In der Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung, auf die bereits in den beiden vorangegangenen Meldungen Bezug genommen wird, heißt es zum Thema Kürzungen der Heizkostenerstattungen u.a.: »In dieser Frage wendet die ARGE ungeniert die Richtlinien aus der alten Sozialhilfegesetzgebung an. Das ist aber nicht zulässig, da es sich um eine völlig neue Rechtslage handelt, die auch von Gerichten durchgängig anerkannt wird. Insbesondere enthalten sie eine Deckelung (nicht: Pauschalierung!), die nicht rechtens ist.
Eine pauschale Begrenzung, noch dazu an einem Geldbetrag festgemacht, ist nach durchgängiger Meinung der Gerichte nicht zulässig. Auch Leistungsberechtigte haben Anspruch auf Teilhabe am soziokulturellen Wohnungsstandard. Eine „einfache“ Variante von Wärme gibt es nicht.
Bei kontinuierlich und stark steigenden Heizkosten sitzt den Betroffenen die Angst im Nacken, auf den Kosten sitzen bleiben zu müssen. Gelegentlich weckt das Verhalten der ARGE bei uns den Eindruck, es ginge vor allem darum, die Betroffenen zu beschämen, damit sie auch ja das gewünschte „Unterschichtbewusstsein“ entwickeln.«
Samstag 18.11.06, 15:02 Uhr
Die Unabhängige Sozialberatung zum Umgang der ARGE mit ihren Opfern: