV beantragen

Ab dem 1. Januar 2007 erhalten Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld (SGB III) erhalten, und SchülerInnen/Studierende, die BAföG erhalten, einen Zuschuss zu ihren durch die Ausbildungsbeihilfe nicht gedeckte Wohnungskosten. Die Unabhängige Sozialberatung weist darauf hin, dass die Betroffenen spätestens am 2. Januar mündlich ihre Ansprüche anmelden müssen. Der dann ausgehändigte ALG II – Antrag kann nachträglich eingereicht werden.
Unter bestimmten Umständen, so die Unabhängige Sozialberatung, besteht auch Anrecht auf Arbeitslosengeld II, z. T. allerdings nur als Darlehen. Wie bisher schon können Auszubildende/SchülerInnen/Studierende einen Anspruch auf „Mehrbedarfe“ und auf vom „Normalbedarf“ abweichende Bedarfe haben. Dazu zählen: Mehrbedarfe für Schwangere und Alleinerziehende, krankheitsbedingte Sonderkost, Zuschläge wegen einer Behinderung, Erstausstattung für Schwangerschaftsbekleidung und Babyausstattung, Kosten für mehrtägige Klassenfahrten der Kinder, und im Grunde auch die umzugsbedingten Kosten.
Die Unabhängige Sozialberatung sieht bei der Antragstellung „wegen der vielen Fallstricke des Gesetzes und der ARGE“ einen großen Beratungsbedarf und bietet Unterstützung an und weist auch auf die Hilfe des AstA-Rechtsreferates und der Gleichstellungsstelle hin. Zur ausführlichen Mitteilung der Unabhängigen Sozialberatung.


Mittwoch 22.11.06, 17:00 Uhr

ARGE darf die Vorlage von Kontoauszüge nur ausnahmsweise verlangen

Die Unabhängige Sozialberatung teilt in einer Presseerklärung mit: »Wie die Grundsatzabteilung der ARGE Bochum heute auf Anfrage mitteilte, soll die Vorlage von Kontoauszügen der Hartz IV-Betroffenen ausser bei der Erstantragsstellung nur in begründeten Einzelfällen verlangt werden können. Kontoauszüge sollen auch nicht mehr von ARGE-Mitarbeitenden kopiert werden.
Auf den Kontoauszügen können zudem die Textangaben aller Soll-Buchungen (Überweisungen, Abbuchungen, Abhebungen) geschwärzt werden. Diese Schwärzung sollte allerdings nicht auf dem Original erfolgen, sondern bereits auf einer Kopie, die dann nochmals zu kopieren wäre, um tatsächliche Unlesbarkeit zu erreichen.
Die ARGE Bochum entspricht damit der vorherrschenden Rechtssprechung und den gemeinsamen Hinweisen der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände NRW vom 3. Juni 2005. «


Samstag 18.11.06, 15:02 Uhr
Die Unabhängige Sozialberatung zum Umgang der ARGE mit ihren Opfern:

Die Betroffenen beschämen, damit sie auch ja das gewünschte „Unterschichtbewusstsein“ entwickeln

In der Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung, auf die bereits in den beiden vorangegangenen Meldungen Bezug genommen wird, heißt es zum Thema Kürzungen der Heizkostenerstattungen u.a.: »In dieser Frage wendet die ARGE ungeniert die Richtlinien aus der alten Sozialhilfegesetzgebung an. Das ist aber nicht zulässig, da es sich um eine völlig neue Rechtslage handelt, die auch von Gerichten durchgängig anerkannt wird. Insbesondere enthalten sie eine Deckelung (nicht: Pauschalierung!), die nicht rechtens ist.
Eine pauschale Begrenzung, noch dazu an einem Geldbetrag festgemacht, ist nach durchgängiger Meinung der Gerichte nicht zulässig. Auch Leistungsberechtigte haben Anspruch auf Teilhabe am soziokulturellen Wohnungsstandard. Eine „einfache“ Variante von Wärme gibt es nicht.
Bei kontinuierlich und stark steigenden Heizkosten sitzt den Betroffenen die Angst im Nacken, auf den Kosten sitzen bleiben zu müssen. Gelegentlich weckt das Verhalten der ARGE bei uns den Eindruck, es ginge vor allem darum, die Betroffenen zu beschämen, damit sie auch ja das gewünschte „Unterschichtbewusstsein“ entwickeln.«


Samstag 18.11.06, 15:01 Uhr

Zwangsumzüge: Widersprüche laufen en masse

In der Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung, über die in der vorigen Meldung berichtet wurde, heißt es u.a.: »Anfang 2005 teilte die ARGE mit, dass etwa 1400 Haushalte von einer „Kostensenkungsaufforderung“ mit drohendem Umzug betroffen seien. Etwa die Hälfte davon seien Singles. Durch den Beschluss des Sozialausschusses vom 18. Mai 2006, die „Wirtschaftlichkeitspauschale“ um 10 Euro auf 50 Euro zu erhöhen, konnte bei etwa 150 Haushalten die Kostensenkungsaufforderung zurückgenommen werden.
Nach unserer Schätzung haben etwa 400 Haushalte durch Umzug oder auf andere Weise ihre Wohnungskosten senken können. Es verbleiben demnach etwa 800 Haushalte, die weiter unter dem Druck eines drohenden Umzugs leben müssen. Den meisten ist inzwischen die Erstattung der Wohnungskosten gekürzt worden. Widersprüche laufen en masse, sind aber bislang kaum entschieden. Wohnungen gerade für Singles sind kaum vorhanden. Fast 2000 Studierende stehen auf den Wartelisten für Studierendenheimplätze. Ist doch ein Umzug möglich, sperrt sich die ARGE sehr gegen die Übernahme der Kosten der Wohnungssuche und der umzugsbedingten Kosten. mehr…


Samstag 18.11.06, 15:00 Uhr
Am Mittwoch, 22. 11., 15.00 Uhr, tagt der Sozialausschuss des Rates

Auf der Tagesordnung des Sozialausschusses: Zwangsumzüge und Heizkosten-Übernahme

Die Unabhängige Sozialberatung weist in einer Pressemitteilung auf die nächste Sitzung des Sozialausschusses des Stadtrates hin: am kommenden Mittwoch, 22.11., um 15.00 Uhr im Sitzungssaal 2080 im BWZ in der zweiten Etage über der Stadtbücherei. Er wird sich u.a. mit den Umzugsaufforderungen für Hartz IV-Betroffene und der Frage der Heizkosten-Übernahme durch die ARGE befassen. Dazu wird im letzten Teil der Sitzung die Geschäftsführerin der ARGE, Schomburg, Bericht erstatten. Die Unabhängige Sozialberatung zieht in ihrer Pressemitteilung eine kleine Bilanz der bisherigen Praxis der Zwangsumzüge (siehe nächste Meldung) und veröffentlicht die aktuellen Heizkosten-Richtlininien der ARGE und stellt dem eine Übersicht der bisher bundesweit dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen gegenüber (siehe übernächste Meldung). Die Unabhängige Sozialberatung fordert die ARGE, den Sozialausschuss und die Parteien auf, das Verhalten der ARGE zu überdenken und die Kürzungen auszusetzen und ruft Interessierte auf, zur Ausschuss-Sitzung zu kommen: „Der Eintritt ist frei!“


Schriftliche Anfrage der Sozialen Liste zur Ratssitzung am 17. 11. 2006
Dienstag 07.11.06, 15:15 Uhr

Pauschalierung der Heizkosten für ALG-II-Empfänger in Mietwohnungen mit Zentralheizung

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin!

Während die ARGE bisher Heizkosten nach tatsächlichem (angemessenem) Verbrauch bezahlte, wozu sie auch nach § 22 Abs. 1 SGB II verpflichtet ist, verschickt sie nun Bescheide oder Informationen, wonach sie dies ab dem 1. Januar 2007 nicht mehr tun will. In den Mitteilungen der ARGE Bochum nimmt sie nun eine neue Berechnung vor, die die Durchschnittsheizkosten des Mietshauses zu Grunde legt. Es erfolgt keine individuelle Berücksichtigung (z. B. Wohnungslage, Anzahl der Außenwände, Anwesenheit von Kleinkindern oder Kranken etc.) der tatsächlichen Kosten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir an:
1. Ist die Absicht der ARGE zur Pauschalierung der Heizkosten im oben beschriebenen Sinn bekannt?
2. Wie beurteilt die Verwaltung die juristische Grundlagen (SGB II, Urteile der Sozialgerichte) für diese Verfahrensweise? Ist der Stadt Bochum bekannt, ob
die ARGE selbst eine gerichtliche Klärung anstrebt?
3. Teilt die Verwaltung die Kritik von Mieterverein, Unabhängiger Sozialberatung, Sozialer Liste u. a. an der Pauschalierung?
4. Ist der Stadt Bochum bekannt, ob Druck auf die örtlichen ARGE ausgeübt wird, die Kosten für Unterkunft (KdU) zu senken?
5. Ist die Stadt Bochum bereit, sich bei der ARGE für eine Beendigung der Praxis der Pauschalierung von Heizkosten einzusetzen?