Unabhängige Sozialberatung


Montag 25.07.11, 14:45 Uhr
Soziale Liste zur Haushaltsplanung 2012:

„Bochum bleibt im Nothaushaltsrecht“

Die Soziale Liste im Rat schreibt: »Obwohl das Land den Zeitraum zur Erreichung eines ausgeglichenen kommunalen Haushaltes von fünf auf zehn Jahre verlängert hat, ist davon auszugehen, dass die Stadt Bochum auch in diesem Zeitraum keinen Haushalt erreichen wird, in dem Ausgaben und Einnahmen ausgeglichen sind. Dies hatte die Stadt zuletzt im Jahr 1990 erreichen können. In dem Entwurf für den Haushaltsplan 2012, der von der Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz in der 17. Ratssitzung am 21.07.2011 eingebracht worden ist, heißt es: „Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich derzeit nicht darstellbar“. mehr…


Dienstag 17.08.10, 15:00 Uhr

Hartz IV-Sanktionen aussetzen! 1

Vor einem Jahr im August 2009 haben namhafte Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft – darunter auch Günter Grass – sich für ein Aussetzen der Sanktionen gegen ALG-II-BezieherInnen eingesetzt und dies am vergangenen Freitag in Berlin erneut bekräftigt. Die Forderung wird auch von Linksfraktion im Bochumer Rat unterstützt. „Der Regelsatz von 359 € im Monat reicht gerade zum Leben, da ist kein Spielraum für Kürzungen“, so Rats- und Sozialausschussmitglied Ernst Lange. Weiter schreibt die Linksfraktion: „Wer sich zum Beispiel weigert, einen unsinnigen 1- Euro-Job anzunehmen oder ihn abbricht, dem droht die Kürzung von 30%, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sogar sofort die 100%ige Streichung des Arbeitslosengeldes II (gem. § 31 Abs. 4 SGB II).“ „Wovon sollen die Leute denn Leben?“ empört sich Lange. „Wenn sie nicht ein soziales Umfeld haben, das sie finanziell auffängt, werden sie doch in die Obdachlosigkeit und ggf. auch in Schwarzarbeit oder Kriminalität gedrängt.“ mehr…


Montag 21.09.09, 13:00 Uhr

Aktive Erwerbslose treffen sich

Die „Aktiven Erwerbslosen“ im Sozialen Zentrum, Schmechting- Ecke Josefstr., treffen sich an jedem vierten Dienstag eines Monats – also morgen am 22. September – ab 18.00 Uhr. Neben der gegenseitigen Unterstützung in Fragen der Alltagsbewältigung, der Jobsuche und beim Umgang mit dem Amt geht es diesmal um Alternativen zu Hartz IV: „repressionsfreie Grundsicherung“ oder „bedingungsloses Grundeinkommen“? Ab 19.00 Uhr trifft sich der Stammtisch für Betroffene mit einer selbständigen (Neben-) Tätigkeit.


Donnerstag 10.09.09, 19:00 Uhr

An den Europäischen Bürgerbeauftragten

Die Unabhängige Sozialberatung ist beim Europäischen Bürgerbeauftragten vorstellig geworden. Seit Ende 2007 weigert sich die ARGE Bochum nämlich, Empfangsbestätigungen für eingereichte Anträge und Unterlagen zu erteilen. Ende 2008 wurde auf Druck von Sozialberatungsstellen in der ARGE Mitte stundenweise eine Möglichkeit zur Erteilung von Empfangsbestätigungen eingerichtet. „Das widerspricht dem 2004 vom Europäischen Parlament verabschiedeten „Kodex für gute Verwaltungspraxis“ berichtet Norbert Hermann. „Es geht dabei um die Berücksichtigung übergreifender Grundsätze wie Höflichkeit, Entscheidung in angemessener Frist, Beantwortung von Schreiben „in der Sprache des Bürgers“, Fairness, Nichtdiskriminierung, Objektivität. Eine Empfangsbestätigung gehört elementar dazu.“ Zwar sei es bisher bei einer Absichtserklärung der Regierungschefs und -chefinnen geblieben, den „Kodex“ in nationales Recht umzusetzen. „Die einschlägigen juristischen Kommentare sind hier aber eindeutig, es fehlt allerdings noch an höchstrichterlicher Rechtsprechung. Schade, dass es für Selbstverständlichkeiten eines solchen Aufwandes bedarf“ schüttelt Norbert Hermann den Kopf.


Donnerstag 10.09.09, 17:00 Uhr

ARGEs Problem mit dem Datenschutz

Die Unabhängige Sozialberatung Bochum rügt „einen schweren Verstoß der ARGE Bochum gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ uns schreibt: »Im Verlaufe dieser Woche erschienen in den Bochumer Tageszeitungen über zwei ganze Seiten hinweg etliche „Benachrichtigungen“ über eine „öffentliche Bekanntmachung“ von Bescheiden in Bezug auf Hartz IV-Angelegenheiten. Darin werden die AdressatInnen mit Namen, Geburtsdatum, letzter bekannter Anschrift und der Nummer der Bedarfsgemeinschaft genannt. Weiter wird das Anliegen des Bescheides erwähnt (Darlehen, Rückforderung, Kaution und weiteres). „Wir werden auch diesen Vorgang der Landesdatenschutzbeauftragten zur Prüfung vorlegen“ sagt Norbert Hermann von der Unabhängige Sozialberatung empört. „Die Leute werden öffentlich an den Pranger gestellt, das darf nicht sein!“«


Mittwoch 09.09.09, 14:00 Uhr

Möblierung gehört zu Unterkunftskosten

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: „Wie in einem jetzt (31.08.2009) veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts zu entnehmen ist, kommt es bei der Übernahme von Wohnungskosten für Hartz IV-Berechtigte nicht auf die Ausstattung der Wohnung an, sondern nur auf die letztlich entstehende Belastung für die Allgemeinheit. Voraussetzung ist allerdings, dass die Ausstattungsmerkmale unabdingbar mit der Wohnung verbunden sind. Ursprünglich geklagt hatte eine Bochumerin, deren Mietvertrag einen Zuschlag für Küchenmöblierung enthielt. Dazu hat der Senat ausgeführt, dass ein solcher „Zuschlag“ dann zu übernehmen ist, wenn die Wohnung nur mit dem Küchenmöbelzuschlag anmietbar war und der Mietpreis sich auch unter Einschluss des Zuschlags noch innerhalb des Rahmens der Angemessenheit für den maßgeblichen Wohnort hält. Sind Aufwendungen mit der Unterkunft rechtlich und tatsächlich derartig verknüpft, sind sie auch als Leistungen nach § 22 SGB II zu erbringen.“ mehr…


Donnerstag 27.08.09, 13:00 Uhr
Unabhängige Sozialberatung zum Sanktionsmoratorium:

Hohe Beteiligung in Bochum

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: „Nur drei Tagen nach Veröffentlichung des Aufrufes für Bochum zeichnet sich hier schon eine große Unterstützung des www.Sanktionsmoratorium.de zur Aussetzung der Strafen (Leistungskürzungen) durch die ARGE ab. Die Zahl der UnterstützerInnen aus Bochum bewegt sich auf die 100 (einhundert) zu. Neben Prof. Dr. Norbert Wohlfarth (Evangelische Fachhochschule Bochum) als einer der Erstunterzeichnenden, Mag Wompel von der Redaktion „LabourNet Germany“, MdB Die Linke Sevim Dagdelen und Mechthild Eickel von der Prostituiertenberatung Madonna e.V. Bochum finden sich auf der Liste bereits etliche Mitglieder und Funktionsträger der Grünen, der Linkspartei und der Sozialen Liste (gelegentlich sozial tönende Mitglieder anderer Parteien sind ebenso wenig zu erkennen wie Mitarbeitende der ARGE …). mehr…


Sonntag 23.08.09, 13:00 Uhr

Aktive Erwerbslose treffen sich

Die „Aktiven Erwerbslosen“ im Sozialen Zentrum, Schmechting- Ecke Josefstr., treffen sich wieder am Dienstag, 25. August, ab 18.00 Uhr. Neben der gegenseitigen Unterstützung in Fragen der Alltagsbewältigung, der Jobsuche und beim Umgang mit dem Amt geht es diesmal um die Unterstützung der bundesweiten Aktion zur Aussetzung der Strafen (Leistungskürzungen) durch die ARGE. Ab 19.00 Uhr trifft sich der Stammtisch für Betroffene mit einer selbständigen (Neben-) Tätigkeit. Weitere Treffen finden regelmäßig statt an jedem vierten Dienstag eines jeden Monats. Infos: Tel.: 0234 – 5 47 29 57 und www.bo-alternativ.de/sozialberatung .


Samstag 15.08.09, 17:00 Uhr

Moratorium für Hartz-IV-Sanktionen

Ein breites Bündnis aus Organisationen und bedeutenden Einzelpersönlichkeiten fordert einen sofortigen Stopp aller Hartz IV-Sanktionen. Näheres. Die Unabhängige Sozialberatung Bochum schließt sich als Bürgerinitiative diesem Bündnis an.  »Auch in Bochum hat die Zahl der Sanktionen zugenommen, zumeist wegen Meldeversäumnissen. Fast die Hälfte der Widersprüche und Klagen haben mittlerweile damit zu tun, sehr häufig erfolgreich. Sanktionen helfen niemandem. Sie treffen oft Menschen, die wegen langer Erwerbslosigkeit oder aus anderen Gründen nicht alles gut geregelt kriegen«, meint Norbert Hermann, Sprecher der Bürgerintiative. »Angeblich sollen die Menschen dadurch in Arbeit gedrängt werden. Aber die Arbeit gibt es nicht«, empört er sich.  »Es geht daher nur um Bestrafung. Wir fordern einen sofortigen Stopp aller Sanktionen.« Die letzte veröffentlichte Statistik der Arbeitsagentur aus dem Monat März 2009 weist 687 Bedarfsgemeinschaften mit einer oder mehreren sanktionierten Personen aus. Darunter sind 702 Erwerbsfähige und 86 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern.


Dienstag 28.07.09, 13:30 Uhr
Unabhängige Sozialberatung Bochum ruft Rechtsaufsicht zur Hilfe

Schweres Geschütz gegen die ARGE

Schweres Geschütz führt die „Unabhängige Sozialberatung“ Bochum gegen die ARGE Bochum ins Feld. Wegen einer ihres Erachtens ungesetzlichen Form einer Mietbescheinigung ruft sie die Rechtsaufsicht und die Landesdatenschutzbeauftragte zu Hilfe. Im Wortlaut. Nach Meinung der „Unabhängigen Sozialberatung“ werden in dem Formular eine Vielzahl von unzulässige Daten abgefragt, darunter über Lage und Ausstattung der Wohnung und die Bankverbindung des Vermieters. Letzteres sei auch im bundesweiten Vergleich auffällig. „Die ARGE muss begründen, warum sie diese Daten benötigt und warum sie nicht mit der Vorlage des Mietvertrags und eines diesbezüglichen aktuellen Kontoauszugs zufrieden ist“ meint Norbert Hermann von der „Unabhängigen Sozialberatung“. „Sonst muss sie sich den Vorwurf der ungezügelten Vorratsdatensammelwut gefallen lassen. Nicht einmal bei der Beantragung von Wohngeld werden diese Angaben verlangt.“ mehr…


Sonntag 26.07.09, 19:00 Uhr

Aktive Erwerbslose treffen sich

Die „Aktiven Erwerbslosen“ im Sozialen Zentrum, Schmechting- Ecke Josefstr., treffen sich wieder am Dienstag, 28. Juli, ab 18.00 Uhr. Neben der gegenseitigen Unterstützung in Fragen der Alltagsbewältigung, der Jobsuche und beim Umgang mit dem Amt geht es diesmal um die Unterstützung der Aktion „Zahltag“ der befreundeten Initiative tacheles am 3. August vor der Wuppertaler ARGE. Fahrtkosten werden gesponsert.
Ab 19.00 Uhr trifft sich der Stammtisch für Betroffene mit einer selbständigen (Neben-) Tätigkeit.
Weitere Treffen finden regelmäßig statt am jedem vierten Dienstag eines jeden Monats.


Sonntag 26.07.09, 18:00 Uhr
Unabhängige Sozialberatung zum „Schulstarterpaket\":

100 Euro nicht nur für Hartz IV-Kinder

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Nicht nur Schüler und Schülerinnen, deren Eltern von Hartz IV abhängig sind, erhalten ab sofort jedes Jahr zum 1. August einen Schulmittelzuschuss in Höhe von 100 Euro. Auch Kinder mit ähnlich geringen finanziellen Möglichkeiten, deren Eltern Sozialhilfe beziehen oder die mit Hilfe von „Kinderzuschlag“ und ggf. auch Wohngeld aus der Hartz IV-Statistik herausgedrängt sind, erhalten diesen Zuschuss. Fehlt das Geld Anfang August auf dem Konto, so ist bei der ARGE, dem Sozialamt oder der Kindergeldkasse nachzufragen. mehr…


Montag 13.07.09, 22:00 Uhr
Die Unabhängige Sozialberatung fordert:

Endlich gekürzte Heizkosten nachzahlen

Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil am 2. Juli die Pauschalierung von Heizkosten für Hartz IV-Empfängerinnen für unzulässig erklärt. Astrid Platzmann hatte daraufhin in einer Pressemitteilung der Grünen Ratsfraktion erklärt: „Ich begrüße das Urteil des Bundessozialgerichts ausdrücklich. Hier in Bochum werden bereits seit mehr als einem Jahr grundsätzlich die tatsächlichen Heizkosten übernommen.“ Dazu erklärt Norbert Hermann für die Unabhängige Sozialberatung: „Immer noch wird den Betroffenen die Nachzahlung der jahrelang widerrechtlich gekürzten Heizkosten vorenthalten. Von unserer Seite wird seit mehr als zwei Jahren gefordert, dass die Verantwortlichen in der ARGE und im Rat/Sozialausschuss sich bei den Betroffenen entschuldigen und zügig die Nachzahlung der jahrelang widerrechtlich gekürzten Heizkosten veranlassen. Die ARGE Bochum hat noch im August 2007 ihre widerrechtliche Praxis bejubelt (Pressemitteilung der ARGE vom 13.08.07), die die Landessozialgerichte bereits durchgängig für rechtswidrig erklärt hatte. Auch der Sozialausschuss hielt sich noch fast ein halbes Jahr bedeckt. Erst durch ständiges Mahnen verschiedener Interessenvertretungen und rauhere Töne von unserer Seite (Pressemitteilung vom 24.01.08) sahen sich die Herrschaften gezwungen, ihre Praxis der Rechtslage anzupassen. Die Heizkostenrichtlinie der Stadt Bochum ist allerdings immer noch nicht überarbeitet. Wir fordern nun zum wiederholten Male, dass den Betroffenen die rechtswidrig vorenthaltenen Heizkostenanteile umgehend nachgezahlt werden. Wir raten allen möglicherweise Betroffenen, eine Beratungsstelle oder eine sachkundige Anwaltskanzlei aufzusuchen und einen entsprechenden Überprüfungsantrag zu stellen. Unrechtmäßig vorenthaltene Leistungen müssen bis zu vier ganzen Kalenderjahren rückwirkend gezahlt werden.“


Mittwoch 17.06.09, 21:00 Uhr
Änderung für Hartz IV-Abhängige:

8 Euro mehr und Erleichterung für GEZ-Befreiug

Ab Juli tritt eine Vereinbarung in Kraft, nach der es ausreicht, der Gebühreneinzugszentrale eine automatisch von der ARGE übersandte besondere Bescheinigung einzureichen. Bei Vorlage dann wiederum der GEZ-Befreiung erhalten BürgerInnen mit vermindertem Einkommen (ebenso wie bei einem Behinderungsgrad von mindestens 90 Prozent) bei der Telekom (aber auch bei anderen Anbietern) eine Vergünstigung in Höhe von etwa 7 Euro monatlich. Ab dem 1. Juli werden auch die Hartz IV-Leistungen entsprechend der allgemeine Rentenerhöhung um 2,41 % monatlich erhöht. Laut Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit sollen die neuen Bescheide in Kürze versandt werden, damit auch die Bescheinigungen für die GEZ.
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Freitag 08.05.09, 18:00 Uhr
ARGE Bochum verliert erneut vor dem Bundessozialgericht

Kosten einer Möblierung gehören zu den Unterkunftskosten

Norbert Hermann von der Unabhängigen Sozialberatung kommentiert eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes (BSG) vom gestrigen Donnerstag gegen die Bochumer ARGE, wonach auch die monatlichen Gebühren, die ein Vermieter für die Benutzung einer Kücheneinrichtung kassiert, als Teil der Miete von der ARGE zu bezahlen sind. Damit schloss es sich den vorhergehenden Entscheidungen des Sozialgerichts Dortmund und des Landessozialgerichts NRW in Essen an: »Die ARGE Bochum hatte argumentiert, in der monatlichen Regelleistung in Höhe von damals 345 Euro sei bereits ein Betrag i.H.v. 27,60 Euro als „Ansparbetrag“ für die Wohnungseinrichtung enthalten. Davon wolle sie 15 Euro für die bereitgestellte Kücheneinrichtung anrechnen. Auf den Vorhalt des BSG, wie denn von den verbleibenden 12,60 Euro die gesamte übrige Ausstattung anzusparen sei, wussten die anwesenden VertreterInnen der ARGE Bochum allerdings keine Antwort. Peinlich auch die weitere Frage der berichterstattenden Richterin des BSG, ob die ARGE bereit gewesen wäre, bei einem nach ARGE-Konzept möglichen Umzug der Betroffenen auch die umzugsbedingten Kosten nebst einer möglicherweise höheren zulässigen Miete zu übernehmen. Auch hier versanken die ARGE-VertreterInnen in Schweigen. Die Vorinstanzen hatten argumentiert, die Kücheneinrichtung gehöre zu der „Mietsache“. mehr…


Mittwoch 29.04.09, 12:00 Uhr

Videoüberwachung – was wusste die ARGE?

Die Unabhängige Sozialberatung zweifelt in einer Pressemitteilung an, dass die ARGE in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Sozialen Liste zur Video-Überwachung bei dem Weiterbildungsunternehmen Vogel (siehe Meldung vom 24.4.09), die Wahrheit sagt. Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »soweit die ARGE Bochum vorträgt, ihr „war die Installierung der Videokameras nicht bekannt“, so muss vermutet werden, dass sie die Unwahrheit sagt. Sie lässt andererseits wissen, „auf das Vorhandensein und den Einsatz von Videokameras werde durch entsprechende Hinweisschilder deutlich aufmerksam gemacht“. Seit Mitte 2008 hat der ARGE-Mitarbeiter Herr Kretschmann seinen festen Arbeitsplatz in das „Institut Vogel“ verlegt. Dort ist er zuständig dafür, einer größeren Gruppe von Hartz IV-Betroffenen per Video-Projektion eine sogenannte „Eingliederungsvereinbarung“ schmackhaft zu machen, die alle anschließend „freiwillig“ unterschreiben müssen. Wenn der Tatbestand der Video-Überwachung Herrn Kretschmann und der ARGE nicht bekannt war, so wäre das nur mit viel Verständnis für die ARGE-typischen Probleme nachvollziehbar. Durch die genannte Maßnahme sollen die Betroffenen „ausgelagert” und von drei Trägern „intensiv betreut” werden – der Löwenanteil vom „Institut Vogel“. Betroffen sind davon insgesamt mehr als 2100 Menschen. Seit Beginn der Maßnahme sind etwa zwei Prozent der Betroffenen durch Aufnahme von Erwerbstätigkeit nicht mehr im Hartz IV-Bezug. Ob wegen oder trotz dieser Maßnahme sei dahingestellt, jedenfalls ist das weniger, als in anderen Projekten üblich und auch weniger, als wenn man die Leute ganz in Ruhe gelassen hätte. mehr…


Montag 27.04.09, 12:00 Uhr

Hinweise der Bundesagentur sind jetzt für die ARGE verbindlich

Die Unabhängige Sozialberatung begrüßt die aktuelle Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit, wonach ihre „fachlichen Hinweise“ verbindliche Weisungen darstellen. „Jetzt haben wir endlich mehr Rechtssicherheit“ “ freut sich Norbert Hermann von der Unabhängigen Sozialberatung. „In der Vergangenheit hat die ARGE unter Verweis auf die Mitträgerschaft durch die Stadt Bochum eine Weisungsbefugnis verneint.“ Immer wieder hätte erst die Grundsatzsachbearbeitung des Sozialamtes oder gar das Rechtsamt um eine Entscheidung angefragt werden müssen – in der Regel zu Lasten der Betroffenen. So bei der Vorschrift, dass sogenannte „Aufstocker“ (Zu-wenig-Verdienende) von ihrem Einkommen eine Pauschale i.H.v. 30 Euro monatlich für kleine häusliche Versicherungen einbehalten dürfen. „Dem wollte die ARGE nicht folgen, bis das Bundessozialgericht kürzlich entsprechend entschied“. „Wir hoffen, dass es nun in vielen Fällen gar nicht erst zu Widerspruch und Klage kommen muss,“ ist Norbert Hermann erleichtert. Bei dem zu befürchtenden Anstieg der Arbeitslosenzahl ist ohnehin eine zunehmende Entrechtung der Betroffenen zu befürchten. „Wir wiederholen deshalb unsere Forderung, die Beratungsstelle in der Brückstr. auf sechs Fachkräfte aufzustocken“.


Dienstag 24.03.09, 07:00 Uhr
Bericht vom Gespräch zwischen der ARGE Bochum und den Beratungsstellen am 23. 4. 2009

13 Forderungen an die ARGE Bochum

bauernkrieg.gifDie Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Das Gespräch war überschattet von unserer Pressemitteilung über einen NRZ-Artikel mit Zitaten des ARGE-Geschäftsführers Torsten Withake, nach dem Withake KünstlerInnen mit Hartz IV-Ergänzung möglichen Betrug unterstellte. Das Misstrauen in der BeraterInnenszene ist ebenso groß wie bei den Betroffenen selbst – dies um so mehr, als ein großer Teil der BeraterInnen selbst Hartz IV-betroffen ist und immer wieder selbst mit Ärgernissen konfrontiert ist – immer wieder ein guter Motivationsschub für eine gute Beratungsarbeit. Und ein Nährboden für die Vermutung, dass es neben den bekannt werdenden Unregelmäßigkeiten eine hohe Dunkelziffer gibt. Seitens der ARGE wird eingestanden, dass es gehäuft in einzelnen Teams zu sachlichen Fehlern und persönlichem Fehlverhalten kommt – Betroffene raten schon mal gerne, ob Nord oder West gemeint ist. Wenn aber bereits die Behördenleitung öffentlich Selbständige als „Betrüger“ verunglimpft, die ja keinen Cent mehr oder weniger haben wollen, als ihnen mit dem Regelsatz von 351 Euro gesetzlich zusteht, kann man sich vorstellen, wie der „einfache Sachbearbeiter“ mit seinen „Kunden“ spricht, wenn kein Journalist daneben sitzt.“Die Unabhängige Sozialberatung verlangt eine umgehende öffentliche und grundsätzliche Entschuldigung des Geschäftsführers, nicht nur in dieser Angelegenheit, sondern auch in Bezug auf das Drängen in Dumpinglöhne und das Verhängen von unberechtigten Sanktionen. mehr…


Dienstag 24.03.09, 07:00 Uhr
Unabhängige Sozialberatung - Beratungs- Beschwerde- und Ombudsstelle für Erwerbslose:

13 Forderungen an die ARGE Bochum (23. März 2009)

Zwar haben wir auf unsere letzte Themenliste keine Antwort, geschweige denn Taten zu sehen bekommen, zuvor auch höchstens eine hingeschluderte und Missachtung ausdrückende „Erledigungsliste“. Trotzdem wollen wir an dieser Stelle die ARGE Bochum mit unseren Forderungen konfrontieren. Diese Aufstellung wird auch an die Politik und weitere interessierte Kreise weitergeleitet, in der Hoffnung, dass sich möglicherweise gemeinsam etwas erreichen lässt.
1. In keinem Bereich der Sozialgesetzgebung wird derart schäbig mit den Menschen umgegangen wie im Rechtsgebiet SGB II.
Das liegt nicht nur an den Härten des Gesetzes selbst, sondern auch an seiner Umsetzung.
In anderen Bereichen (Kranken-, Rentenversicherung …) haben es die Ratsuchenden zu tun mit gut und in die Tiefe ihres Fachbereiches ausgebildeten „Sofas“(keinesfalls Schlafmöbel, wie mancheR meinen könnte, sondern Sozialversicherungsfachangestellte). Die kommunale Verwaltungsausbildung ist hingegen sehr in die Breite angelegt. mehr…


Montag 23.03.09, 10:00 Uhr

Der ARGE-Chef und der Betrug

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Starker Tobak ist aus dem Munde des Bochumer ARGE-Chefs Torsten Withake zu vernehmen: In der Sonntagsbeilage der Neuen Ruhr-Zeitung vom 22. März wird er wie folgt zitiert: wenn eine freiberufliche Künstlerin „Einnahmen fest eingeplant habe, sie aber nicht vorab angebe“, begehe sie „Betrug“. Das entbehrt allerdings jeglicher Rechtsgrundlage. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich der Nachweis des tatsächlichen Einkommens innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes. „Es ist eine Ungeheuerlichkeit, diese Leute zu kriminalisieren!“ empört sich Norbert Hermann von der Unabhängigen Sozialberatung. „Wir verlangen eine umgehende öffentliche Entschuldigung“. Da das Einkommen von Selbständigen mit großen Schwankungen und Unsicherheiten verbunden ist, raten wir ebenso wie Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit, das zu erwartende Einkommen zunächst mit Null anzugeben und nachträglich entsprechend den tatsächlichen Einnahmen abzurechnen, wie das Gesetz es verlangt. mehr…


Mittwoch 25.02.09, 17:30 Uhr

„ARGE provoziert unsinnige kostenträchtige Auseinandersetzungen“

Zu der gestern veröffentlichten Entscheidung des Dortmunder Sozialgerichtes gegen die Bochumer ARGE, die eine Hartz-IV-Empfängerin zwingen wollte, zu Dumpinglöhnen zu arbeiten (siehe Meldung), erklärt Norbert Hermann von der Unabhängigen Sozialberatung: »Wir fragen uns, warum es dazu überhaupt einer gerichtlichen Auseinandersetzung bedurfte. Die Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zum Hartz IV-Gesetz sagen eindeutig, eine Arbeitsaufnahme sei nicht zumutbar, „wenn die Entlohnung gegen Gesetz oder gute Sitten verstößt“. Allerdings ist bekannt, dass bei Teilen der ARGE die Hinweise der BA wenig gelten. Selbst zur Einhaltung der Gesetze müssen sie durch Gerichtsurteile gezwungen werden, sei es beim leidigen Thema „Heizkosten“, beim Freibetrag für kleine Versicherungen, bei der zugelassen Wohnfläche, wenn Betroffene mit Anderen in einer Wohngemeinschaft leben, bei der Zahlungseinstellung vor Genehmigung von Kinderzuschlag und Wohngeld, bei der Zuweisung von 1-Euro-Jobs … Die Liste unsinniger provozierter kostenträchtiger Auseinandersetzungen ist lang.« Die Entscheidung des Sozialgerichtes im Wortlaut.


Mittwoch 25.02.09, 14:00 Uhr

ARGE verschickte 2008 mehr als 1.500 fehlerhafte Bescheide

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »In mehr als 1.500 Fällen hat die Bochumer ARGE im vergangenen Jahr Bescheide verschickt, die offensichtlich falsch waren. In einer Mitteilung an die Unabhängige Sozialberatung musste der Leiter der ARGE Withake einräumen, dass Widersprüche gegen Bescheide seiner Einrichtung in 423 Fällen teilweise und in 1084 Fällen sogar vollständig erfolgreich waren. Insgesamt waren damit fast die Hälfte (45 Prozent) der Widersprüche ganz oder teilweise erfolgreich. Die Anzahl der Klagen vor dem Dortmunder Sozialgericht lag in 2008 mit 886 um 14 % höher als im Vorjahr. Norbert Hermann von der Unabhängigen Sozialberatung ist davon überzeugt, dass die Zahl der fehlerhaften Bescheide erheblich höher liegt: „Viele Menschen haben natürlich Angst vor einem Konflikt mit der ARGE, die schließlich ihre Existenz sichern soll.“ Es gibt sogar eine Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit, mit der die MitarbeiterInnen der ARGE gezwungen werden, Druck auf Menschen auszuüben, die Widersprüche einlegen. Den Betroffenen soll die „Aussichtslosigkeit eines beabsichtigten Widerspruchs“ suggeriert werden. mehr…


Dienstag 24.02.09, 13:00 Uhr

23 Prozent der unter 15-jährigen von Hartz IV abhängig

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Wie einer Untersuchung des „Bremer Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung“ (BIAJ) zu entnehmen ist, waren in Bochum im September 2008 23 Prozent der Kinder unter 15 Jahren in Bochum abhängig von Hartz IV-Leistungen. Durch die Entlassungen bei NOKIA und OPEL, vor allem der LeiharbeiterInnen, und die zum Jahreswechsel anfallenden Entlassungen im Allgemeinen dürfte die Zahl heute bedeutend höher liegen. usätzlich zu anstehenden Massenentlassungen durch die Wirtschaftskrise strömen im Sommer ehemalige NOKIAner und OPELaner aus den Qualifizierungssgesellschaften auf den „Arbeitsmarkt“. Auch dürfte für viele Kurzarbeitende, die für die Zeit der Kurzarbeit nur bis zu 67 Prozent des vorherigen Nettos erhalten, ein Anrecht auf aufstockende Hartz IV-Leistungen bestehen. Die Zahl der Kinder in Armut insgesamt dürfte in Bochum inzwischen um 30 Prozent liegen. In der Zukunft ist die Zahl „40 Prozent“ nicht mehr auszuschließen. mehr…


Mittwoch 11.02.09, 22:00 Uhr

Ruiniert die ARGE kleine Selbständige?

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Auch kleine Selbständige geraten durch die Wirtschaftsentwicklung der vergangenen Jahre leicht in eine Notlage, die sie berechtigt, Hartz IV-Leistungen zu beziehen. Bereits Arbeitslose bemühen sich durch eine kleine nebenberufliche Selbständigkeit um eine sinnvolle Beschäfti­gung, die – mit etwas Glück – vielleicht sogar irgendwann einmal hilft, die Existenz zu sichern, auf jeden Fall aber die Qualifikation erhält und fördert und hilft, Kontakt zum Arbeitsmarkt zu erhalten. Das scheint die ARGE aber nicht gerne zu sehen, anders lässt sich der folgende Fall wohl kaum erklären: Auch Peter U. (Name geändert) ist arbeitslos und übt eine kleine nebenberufliche selbständige Tätigkeit aus: mit seiner früheren Ausbildung in einem Heilhilfsberuf und mit Unterricht bei einer gemeinnützigen Einrichtung trägt er etwas zu seinem Lebensunterhalt bei und hält weiter die Augen offen nach einem existenzsichernden Job. Das gefällt der ARGE anscheinend nicht: von jetzt auf gleich streicht sie die Anerkennung eines großen Teils seiner Betriebskosten und for­dert ihn auf, statt dessen seinen Lebensunterhalt von den dafür bestimmten Einnahmen zu de­cken. Dass sie damit dieser selbständigen Existenz überhaupt die Grundlage entzieht scheint sie we­nig zu stören. mehr…


Mittwoch 04.02.09, 15:55 Uhr

Unabhängige Sozialberatung unterstützt Legalisierungskampagne für Flüchtlinge

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: „So sehr wir uns freuen über die Entscheidung des Bundessozialgerichts, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder verfassungswidrig gering sind, so wenig übersehen wir dabei, dass es vielen Kindern in Deutschland noch schlechter geht: Flüchtlingsfamilien und ihre Kinder erhalten nur 70 % der Hartz IV-Sätze, Menschen, die sich verstecken müssen, erhalten gar nichts und haben auch keinen Zugang zu medizinischer Versorgung und Bildung. Wir halten das für untragbar für einen modernen demokratischen Staat. Unser soziales Engagement basiert auf einem umfassenden Verständnis der Menschenrechte. Diese sind unteilbar und gelten für alle Menschen.
Darum begrüßen wir die Initiative der Bochumer „Medizinischen Flüchtlingshilfe“ für eine Legalisierung von Menschen „Ohne Papiere“ und für gleiche Rechte für alle hier lebenden Menschen. mehr…


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 27.1.2009
Dienstag 27.01.09, 19:00 Uhr
Hartz IV-Kinderregelsatz verfassungswidrig

Schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber

Rechtsanwalt Reucher und sein Beistand und Bürokollege Steffen Bundrück ist es gelungen, das Bundessozialgericht zu überzeugen: der 14. Senat des Bundessozialgerichts hält die Hartz IV-Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres für verfassungswidrig. Die Höhe der Regelleistung sei willkürlich mit 60 % der Erwachsenenregelleistung festgelegt worden, ohne den tatsächlichen Bedarf von Kindern zu ermitteln. Auch sei die unterschiedliche Bedarfslage unterschiedlicher Altersgruppen nicht berücksichtigt worden. Sie befänden sich dadurch im Nachteil gegenüber Kindern von Sozialhilfeberechtigten, die auch einmalige oder regelmäßige höhere Bedarfe geltend machen können.
„Die besondere Situation von Kindern muss nun endlich berücksichtigt werden“ freut sich Rechtsanwalt Reucher. „Vier Jahre haben sie nun gedarbt, ihre wachstumsbedingten wechselnden Bedarfe konnten bislang nur durch Verzicht der Eltern ausgeglichen werden. Von guten Entwicklungsmöglichkeiten oder Entfaltung der Persönlichkeit ganz zu schweigen.“ Damit waren Hartz IV-Kinder vom normalen Kinderleben ausgegrenzt.
„Aber auch schon bei Kleinstkindern schlagen z.B. Windeln und Babynahrung ganz erheblich zu Buche“ meint unterstützend Rechtsanwalt Bundrück, und führte dem hohen Gericht zum Beweis ein Paket Windeln und ein Glas Babynahrung vor – samt Kassenquittungen. In bestimmten Lebensphasen könnten Kinder sogar einen höheren Bedarf haben als Erwachsene.
„Das ist jetzt aber nur die halbe Miete“ führt Reucher weiter aus. „Jetzt kann es noch zwei Monate dauern, bis das BSG die schriftliche Urteilsbegründung veröffentlicht. Dann erst kann sich das Bundesverfassungsgericht damit befassen – und wird sich damit wohl Zeit lassen bis nach der Bundestagswahl. Hinter diesem Beschluss des BSG wird es aber nicht zurückstehen können, es wird dem Gesetzgeber eine Frist setzen, die Regelleistungen für Kinder verfassungsgemäß zu gestalten“. Und das wird womöglich zusammen mit der derzeit auch dort anhängigen Frage der Verfassungsmäßigkeit auch der Erwachsenen-Regelsätze geschehen.
Die Unabhängige Sozialberatung, auch in Kassel dabei, fordert, die Kinder nun nicht länger „im Regen stehen zu lassen“. Hier sind die Kommunen gefragt, die immer einspringen müssen, wenn notwendiger Bedarf nicht durch Bundesregelungen abgedeckt ist. Zumindest für die Schulausstattung und das Schulessen muss gesorgt werden. Auch die Brille und die Zahnspange sind in der Regelleistung nicht drin. Und auch für einmalige außergewöhnliche Bedarfe für Schuhwerk und Kleidung muss gesorgt werden.


Dienstag 27.01.09, 12:00 Uhr
VHS: Crash-Kurs Hartz IV

Mein Recht auf Sozialleistungen und Arbeitslosengeld II

Die VHS und DGB Arbeit und Leben bieten einen VHS-Kurs an, der über Rechte auf Sozialleistungen informiert. Kursleiter ist Norbert Hermann von der Unabhängigen Sozialberatung. „Irren ist amtlich – Beratung kann helfen“ nennen Berliner Wohlfahrtsverbände ihre Aufklärungsaktion vor den ARGEn. Das Motto passt, denn die Woge der Widersprüche und Klagen schwillt immer weiter an – etwa jede zweite ist auch erfolgreich. In der Ankündigung des Kurses heißt es: „Die neuen Sozialgesetze haben viel Verunsicherung gebracht. Folge: Viele Menschen nehmen ihnen zustehende Leistungen, auch ergänzende laufende Unterstützung oder einmalige Leistungen, nicht in Anspruch. Andere lassen sich in Abhängigkeiten von Angehörigen oder Partner/innen drängen, ohne tatsächlich gegenüber diesen Menschen einen Unterhaltsanspruch zu haben. Immer wieder aktuelle Probleme zu hohen Wohnungskosten und unberechtigten Kürzungen der Betriebs- und Heizkosten. Dieser Kurs bietet Informationen über die allgemeine Rechtslage und für besondere Lebenslagen. Auch Möglichkeiten der Selbstbehauptung und des Rechtsweges (Antrag, Beschwerde, Widerspruch und Klage) werden besprochen.“ Der Kurs ist kostenlos, dauert 6 Abende und beginnt am 4.2. um 18.00 Uhr. Anmeldung telefonisch: 910 – 1555


Freitag 23.01.09, 17:00 Uhr

Bochumer Hartz IV-Anwalt klagt vor dem Bundessozialgericht

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Den weiten Weg zum Bundessozialgericht hat Rechtsanwalt Martin Reucher am Dienstag, 27. Januar: dann wird „sein“ Fall verhandelt, dem er seit Jahren Herz und Hirn widmet: die Hartz IV-Regelleistungen für Kinder reichen vorne und hinten nicht für das Notwendigste. Das pfeifen die Spatzen mittlerweilen von den Dächern, die Politik hüllt sich in Schweigen. „Damit sind einige grundlegende Gebote des Grundgesetzes verletzt“ meint Rechtsanwalt Reucher. „Gesundheit und körperliche Unversehrtheit sind mit den Hartz-IV-Regelsätzen nicht zu gewährleisten, Benachteiligung durch Herkunft wird festgeschrieben, die Entfaltung der Persönlichkeit behindert und das Elternrecht auf Pflege und Erziehung der Kinder praktisch auf niedrigstes Niveau reduziert.“ Zudem werde das Gleichheitsgebot verletzt – in anderen Sozialbereichen seien Kinder besser gestellt. „Das Sozialstaatsgebot soll dafür Sorge tragen, dass die Gesellschaft nicht auseinandergerissen wird“ meint Martin Reucher. „Bei dieser Unterversorgung haben diese Kinder aber keine Chance mehr.“ mehr…


Mittwoch 07.01.09, 22:00 Uhr

Rechnen kann die Agentur für Arbeit auch nicht …

Die Unabhängige Sozialberatung nimmt zu dem heute veröffentlichtem Arbeitsmarktbericht der Bochum Arbeitsagentur Stellung: »Nachdem nun alle wissen, dass die Arbeitsmarktstatistiken frisiert sind (und das Bundesarbeitsministerium sich immer wieder neue Frisuren ausdenkt (siehe Meldung vom 11. 12. 2008) müssen wir feststellen, dass wir nicht einmal sicher sein können, dass die Zahlen überhaupt richtig ’rüberkommen. So steht im Arbeitsmarktbericht Dezember 2008 auf S. 5:  „Zahl der Langzeitarbeitslosen im Dezember gesunken“. Tatsächlich aber ist die Zahl der Arbeitslosen im Hartz-IV-Bezug in Bochum im Dezember gestiegen, um 121 Personen oder 1,8 Prozent. Wer aber nur ein wenig die Entwicklung der letzten Zeit beobachtet hat, musste stutzig werden: die Zahl der Arbeitslosen ist im Dezember deutlich gestiegen, zudem ist der Anteil der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) seit langem kontinuierlich gestiegen und liegt jetzt in Bochum wie bundesweit bei etwa 70 %. mehr…


Mittwoch 31.12.08, 07:00 Uhr

Kinderregelsätze Hartz IV wieder normalisieren

Das Bochumer Sozialforum, die Unabhängige Sozialberatung und die „Aktiven Erwerbslosen“ unterstützen die Forderung des »Bündnisses gegen Kinderarmut durch Hartz IV«, die Kinderregelsätze wie früher in der Sozialhilfe dem Wachstumsbedarf entsprechend zu staffeln. In einer Pressemitteilung heißt es: „Hartz IV-Kinder erhalten vom Baby bis zu 13jährigen alle den gleichen niedrigen Satz von 211 Euro monatlich. Das Bündnis fordert die sofortige Wiederanerkennung des Wachstumsbedarfs von Kindern im Alter von 7 bis 17 Jahren, d.h. die sofortige Rücknahme der Kürzung ihrer Regelleistung. Der Regelsatz von Kindern im Alter von 7 bis 13 muss wieder 20% höher sein als der von Säuglingen (253 Euro statt 211 Euro) und der von 14 bis 17-Jährigen wieder 90% des Eckregelsatzes statt 80% (316 Euro statt 281 Euro). Diese Forderung unterstützen bisher über 200 Organisationen, Organisationsgliederungen und Initiativen, ferner Prominente wie Friedhelm Hengsbach, Franz Segbers, Detlev Hensche, Prof. Rudolf Hickel und Christoph Butterwegge. Diese Forderung nach Wiedereinführung einer Altersstaffelung bei den Kinderregelsätzen erheben wir ungeachtet des Problems, daß die Hartz-IV- Regelsätze insgesamt zu niedrig sind. Mit dieser Frage ist derzeit das Bundesverfassungsgericht befasst.“


Donnerstag 11.12.08, 07:18 Uhr
Fußfesseln für Hartz IV-Berechtigte?

2000 Arbeitslose sollen in Bochum aus der Statistik entsorgt werden

Die Unabhängige Sozialberatung Bochum kritisiert in einer Pressemitteilung, wie z. Z. ca. 2000 Erwerbslose in Bochum aus der Statistik entsorgt werden sollen und dabei mit einer Vielzahl von Schikanen bedroht werden. Die Betroffenen sollen „ausgelagert“ und von privaten Trägern „intensiv betreut“ werden. Die Bundesregierung will die so Betreuten aus der Arbeitslosenstatistik streichen.Norbert Hermann von der Unabhängigen Sozialberatung: „Die Maßnahme dient neben der massiven Repression und Kontrolle der Betroffenen vor allem der logistischen Vorbereitung einer propagandistischen Verniedlichung des für das kommende Jahr erwarteten Anstiegs der Massenarbeitslosigkeit.“ Nach der Einschätzung der Unabhängigen Sozialberatung ist die ARGE Bochum derart personell unterbesetzt (einige Teams sind z. B. zeitweise nur zu 50 % besetzt, die Antragsbearbeitung auf Heizkostennachzahlung dauert bis zu acht Wochen), dass sie nicht in der Lage ist, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zu einer sachgemäßen Aufklärung oder Beratung nachzukommen. Häufig können Routinen wie Auskunftserteilung oder Empfangsbestätigungen kaum noch rechtskonform bearbeitet werden. Für eine Qualifizierung und Vermittlung der Betroffenen bleibt immer weniger Zeit. Statt die ARGE personell vernünftig auszustatten und die MitarbeiterInnen ordentlich zu qualifizieren, wird das Problem an noch viel weniger qualifizierte private Träger ausgelagert. Norbert Hermann: „Was dann dort mit den Betroffenen passiert, bezeichnen Insider der Arbeitsverwaltung schon seit Jahren als „Verfolgungsbetreuung“. Alle 14 Tage sollen die Leute beim privaten Träger antanzen und dort auch ihre persönlichen und familiären Probleme offen legen. Angeblich bestehe Schweigepflicht. Uns ist keinerlei Rechtsgrundlage dafür bekannt. mehr…


Montag 08.12.08, 15:00 Uhr

Endlich Empfangsbestätigungen bei der ARGE Bochum

Vor genau einem Jahr kritisierte die „Unabhängige Sozialberatung“ eine „Weitere Schäbigkeit der ARGE Bochum„. Es wurden auf Anweisung der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg keine Eingangsbestätigungen für eingereichte Anträge und Unterlagen mehr erteilt. Die Unabhängige Sozialberatung schreibt dazu: »Dahinter stehen wohl Vorschläge der Unternehmensberatungen McKinsey und Berger, zur „Effektivierung“ der Arbeit der ARGEn.  Allerdings hat das Landessozialgericht Essen am 17.04.2008 entschieden, dass die Betroffenen den Zugang beweisen müssen, sonst würden Leistungen zu Recht versagt. Auch EU-Recht schreibt die Bestätigung vor, und das Bundesverfassungsgericht hat vor längerer Zeit schon „ein Recht auf ein faires Verfahren“ postuliert, dass „durch das Verlangen nach verfahrensrechtlicher Waffengleichheit … gekennzeichnet“ sei (BverfGE 26,66). Im Gespräch mit den Bochumer Beratungsstellen am 22.09.2008 (Näheres) hatte die ARGE-Leitung zugesagt, sich um eine praktikable Regelung bemühen zu wollen.  Jetzt ist es endlich so weit: in einer Pressemitteilung wird angeboten, täglich für eine Stunde an der Infotheke des ARGE-Standortes Mitte (Universitätsstr. 74a) die Abgabe eines Antrages zu bestätigen. Das soll auch für Leistungsberechtigte aus anderen Stadtteilen gelten. mehr…


Samstag 06.12.08, 19:00 Uhr
Aktive Erwerbslose treffen sich:

Gleichheitsgrundsatz und Verhältnismäßigkeit im Sozialrecht

Am Mittwoch, 10. Dezember 2008, 18.00 treffen sich die „Aktiven Erwerbslosen“ gemeinsam mit der Unabhängigen Sozialberatung im Sozialen Zentrum, Rottstr. 31. Neben einem Vortrag von Rechtsanwalt Martin Reucher zum Thema „Gleichheitsgrundsatz und Verhältnismäßigkeit im Sozialrecht“ wird über die Forderung einer Weihnachtsbeihilfe für Grundsicherungsberechtigte und deren Kinder gesprochen. Das „Soziale Zentrum“ zieht zum Jahreswechsel um. Das nächste Treffen ist daher am Dienstag, 13. Januar 2009, 18.00 im neuen Sozialen Zentrum, Schmechtingstr. 20/ Ecke Josefstr. 2 (U 35 „Feldsieper Str., Südausgang). Norbert Hermann berichtet über die aktuell verschärfte „Verfolgungsbetreuung“ Leistungsberechtigter. Aus der „Volxküche“ gibt es ein preiswertes warmes Essen.


Sonntag 30.11.08, 08:00 Uhr

ARGE Software-Verwirrung

Die Unabhängige Sozialberatung macht darauf aufmerksam, dass es bei Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit wieder einmal Softwareprobleme gibt. Betroffen seien Zahlungen der ARGE, die beispielsweise direkt an VermieterInnen oder an Energie-Versorgungsunternehmen gehen. Dabei würde unter bestimmten Umständen der Verwendungszweck (wie etwa eine Kundennummer) nicht angegeben. Überweisungen an Arbeitslosengeld II-Bezieher seien nicht betroffen. Näheres.


Sonntag 09.11.08, 18:00 Uhr

Aktive Erwerbslose treffen sich

Am Mittwoch, 12. November, findet ab 18.00 im Sozialen Zentrum, Rottstr. 31. ein Treffen von Erwerbslosen statt. Initiiert wurde das ganze von Aktiven aus der ehemaligen „Notgemeinschaft Hartz IV“, der Unabhängigen Sozialberatung wie auch aus VHS-Kursen und anderen Veranstaltungen. Es geht bei dem Treffen zunächst einmal ganz allgemein darum untereinander die Kontakte, den Austausch und die gegenseitige Unterstützung zu verbessern.  Ziel ist es aber auch zu beraten, wie angesichts einer sich durch die Banken- und Wirtschaftskrise zu erwartenden Verschärfung im gesamten sozialen Bereich die Gegenwehr organisiert werden kann.


Samstag 01.11.08, 20:00 Uhr

Sozialgericht watscht ARGE Bochum ab

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: „Die ARGE Bochum muss bei einem notwendigen Umzug die ganze Miete zahlen, auch wenn sie höher ist als zuvor, aber unterhalb der Angemessenheitsgrenze bleibt. Das hat das Sozialgericht Dortmund am 20. Oktober 2008 entschieden. Das gilt auch dann, wenn eine Untermieterin ihrem Hauptmieter in dessen neue Wohnung folgt. Zwar hatte die ARGE Bochum angeboten, die volle Miete in der zuvor als Untermieterin teilgenutzten Wohnung zu übernehmen. Die Untermieterin wurde aber vom Wohnungseigentümer nicht als neue Hauptmieterin akzeptiert. Als besonders delikat erscheint der Versuch der ARGE Bochum, einen Umzug zu verhindern, dadurch, dass natürlich die Gesamtmiete in der zuvor teilgenutzten Wohnung deutlich höher gewesen wäre als die Untermiete in der neuen Wohnung. Das blieb auch dem Sozialgericht nicht verborgen. Für uns ist das eine weitere Bereicherung unseres Ordners ‚Kreative Absurditäten der ARGE Bochum‘.“ Die Pressemitteilung und das Urteil des Sozialgerichts.


Donnerstag 16.10.08, 11:30 Uhr
Unabhängige Sozialberatung will Stadt Bochum, Sozialamt, Arbeitsagentur und ARGE in die Pflicht nehmen

Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetz gefordert

Bereits im Juli 2008 hat die Unabhängige Sozialberatung die Veröffentlichung der Zielvereinbarungen der ARGE Bochum erreicht. Näheres. Nun mahnt sie auch die komplette Umsetzung der Informationsfreiheitsgesetze (IFG) des Landes NRW und des Bundes an. In die Pflicht genommen werden neben der ARGE Bochum auch die Bochumer Arbeitsagentur, das Sozialamt und die Verwaltung der Stadt Bochum insgesamt. In einer Pressemitteilung heißt es: »Sowohl das IFG des Landes NRW wie auch des Bundes postulieren nahezu übereinstimmend: „Die Behörden / öffentlichen Stellen sollen Verzeichnisse führen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen.“ Nur durch solche Verzeichnisse lässt sich die gewünschte Bürgerbeteiligung erreichen. Ohne ein solches Verzeichnis ist es den BürgerInnen nicht möglich, zu erkennen, welche Dokumente für Ihr Engagement notwendige Informationen enthalten. Nach den IFGs sind diese Dokumente auf Anfrage den BürgerInnen zur Kenntnisnahme zu überlassen. mehr…


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 23. September 2008
Mittwoch 24.09.08, 18:30 Uhr

ARGE BO Kundenservice – Lernen vom 4-Sterne-Hotel

Große Ohren und Augen bekamen die BeraterInnen, als der Geschäftsführer, Herr Withake seine Sympathie für obiges Thema auf dem diesjährigen Kongress CONSOZIAL kundtat. Ist doch die alltägliche Beratungserfahrung auch seit seinem Amtsantritt zum 1. 1. 2008 nicht besser geworden:
Die §§ 13, 14., 15 des SGB I verpflichten die Leistungsträger zu Aufklärung, Beratung und Aus­kunft. § 1 Abs. 2 SGB I i.V.m § 17 Abs. 1 SGB I fordert u. a. die Bereitstellung der dazu not­wendigen sachlichen und personellen Mittel. Dabei handelt es sich um gesetzliche Verpflich­tungen. U.a. damit hat die aktuelle (und vorhergehende!) Landesregierung die Einstellung der Förderung der ALZ und Beratungsstellen begründet. Auf Grund ihrer desolaten Personallage ist die ARGE aber auch hier nicht in der Lage, ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Ein Großteil der ARGE-Mitarbeitenden ist zudem unzureichend qualifiziert – landesweit befinden sich ca.25 % in befristeten Beschäftigungsverhältnissen!
Wiederholt wurde auch in der Presse von der Versagung einer Existenzsicherung zur Überbrückung von Arbeitslosigkeit und Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme berichtet. Auch in unklaren Fällen (ob ARGE, Sozialamt, Jugendamt … helfen müssen) werden Hilfesuchende im Stich gelassen. Hier deutet sich immerhin an, dass das Gespräch mit Verantwortlichen der Stadt Bochum gesucht wird, um zu einer verfassungskonformen Hilfeleistung zu kommen.
Sanktionen (Kürzungen) über das physische Existenzminimum hinaus dürfen nicht sein – „Verhungern lassen ist verboten“. Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten muss im Gegenteil besonders geholfen werden. Auch hier hoffen wir, dass die ARGE sich weiterhin beobachtet fühlt und Zurückhaltung übt.
Zum leidigen Thema „Versagung von Empfangsbestätigungen“ hat die ARGE zugesagt, sich um eine praktikable Regelung bemühen zu wollen. Wir werden darauf achten, ob das den Notwendigkeiten genügt.
Auch bei dem Problem der Verwendung unzulässiger Formulare mit der Drohung, die Leistung insgesamt einzustellen (weil beispielsweise die Nebenkostenabrechnung noch fehlt) schien Verständnis für diese Unrechtmäßigkeit geweckt worden zu sein.
Die Brisanz des von der Bundesagentur für Arbeit angeordneten rechtsbrecherischen Vorgehens bei der Umstellung von Hartz IV-Aufstockung auf Kinderzuschlag scheint für Verwaltungsmenschen schwer verständlich zu sein. Hauptsache, die Verwaltung fluppt. Und das ist schliesslich ein „Massengeschäft“. Der/die Einzelne und die Rechtsstaatlichkeit müssen da auf der Strecke bleiben.
Das in der ARGE-PM vom 1.10. 2008 angekündigte Vorgehen, den Betroffenen ungefragt die Leistung einzustellen, um sie zur Beantragung von Kinderzuschlag und ggf. Wohngeld zu zwingen, übersteigt alles bisher da gewesene. (s. dazu unsere gestrige PM). Selbst nach Ansicht der BA muss zuvor eine ausreichende Aufklärung erfolgen und ein schriftlicher Verzicht auf ALG II-Leistungen erfolgen. Dabei soll auch der drohende Wegfall von Vergünstigungen und Freistellungen berücksichtigt werden.
Bei laufenden Einnahmen in unterschiedlicher Höhe (Aufstocker in Vollzeit, Teilzeit, Minijob oder (nebenberuflich) Selbständige) wird regelmässig von einem zu hohen Einkommen ausgegangen. Daraus resultierende Nachzahlungen erfolgen so spät, dass die Betroffenen in ein nicht zulässiges Defizit geraten. Auch im folgenden Bewilligungszeitraum wird regelmäßig wieder ein zu hohes Durchschnittseinkommen angerechnet.

Anlage: Themen und Material zum Gespräch mit der Bochumer ARGE-Leitung am 08-09-22

i.A. Norbert Hermann

Thematisiert wurde auch die desolate Personallage bei der ARGE (einzelne Teams nur zu 50% besetzt …).

Was ARGE-Mitarbeitende privat dazu meinen:
„Wenn die Belastung stimmt, ist man auch in der Lage, freundlich mit den Leistungsberechtigten umzugehen. Wenn die Belastung hingegen zu hoch ist, dann möchte/kann man sich die Nöte einfach nicht mehr geduldig anhören.“

„Was ich bestätigen kann, ist, dass der Umgang mit den LB (aber auch mit den Kollegen) stark von der Belastung abhängt.“

„Die Arbeitszeit ist begrenzt, die Belastung (Anzahl der Kunden/Fallzahl) vom Mitarbeiter nicht steuerbar. Daraus ergibt sich die für jeden Kundenkontakt zur Verfügung stehende Zeit. Wenn man überlastet ist, hat man keine Zeit zum „geduldig zuhören“. Man wird ungeduldig, wenn man mit Kunden zu tun hat, die nicht oder nicht ausreichend deutsch sprechen, infolge von Alter oder Krankheit schlecht hören oder intellektuell nicht rasch aufnehmen können. Wir kennen das alle. Auch unsere Vorgesetzten und Dienstherren wissen das. Die Beseitigung der Ursache (unzureichende Personalausstattung) kommt offenbar nicht in Frage. Wir, aber auch unsere Kunden, scheinen mit dem status quo leben zu müssen.“

„Burn-Out ist in ARGEn mittlerweile normal. Das war zu Zeiten der „reinen“ Sozialhilfe auch nichts unbekanntes. Ich kenne aber beides. und ich finde es erschreckend, in welch kurzer Zeit Hartz IV , und damit meine ich nicht das Recht an sich, Mitarbeiter regelrecht „verschleißt“. Es liegt im Wesentlichen an der viel zu hohen Belastung des einzelnen Mitarbeiters. Die ungeheure Sturheit mit der auf dem falschen Personalschlüssel beharrt wird und mit der sehenden Auges in Kauf genommen wird, dass dies irgendwann zu einem Scheitern führen muss, ist nicht minder erschreckend.“


Mittwoch 24.09.08, 18:30 Uhr

ARGE soll Gesetze einhalten statt von Sternen zu träumen

In einer Pressemitteilung berichtet die Unabhängige Sozialberatung über ein Gespräch zwischen den Bochumer BeraterInnen und der Geschäftsführung der ARGE Bochum am Montag dieser Woche. „Große Ohren und Augen“ bekamen die BeraterInnen, als der Geschäftsführer der ARGE Torsten Withake seine Sympathie für das Thema „Kundenservice – Lernen vom 4-Sterne-Hotel“ auf dem diesjährigen Kongress CONSOZIAL kundtat. Ist doch die alltägliche Beratungserfahrung aus der Sicht der Betroffenen auch seit seinem Amtsantritt Anfang des Jahres nicht besser geworden. Denn laut Gesetz sind die Leistungsträger zu Aufklärung, Beratung und Aus­kunft verpflichtet. Die Bereitstellung der dazu not­wendigen sachlichen und personellen Mittel ist gesetzlich vorgeschrieben. Auf Grund ihrer desolaten Personallage sei die ARGE aber  nicht in der Lage, ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Ein Großteil der ARGE-Mitarbeitenden sei zudem unzureichend qualifiziert – landesweit befinden sich ca. 25 Prozent in befristeten Beschäftigungsverhältnissen. Die BeraterInnen berichten auch, dass die ARGE zugesagt habe, sich um eine praktikable Regelung bei der Ausstellung von Empfangsbestätigungen bemühen zu wollen. Bisher wurde dies versagt. Auch bei dem Problem der Verwendung unzulässiger Formulare mit der Drohung, die Leistung insgesamt einzustellen (weil beispielsweise die Nebenkostenabrechnung noch fehlt) schien, so die BeraterInnen, Verständnis für diese Unrechtmäßigkeit geweckt worden zu sein. Der ausführliche Bericht von dem Gespräch.


Dienstag 23.09.08, 14:00 Uhr
Erfolg der Unabhängigen Sozialberatung

Bundesagentur muss sich an Gesetze halten

Die Bochumer „Unabhängige Sozialberatung“ hat erneut die Bundesagentur für Arbeit (BA) gezwungen, sich an die geltenden Gesetze zu halten. Zusammen mit weiteren Erwerbsloseninitiativen hatte sie darauf aufmerksam gemacht, dass das Vorgehen der BA beim veränderten Kinderzuschlag teilweise rechtswidrig war. Näheres. Die Betroffenen müssen jetzt darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie wählen können zwischen einem Verbleib in der Aufstockung durch Arbeitslosengeld II oder deren Ersatz durch Kinderzuschlag und ggf. zuzüglichem Wohngeld. Bislang wurde die Falschinformation übermittelt, Kinderzuschlag sei zwingend vorrangig an Stelle von aufstockendem Arbeitslosengeld II (ALG II) zu beantragen. In einer Pressemitteilung kritisiert die Unabhängige Sozialberatung, dass die ARGE Bochum aber weiterhin „die Daten der Betroffenen zwar ohne Namensnennung aber ohne Einwilligung der Betroffenen an die Kindergeldstelle und das Wohngeldamt übermitteln“ will, um die Berechtigung überprüfen zu lassen. Für eine derartige Weitergabe von Sozialdaten sei keine Rechtsgrundlage zu erkennen. Der rechtlich einwandfreie Weg wäre, in Frage kommende Bedarfsgemeinschaften auf diese Möglichkeiten hinzuweisen, ihnen nach eingehender Aufklärung und Information die Möglichkeit zu geben, auf eigene Initiative die Berechtigung und die Höhe der zu erwartenden Ersatzleistungen überprüfen zu lassen und dann ggf. eigenständig die Umstellung in die Wege leiten zu lassen. Die Unabhängige Sozialberatung weist noch einmal ausdrücklich darauf hin: „Wenn man sich mit dem Kinderzuschlag (+ ggf. Wohngeld) schlechter stellt als mit Hartz IV-Leistungen, ist niemand zu einem solchen Wechsel verpflichtet.“ Die Pressemitteilung im Wortlaut.


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 22.09.2008
Dienstag 23.09.08, 14:00 Uhr

ARGE verbessert Vorgehen bei Kinderzuschlag

Wie die ARGE Bochum heute auf Anfrage mitgeteilt hat, hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) als Reaktion auf eine Initiative der „Unabhängigen Sozialberatung“ (1) und weiterer Erwerbsloseninitiativen ihr Vorgehen beim veränderten Kinderzuschlag teilweise der Rechtslage angepasst. Die Betroffenen müssen jetzt darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie wählen können zwischen einem Verbleib in der Aufstockung durch Arbeitslosengeld II oder deren Ersatz durch Kinderzuschlag und ggf. zuzüglichem Wohngeld. Bislang wurde die Falschinformation übermittelt, Kinderzuschlag sei zwingend vorrangig an Stelle von aufstockendem Arbeitslosengeld II (ALG II) zu beantragen.
Weiterhin will die ARGE Bochum aber die Daten der Betroffenen zwar ohne Namensnennung aber ohne Einwilligung der Betroffenen an die Kindergeldstelle und das Wohngeldamt übermitteln, um die Berechtigung überprüfen zu lassen. Für eine derartige Weitergabe von Sozialdaten ist allerdings keine Rechtsgrundlage zu erkennen.
Der rechtlich einwandfreie Weg wäre, in Frage kommende Bedarfsgemeinschaften auf diese Möglichkeiten hinzuweisen, ihnen nach eingehender Aufklärung und Information die Möglichkeit zu geben, auf eigene Initiative die Berechtigung und die Höhe der zu erwartenden Ersatzleistungen überprüfen zu lassen und dann ggf. eigenständig die Umstellung in die Wege leiten zu lassen.
Zu beachten ist, dass dann der Zuschlag für den Übergang von ALG I in ALG II (§ 24 SGB II) wegfallen würde, außerdem zusätzliche Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt, Klassenfahrten, die GEZ-Befreiung, die Mehrbedarfe für Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte oder bei krankheitsbedingter Zusatzkost, von freiwilligen kommunalen Leistungen (Schulausstattung) und Weiterem. Je nach Höhe der Wohnungskosten, Höhe des eigenen Einkommens und Alter und Anzahl der Kinder kann ein Verbleib in Hartz IV als „AufstockerIn“ sinnvoller sein.
Nicht versicherungspflichtig beschäftige PartnerInnen in eheähnlichen Gemeinschaften würde zudem bei Wegfall der Hartz IV-Leistungen der Krankenversicherungsschutz durch die ARGE entzogen.
Wenn man sich mit dem Kinderzuschlag (+ ggf. Wohngeld) schlechter stellt als mit Hartz IV-Leistungen, ist niemand zu einem solchen Wechsel verpflichtet.

i. A. Norbert Hermann

(1) http://www.bo-alternativ.de/2008/09/17/statistik-soll-mit-aller-gewalt-geschoent-werden/


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 16. 9. 2008
Mittwoch 17.09.08, 12:00 Uhr
Skandalöse Täuschung von Hartz IV-Berechtigten

ARGEr Rechtsbruch beim Kinderzuschlag

Ab dem 1. Oktober 2008 tritt eine Veränderung des Zuschlags zum Kindergeld für arme Familien in Kraft. Die meisten werden dadurch allerdings nicht mehr Geld haben als zuvor mit Hartz IV – es bedeutet für die betroffenen Familien und deren Kinder weiterhin Armut auf Hartz IV-Niveau. Verbessern wird sich lediglich die Hartz IV-Statistik.
Einige werden sogar weniger haben als zuvor: der Zuschlag für den Übergang von Alg I in ALG II (§ 24 SGB II) würde wegfallen, zusätzliche Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt, Klassenfahrten, Wegfall der GEZ-Befreiung, der Mehrbedarfe für Alleinerziehende. Schwangere, Behinderte oder bei krankheitsbedingter Zusatzkost, von freiwilligen kommunalen Leistungen (Schulausstattung) und Weiterem. Je nach Höhe der Wohnungskosten, Höhe des eigenen Einkommens und Alter und Anzahl der Kinder kann ein Verbleib in Hartz IV als „Aufstocker“ sinnvoller sein.
Wenn man sich mit dem Kinderzuschlag (+ ggf. Wohngeld) schlechter stellt als mit Hartz IV-Leistungen ist niemand zu einem solchen Wechsel verpflichtet.
In diesem Fall haben die Betroffenen das Recht, gegenüber der Kindergeldkasse zu erklären; den Anspruch auf Kinderzuschlag nicht geltend machen zu wollen. Die Kindergeldkasse informiert dann die ARGE, Hartz IV-Leistungen werden dann ggf. weitergewährt. Die Erklärung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, wenn Veränderungen in den Einkommensverhältnissen eintreten.
Die ARGE Bochum hat allerdings angekündigt, Familien, für die dieser Kinderzuschlag in Frage kommt, die Hartz IV-Leistungen zu streichen, ohne die Familien zuvor befragt zu haben. Das kann nicht rechtens sein, da die Familien sogar zunächst einmal ein Defizit haben, solange der Kinderzuschlag nicht beantragt und gewährt.
i. A. Norbert Hermann

Dies ist eine notwendige Ergänzung zur Pressemitteilung der ARGE Bochum vom 1. 9.2008, die sie im Internet unter folgender Adresse finden:
http://www.arge-bochum.de/index.php?id=166&L=&tx_ttnews[tt_news]=179&tx_ttnews[backPid]=164&cHash=6e0b8ee9e5

Zitat:
„Presseinformation 8/2008 – 01.09.2008
Neuregelungen „Kinderzuschlag“ zum 01.10.2008
Mit Einführung der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ („Arbeitslosengeld II“) zum 01.01.2005 schuf der Gesetzgeber auch das Instrument des „Kinderzuschlags“. Damit soll den Eltern und Elternteilen, deren Einkommen und Vermögen zwar ausreicht, ihren eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen, aber nicht hoch genug ist, um auch den Lebensunterhalt ihrer kindergeldberechtigten Kinder zu decken, eine Möglichkeit gegeben werden, ihr Einkommen so zu ergänzen, dass sie nicht hilfebedürftig im Sinne der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind.
Dieser Kinderzuschlag wird nun zum 01.10.2008 mit dem Ziel reformiert, dass noch mehr Menschen davon profitieren können.
Damit besteht auch für einige Familien, die derzeit noch Leistungen der ARGE Bochum erhalten, die Möglichkeit, diese Leistung der Familienkasse in Anspruch zu nehmen und so ihre Einkommenssituation zu verbessern und ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden.
Zu diesem Zweck erhalten diejenigen, für die diese Leistung in Frage kommt, in den nächsten Tagen entsprechende Anschreiben der ARGE Bochum, in denen Sie über die Einstellung der bislang gewährten Leistungen und die Möglichkeit der Beantragung des Kinderzuschlags bei der Familienkasse Bochum informiert werden.
Diesem Anschreiben sind bereits der notwendige Antragsvordruck und eine Berechnung, aus der hervorgeht, dass für sie diese Leistung in Frage kommt, beigefügt. Beides ist dann möglichst unverzüglich der Familienkasse einzureichen, damit die Leistungserbringung von dort möglichst zeitnah und ohne Verzögerungen aufgenommen werden kann.
Gleichzeitig kann für die angeschriebenen Kundinnen und Kunden der ARGE die zusätzliche Möglichkeit bestehen, Wohngeld zu beantragen und so das Familieneinkommen weiter zu erhöhen. Ob dies im Einzelfall zutrifft, kann bei der Wohngeldstelle des Sozialamtes Bochum in Erfahrung gebracht werden.
Da Wohngeld jedoch nicht bei einem gleichzeitigen Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährt werden kann, wird durch das gewählte Verfahren gewährleistet, dass den Berechtigten bei rechtzeitiger Antragstellung keine Ansprüche verloren gehen.“


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 1.9.2008
Dienstag 02.09.08, 15:00 Uhr

Verschiebebahnhof „Kinderzuschlag“

Ab dem 1. Oktober 2008 tritt eine Veränderung des Zuschlags zum Kindergeld für arme Familien in Kraft. Die meisten werden dadurch allerdings nicht mehr Geld haben als zuvor mit Hartz IV – es bedeutet für die betroffenen Familien und deren Kinder weiterhin Armut auf Hartz IV-Niveau. Verbessern wird sich lediglich die Hartz IV-Statistik. Einige werden sogar weniger haben als zuvor, vor allem wenn die Miete nicht ganz billig ist und kein Anspruch auf zusätzliches Wohngeld besteht.
In diesem Fall haben die Betroffenen aber das Recht, gegenüber der Kindergeldkasse zu erklären; den Anspruch auf Kinderzuschlag nicht geltend machen zu wollen. Die Kindergeldkasse informiert dann die ARGE, Hartz IV-Leistungen werden dann ggf. weitergewährt. Die Erklärung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, wenn Veränderungen in den Einkommensverhältnissen eintreten.
Die ARGE Bochum hat allerdings angekündigt, Familien, für die dieser Kinderzuschlag in Frage kommt, die Hartz IV-Leistungen zu streichen, ohne die Familen zuvor befragt zu haben. Das kann nicht rechtens sein, da die Familien zunächst einmal weiterhin hilfebedürftig bleiben, solange der Kinderzuschlag nicht beantragt und gewährt.
Zudem werden Eltern aufgefordert, ggf. für ihre Kinder Wohngeld zu beantragen, damit die ggf. aus der Hartz IV-Statistik verschwinden (s. Anlage und unten: PM der Grünen)
Statt der ehemals angekündigten „Hilfe aus einer Hand“ müssen die Betroffenen nun von Pontius zu Pilatus laufen, um ihre Rechte abzuklären. Die unabhängigen Beratungsstellen, ohnehin überlastet, werden den nötigen Beratungsaufwand kaum leisten können. Hier sind die Ämter gefragt, ihrer gesetzlichen Aufklärungs- und Beratungspflicht nachzukommen.

i. A. Norbert Hermann


Dies ist eine notwendige Ergänzung zur Pressemitteilung der ARGE Bochum vom heutige Tage, die sie im Internet unter folgender Adresse finden:
http://www.arge-bochum.de/index.php?id=166&L=&tx_ttnews[tt_news]=179&tx_ttnews[backPid]=164&cHash=6e0b8ee9e5
Zitat:
„Presseinformation 8/2008 – 01.09.2008
Neuregelungen „Kinderzuschlag“ zum 01.10.2008
Mit Einführung der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ („Arbeitslosengeld II“) zum 01.01.2005 schuf der Gesetzgeber auch das Instrument des „Kinderzuschlags“. Damit soll den Eltern und Elternteilen, deren Einkommen und Vermögen zwar ausreicht, ihren eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen, aber nicht hoch genug ist, um auch den Lebensunterhalt ihrer kindergeldberechtigten Kinder zu decken, eine Möglichkeit gegeben werden, ihr Einkommen so zu ergänzen, dass sie nicht hilfebedürftig im Sinne der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind.
Dieser Kinderzuschlag wird nun zum 01.10.2008 mit dem Ziel reformiert, dass noch mehr Menschen davon profitieren können.
Damit besteht auch für einige Familien, die derzeit noch Leistungen der ARGE Bochum erhalten, die Möglichkeit, diese Leistung der Familienkasse in Anspruch zu nehmen und so ihre Einkommenssituation zu verbessern und ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden.
Zu diesem Zweck erhalten diejenigen, für die diese Leistung in Frage kommt, in den nächsten Tagen entsprechende Anschreiben der ARGE Bochum, in denen Sie über die Einstellung der bislang gewährten Leistungen und die Möglichkeit der Beantragung des Kinderzuschlags bei der Familienkasse Bochum informiert werden.
Diesem Anschreiben sind bereits der notwendige Antragsvordruck und eine Berechnung, aus der hervorgeht, dass für sie diese Leistung in Frage kommt, beigefügt. Beides ist dann möglichst unverzüglich der Familienkasse einzureichen, damit die Leistungserbringung von dort möglichst zeitnah und ohne Verzögerungen aufgenommen werden kann.
Gleichzeitig kann für die angeschriebenen Kundinnen und Kunden der ARGE die zusätzliche Möglichkeit bestehen, Wohngeld zu beantragen und so das Familieneinkommen weiter zu erhöhen. Ob dies im Einzelfall zutrifft, kann bei der Wohngeldstelle des Sozialamtes Bochum in Erfahrung gebracht werden.
Da Wohngeld jedoch nicht bei einem gleichzeitigen Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährt werden kann, wird durch das gewählte Verfahren gewährleistet, dass den Berechtigten bei rechtzeitiger Antragstellung keine Ansprüche verloren gehen.“
Brigitte Pothmer – arbeitsmarktpolitische Sprecherin
Bundestagsfraktion B90/Die Grünen – 30. Mai 2008
Statistische Bereinigung: Wie Kinder aus dem ALG II verschwinden
Hintergrund
In jüngster Zeit hat das Jobcenter Hildesheim zahlreiche Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) aufgefordert, für ihre Kinder Wohngeld zu beantragen. ALG-II-Bezieher sind jedoch gesetzlich vom Wohngeldbezug ausgeschlossen. Das gilt eigentlich ebenso für im Haushalt lebende Kinder und junge Menschen bis 25 Jahren, da sie Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft sind.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt diese Praxis und argumentiert, dass Kinder immer dann doch wohngeldberechtigt seien, wenn sie mithilfe des Wohngelds ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, da sie in diesem Falle kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mehr seien. Wohngeld gilt – wie Kindergeld, Unterhaltsleistungen, Renten, etc. – als Einkommen. Reicht das Wohngeld nicht zur Sicherung des gesamten Lebensunterhaltes, sind auch Kinder aus Bedarfsgemeinschaften nicht anspruchsberechtigt.
In der mündlichen Ausschussberatung am 28.05.08 kündigte der anwesende Staatssekretär des BMAS eine klarstellende Information für die Träger der Grundsicherung und die Länder an.
Ziel des Vorgehens sei es, Kinder aus der Armut zu holen. Erwachsene Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft würden aber weiterhin bei eigenem Einkommen als in einer Einstehensgemeinschaft befindlich betrachtet werden. Die Betrachtung von Kindern stelle eine „Ausnahme“ von diesem Prinzip dar (mit dem oben genannten Ziel).
Diese Maßnahme hat vor allen Dingen zwei Effekte:
· Die Kosten für die passiven Leistungen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende sinken, während die Ausgaben für das Wohngeld steigen.
· Kinder, die ihren Unterhalt selbst bestreiten, gelten nicht mehr als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft und werden in der Folge nicht mehr in der Statistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende geführt. Die Zahl der von ALG II lebenden Kinder sinkt.
Die Kinder aber leben weiter in ihren Familien unter den Bedingungen des Arbeitslosengelds II. Das Prinzip „Hilfe aus einer Hand“, das für das SGB II konstitutiv ist, wird aufgelöst.
Bewertung
Es drängt sich auf, dass es sich bei diesem Vorgehen vorrangig um eine „statistische Bearbeitung“ der Kinderarmut handelt. Die Kinder werden durch den Bezug von Wohngeld aber nicht aus der Armut geholt, sondern nur einer anderen Kostenstelle zugeordnet. An ihren Lebensverhältnissen ändert sich kein Deut.
Kinderarmut muss tatsächlich bekämpft und nicht statistisch bereinigt werden.
Für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales angenehmer Nebeneffekt dieser Maßnahme: Die durch die Verlagerung von Kosten sinkenden Ausgaben für die Grundsicherung für Arbeitssuchende kann die Kritiker der Union ruhigstellen, die das BMAS seit geraumer Zeit wegen zu hoher Kosten für die passiven Leistungen angehen.

Donnerstag 21.08.08, 12:00 Uhr
Die Unabhängige Sozialberatung zur Zufriedenheitsbefragung der ARGE

Niederschmetternde Zahlen

Im April dieses Jahres wurden in Bochum 100 Hartz IV-Abhängige in telefonischen Interviews vom Zentrum für Kunden- und Mitarbeiterbefragungen der Bundesagentur für Arbeit (ZKM) zur Zufriedenheit mit dem Service und den Dienstleistungen der ARGE befragt. (Die Pressemitteilung der ARGE und die Ergebnisse in Bochum.) Nun hat die Bundesagentur für Arbeit die Ergebnisse veröffentlicht. „Sie sind insgesamt und auch für die ARGE Bochum niederschmetternd“, bewertet dies die Unabhängige Sozialberatung und schreibt außerdem: „Zwar wird stolz auf einen Durchschnitt von 3,0 verwiesen; andere Behörden wären darüber aber eher entsetzt, geschweige denn private Unternehmungen. Im sozialen Bereich, insbesondere in der Grundsicherung, ist das schlechterdings unannehmbar. Hier ist gute Leistung gesetzlich vorgeschrieben und für die Leistungsberechtigten existentiell notwendig. Hartz IV ist ein Teil des Grundsicherungssystems in Deutschland. Darunter gibt es für die Betroffenen nichts mehr. Um so wichtiger ist, dass hier niemand ‚im Regen stehen gelassen‘ wird und zügig die Existenzsicherung gewährleistet wird. Dabei gilt die Mehrheit der Leistungsberechtigten gar nicht als arbeitslos, sondern wird durch eine absurde Gesetzeskonstruktion auf Hartz IV verwiesen. Deren Zahl steigt unaufhörlich. (Näheres). Es ‚handelt es sich bei Hartz IV vorwiegend um Sozialpolitik‘ und nicht um Arbeitsmarktpolitik, meint dazu der Präsident der größten Kommunalvereinigung, Landrat Hans Jörg Duppré. (Im Wortlaut.) mehr…


Pessemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 27. Juli 2008
Montag 28.07.08, 08:00 Uhr
Dinosaurier Kommunalverwaltung:

Das Informationsfreiheitsgesetz, die ARGE und die kommunale Politik

Seit 2002 gibt es in Nordrhein-Westfalen das „Informationsfreiheitsgesetz“ (IFG), seit 2006 auch und Bundesebene. Diese Gesetze eröffnen bisher ungeahnte Möglichkeiten der Transparenz und der Bürgerbeteiligung – in den USA mit dem „Freedom of Information Act“ seit Jahrzehnten selbstverständlich – in Deutschland immer noch zu wenig bekannt und zu wenig genutzt. Im Juni haben Arbeitsagentur und ARGE auf Bestreben der Unabhängigen Sozialberatung Zielvereinbarungen und Zielwerte zur Umsetzung Hartz IV teils im Netz veröffentlicht. Siehe Meldung vom 22.6.2008. Damit gibt sich die Initiative aber nicht zufrieden: Nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Landes und des Bundes sind die Behörden verpflichtet, von sich aus und ohne Anfrage Verzeichnisse über vorhandene Dokumente und deren Zwecke zu veröffentlichen. Das wird in Bochum trotz einer brauchbaren kommunalen Homepage mit einem im Grunde funktionalen Ratsinformationssystems nur zögerlich bürgerfreundlich umgesetzt. Die ARGE bemüht sich seit Einführung des neuen Geschäftsführers immerhin um eine gewisse Transparenz, die Arbeitsagentur beschränkt sich auf die regelmäßige Bekanntgabe der Anzahl verschwundener Arbeitsloser (wo sind sie hin?).
In inhaltlich ähnlichen Schreiben an die kommunale Verwaltung, die ARGE und die Arbeitsagentur hat die Unabhängigen Sozialberatung nun die Erfüllung ihrer Informationspflicht eingefordert.
Im Folgenden begründen wir unser Anliegen und geben einige Informationen zur Geschichte, zum Hintergrund und zur Umsetzung des IFG.
Diese Informationen sind für uns von dringlicher Wichtigkeit: So erhalten wir immer wieder Hinweise, wonach nicht die Anweisungen der Bundesagentur für Arbeit für die ARGE Bochum maßgeblich seien, sondern die Positionen des kommunalen Trägers zu berücksichtigen seien. Wir rätseln, welche das sein mögen. Oder versuchen da die Einen den Anderen den Schwarzen Peter zuzuschieben?
Derzeit kommt uns auch zu Ohren, dass die Erhöhung des Kindergeldes und die Wiedereinführung der „Pendlerpauschale“ durch Einsparungen im SGB II-Bereich finanziert werden sollen. Umzusetzen wären solche Einsparungen natürlich vor Ort durch entsprechende Zielvereinbarungen. Das kann nicht sachdienlich sein und entspricht nicht den Interessen der Leistungsberechtigten und auch nicht kommunalen Interessen. Hier hilft nicht die Betrachtung der finanziellen Entwicklung allein, sondern die Betrachtung der gewünschten und erreichten Ergebnisse kommunalen Handelns. Unsere Aufgabe als Interessenvertretung und als BürgerInnen dieser Stadt ist es, hier ein Augenmerk auf eine sachdienliche Gewichtung zu haben.
Es kommt auch immer wieder zu unzureichender Information und sogar zu Falschinformationen durch ARGE-Mitarbeitende zum Nachteil der Betroffenen. Aus diesem Grunde wünschen die BeraterInnen auch informiert zu werden über die internen Dienstanweisungen der ARGE. Es besteht der Eindruck, dass diese Anweisungen immer wieder in den sachbearbeitenden Dienststellen gar nicht ankommen oder zumindest nicht beachtet werden. Da würden und könnten die BeraterInnen gerne Hilfestellung leisten. Auch stellen sie gerne ihren umfangreichen Pool an Informationsblättern zur Verfügung und sind gerne bereit, sich darüber mit der „Grundsatzabteilung“ der ARGE abzusprechen.
Widerstand der Kommunalverwaltung
In Bochum wie anderswo hätten es die „Apparatschiks“ gerne, wenn ihr Tun im Dunklen bliebe und die BürgerInnen vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Bürgerbeteiligung ist gerne beim Stadtteilfest erwünscht. Aber Planungen/ Entscheidungen zum Cross-Border-Leasing, zum geplanten Konzerthaus, zum Kauf des VfL-Stadionnamens durch Rewirpower und nicht zuletzt zur Umsetzung des Hartz IV-Gesetzes auf kommunaler Ebene hätten Politik und Verwaltung gerne unter sich ausgemacht. Die Kommunalverwaltung erscheint als echter „Dinosaurier“, existieren ihre Strukturen als „Staat im Staat“ doch im Wesentlichen unverändert seit bereits mehr als 200 Jahren. Die Politik erscheint oftmals als Teil der Verwaltung, statt Kontrollaufgaben und Anordnungsbefugnis wahrzunehmen. Ob eine Übernahme der kommunalen Verwaltungen nach dem Modell „avarto/Bertelsmann“ die richtige Alternative ist darf allerdings bezweifelt werden.
Auch ist ein gewisser Korpsgeist („Ihr seid doch auch Bochum“) nicht zu verkennen.
Um so erstaunlicher ist es, dass mit dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW bereits 2002 und mit dem entsprechenden Gesetz des Bundes 2006 ein Paradigmenwechsel eintrat und die Behörden nicht nur gezwungen sind, die nötigen Informationen auch ohne Begründung herauszugeben, sie müssen sogar Verzeichnisse veröffentlichen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und Informationszwecke erkennen lassen. Das IFG dient der Transparenz öffentlichen Handelns und der Begrenzung staatlicher Macht. Es gehört viel mehr ins Bewusstsein der BürgerInnen und sollte viel häufiger genutzt werden. In der Regel werden die Verwaltungen diese Dienstleistung ohne Berechnung erbringen müssen. Demokratie darf auch etwas kosten!
Interessanterweise ist das NRW-Gesetz zurückzuführen auf eine Initiative der CDU-Landtagsfraktion im Jahre 2000. In den Beratungen sahen vor allem die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen und die Vereinigung der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen ganz grundsätzlich keinen Bedarf für ein solches Gesetz. In Kraft ist es seit dem 1.1. 2002. Auch Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge (ÖPNV, Energie- und Wasserversorgung usw.) unterliegen diesen oder ähnlichen Vorschriften.
Erfahrungen
Jährlich kommt es seit dem in NRW zu etwa eintausend Anfragen, beispielsweise zum Baurecht oder zum Umweltschutz. Zuständig für die Umsetzung ist die Landesdatenschutzbeauftragte, die Erfahrungen werden überwiegend positiv beurteilt.
Die erste Klage erhob der Sozialhilfe-Verein Tacheles e.V. (Wuppertal) Mitte April 2006 beim Sozialgericht Düsseldorf auf Herausgabe der Durchführungshinweise und Handlungsempfehlungen zum Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Unterlagen liegen nach Angaben der BA im Intranet vor, dennoch wurde die am 2. Januar 2006 beantragte Herausgabe unter Berufung auf technische Probleme und amtsinterne Abstimmungsschwierigkeiten wiederholt verzögert. Am 13. Juli 2006 erzwang die Erwerbsloseninitiative Akteneinsicht. Pro Asyl hat in 2007 mit Hilfe des IFG gerichtlich die Herausgabe eines Teils der Dienstanweisungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erstritten. Wünschenswert wäre, dass der Rat der Stadt Bochum die Umsetzung des IFG einfordert und kontrolliert, insbesondere die Verpflichtung der Behörden, von sich aus und ohne Anfrage Verzeichnisse über vorhandene Dokumente und deren Zwecke zu veröffentlichen.

Weitere Informationen und Links zum IFG Bund und Land:

Zunächst aus wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Regelung_des_Zugangs_zu_Informationen_des_Bundes
„Das Gesetz gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Eine Begründung durch Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art ist nicht erforderlich.
„Amtliche Information“ ist jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, also beispielsweise Schriftstücke in herkömmlichen Akten, elektronisch gespeicherte Informationen, Zeichnungen, Grafiken, Pläne, Ton- und Videoaufzeichnungen.
Die Behörde gewährt den Informationszugang grundsätzlich nur auf Antrag, und zwar „unverzüglich“ durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder „auf sonstige Weise“, z. B. durch Abhörenlassen einer Tonaufzeichnung oder Recherche in einer Datenbank. Der Antrag hierfür kann mit einem formlosen Schreiben, aber auch mündlich oder telefonisch erfolgen. … Für die Erfüllung des Antrags gelten die Regeln des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Ablehnung des Antrags ist ein Verwaltungsakt, der mit Widerspruch und Verpflichtungsklage angefochten werden kann.
Trotz dieses umfangreichen Katalogs von Ausnahmetatbeständen gilt seit dem 1. Januar 2006 der Grundsatz, dass die Gewährung von Zugang zu behördlichen Informationen die Regel ist und die Verwehrung des Zugangs die Ausnahme. Dies ist ein Paradigmenwechsel, galt doch bisher das Prinzip, dass behördliche Informationen grundsätzlich nicht öffentlich sind, es sei denn, es besteht ein spezialgesetzlich normierter Auskunftsanspruch.
Diese Abkehr vom Amtsgeheimnis führt dazu, dass Informationsersuchen dritter Personen, die nicht an einem Verwaltungsverfahren beteiligt sind, künftig nicht einfach pauschal zurückgewiesen werden können. Stattdessen muss grundsätzlich Zugang zu den begehrten Informationen gewährt werden, es sei denn, im Einzelfall stehen schützenswerte und höherwertige Interessen Dritter dem Informationszugang entgegen. Die Behörde muss dies einzelfallbezogen prüfen und darlegen.
Unabhängig von konkreten Anträgen auf Informationszugang müssen die Bundesbehörden künftig bestimmte Informationen allgemeiner Art „von Amts wegen“ öffentlich bekannt machen. Dabei handelt es sich um Verzeichnisse, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und Informationszwecke erkennen lassen, um Organisationspläne und um Aktenpläne. Diese Informationen sollen im Internet veröffentlicht werden.“

Das IFG NRW:
Die Webseiten der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unter: http://www.lfd.nrw.de (Kopfmenue: Informationsfreiheit)

Weiter Infos:
Humanistische Unio: Akteneinsicht für alle!
http://www.humanistische-union.de/uploads/media/hu2003_akteneinsichtnrw.pdf

Mehr Demokratie e.V.:
http://www.mehr-demokratie.de/informationsfreiheit.html


Montag 14.07.08, 21:00 Uhr

ARGE: Elend auf beiden Seiten des Schreibtisches

Der Personalrat der Stadt Bochum kam in der Juni-Ausgabe seines Mitteilungsblattes zu einem „niederschmetterndem Ergebnis“ über die Situation der Beschäftigten bei der ARGE: „weiterhin Überlastung ohne Ende“. In dem Bericht heißt es: „Immer mehr ARGE-Beschäftigte kehrten inzwischen der ARGE den Rücken“ und „der Krankenstand scheint immer weiter zuzunehmen.“ Der Personalrat hatte bereits vor einem Jahr über eine Belastungsanalyse in der ARGE berichtet, die feststellt, dass die Verhältnisse bei der ARGE für die dort Beschäftigten unerträglich sind. Der Bericht. Die WAZ hatte den aktuellen Bericht aufgegriffen und hierüber einen Artikel verfasst: „Sehnsucht nach dem Mutterhaus„. Die Unabhängige Sozialberatung hatte dazu Fragen an die ARGE formuliert und festgestellt: „Die Grundsicherungs-Berechtigten bekommen es zu spüren: Terminvergabe zögerlich, Empfangsbestätigungen abgelehnt, notwendige pflichtgemäße Informationen vorenthalten, schlechte Kommunikationsstrukturen innerhalb der ARGE und schlechter Ausbildungsstand der Sachbearbeitungen.“ Jetzt nimmt Norbert Hermann von der „Unabhängigen Sozialberatung“ erneut Stellung: „MitarbeiterInnen der ARGE unterliegen einem strengen Regiment von Statistiken, Controlling und Benchmarking seitens der Bundesagentur für Arbeit. Und dem Druck einer „Zielvereinbarung“ mit Vorgaben von Leistungskürzungen und Verringerung der Zahl der Unterstützungsberechtigten – egal was aus ihnen wird. Qualität wird nicht anerkannt und nicht gemessen – es zählen nur Zahlen. Sie leiden nicht nur unter zu hohen Fallzahlen, sondern auch am Unsinn ihrer Arbeit. Und an mangelnder Qualifikation angesichts einer komplizierten Gesetzeslage. mehr…


Sonntag 22.06.08, 08:00 Uhr

ARGE veröffentlicht Zielwerte für 2008

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »In Reaktion auf die Forderung der Unabhängigen Sozialberatung vom 6. Juni 2008 auf Herausgabe der bislang geheimen Zielvereinbarungen der ARGE Bochum hat die ARGE nun eine Übersicht der lokalen Zielwerte für 2008 ins Netz gestellt. Ob diese Veröffentlichung den Anforderungen des Informationsfreiheitsgesetzes genügt, wird allerdings bezweifelt. Kernaussage der Veröffentlichung ist der Satz: “Die passiven Leistungen sind um 4,4% gegenüber dem Vorjahr zu senken.“ Gemeint sind damit die Leistungen zur Existenzsicherung der Betroffenen. Bislang ist nicht erkennbar, dass die Anzahl der ALG II – und Sozialgeldabhängigen im entsprechenden Rahmen sinkt. Allerdings wird angegeben, dass auch die Sanktionsbeträge zur angestrebten Kürzung beitragen. Hier ist die Unabhängige Sozialberatung bemüht zu erreichen, dass durch erteilte Sanktionen nicht das physische Existenzminimum der Menschen beeinträchtigt wird. Verhungern lassen ist grundgesetzlich verboten! Die Betroffenen sind ggf. deutlich und verständlich auf die Möglichkeit von Gutscheinen für die dringlichsten Bedarfe hinzuweisen. Auch darf auf keinen Fall das Risiko von Wohnungslosigkeit herbeigeführt werden. Positiv zu werten ist , dass die ARGE Bochum offensichtlich noch höhere Kürzungswünsche der Bundesagentur für Arbeit teilweise abwehren konnte.«


Brief von Norbert Hermann an Stadt, ARGE und Arbeitsagentur
Samstag 07.06.08, 11:00 Uhr

Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und des Landes NRW auf Übergabe der Zielvereinbarungen der ARGE Bochum 2008 und Zurückliegende

Stadt Bochum, Frau Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie S c h o l z
Arbeitsagentur Bochum – Geschäftsführung, Herrn Luidger Wolterhoff
ARGE Bochum – Geschäftsführung, Herrn Torsten Withake

Sehr geehrte … ,

gemäß den Bestimmungen der Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und des Landes NRW bitte ich um Übergabe der Zielvereinbarungen der ARGE Bochum 2008 und Zurückliegende.

Grundlage dieser Zielvereinbarungen ist der § 48 des SGB II, wonach das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der Bundesarbeitsagentur entsprechende Vereinbarungen abschließt. Für das Jahr 2008 geschah das mit dem SGB II – Planungsbrief 2008 vom 17. Sept. 2007.

Laut Auskunft des Pressesprechers der ARGE Bochum, Herrn Kuckuk, hat die ARGE Bochum darüber allerdings keine Verfügungsberechtigung. Mein Auskunftsersuchen sei daher an die Bochumer Agentur für Arbeit und an die Stadt Bochum /Sozialamt zu verweisen.

Ob die ARGE Bochum tatsächlich nicht zur Verfügung über die von mir begehrten Informationen berechtigt ist mag zunächst dahingestellt bleiben.

Mein Auskunftsbegehren richtet sich mit getrennten Schreiben gleichermaßen an die ARGE Bochum, die Bochumer Arbeitsagentur und die Stadt Bochum. Ich erwarte auch von allen gleichermaßen eine Übergabe der erbetenen Informationen und eine qualifizierte Antwort.

Die gewünschte Information ist mir unverzüglich zugänglich zu machen. Die von mir gewünschte Art des Informationszuganges ist ein Ausdruck oder eine Fotokopie. Eine andere Art des Informationszuganges ist mir nicht möglich.

Allerdings sind andere ARGEn mit ihren Zielvereinbarungen bereits aktiv an die Öffentlichkeit gegangen. Wie Kay Senius (Leiter des Zentralbereichs SGB II der Bundesagentur für Arbeit) auf Anfrage mitteilte, ist das seitens der Bundesagentur aus Transparenzgründen auch ausdrücklich gewünscht.

Ich erlaube mir, den Inhalt dieses Schreiben auch politischen und sozialen Interessenvertretungen und der sonstigen interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Mit freundlichen Grüßen


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 6. 6. 2008
Samstag 07.06.08, 11:00 Uhr
Unabhängige Sozialberatung verlangt Veröffentlichung:

Geheime Zielvorgaben der ARGE

Immer wieder wundern sich Betroffene wie BeraterInnen über nicht angemessene Sanktionen, Abweisung von Anträgen und Anordnung von Maßnahmen und 1-Euro-Jobs, die nun mal gar nicht den Bedürfnissen und Notwendigkeiten der Betroffenen entsprechen. Nun kommt Licht ins Dunkle: offensichtlich liegt die Ursache darin, dass „auf Teufel komm‘ raus“ bestimmte Quoten zu erfüllen sind, die in einer geheimen Zielvorgabe der ARGE festgelegt sind. Vor allem soll eine Senkung der Gesamtausgaben erreicht werden, obwohl die Zahl der Hartz IV – Abhängigen kontinuierlich steigt.
Grundlage ist der § 48 des Hartz IV – Gesetzes SGB II, wonach das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der Bundesarbeitsagentur entsprechende Sparvereinbarungen abschließt. Für das Jahr 2008 geschah das mit dem SGB II – Planungsbrief 2008 vom 17. Sept. 2007, worin eine bundesweite Einsparung der Leistungen zum Lebensunterhalt um 8 % (ACHT !) anzustreben ist, und das bei steigender Zahl Hartz IV – Abhängiger.
Um das zu realisieren, setzt die Bundesagentur alles daran, auf kommunaler Ebene entsprechende lokale Zielvereinbarungen durchzusetzen.
Eine solche Zielvereinbarung existiert auch für die ARGE Bochum. Wir haben die ARGE gebeten um Auskunftserteilung und um Herausgabe dieser lokalen Zielvereinbarung. Das ist uns verweigert worden. Nach Auskunft des Pressesprechers der ARGE Bochum, Herrn Kuckuk, hat die ARGE keine Verfügung darüber; die habe nur die Arbeitsagentur und die Stadt Bochum (Sozialamt).
Wir sehen allerdings auch die ARGE in der Pflicht, haben aber gleichermaßen unser Begehren auch an die AA und die Stadt gerichtet und begründen das mit dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes wie auch des Landes NRW. Danach haben wir ein Anrecht auf Herausgabe der lokalen Zielvereinbarung.
Andere ARGEn tun das gerne und gehen sogar aktiv damit an die Öffentlichkeit. Wie Kay Senius (Leiter des Zentralbereichs SGB II der Bundesagentur für Arbeit) auf Anfrage mitteilte, ist das seitens der Bundesagentur aus Transparenzgründen auch ausdrücklich gewünscht.
Was bislang durchgesickert ist erinnert uns ebenso wie der Versuch der Geheimhaltung an die fatalen Maßnahmen in Folge der Einführung des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz III) im Jahr 2003. Bei Ver.di organisierte Personalräte der Arbeitsagentur Bochum griffen 2003 den in Arbeitsagenturen verwendeten Begriff „Verfolgungsbetreuung“ auf, um eine Verschärfung ihrer Aufgaben zu charakterisieren, für die sie eine Vorgabe der Bundesagentur für Arbeit zur Einsparung verantwortlich machten
Es handelt sich dabei um ein polemisches Schlagwort für Tätigkeiten, die eine Leistungseinstellung bewirken sollen.
Weiteres: http://de.wikipedia.org/wiki/Verfolgungsbetreuung
Es darf nicht sein, dass sogar trotz steigender Zahl Betroffener Einsparziele vorgegeben werden. Ebenso ist es nicht sachgemäß, Teilnahmequoten in Maßnahmen und 1-Euro-Jobs rein quantitativ festzulegen, unabhängig von der konkreten Situation der Betroffenen. Der Landkreistag Schleswig-Holstein hat sich zu Recht gegen solche pauschalen Vorgaben gewehrt. Die Sendung „Report Mainz“ hat am 26. Mai. 2008 darüber berichtet, wohin das führen kann:
http://www.swr.de/report/-/id=233454/sgpaia/index.html

Am 5. Juni 2008 berichtete Panorama über die Bespitzelung hilfloser Hartz IV-Empfänger:
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2008/panoramaargen100.html
Auch hier vermuten wir Zusammenhänge zu oben angesprochenen Einsparungszwängen.
Wir verlangen wegen der massiven Bedrohung existentieller Lebensrechte der Betroffenen die Herausgabe der Zielvereinbarung und die umfassende Unterrichtung der Betroffenen und ihre Interessenvertretungen, der Bevölkerung und der Politik.


Samstag 29.03.08, 08:00 Uhr

Wie hoch ist eigentlich die Zahl der Arbeitslosen wirklich?

Norbert Hermann von der Unabhängigen Sozialberatung kommentiert die Stellungnahme des DGB zur Arbeitslosenstatistik: »Ein Teil dieser Verwirrung hat seine Ursache darin, dass auch Menschen in den Rechtsbereich „Hartz IV“ fallen, die früher Sozialhilfe erhalten hätten und nicht auf eine Arbeitsaufnahme verwiesen werden konnten. Von ihnen wird ein großer Teil zu Recht nicht als „arbeitslos“ geführt. So werden erwerbsfähige Hilfebedürftige nicht als arbeitslos geführt, wenn sie die Schule besuchen oder Kinder bzw. pflegebedürftige Angehörige betreuen. Werden die vorliegenden bundesweiten Zahlen auf Bochum herunter gebrochen, so dürfte es sich um bis zu viertausend Schülerinnen und Schüler handeln und eine möglicherweise ähnlich großse Zahl, die Kinder oder Angehörige betreuen. Eine ähnlich große Zahl dürfte in irgendwelchen Maßnahmen stecken (1-Euro-Jobs, Praktika, Trainings …), noch einmal so viele auf Grund der „58er-Regelung“ (§ 428 SGB III i. V. m. § 65 SGB II) aus der Statistik herausfallen. Ebenso viele dürften in Niedriglohn-Jobs ackern und aufstockende Hartz IV-Leistungen beziehen, hätten aber gerne eine anständige Arbeit. So gesehen sind sie auch arbeitslos. mehr…


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 25.2.2008
Montag 25.02.08, 18:00 Uhr
Heizkostenentscheidung begrüßt

Den Bock zum Gärtner machen?

Wir begrüßen die Entscheidung (1), die Heizkostenrichtlinie für Hartz IV-Abhängige, BezieherInnen von Leistungen der Sozialhilfe, der Grundsicherung und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz überarbeiten zu lassen und bis dahin von Kürzungen abzusehen (2). Damit die Verwaltung (federführend: Sozialamt) zu beauftragen hieße allerdings den Bock zum Gärtner zu machen.
Es ist zu befürchten, dass diese versuchen wird, ihr bisheriges „rechtswidriges Handeln“ (so Bundestagsdrucksache BT 16/4785) (3) fortzusetzen. Dieses stammt aus der Sozialhilfepraxis und ist nicht kostendeckend.
Das Landessozialgericht (LSG) NRW hat bereits vielfach mit eindeutiger Tendenz zu dieser Fragestellung entschieden (s.u.), am 21. 12. 2008 mit der Qualifizierung als „absolut herrschende Meinung“ (bezogen auf alle anderen LSGs). Es besteht auf einer „stark einzelfallbezogenen Betrachtungsweise“. Von der erwarteten Entscheidung (s.u.) erhofft selbst die Verwaltung nichts Anderes.
Für Grundsatzentscheidungen ist im Übrigen das Bundessozialgericht zuständig. Das dort anhängige Verfahren wird möglicherweise noch Jahre auf sich warten lassen. Es hat allerdings bereits am 23.11.2006 eine Vorentscheidung getroffen (s.u.).
Sozialamt und ARGE Bochum arbeiten mit einer veralteten Version der VDI- Richtlinie 2067 mit Gradtagen und Berichtigungs- bzw. Korrekturfaktoren, deren Anzahl mit der Aktualisierung dieser Richtlinie anstieg. Durch die Weiterentwicklung der computergestützten Simulationstechnik konnten logische Probleme dieser alten VDI 2067 belegt werden. Außerdem genügt diese Richtlinie in keiner Weise mehr den heutigen Ansprüchen.
Dabei ist es doch so einfach: eine wie auch immer begründete und in welcher Höhe gezogene Grenze, unterhalb derer Heizkosten unbesehen akzeptiert werden, erübrigt nicht, dass für jeden weiteren Einzellfall die individuellen Gegebenheiten aufwändig ermittelt und bewertet werden müssen.
Das können nur zugelas­sene Bausachverständige oder Heizungssachverständige und Gebäudeenergiebe­raterInnen leisten – auf keinen Fall genügt eine Inaugenscheinnahme („Hausbesuch“) durch den „Bedarfsermittlungsdienst“ der ARGE.
Hinzu kommen subjektive Faktoren die nicht beeinflussbar sind und in der Medizin unter dem Begriff „Konstitution“ erfasst werden (dazu gehören Einflüsse des Hormongeschehens, der Stoffwechsel- und Verdauungsorgane, die Muskelmasse, Kreislaufaktivitäten, psychische Faktoren – ganz zu schweigen von Alter (oder Kindheit) und krankheitsbedingten Einflüssen.
Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass Unterschiede im Wärmeverbrauch innerhalb einer Wohnanlage bis zum 7,5fachen möglich und hauptsächlich auf die hier beschriebenen Ursachen zurückzuführen sind. Diese doch erheblichen Unterschiede sind übrigens nicht nur von Messdienstunter­nehmen festgestellt worden, sondern auch wissenschaftlich belegt.
Wir haben das in unser Schrift „Nutzerunabhängige wärmetechnische Faktoren“ (4) ausführlich dargelegt.
Ein solches rechtlich zwingendes Vorgehen wäre allerdings mit hohen Kosten verbunden: so ist alleine ein SachbearbeiterInnenstunde mit etwa 80 Euro zu veranschlagen (incl. Arbeitsplatz und Ausstattung). Ein Gebäude-Energiegutachten kostet je nach Gebäudegrösse 250,— bis 500,– Euro, eine Einschätzung der persönlichen Bedarfssituation 100,– bis 200,– Euro. In ähnlicher Größenordnung können die Kosten eines Rechtstreits hinzukommen. Darum ist schon allein aus Wirtschaftlichkeitserwägungen die Prüfgrenze hoch anzusetzen.
Bürokraten scheuen allerdings die Bürokratie wie der Teufel das Weihwasser. Darum neigen sie zur Vereinfachung, wobei sie deren negative Folgen den Betroffenen aufbürden wollen. Verwaltung ist auch nicht an Recht und Rechten interessiert, sondern am reibungslosen Ablauf ihrer Verwaltungsvorgänge – zu Lasten der Betroffenen.
Zu erwägen wäre, ob ein Arbeitskreis aus Sozialamt, Mieterverein, Haus und Grund, Wohnungsgesellschaften, Beratungsstellen, Interessenvertretungen und Ombudsstelle sich dieser Frage annehmen sollte. Für „Ausreißer“ könnte eine gemeinsame Clearingstelle eingerichtet werden. Der Dt. Mieterbund bringt diese Erwägung seit einiger Zeit ins Gespräch.
Das zuständige Bundesministerium, um Nutzung der Verordnungsermächtigung aus § 27 SGB II angefragt, hat bereits abgewunken: sie halten die Rechtsentwicklung durch die Gerichte für gut und ausreichend.
Wie die Pressestelle des SG Dortmund heute auf Anfrage mitteilte, sind derzeit 609 (sechshundertneun!) Fälle aus Bochum zur Entscheidung anhängig. Das sind 127 mehr als im Oktober 2007. Darunter sicherlich eine große Zahl zum Thema „Heizkosten“ – eine genaue Zahl ist hier nicht bekannt.
Aus einem vertraulichen Abschlussbericht der Innenrevision der BA geht hervor, dass die Revisoren in 66,5 Prozent aller Ende 2006 bundesweit geprüften Vorgänge fehlerhafte Rechtsanwendungen fanden.
Seitens der Spitze der Kommunalpolitik durch alle Etagen des Sozialamtes und der ARGE ist immer wieder die gleiche stereotype Begründung zu hören: es handele sich um ein neues Gesetz, da müsse sich erst Rechtssicherheit entwickeln.
Aber doch nicht zu Lasten der Betroffenen!

Norbert Hermann für die Unabhängige Sozialberatung
ANLAGEN
(1) Die Meldung über die Heizkostenentscheidung

(2) Das Heizkostenmoratorium

(3) Bundestagsdrucksache BT 16/4785

(4) Nutzerunabhängige wärmetechnische Faktoren

5. LSG_NRW_Übersicht_Heizkostenentscheide

Links funktionieren leider nicht allein durch anklicken, sondern nur, wenn sie incl. des „=“ am Ende in den Browserkopf kopiert werden!

LSG_NRW_05-09-28 + 05-12-06_Heizkosten wie Abschlag

L_19_B_68-05_AS_ER_Heizkosten wie Abschlag

LSG_NRW_L 19 B 68/05 AS ER 06.12.2005 rechtskräftig

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=25457&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

“ … Grundsätzlich ergibt sich die Höhe der als angemessen anzusehenden Heizungskosten aus den von den Energieunternehmen festgesetzten Vorauszahlungen …„

LSG_NRW_06-05-24_Heizkosten_wie_tatsächlich

L_20_B_84-06_AS_ER_Heizkosten_wie_tatsächlich

LSG NRW L 20 B 84/06 AS ER vom 24.05.2006

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=55592&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

„ … Senat hat sich in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits für eine stark einzelfallbezogene Betrachtungsweise ausgesprochen … “

LSG_NRW_06-06-08_Berufung_zugel_zu_Heizkosten

L_20_B_63-06_AS_NZB_Berufung_zugel_zu_Heizkosten

LSG_NRW_L 20 B 63/06 AS NZB 08.06.2006 rechtskräftig

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=55743&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

„ … Der unbestimmte Rechtsbegriff der Angemessenheit von Heizkosten und die hierzu durch die Beklagte grundsätzlich praktizierte Verfahrensweise bedürfen der sozialgerichtlichen Überprüfung. Der Rechtssache misst der Senat daher grundsätzliche Bedeutung bei. … „

!! Auf diese Entscheidung wird nun gewartet !!

LSG_NRW_07-5-21_PKH_Heizkosten_wie­_tatsächlich

L_1_B_49-06_AS_PKH_Heizkosten_wie­_tatsächlich

LSG_NRW_L 1 B 49/06 AS 21.05.2007 rechtskräftig

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=67808&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

„ … Die Höhe der laufenden Kosten für die Heizung ergibt sich entweder aus dem Mietvertrag oder aus den Vorauszahlungsfestsetzungen der Energieversorgungsunternehmen, für die eine Vermutung der Angemessenheit spricht, sofern nicht durchgreifende Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenes Heizverhalten gegeben sind …“

LSG_NRW_07-05-23_Heizkostenkürzung_nicht_zulässig

L_20_B_77-07_AS_ER_Heizkostenkürzung_nicht_zulässig

LSG NRW L 20 B 77/07 AS ER 23.05.2007 rechtskräftig

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=68079&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Die Anwendung von an Durchschnittswerten orientierten Pauschalen bei der Übernahme von Kosten für Heizung widerspricht bei summarischer Prüfung der gesetzlichen Regelung. Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Mit dem BSG (Urteil vom 23.11.2006, B 11b AS 3/06 R -Rz. 32) weist der Senat darauf hin, dass sich die Leistungen für Heizung an den tatsächlichen Aufwendungen orientieren müssen.

(http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&sid=8522abe36e55d15436e8f3a90d11c51a&nr=9857&pos=0&anz=1)

Dabei ist der Begriff der Angemessenheit als unbestimmter Rechtsbegriff in vollem Umfang gerichtlich überprüfbar (Berlit, in: LPK-SGB II, § 22 Rn. 25). Die Angemessenheit von Heizkosten hängt auch bei sparsamem Umgang mit Heizenergie von zahlreichen Faktoren ab, die überwiegend nicht zur kurzfristigen Disposition der Hilfeempfänger stehen (etwa von der Lage der Wohnung im Gesamtgebäude, von der Geschosshöhe, der Wärmeisolierung, der Heizungsanlage, von meteorologischen Daten, von der Größe der Unterkunft, von besonderen persönlichen Verhältnissen). Dies erschwert nachhaltig die Feststellung, wann Heizkosten im konkreten Fall angemessen sind und wann nicht. Ohne konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches Heizverhalten ist deshalb eine Kürzung auf vom Leistungsträger als angemessen erachteten Richtwerte nicht zulässig …

… Im Übrigen ist bei einem Vergleich mit dem Verbrauchsverhalten etwa erwerbstätiger Personen zu beachten, dass sich Hilfeempfänger naturgemäß in der Regel länger, weil auch während der – heizungsintensiveren – Tagzeit in der eigenen Wohnung aufhalten …

… … Dazu bedarf es notwendigenfalls auch entsprechender tatsächlicher Erhebungen im Rahmen der Amtsermittlungspflicht der Antragsgegnerin. All diesen notwendigen Aufwand durch Anwendung von Durchschnittswerten zu umgehen, ist jedenfalls solange nicht zulässig, als eine Verordnung im Sinne von § 27 Nr. 1 SGB II nicht existiert …

… Ggf. sind entsprechende nähere Ermittlungen – z.B. auch durch Einschaltung eines Gutachters – im Hauptsacheverfahren nachzuholen. …“

LSG_NRW_07-09-21_HK-Kürzung_techn_Dienst_nur

L_7_B_226-07_AS_ER_HK-Kürzung_techn_Dienst_nur

LSG_NRW L 7 B 226/07 AS ER 21.09.2007 rechtskräftig

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=72145&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Auszüge:

„ … Die Angemessenheit von Heizkosten hängt auch bei sparsamem Umgang mit der Heizenergie von zahlreichen Faktoren ab, die überwiegend nicht zur kurzfristigen Disposition der Hilfeempfänger stehen (etwa der Lage der Wohnung im Gebäude, der Geschosshöhe, der Wärmeisolierung, der Heizungsanlage, der Größe der Wohnung und der besonderen persönlichen Gegebenheiten). Dadurch wird die Feststellung, wann Heizkosten im konkreten Fall angemessen sind, erschwert. Die Höhe der zu übernehmenden Heizkosten ergibt sich in der Regel aus dem Mietvertrag (Zentralheizung) bzw. den Festsetzungen der Energieversorgungs- (Gas und Strom) oder Fernwärmeunternehmen. …

… Will die Behörde hiervon abweichen, bedarf es im Rahmen der Amtsermittlungspflicht gegebenenfalls auch entsprechender tatsächlicher Erhebungen …

.. die Ermittlung der angemessenen Heizkosten erfolgte im Anschluss an die Ortsbesichtigung von Herrn X vom Technischen Dienst der Stadt S. Danach wird bei der Antragsstellerin wegen der tatsächlichen Wohnverhältnisse ein erhöhter Heizbedarf von 30% ausgehend von einem Sockelbetrag (u.a. gebildet unter Berücksichtigung der VDI-Richtlinie 2067, der Heizungsart, einer Wohnungsgröße von 45 qm für Alleinstehende) anerkannt und aktuell ein Betrag von 57,20 Euro gezahlt. … “

LSG_NRW_07-12-21_HK_wie_Abschläge_absolut_herrschend

L_19_B_157-07_AS_HK_wie_Abschläge_absolut_herrschend

LSG_NRW_L 19 B 157/07 AS 21.12.2007 rechtskräftig

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=74919=

„ … Wie das Sozialgericht nimmt auch der Senat in Übereinstimmung mit der wohl absolut herrschenden Meinung an, dass sich die Angemessenheit der im Einzelfall nach § 22 SGB II zu übernehmenden Heizkosten regelmäßig aus der Höhe der vom Leistungsempfänger zu zahlenden Abschläge ergibt, solange keine Hinweise auf mißbräuchliches Heizverhalten vorliegen … „


Dienstag 05.02.08, 08:00 Uhr

„Steine kann man nicht essen“

Die Unabhängige Sozialberatung hat auf ein Urteil des Landessozialgerichts geklagt, mit dem ein Bochumer erfolgreich seinen Anspruch auf Zahlungen der ARGE durchgesetzt hat. Auch wenn ein Hartz IV-Abhängiger durch Erbschaft Miteigentümer eines Mehrfamilienhaus wird, kann ggf. weiterhin Anspruch bestehen auf Hartz IV-Leistungen. Jedenfalls vorläufig so lange, bis gutachterlich festgestellt ist, ob dieser Hausanteil überhaupt verwertbar ist und ggf. in welcher Höhe. Da das Haus zudem belastet ist und den Mieteinnahmen hohe Belastungen gegenüber stehen, müsse von Mittellosigkeit ausgegangen werden.
Sollte das einzuholende Sachverständigengutachten eine Verwertbarkeit feststellen, wäre die Leistung – auch rückwirkend – dann als Darlehn zu gewähren. Der Kläger und seine Prozeßvertretung hatten argumentiert, für derartige Hausanteile existiere kein Markt, es sei unverkäuflich und der Anteil sei auch nicht weiter beleihbar. So müsse von weiter bestehender Hilfebedürftigkeit ausgegangen werden, denn: „Steine kann man nicht essen“. Das Urteil im Wortlaut.


Die Unabhängige Sozialberatung dokumentiert:
Dienstag 05.02.08, 08:00 Uhr

Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15.01. 2008

Abschrift:

Az.: L 12 B 183/07 AS ER
Az.: S 31 AS 409/07 ER SG Dortmund

Beschluss

in dem Verfahren

XXXXXXXXXXXXXXXX, 44787 Bochum Antragsteller und Beschwerdeführer

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Reucher, Castroper Hellweg 49, 44805 Bochum gegen

ARGE Bochum, vertreten durch die Geschäftsführung, Universitätsstraße 66, 44789 Bochum, Gz.:

Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin

hat der 12. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in Essen am 15.01.2008 durch den Richter am Landessozialgericht Göbelsmann als Vorsitzenden sowie die Richter am Landessozialgericht Ziegert und Söhngen ohne mündliche Verhandlung beschlossen: mehr…


Montag 04.02.08, 20:00 Uhr
Crash-Kurs Hartz IV: Mein Recht auf Sozialleistungen und Arbeitslosengeld II

Irren ist amtlich – Beratung kann helfen

Die Weiterbildungseinrichtung des DGB „Arbeit und Leben“ und die Volkshochschule bieten an sechs Abenden einen Kurs mit Norbert Hermann von der Unabhängigen Sozialberatung an. In der Einleitung heißt es: „Die neuen Sozialgesetze haben viel Verunsicherung gebracht. Die Folge: Viele Menschen nehmen ihnen zustehende Leistungen, auch ergänzende laufende Unterstützung oder einmalige Leistungen, nicht in Anspruch. Andere lassen sich in Abhängigkeiten von Angehörigen oder Partner/innen drängen, ohne tatsächlich gegenüber diesen Menschen einen Unterhaltsanspruch zu haben. Immer wieder aktuell: Probleme mit zu hohen Wohnkosten und unberechtigte Kürzungen der Heizkosten, Schulbücher für Kinder usw.
Dieser Kurs bietet Informationen über die allgemeine Rechtslage und für besondere Lebenslagen. Auch Möglichkeiten der Selbstbehauptung und des Rechtsweges (Antrag, Beschwerde, Widerspruch und Klage) werden besprochen.“ Der Kurs beginnt am 13.2. um 18.30 Uhr. Die Teilnahme ist gebührenfrei.


Dienstag 29.01.08, 13:15 Uhr

Drei Jahre Hartz IV – Beratung für Hartz IV-Betroffene dringend notwendig

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: „In Bochum hat sich in den drei Jahren seit Eintritt der Hartz IV-Gesetzgebung ein breites Beratungsangebot für Betroffene entwickelt. Ein Teil davon entstand aus der Erkenntnis, dass die ARGE ihrer gesetzlich gebotenen Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflicht nur unzureichend nachkommt. Auch standen die gesetzlich vorgeschriebene sozialen Dienste und Einrichtungen nicht rechtzeitig und stehen immer noch nicht ausreichend zur Verfügung. Der gesetzlichen Vorschrift von allgemein verständlichen Antragsvordrucken wird nicht entsprochen (alles: SGB I, §§ 13 ff).
Aus der Not heraus organisierten in 2004 vor allem die Gewerkschaften ehrenamtliche „Ausfüllhilfen“. Das „Sozialforum“, der Mieterverein und die Gewerkschaft „verdi“ organisierten einige öffentliche Informationsveranstaltungen und Schulungen. Zum 1. Januar 2005 begann aus dem „Sozialforum“ heraus die „Unabhängige Sozialberatung“ ihre Arbeit. Heute finden sich KollegInnen oder ehemalige KollegInnen der „Unabhängige Sozialberatung“ und des „Sozialforums“ auch in mehreren weiteren Beratungsstellen.
Die „Unabhängige Sozialberatung“ hat sich in den drei Jahren zum „Kompetenzzentrum Hartz IV“ gemausert und übernimmt auch gerne die durch die Betroffenen herangetragene Aufgabe einer örtlichen Ombudsstelle. mehr…


Donnerstag 24.01.08, 21:00 Uhr

Unabhängige Sozialberatung: „ständiger systematischer Rechtsbruch durch ARGE, Rat, Sozialausschuss“

Die Unabhängige Sozialberatung erhebt heftige Vorwürfe gegen den Umgang von Politik und Verwaltung mit der Weigerung der ARGE sich an die gesetzliche Vorschrift zu halten und die vollen Heizkosten von Hartz-IV-EmpfängerInnen zu übernehmen. Die Unabhängige Sozialberatung bezieht sich dabei auf einen Bericht von bo-alternativ.de über die gestrige Hauptausschusssitzung. Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Das Landessozialgericht NRW hat bereits mehrfach entschieden, dass die Heizkosten in Höhe der Abschlagszahlungen zu übernehmen sind. Das ist als gefestigte Rechtsprechung des LSG anzusehen. Mit der Entscheidung vom 21. Dezember 2007 hat das LSG versucht, diesen Tatbestand mit der Formel: „absolut herrschenden Meinung“ auch dem/der Letzten klarzumachen – offensichtlich vergeblich. Denn den Fraktionen des Rates ist diese Entscheidung mitgeteilt worden. Sie richten sich nicht danach. Das halten wir für einen wissentlichen und vorsätzlichen Verstoss gegen geltendes Recht. Leider funktioniert auch die Rechtsaufsicht der übergeordneten Behörden in unserem Lande nicht im erforderlichen Masse.
Untragbar sind auch die genannten „erheblichen rechtlichen Bedenken“ der Rechtsdezernentin gegen eine rückwirkende Berücksichtigung der bisher um ihr Recht Betrogenen. mehr…


Donnerstag 13.12.07, 07:00 Uhr
Informationsveranstaltung der Unabhängigen Sozialberatung:

Selbständig mit Hartz IV

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Auch kleine Selbständige können Anspruch haben auf ergänzendes Hartz IV, wenn das Einkommen nicht reicht. Ab dem 1. Januar 2008 werden die Vorschriften aber verschärft. Über Möglichkeiten und Probleme informiert die Unabhängige Sozialberatung am Montag, 17. Dezember um 18.00 Uhr im Sozialen Zentrum, Rottstr. 31. Zur Verfügung steht auch ein langjähriger Existenzgründungsberater. In den letzten Jahren mussten auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung viele kleine Geschäfte; HandwerkerInnen und DienstleisterInnen Konkurs anmelden, darunter viele Ich-AGs und Ein-Mensch-Unternehmungen. Konnten zumindest die Kosten erwirtschaftet werden, wurde die Selbständigkeit häufig weitergeführt, so lange kein Job in Aussicht stand. Das ist psychologisch und auch wirtschaftlich durchaus sinnvoll. Die ARGE hat bislang schon immer versucht, dem Steine in den Weg zu legen. Seit dem 15. Oktober 2007 versucht sie, dieses Vorhaben „in einem eigenen Team leistungsrechtlich und vermittlerisch“ zu optimieren. Durch diese Veranstaltung soll dem Widerstand dagegen eine fundierte Grundlage bereit gestellt werden. Insbesondere die neuen Regelungen werden zu einer weiteren Welle von Widersprüchen und Klagen führen.«


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialhilfe vom 6. 12. 2007:
Donnerstag 06.12.07, 08:00 Uhr
Weitere Schäbigkeit der ARGE Bochum:

Keine Empfangsbestätigungen mehr für abgegebene Unterlagen und Anträge!

Wie die ARGE Bochum am 4. 12. 2007 auf ihrer Homepage mitteilt, sollen „keine Bescheinigungen über die Abgabe von Unterlagen oder Anträgen mehr gefertigt werden“. Das sei „in den gesetzlichen Vorschriften nicht vorgesehen“. (s.u.). Entsprechend unserer Rolle als Ombudsstelle wenden wir uns ganz entschieden gegen diese Entscheidung und fordern die Rückkehr zu ordnungsgemäßem Verwaltungshandeln.
Immer noch verschwinden Unterlagen und ganze Akten in den Gemäuern der ARGE. Natürlich wird dann behauptet, es sei nichts abgegeben oder beantragt worden. Aus diesem Grund ist mit Mühe durchgesetzt worden, dass ordentlicher Behördenpraxis entsprechend Empfangsbestätigungen ausgestellt werden.
Die neue Entscheidung der ARGE kann im Zweifelsfall dramatische Folgen für die Betroffenen haben. Mit ausreichender Sicherheit hilft dann nicht einmal das Einschreiben – persönlich – mit Rückschein (kein Nachweis, was sich in dem Umschlag befand), sondern nur der Briefkasteneinwurf unter Zeugen. Dabei soll der Inhalt vor den ZeugInnen in den Umschlag gesteckt werden; auf einer Kopie sollen die ZeugInnen die Richtigkeit bestätigen.
Die Bundesagentur für Arbeit hat sich allerdings dem europäischen Kodex für gutes Verwaltungshandeln verpflichtet (s.u.). Darin ist eine Empfangsbestätigung vorgeschrieben.
Die BA hält in der ARGE – Trägerversammlung die Mehrheit der Stimmen. Die am Donnerstag, 6.12.2007 tagende Trägerversammlung wird sich mit dieser Unerträglichkeit befassen.
Deutschland verfügt zudem „über verbindliche durch Verfassung garantierte Bürgerrechte, Verfahrensgesetze und Dienstvorschriften, aufgrund derer die in dem Kodex festgeschriebenen Grundsätze für das staatliche Verwaltungshandeln bereits gelten“. (Stellungnahme der Bundesregierung vom 24. 10. 2007 (BT-Drucksache 16/6785; S. 35 (mit Dank an die DIE LINKE) http://dip.bundestag.de/btd/16/067/1606785.pdf ).
Die homepage der Arge Bochum (www.arge-bochum.de) ist nicht gerade bekannt dafür, notwendige und aktuelle Informationen für Hartz IV-Abhängige bereitzustellen. Zu den softwarebedingten Auszahlungsproblemen Anfang Dezember beispielsweise ist dort – im Unterschied zum Internetauftritt anderer ARGEn – kein Wort zu finden. Statt dessen lässt sie sich lang und breit über die Aktivitäten der „Unabhängigen Sozialberatung“ aus.

Der Hinweis der ARGE Bochum auf ihrer Homepage:
Aktueller Hinweis für unsere Kundinnen und Kunden!

04.12.2007
Bitte reichen Sie Unterlagen, die Sie bei uns einreichen möchten, direkt an den Kundentheken in den Standorten ein oder werfen Sie diese in die dafür vorgesehenen Hausbriefkästen. In den meisten Fällen ist eine Vorsprache in der Sachbearbeitung nicht notwendig und Ihnen bleiben unnötige Wartezeiten erspart. Sie ermöglichen es den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern damit, Ihre Anliegen zügiger und störungsfreier zu bearbeiten als dies bisher der Fall war.Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in solchen Fällen auf die Kundentheken und Hausbriefkästen verweisen. In dringenden Fällen ist selbstverständlich weiterhin die Vorsprache bei der Sachbearbeitung möglich. Bitte beachten Sie auch, dass durch die ARGE-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter keine Bescheinigungen über die Abgabe von Unterlagen oder Anträgen mehr gefertigt werden. Diese Art von Bescheinigungen ist in den gesetzlichen Vorschriften nicht vorgesehen und bedeutet für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der täglichen Arbeit unnötigen Mehraufwand. Europäischer Kodex für gutes Verwaltungshandeln (Auszug)

http://www.elo-forum.org/showpost.php?p=2123&postcount=3

ARTIKEL 14: EMPFANGSBESTÄTIGUNG UND ANGABE DES ZUSTÄNDIGEN BEAMTEN

1. Für jedes an das Organ gerichtete Schreiben bzw. jede ihr übermittelte Beschwerde wird innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine Empfangsbestätigung ausgestellt, es sei denn, dass innerhalb dieser Frist eine inhaltlich fundierte Antwort übermittelt werden kann.
2. In der Antwort bzw. der Empfangsbestätigung werden der Name und die Telefonnummer des Beamten angegeben, der mit der Angelegenheit befasst ist, sowie seine bzw. ihre Dienststelle.
3. Keine Empfangsbestätigung und keine Antwort muss in Fällen übermittelt werden, in denen Schreiben bzw. Beschwerden aufgrund ihrer übermäßigen Zahl, wegen ständiger Wiederholung oder ihres sinnlosen Charakters, den Tatbestand des Missbrauchs erfüllen.

Der Europäische Bürgerbeauftragte – Pressemitteilung nr. 1/2000 – 11.01.2000
http://www.ombudsman.europa.eu/release/de/baltic1.htm
„Bürger sollten ein Recht auf gute Verwaltung haben“, sagt der Europäische Bürgerbeauftragte
„Der Europäische Bürger sollte ein Recht auf gutes Verwaltungshandeln auf seiten der europäischen öffentlichen Verwaltung haben“, sagte der Europäische Bürgerbeauftragte, Jacob Söderman, am 11. Januar 2000 vor Beamten aus den baltischen Staaten anlässlich eine Seminars über Gute Verwaltung, das in Helsinki stattfand. Er äußerte zudem die Hoffnung, dass das Recht der Bürger auf gutes Verwaltungshandeln Eingang in die geplante Grundrechts-Charta der EU finden werde. „Dies könnte eine der größten Leistungen auf dem Gebiet der Grundrechte im neuen Jahrhundert werden“, fügte er hinzu. „Der Bürger, der letztlich die Kosten der ganzen Veranstaltung trägt, sollte fair und mit Respekt behandelt werden.“
Söderman sagte, dass der EG-Vertrag klar feststellen sollte, daß die europäischen Bürger ein Recht auf eine offene, verantwortliche und dienstleistungsorientierte europäische Verwaltung haben. Um diese Garantie in der Praxis effektiv zu machen, sei ein europäisches Verwaltungsrecht erforderlich, das die grundlegenden Prinzipien sowie die Dienstleistungen darlege, die die Bürger von der Verwaltung erwarten dürfen. Als Beispiele nannte Söderman das Recht, gehört zu werden und Stellungnahmen einzureichen, das Recht, in angemessener Frist und in der eigenen Sprache eine mit Gründen versehene Antwort zu erhalten sowie das Recht, im Falle einer negativen Antwort über die Rechtsschutzmöglichkeiten informiert zu werden. Die Verwaltung sollte außerdem die Pflicht haben, prompt und fair zu handeln.
„Gutes Verwaltungshandeln ist für jede öffentliche Verwaltung, die auf die Unterstützung und das Vertrauen der Öffentlichkeit hofft, von wesentlicher Bedeutung“, sagte Söderman. „Indem sie eine solche Initiative ergreift, könnte die Europäische Union eine führende Rolle beim Dienst am Bürger spielen, anstatt in der täglichen Diskussion als Sündenbock Europas herhalten zu müssen.“ Er fügte hinzu, daß viele Mitgliedstaaten verschiedene Aktionen auf diesem Gebiet unternommen hätten, daß er aber hoffe, daß das Beispiel der EU eine breite Wirkung auf alle derzeitigen und künftigen Mitgliedstaaten ausüben werde.
Die Rede des Bürgerbeauftragten enthielt Auskünfte zu den unvollständigen Antworten, die er von den Organen und Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaften auf seine Empfehlung, einen Kodex Guten Verwaltungshandelns anzunehmen, erhalten hatte. Die Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (EMEA) hat einmal mehr die Führung übernommen, indem sie den vorgeschlagenen Kodex mit Wirkung vom Anfang dieses Jahres angenommen hat. Ihrem Beispiel scheinen viele andere EU-Einrichtungen zu folgen. Das Europäische Parlament, der Rat, die Europäische Zentralbank und der Rechnungshof überlegen noch bis Ende Januar über diese Frage, während die Europäische Kommission zunächst beschlossen hat, einen schwächeren Verhaltenskodex ihrer internen Verfahrensordnung als „zusätzliche Maßnahmen“ anzufügen.
Söderman erklärte seinen Zuhörern, daß er dem Europäischen Parlament in Kürze einen Sonderbericht über das Ergebnis seiner Empfehlung vorlegen werde. Sollte die Empfehlung nicht zu einem für den Bürger akzeptablen Ergebnis führen, so hoffe er, dass das Parlament bereit sein werde, seine Befugnisse zu nutzen, um eine rechtliche Initiative mit dem Ziel der Verabschiedung eines europäischen Gesetzes über gutes Verwaltungshandeln zu ergreifen.


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialhilfe vom 30.11.2007
Freitag 30.11.07, 08:14 Uhr

Mauern die ARGEn? Computerpanne? Kohle raus am 30. November!

Aufgeschreckt durch unsere Mitteilung vom 22. 11. 2007 und die folgende Meldung des „Erwerbslosenforum“ berichtete alsbald die BILD-Zeitung von der Computerpanne, die WAZ-Zentrale zog nach am 26. November. Und nutzte gerne den von uns angegebenen Kontakt zur Pressestelle der ARGE Bochum. Seitdem ist Grabesstille. Bis auf wenige ARGEn (z.B. Duisburg – s.u.) verweigern sie sich ihrer Informations- und Mitwirkungspflicht. Auf ihrer Homepage beschäftigt sich die ARGE Bochum mehr mit uns als mit den ihr obliegenden Pflichten!
Dabei steht fest: gesetzliche Vorschrift ist, dass das Geld am letzten Werktag des Vormonats – also heute – zur Verfügung stehen muss! Das Geld reicht eh nur bis zum zwanzigsten! Dann ist Schmalhans als Küchenmeister angesagt! Was haben wir uns gefreut, uns an diesem Wochenende mal wieder richtig sattessen zu können! Aber wir schauen mal wieder in die Röhre!
Da hilft nur eins: ZAHLTAG bei der ARGE ! Am Montag, 3. Dezember in Köln-Mülheim. Den Erfolg vom 1.Oktober wiederholen! Und demnächst auch in Bochum? Wer mit will nach Köln: Tel.: 0234 – 460 169; e-mail: sozialberatung@sz-bochum.de. Infos: www.bo-alternativ.de/sozialberatung .
Hartz 4 muss weg! – Her mit dem schönen Leben!

ARGE DUISBURG:

Termingerechte Auszahlung ALG II im Dezember gegebenenfalls gefährdet
Duisburg – 28. November 2007. Aufgrund erneuter Probleme mit der bundesweit eingesetzten Software kann die ARGE Duisburg nicht gewährleisten, dass das Arbeitslosengeld II für den Monat Dezember für alle Leistungsempfänger termingerecht überwiesen wird. Norbert Maul, Geschäftsführer der ARGE Duisburg: „Wir sind vorbereitet und werden allen von diesem Problem Betroffenen unbürokratisch mit Scheck- bzw. Barzahlungen helfen.“

Am Freitag, 30.11.2007, und Montag, 03.12.2007, wird die Öffnungszeit deshalb um zwei Stunden, bis 14.30 Uhr, verlängert. Die ARGE setzt für die Bearbeitung zusätzliches Personal ein. „Ich bitte unsere Kunden für diese Unannehmlichkeiten, die nicht durch die ARGE Duisburg zu vertreten sind, um Verständnis. Kunden, die nicht von der Computerpanne betroffen sind, bitte ich am 30.11.2007 und 03.12.2007 von Vorsprachen in der ARGE abzusehen,“ so Maul.


Freitag 23.11.07, 12:00 Uhr
Erneute Computerpanne bei Hartz IV

Auszahlungsprobleme Anfang Dezember möglich

Das Erwerbslosenforum berichtet auf seiner Webseite: „Nach einem Softwareupdate der Hartz IV-Software «A2LL» müssen sich zahlreiche Hartz IV-Betroffene darauf einstellen, dass es Anfang Dezember zu verzögerten Auszahlungen kommen kann. Dies bestätigte die Pressestelle der Bundesagentur für Arbeit gegenüber dem Onlinepresseportal «PR-SOZIAL» des Erwerbslosen Forum Deutschland. Davon betroffen seien Arbeitslosengeld II-Empfänger, die einen Änderungs-, Neu-, oder Veränderungsantrag gestellt hätten. Unveränderte laufende Leistungen sollen jedoch nicht betroffen sein. Der Softwareupdate wurde am vergangen Wochenende durchgeführt worden.“
Auch in Bochum wird die neuerliche Software-Panne Auswirkungen haben. Betroffen sein könnten schlimmstenfalls mehrere tausend Bedarfsgemeinschaften, teilt die Unabhängige Sozialberatung Bochum mit. Nur unverändert laufende automatisierte Zahlungen sollen nicht davon betroffen sein. Auch in Bochum würden Vorbereitungen getroffen, über Barauszahlungen/Schecks den Lebensunterhalt der Betroffenen sicherstellen zu können.


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 19. Oktober 2007:
Freitag 19.10.07, 17:00 Uhr

Hartz IV: Gesundheitskosten zusätzlich

Gesundheitskosten müssen bei Hartz IV-Abhängigen gegebenfalls zusätzlich vom zuständigen Sozialamt übernommen werden. So hat das Landessozialgericht NRW in Essen entschieden (Az.: L 1 B 7/07 AS ER 22.06.2007 rechtskräftig). Der in der Regelleistung enthaltene Anteil für die Gesundheitspflege sei zu gering. Zu beantragen sind diese Leistungen beim zuständigen Sozialamt. Die ARGE bzw. das Jobcenter ist verpflichtet, einen solchen Antrag weiterzuleiten. Von dieser Rechtslage sollte umfassend Gebrauch gemacht werden, denn verschiedene Ärztevereinigungen (insb. die Kinder- und Jugendärzte) haben bereits Alarm geschlagen wegen der hierdurch bedingten Verschlechterung des Gesundheitszustandes Hartz IV-Abhängiger.
Beim Zahnersatz übernimmt die Krankenkasse im Rahmen der Härtefallregelung (Bruttoeinkommen monatlich unter 980 Euro) auf Antrag 100 % der Regelversorgung. Eine höherwertige Versorgung wird nur übernommen, wenn zwingende medizinische Gründe dafür sprechen, z.B. eine Unverträglichkeit („Allergie“) der verwendeten Werkstoffe oder kieferorthopädische Besonderheiten.
Insgesamt ist die Summe aller Zuzahlungen zu Verordnungen (einschliesslich der Praxisgebühren) bei Harz IV-Abhängigen auf 83 Euro jährlich begrenzt (42 Euro bei Menschen mit chronischen Erkrankungen). Das heisst: Quittungen sammeln und alsbald bei der Krankenkasse eine Freistellung beantragen.
Schlecht sieht es aus, wenn verschreibungsfreie Medikamente medizinisch notwendig sind (z.B. Mittel gegen Allergien, Schmerzmittel, Salben und Verbandstoffe für an Neurodermitis Erkrankte, Vitamine und Anderes gegen Diabetes-Folgeschäden usw.). Wie auch die ggf. sehr teure Brille bei schweren Sehfehlern sei das aus der Hartz IV-Regelleistung zu bezahlen.
Dazu meint aber das Landessozialgericht Essen am 22. Juni 2007 (Az.: L 1 B 7/07 AS ER 22.06.2007 rechtskräftig):
„ … die Übernahme dieser Kosten“ ist „im Rahmen des Bezuges von Arbeitslosengeld II nicht möglich, denn der in der Regelleistung nach § 20 SGB II … unter anderem enthaltene Anteil für die Gesundheitspflege ist zu gering.“
Sie seien zu tragen auf der Grundlage des „Auffangparagrafen“ 73 des SGB XII („Hilfe in sonstigen Lebenslagen“). Denn: „Eine Privilegierung der Empfänger von Sozialhilfeleistungen ist insoweit nicht zu rechtfertigen. … Dies gelte um so mehr angesichts der besonderen Bedeutung des grundgesetzlich gewährleisteten Rechts auf körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz (GG). … Eine atypische Bedarfslage sei anzunehmen, wenn medizinisch notwendige Medikamente und Hautpflegeprodukte von der Krankenkasse nicht übernommen werden und deren Kosten nicht aus der Regelleistung angespart werden können.“
Das Landessozialgericht nimmt dabei Bezug auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 7. November 2006 (Az.: B 7b AS 14/06 R).
Zu beantragen sind diese Leistungen beim zuständigen Sozialamt. Die ARGE bzw. das Jobcenter ist verpflichtet, einen solchen Antrag weiterzuleiten. Bei Ablehnung ist innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einzulegen, bei weiterer Ablehnung sollte Klage eingereicht werden. Das ist für die Betroffenen kostenfrei.
Von dieser Rechtslage sollte umfassend Gebrauch gemacht werden, denn verschiedene Ärztevereinigungen (insb. die Kinder- und Jugendärzte) haben bereits Alarm geschlagen wegen der hierdurch bedingten Verschlechterung des Gesundheitszustandes Hartz IV-Abhängiger.
Preiswerte und sinnvolle Zusatzversicherungen (z.B. für Sehhilfen und Zahnbehandlungen) werden von der ARGE Bochum leider nicht als „nach Grund und Höhe angemessen“ angesehen bei der Berechnung von Freibeträgen für ggf. vorhandenes (Zusatz-) Einkommen. Hier will sie nur Versicherungen anerkennen, durch die sie selbst möglicherweise entlastet werden kann (nur Hausrat- und Haftpflichtversicherung).

Quellen:
LSG_NRW_22-6-07_§_73_SGB_XII_für_Krankheitskosten

BSG_7-11-06_atypische Bedarfslage_nach_SGB_XII

SZ_07-10-15_Hartz_IV_Kinderärzte_warnen:
Die gesundheitlichen Folgen der Armut


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 18.9.2007
Dienstag 18.09.07, 11:00 Uhr

Azubis und Studis: Lücke bei Hartz IV

In diesen Tagen beginnen viele schulische und betriebliche Ausbildungen oder haben bereits begonnen. Etliche Betroffene, die in ihren Familien oder alleine bislang von Hartz IV abhängig waren oder es noch sind, stehen plötzlich ganz ohne Leistungen zum Lebensunterhalt da. In etlichen anderen Fällen kommt es zu fehlerhaften Bescheiden, v.a. bezüglich des tatsächlichen Beginns der Ausbildung, und zu Verunsicherung der Betroffenen. Eine ausführliche Darstellung der Rechtslage findet sich auf www.bo-alternativ.de/sozialberatung .
Hartz IV gestrichen, BAfög oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) noch nicht bewilligt und keine Angehörigen, die einen mal zwei oder drei Monate lang über Wasser halten können: Diese Landung ist hart und ernüchternd: mit dem ersten Tag der Ausbildung werden die Hartz IV-Leistungen komplett eingestellt. Lediglich ein Zuschuss zu den Wohnungskosten kann möglich sein.
Ein BAfög-Antrag dauert mindestens zwei Monate bis zur Bewilligung – häufig auch länger. Das liegt nicht am guten Willen der Sachbearbeitung, sondern an der zentralen EDV-Verarbeitung, die es nicht ermöglicht, einzelne Fälle zu beschleunigen. Vorschuss auf künftige Leistungen schließt das BAföG-Gesetz aus.
Auch der Tipp, BAföG / BAB zeitiger zu beantragen, damit keine Finanzierungslücke klafft, hilft nur bedingt: zum Antrag braucht es eine Ausbildungsbescheinigung, die es aber häufig erst erteilt wird, wenn die Studierenden auch tatsächlich zum Unterricht antreten.
Hier offenbart sich ein echter Gesetzesfehler: Vor Hartz IV konnte das Sozialamt noch eine (rückzahlbare) Überbrückung leisten, jetzt schließt das Hartz IV-Gesetz das aus. Es genügt aber nicht, wenn die ARGE sich hinter den Gesetzesvorschriften verschanzt. Ihre Aufgabe ist es auch, deren Unrechtmäßigkeit zu erkennen und in Zusammenarbeit mit der Kommune nach Möglichkeiten zu suchen, den Lebensunterhalt der Betroffenen zu sichern.
Berufsvorbereitende Bildungsmassnahmen und (Berufs-) Fachschulen: weiter Hartz IV
Etwas günstiger sieht es aus, wenn eine (Berufs-) Fachschule besucht wird, die eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt. Dann besteht weiterhin ein Anspruch auf (ergänzende) Hartz IV-Leistungen, ebenso bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. Wie die Grundsatzabteilung der ARGE auf Anfrage mitteilte, werden die Hartz IV-Leistungen bis zum Tag des tatsächlichen Ausbildungsbeginns wie gewohnt gezahlt. Von den BAföG/BAB-Leistungen in Höhe von 192 Euro wird zunächst ggf. der „ausbildungsbedingte Bedarf“ abgezogen. Dann werden ggf. Aufwendungen für eine Kfz.-Haftpflichtversicherung und eine 30-Euro-Pauschale für eine Haurat- und/oder Privathaftpflichtversicherung abgezogen, ebenso ggf. entstehende Fahrtkosten und Weiteres. Der verbleibende Rest wird auf den Hartz IV-Anspruch (einschließlich Wohnungskosten) angerechnet.


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 13. 9. 2007
Donnerstag 13.09.07, 08:00 Uhr

SPD schizophren?

Auf Landesebene fordert die SPD die „Wiedereinführung weiterer Einmalhilfen für Kinder“ (beispielsweise für Schulkosten), die sie auf kommunaler Ebene allerdings rigoros verweigert.
Diese „einmaligen Beihilfen“ wären nach der Systematik des SGB II (Hartz IV-Gesetz) eindeutig dem § 23 zuzuordnen („Abweichende Erbringung von Leistungen“ wie Erstausstattung der Wohnung, Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, mehrtägige Klassenfahrten). Die Leistungen des § 23 SGB II sind nach der Vorschrift des § 6 SGB II („Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende“) allein von der Kommune aufzubringen. Zumindest die Erstausstattung für die I-Dötzchen und die Erstausstattung bei Schuljahresbeginn wären eindeutig dem § 23 zuzurechnen, die allmonatlich anfallenden laufenden Kosten eher dem viel zu gering bemessenen Regelsatz (208 Euro monatlich), der nach § 6 SGB II vom Bund zu tragen ist.
Die Kommune (hier: SPD und GRÜNE) hätte auch ohne eine gesetzliche Regelung schon die Möglichkeit, diese ihre eigene Forderung SOFORT umzusetzen, ohne dass die Kommune höher belastet wäre als bei der geforderten gesetzlichen Regelung. Damit wäre auch dem Postulat der Lehr- und Lernmittelfreiheit des Art. 9 der Landesverfassung Rechnung getragen.
Auch in der Frage der Subventionierung der Unternehmensgewinne durch Niedrigstlöhne und aufstockendes Hartz IV übernehmen die Hartz IV-Parteien SPD und GRÜNE nun zunehmend die Forderungen von Betroffenenorganisationen, einzelner Gewerkschaften und des DGB nach einem existenzsichernden Mindestlohnes (wie es der Art. 24 der Landesverfassung ohnehin fordert).
Auszug aus: Antrag der Fraktion der SPD vom 11.9. 2007:

„Mit den Reformen am Arbeitsmarkt wurde die Möglichkeit der Gewährung von Einmalhilfen abgeschafft. Diese hatten sich aber als ein bewährtes Mittel erwiesen, um unvorhersehbare Belastungen der Leistungsbezieher in außergewöhnlichen Lebenslagen aufzufangen.

Diese neue Regelung ist in letzter Konsequenz nur schwer durchzuhalten. Ein erstes Abweichen von einer vollständigen Pauschalierung der Leistungen ist bereits dadurch gegeben, dass im Falle einer Geburt ALG II-Beziehern eine Einmalhilfe für eine Säuglingserstausstattung gewährt wird.

Die Wiedereinführung weiterer Einmalhilfen für Kinder muss vom Bundesgesetzgeber unverzüglich überprüft werden. Sie können – weit mehr noch als die Anhebung des Regelsatzes – dazu beitragen, außergewöhnliche Belastungssituationen für Kinder und deren Angehörige in kürzester Zeit zu überwinden. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort in den Kommunen haben ausreichende Kenntnis von jedem Einzelfall und hinlänglich Erfahrungen, um die Argumente für oder gegen die Gewährung einer Einzelfallhilfe sachgerecht und verantwortlich abzuwägen. Diese Kompetenz minimiert auch das Risiko einer Kostenexplosion. ..

… „Gegenwärtig werden über die Steuerlast aller Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Arbeitsverhältnisse von Menschen subventioniert, deren Einkommen nicht ausreicht, um davon ihren Lebensunterhalt selbständig zu bestreiten. Über ergänzende Sozialleistungen wird ein weit verbreitetes System prekärer Beschäftigungsverhältnisse ermöglicht. Dadurch werden aber indirekt solche Unternehmen mit öffentlichen Mitteln subventioniert, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich zu niedrig entlohnen. Die Einführung eines Mindestlohns wird hier zu merklichen Veränderungen führen und gleichzeitig Einsparungen von ergänzenden Sozialleistungen ergeben, die eine Erhöhung der Regelsätze möglich machen. …

… Die Zahl der Arbeitslosen sinkt. In einem gegenläufigen Trend steigt jedoch die Zahl der Menschen in den Bedarfsgemeinschaften, da insbesondere Langzeitarbeitslose noch nicht von der Erholung am ersten Arbeitsmarkt profitieren. Mit der Zahl der Menschen in den Bedarfsgemeinschaften steigt aber auch die Zahl der von Armut betroffenen Kinder in eben diesen Bedarfsgemeinschaften. … “


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 2.9.2007
Sonntag 02.09.07, 20:00 Uhr

15tausend Hartz IV – Haushalte von Heizungskürzung bedroht

Nur weniger als die Hälfte der überprüften Heizkostenabrechnungen werden von der ARGE Bochum ohne Murren bezahlt. Die ARGE hatte die Heizkostenabrechnungen von 1937 Hartz IV Haushalten überprüft und droht nun bei über fünfzig Prozent mit Kürzungen. Die Differenz soll aus dem Hartz IV – Regelsatz bezahlt werden, der sowieso schon viel zu knapp bemessen ist.
Viele Familien mit Kindern werden besonders betroffen sein.

Das erklärt die ARGE Bochum in einer Stellungnahme, die am 4. 9. 2007 im Sozialausschuss zur Sprache kommen wird. Darin verteidigt die ARGE ihre rechtswidrige Praxis, Heizkosten der HARTZ IV-Opfer nur teilweise anerkennen zu wollen. Entscheidungen selbst des Landessozialgerichts in Essen werden einfach ignoriert. Altbekanntes Motto: nicht zutreffende Einzelfälle.

Nun muss jeder betroffene Haushalt einzeln Widerspruch und Klage einlegen. Das kann dauern – bis zum Bundessozialgericht. Folge: Stress und Existenzangst für die Betroffenen – immense Kosten für die ARGE.
Wir fordern: bis auf echte „Ausreisser“ soll bis zu einer endgültigen Klärung vorläufig der Rechts- und Entscheidungslage entsprechend alles gezahlt werden.
Nur 44,5 % der bis zum 30. Juni überprüften 1937 Heizkostenabrechnungen werden in voller Höhe von der ARGE Bochum übernommen. 40,3 % erhalten nach Belehrung eine „Gnadenfrist“, 15,4 % wurden sofort gekürzt. Rechnet man das hoch auf die Gesamtzahl von über 30.000 Bedarfsgemeinschaften, so ist mit einer ungeheuer großen Zahl Betroffener zu rechnen: sie müssen dann die Heizkostendifferenz aus der ohnehin zu geringen Regelleistung zahlen – nicht zuletzt auch zu Lasten der Kinder: nur ca. 50 % der Betroffenen sind kinderlos.
Die ARGE versucht diese Zahlen zu beschönigen, und behauptet: „Lediglich in ca. 15 % der Fälle findet eine Reduzierung auf das durch die HK-Regelung der Stadt Bochum definierte Maß der „Angemessenheit“ statt.“ Die von ihr festgestellte „Unangemessenheit“ bei weiteren 40,3 % verbunden mit einer Befristung der vollen Übernahme laufen bei ihr unter „ferner liefen“. Ob sie die PolitikerInnen und die Öffentlichkeit für so dumm halten, dass sie das nicht merken?
33 % der Kürzungen liegen im Bereich bis zu 20 %, weitere 30 % werden bis zu 40 % gekürzt, die Übrigen noch mehr. Zu viel, um sich das vom Essen absparen zu müssen. Trotzdem scheinen viele derart eingeschüchtert zu sein, dass nur ein Viertel der betroffenen Widerspruch eingelegt hat. Die Unabhängige Sozialberatung hat deshalb einen Musterwiderspruch ins Netz gestellt, dazu Hinweise, wie auf die dann folgende Anfrage nach nutzerunabhängigen wärmetechnischen Faktoren umgegangen werden kann. Natürlich wird auch persönliche Beratung angeboten.

Wir sind weiterhin empört über das Verhalten der ARGE und der Bochumer Sozialverwaltung. Sie machen sich damit zum Vollstrecker der „Agenda 2010″, deren erklärtes Ziel es ist, die Kosten für die nicht verwertbaren „Überflüssigen“ (RenterInnen – immer mehr mit ergänzender „Grundsicherung“, Kranke, Menschen mit Behinderungen, Kinder, Erwerbslose …) auf Elendsniveau zu drücken: würde heute noch der Warenkorb der „alten“ Sozialhilfe (BSHG) nach Preisen von heute gelten, so müsste der „Eckregelsatz“ (347 Euro) um etwa 100 Euro höher ausfallen. Das Einkommen von DurchschnittsrentnerInnen (1000 Euro) bietet heute eine um etwa 100 Euro geringe Kaufkraft als vor der „Reform“. Auch die sog. „Einstiegsrenten“ liegen heute in ähnlicher Höhe niedriger.
Von dieser ohnehin zu geringen Leistung zum Lebensunterhalt soll dann noch die Differenz der Heizungs- und Wohnungskosten gezahlt werden. Die sog. „Angemessenheitsgrenze“ ist rein willkürlich bestimmt und kann heizungstechnisch nicht begründet werden.
Leider wird es schwierig sein, Verantwortliche nach ihrem absehbaren Scheitern vor Gericht zur Rechenschaft zu ziehen. Wir prüfen allerdings die Möglichkeit der Anrufung der Rechtsaufsicht.


angegebene Links:
Musterwiderspruch gegen die unrechtmässige Kürzung der Heizkosten durch die ARGE Bochum (auch als rtf-Datei für Textverarbeitungsprogramme)
.
Nutzerunabhängige wärmetechnischen Faktoren
Sozialausschuss 4. Sept. 2007, Tagesordnung

Darin Nr. 5.2: Stellungnahme der ARGE


PM: Heizkosten: ARGE Bochum weiterhin auf Konfrontationskurs
Gerichtsentscheidungen aber eindeutig

Darin: „klammheimliche“ Mitteilung der ARGE auf ihrer homepage.


Schriftliche Anfrage der Sozialen Liste zur Ratssitzung am 17. 11. 2006


Montag 06.11.06: Mieterverein zu Heizkosten: „Kennt ARGE Rechtsprechung wirklich nicht?“

02.11.06: Bochumer Mieterverein erhebt Vorwurf:
Arge täuscht Mieterinnen über Heizkosten


Entscheidungen des Landessozialgerichts NRW in Essen

Im Folgenden Auszüge aus den bislang zur Sache ergangenen Entscheidungen (bundesweit ganz unten):

1. LSG_NRW_23-5-07_Heizkostenkürzung_nicht_zulässig
L 20 B 77/07 AS ER 23.05.2007 rechtskräftig
„Die Anwendung von an Durchschnittswerten orientierten Pauschalen bei der Übernahme von Kosten für Heizung widerspricht bei summarischer Prüfung der gesetzlichen Regelung. … Die Angemessenheit von Heizkosten hängt auch bei sparsamem Umgang mit Heizenergie von zahlreichen Faktoren ab, die überwiegend nicht zur kurzfristigen Disposition der Hilfeempfänger stehen (etwa von der Lage der Wohnung im Gesamtgebäude, von der Geschosshöhe, der Wärmeisolierung, der Heizungsanlage, von meteorologischen Daten, von der Größe der Unterkunft, von besonderen persönlichen Verhältnissen). Dies erschwert nachhaltig die Feststellung, wann Heizkosten im konkreten Fall angemessen sind und wann nicht. Ohne konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches Heizverhalten ist deshalb eine Kürzung auf vom Leistungsträger als angemessen erachteten Richtwerte nicht zulässig …
… Im Übrigen ist bei einem Vergleich mit dem Verbrauchsverhalten etwa erwerbstätiger Personen zu beachten, dass sich Hilfeempfänger naturgemäß in der Regel länger, weil auch während der – heizungsintensiveren – Tagzeit in der eigenen Wohnung aufhalten …“

2. LSG_NRW_21-5-2007_Prozesskostenhilfe_zu_Heizkostenklage_bewilligt
L 1 B 49/06 AS 21.05.2007 rechtskräftig
„ … Die Höhe der laufenden Kosten für die Heizung ergibt sich entweder aus dem Mietvertrag oder aus den Vorauszahlungsfestsetzungen der Energieversorgungsunternehmen, für die eine Vermutung der Angemessenheit spricht, sofern nicht durchgreifende Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenes Heizverhalten gegeben sind … “

3. LSG_NRW_28-9-05_+_6-12-05_Heizkosten_zu_übernehmen_wie_Abschlag
L 19 B 68/05 AS ER 06.12.2005 rechtskräftig
„ … Grundsätzlich ergibt sich die Höhe der als angemessen anzusehenden Heizungskosten aus den von den Energieunternehmen festgesetzten Vorauszahlungen (Berlit in Münder, SGB II, 2005, § 22 Rn. 50). …“

4. LSG_NRW_8-6-2006_Berufung_zugelassen_zu_Heizkosten
L 20 B 63/06 AS NZB 08.06.2006 rechtskräftig
„ … Der Senat hat sich in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits für eine stark einzelfallbezogene Betrachtungsweise ausgesprochen (vgl. Beschluss des Senats vom 24.05.2006 – L 20 B 84/06 AS ER) … .“


Übersicht über bundesweit ergangene Urteile zum Thema „Heizkosten“ (Stand: November 2006)


Die zur Debatte stehende Heizkosten-Richtlinie der Stadt Bochum



Freitag 31.08.07, 21:15 Uhr

Nutzerunabhängige wärmetechnische Faktoren

Die ARGE Bochum versendet nach Eingang eines Widerspruchs gegen eine Kürzung der Heizkostenerstattung eine Anfrage, „welche äußeren und nicht zu beeinflussenden Faktoren einen erhöhten Heizbedarf begründen“.
Bei Einzelheizungen (z.B. Gas-Etagenheizung oder Nachtspeicher) wird dabei Bezug genommen auf die Richtlinie 2067 des Vereins Dt. Ingenieure. Die VDI 2067 ist aber keine Auslegungsrichtlinie. Sie soll vielmehr helfen, bereits in einer sehr frühen Planungsphase (Konzeptionsphase) eine Entscheidung zwischen verschiedenen Varianten für eine definierte Nutzung fällen zu können. Diese Richtlinie berücksichtigt bereits, dass nicht alle Zimmer einer Wohnung gleich beheizt werden. Als „Pi mal Daumen“ – Formel kommen dabei heraus 70 % des Wertes, der sich bei einer Vollheizung aller Räume ergeben würde. Es entbehrt aller Logik, wenn die ARGE davon dann nochmals 30 Prozent wegen nicht zu beheizender Flächen abziehen will.
Bei Sammelheizungen soll nicht mehr erstattet werden, als dem Durchschnitt der Wohnanlage entspricht. Ein „durchschnittliches“ Heizen gibt es aber nicht – der/die Eine heizt selten oder gar nicht, Nachbar oder Nachbarin normal, der Durchschnitt soll dann 50 Prozent sein? Heizungstechnisch wie rechtlich ist das Unsinn.

Heizungsbedarf in aller Regel nicht erhöht

Zunächst ist festzustellen, dass der Heizungsbedarf in aller Regel nicht erhöht ist, sondern angemessen. Das gilt auch dann, wenn die Heizkosten hoch erscheinen mögen: unser Heizverhalten hat sich nicht geändert, aber die Heizkosten sind in den letzten Jahren enorm gestiegen; wir kennen sicher so MancheN, der/die noch viel höhere Heizkosten hat als wir. Ein unwirtschaftliches Heizverhalten („zum Fenster hinaus heizen“) wird in aller Regel nicht vorkommen.
Aber Vorsicht: wenn die Heizkosten sehr ins uferlose wachsen (beispielsweise im Jahresdurchschnitt zwei Euro/qm monatlichen Abschlag deutlich überschreiten), könnte die ARGE uns ggf. auffordern, sich eine heizkostengünstigere Wohnung zu suchen. Ob die aber zu finden wäre? Wir sollten dann aber vielleicht mit dem Vermieter/ der Vermieterin sprechen und/oder eine Heizkostenberatung des Mieterbundes oder der Stadtwerke in Anspruch nehmen. Trotzdem wären auch ungünstige sehr hohe Heizkosten in aller Regel nicht uns anzulasten, die ARGE MUSS diese Kosten übernehmen und sich ggf. selbst um eine sachverständige Abklärung möglicher Ursachen bemühen – eine In-Augenscheinnahme („Hausbesuch“) durch den „Bedarfsermittlungsdienst“ der ARGE ist da sicherlich ungeeignet.
Die Angemessenheit der individuellen Heizkosten hängt von einer Vielzahl von besonderen Faktoren ab, die in der jeweiligen Variante bei ALLEN Betroffenen vorliegen. Diese Faktoren können wir selbst nicht beeinflussen, und wir verfügen auch nicht über die Möglichkeit, ihre Bedeutung einzuschätzen. Das können nur zugelassene Bausachverständige oder Heizungssachverständige und GebäudeenergieberaterInnen. Wir brauchen nur einige ganz allgemeine Tatbestände aufzulisten, beurteilen, ob sie von Bedeutung sind, können wir nicht.
Falls wir eine solche Anfrage der ARGE erhalten, sollten wir das oben Dargestellte durchdenken, Beratung nutzen, und dann eine Liste nach folgender Übersicht zurückschicken. Diese Übersicht ist zusammengestellt nach Unterlagen des Dt. Mieterbundes, des Fraunhofer-Institutes, des VDI, Fa. MINOL, klimatologischer Untersuchungen, etlicher Sozialgerichtsentscheidungen, sozialrechtlicher und ingenieurswissenschaftlicher Kommentare und weiterer Quellen.
Nutzerunabhängige wärmetechnische Faktoren

I. Meteorologie, Klimatologie, Geografie, Stadtklima
Der Heizungsbedarf ist selbstverständlich abhängig von der geografischen Lage (Norden-Süden-Osten-Westen, Windrichtung, Luftfeuchtigkeit …), aber auch von der Lage des Ortes in der Landschaft (Höhe oder Senke ,…), der Windführung darin, aber sogar auch davon, dass diese Faktoren innerhalb eines Ortes variieren können. Auch hat jedes Jahr und jeder Ort/ Ortsteil eigene unterschiedliche klimatische Bedingungen, Witterungen, Wetterlagen und Grosswetterlagen. Dazu kommen meteorologische Einflüsse (lange oder kurze, kalte oder milde Winter, „gefühlte“ Temperatur und objektive Temperatur) – die Zahl der Heiztage in der Heizperiode und die absoluten Außentem­peraturen. Auch die Lage ist wichtig: liegt das Haus eher alleine oder ist es eng umgeben von anderen Häusern?

II. Die bauliche Situation
Besonders wichtig ist das Alter des Hauses: 80 % der Wohneinheiten wurden in Deutschland vor 1982 errichtet wurden, für diese Wohngebäude war zum Zeitpunkt der Errichtung KEIN Mindest-Wärmeschutz gesetzlich vorgeschrieben. Für diese Wohneinheiten ist ein relativ hoher Wärmebedarf /Energieverbrauch (im Vergleich zu heutigen Häusern mit guter Wärmedämmung) völlig normal und angemessen.

Weiterhin sind wichtig:
Lage und Beschaffenheit der Wohnung innerhalb des Hauses (was liegt darüber – darunter – ringsum?) und Bauzustand der Wohnung, Geschosshöhe (Höhe der Räume), Zustand / Isolierung von Türen und Fenstern, Wärmeisolierung (falls überhaupt vorhanden – Stand der Technik nach Baujahr), der Wohnfläche des Hauses (je größer, desto geringere Heizkosten), sind Keller, Dachboden, Treppenhaus isoliert oder zumindest gegen Luftzug abgedichtet? Gibt es andere Wärmeverlustquellen? Sogar Art und Umfang der Möblierung und des Fussbodens wirkt sich aus. Auch die Grösse der Räume und die Aufteilung der Wohnfläche auf die Räume.

Stichwort: Wetterseite
In einem Mehrfamilienhaus gibt es innen- und außenliegende Wohnungen mit jeweils unterschiedlichem Heizbedarf. Die innenliegende Wohnung hat wärmetechnisch gesehen am meisten Vorteile, weil die umliegenden Wohnungen sie vor Kälte schützen. Die außenliegenden Wohnungen haben dagegen einen höheren Heizbedarf, weil sie von mehr kalten Außenwänden umgeben sind. Den höchsten Heizbedarf haben Wohnungen im obersten Geschoss mit Randlage. In diesen Wohnungen kann der Heizbedarf um 47 % höher sein, als in einer flächenmäßig gleich großen, innenliegenden Wohnung. Die Wohnlage hat also eine erhebliche Bedeutung für die Höhe Ihrer Heizkostenabrechnung. Diesen Umstand können wir jedoch durch unser eigenes Heizverhalten nicht beeinflussen.

Transmissionswärme
Oft wird verkannt, dass auch das Heizverhalten der Nachbarn einen erheblichen Einfluss auf die eigenen Heizkosten haben kann. Man nennt diesen Aspekt Transmissionswärme oder Wärmeklau. Untersuchungen ergaben, dass dieser Wärmeklau eine Größenordnung von bis zu 40 % Mehrbedarf an Heizenergie bedeuten kann. Der Extremwert wird erreicht, wenn eine ständig beheizte Wohnung an allen Seiten von weniger beheizten Wohnungen umgeben ist.

Das ist schon dann der Fall, wenn Berufstätige ihre Wohnungen während der Arbeitszeit nicht beheizen, eine andere, dazwischen liegende Wohnung aber beheizt wird. Auch das ist kaum zu ändern, wird aber bei Sammelheizungen durch die Abrechnung mit Grund- und Verbrauchskosten wenigstens in seiner Auswirkung gemindert.

III. Die Heizungsanlage
Wichtig sind der Wirkungsgrad der Heizung und ihrer Wartung, ihr Alter und allgemeiner Zustand, der Jahresnutzungsgrad, die Art der Energiequelle, die Länge, Führung und Isolation der Heizungsrohre in der Wohnung und der thermische Ausnutzungsgrad von in den Wohnungen installierten Heizkörpern. Viele Betroffene haben eine alte, energieuneffiziente Heizungsanlage, eine neue bessere können sie sich nicht leisten. Stromheizungen sind superteuer.
Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass Unterschiede im Wärmeverbrauch innerhalb einer Wohnanlage bis zum 7,5fachen möglich und hauptsächlich auf die hier beschriebenen Ursachen zurückzuführen sind. Diese doch erheblichen Unterschiede sind übrigens nicht nur von Messdienstunternehmen festgestellt worden, sondern auch wissenschaftlich belegt.

IV. Die Preise
Die Energiepreise sind ja in den letzten Jahren enorm gestiegen. Die Preise des Versorgungsunternehmens noch mehr. Das ist z. T. sehr kurzfristigen Schwankungen unterlegen. Ob die ARGE über eine magische Kristallkugel verfügt, in der sie die Preisentwicklungen ablesen kann?

Subjektive Faktoren – nicht beeinflussbar!
Auch diese Faktoren sind von uns nicht beeinflusbar. Oder können wir etwa unsere „Lebensuhr“ zurückdrehen und uns um Jahre jünger machen? Oder wollen wir unsere (Klein-) Kinder abschaffen, nur damit unser Heizenergieverbrauch den ARGE-Vorgaben entspricht?
Die Heizkosten hängen auch ab vom Alter oder dem Gesundheitszustand (Behinderung), von Anzahl und Lebenssituation der Personen in der Wohnung, außerdem vom völlig unterschiedlichen subjektiven Temperaturempfinden und objektivem Wärmebedarf ab. Der wissenschaftliche Fachbegriff dazu heisst „Konstitution“. Damit werden wir schon geboren. Auch das hat Einfluss auf das gewünschte Heizverhalten (Zimmertem­peratur, Lüftungsverhalten usw.).
Auch wenn die Temperatur eine physikalisch feststehende Größe zu sein scheint, ist das Temperaturempfinden der Menschen doch subjektiv und von vielen Faktoren – sowohl physischer, wie auch psychischer Natur – abhängig. Jedem/jeder ist es schon passiert, dass er/sie sich mit mehreren Personen in einem Raum befindet und gleichzeitig ist es einem zu warm, dem andern aber zu kalt. 20 Grad Raumtemperatur empfinden Kinder und Jugendliche als angenehm, wogegen ältere Leute dabei eine Gänsehaut bekommen. Es ist eine Grundregel, dass Senioren es um drei bis fünf Grad wärmer brauchen als jüngere Menschen. Selbst psychische Faktoren spielen eine Rolle für das Temperaturempfinden. Einsame oder depressive Menschen können selbst eine wohlige Raumwärme von 23 Grad als kühl empfinden, wogegen geselliges Partytreiben die gleiche Raumtemperatur als unerträglich heiß erscheinen lässt. Das immer wieder angeführte Argument „Ich bin ganz allein in der Wohnung – da sind diese Heizkosten unmöglich“, ist deshalb nicht richtig und lässt eher den gegenteiligen Schluss zu.
Auch ist die Besonderheit zu berücksichtigen, das erwerbs­lose Hilfebedürftige eben aufgrund der Erwerbslosigkeit gezwungen sind, eine gegenüber dem Durchschnitt deutlich angehobene Zeitspanne in der Wohnung zu verbringen

VI. Schluss:
In dieser oder jener Variante sind die oben genannten Faktoren bei uns allen vorhanden. Ob und wie sie Einfluss haben auf die effektiven Heizkosten wissen wir nicht und können wir auch gar nicht einschätzen. Es genügt völlig, wenn wir der ARGE Hinweise geben auf diese Faktoren und sie dadurch darauf aufmerksam machen, dass auch alle Gerichte und die Bundesregierung selbst eine klare Einzelfallbetrachtung verlangen. Dazu bedarf es aber entsprechenden Sachverständigeneinsatzes. Wirtschaftlich ist das nur sinnvoll bei echten „Ausreissern“- und da sollte aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen auch nicht gezögert werden.
Stand: 2007-08-10

Der Text als PDF-Datei 


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 21.08.2007
Dienstag 21.08.07, 13:42 Uhr

Antrag Übernahme Bildungskosten Hartz IV-Kinder

Die seit knapp eine Jahr laufenden Kampagne gewerkschaftlicher und anderer Erwerbslosengruppen (www.erwerbslos.de) „Reiches Land – arme Kinder“ zeigt grosse Erfolge: Kinderarmut ist mal wieder in aller Munde. Um auch schon kurzfristig die Situation betroffener Schulkinder zu verbessern, hat die Unabhängige Sozialberatung Bochum einen Antrag auf Übernahme von Schulkosten entwickelt, der den Kommunen rechtliche und sozialpolitische Möglichkeiten anbietet, das Notwendige zu tun. Der Antrag ist zu finden auf:
www.bo-alternativ.de/sozialberatung

Aufgabe der Behörden ist die Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens, hergeleitet aus der verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutz der Menschenwürde im Rahmen des Sozialstaatsgebots folgt (BverfGE 82,60/80). Dazu gehört bei Schulkindern unbedingt die Ermöglichung der Teilhabe am Unterricht und dem üblichen schulischen Leben.

Die entsprechenden Leistungen sind somit als Pflichtleistungen zu erbringen. Um die Kinder wegen des widerstrebenden Verhaltens der Behörden nicht „im Regen stehen zu lassen“, kann bis zu einer abschließenden Klärung die Leistung auch als freiwillige reguläre Leistung der Kommune erfolgen. Sind die Bedarfe allerdings bereits anderweitig gedeckt (beispielsweise durch einen Fonds), besteht der ursprüngliche fürsorgerechtliche Bedarf nicht mehr.

Gemäß dem Leitbild der Stadt Bochum als „Soziale Stadt“ und „Bochum macht jung“ hat die Kommune und ihre Oberbürgermeisterin die Pflicht, im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge Weg zu einer Realisierung dieser rechtlich unabdingbaren Versorgung zu finden.

Wir wünschen dem demnächst tagenden Rat der Stadt Bochum (23. August) und seinem Sozialausschuss (4. September) viel Erfolg dabei!

Antrag auf Übernahme der Bildungskosten
für Kinder armer Eltern im Rahmen des SGB II oder des SGB XII


Dienstag 21.08.07, 13:25 Uhr

Antrag auf Übernahme der Bildungskosten für Kinder armer Eltern im Rahmen des SGB II oder des SGB XII

Der nachfolgende Antrag als rtf-Datei für Textverarbeitungsprogramme

Unabhängige Sozialberatung
– Beratungs- Beschwerde- und Ombudsstelle für Erwerbslose –

Rottstr. 31, 44793 Bochum, Tel.: 0234 – 460 169; Fax: – 460 113; e-mail: Sozialberatung@sz-bochum.de
Hilfestunden: Dienstag: 16.00 – 18.00; Donnerstag: 11.00 – 13.00 Uhr (Tel. dann: – 5 47 29 57)

Dieser Entwurf beruht auf einer Vorlage von ver.di München und wurde von uns entsprechend der aktuellen rechtlichen und sozialpolitischen Diskussion ergänzt.

Antrag auf Übernahme der Bildungskosten für Kinder armer Eltern
im Rahmen des SGB II oder des SGB XII

Antrag und Begründung: mehr…


Mittwoch 15.08.07, 13:30 Uhr

Musterwiderspruch gegen die unrechtmässige Kürzung der Heizkosten durch die ARGE Bochum

Abs.:
Hans Mustermann
Musterstr. 5
44xxx Bochum

An:
ARGE Bochum
Rechtsstelle
Universitätstr: 66
44789 Bochum
(oder: zuständige Leistungsstelle der ARGE im Stadtbezirk)

Datum: xx.xx. 200x

BG-Nr.: 32102BGxxxxxx

Widerspruch gegen den Bescheid vom xx. XX. 200x bezüglich

1. Kürzung der Heizkosten

2. ggf. Weiteres

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen o.g. Bescheid lege ich Widerspruch ein, soweit er rechtswidrig ist, und beantrage die Zahlung, auch rückwirkend, der rechtswidrig nicht bewilligten Leistungen.

Begründung:

Mit o.g. Bescheid teilen Sie mit, dass Sie die Heizkosten nunmehr nicht mehr in der tatsächlich angefallenen Höhe übernehmen. Zur Begründung führen Sie an:

a) Meine Heizkosten lägen über dem Durchschnittswert des Hauses/ des Wohnblocks. Gemäss Ihren Richtlinien übernehmen Sie nur die Heizkosten bis zu dieser Höhe.

b) Ich verfüge über eine Einzelheizung. Gemäss Ihren Richtlinien übernehmen Sie nur die Heizkosten bis zu einem von Ihnen ermittelten Richtwert auf Grundlage der VDI Richtlinie 2067.
(nicht Zutreffendes weglassen!)

Der Heizungsaufwand ist u.a. abhängig von einer Reihe klimatischer, regionaler, wetterbedingter, lagebedingter, baulicher, heizungsabhängiger Faktoren, auf die ich keinen Einfluss habe. Hinzu kommen eine Reihe personenbezogener Faktoren, die ein unterschiedliches Heizverhalten erfordern.

Eine Orientierung an Richtlinien oder Obergrenzen ohne eingehende Eruierung des Einzelfalles und des Nachweises für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenes Heizverhalten ist nach durchgängiger Rechtsprechung der Sozialgerichte nicht zulässig. Entsprechende Ermittlungen wurden von Ihnen nicht vorgenommen und werden auch nicht vorgetragen. Ggf. angesetzte pauschale Zuschläge sind nicht zulässig, da sie ebenfalls den Umständen des Einzelfalles nicht gerecht werden. (falls nicht zutreffend: weglassen!)

Auch das zuständige SG Dortmund hat bereits mehrfach entsprechend entschieden. Das weiterhin zuständige Landessozialgericht Essen hat zwar bislang noch keine Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren getroffen. Eine entsprechende Entscheidung ist in diesem Herbst zu erwarten. Allerdings hat es seine Einstellung bereits mehrfach bekundet:

LSG_NRW_8-6-06_Berufung_zugel_zu_Heizkosten

L 20 B 63/06 AS NZB 08.06.2006 rechtskräftig

„ … Der Senat hat sich in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits für eine stark einzelfallbezogene Betrachtungsweise ausgesprochen (vgl. Beschluss des Senats vom 24.05.2006 – L 20 B 84/06 AS ER) … .“

LSG_NRW_21-5-07_PKH_Heizkosten_bewilligt

L 1 B 49/06 AS 21.05.2007 rechtskräftig

„ … Die Höhe der laufenden Kosten für die Heizung ergibt sich entweder aus dem Mietvertrag oder aus den Vorauszahlungsfestsetzungen der Energieversorgungsunternehmen, für die eine Vermutung der Angemessenheit spricht, sofern nicht durchgreifende Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenes Heizverhalten gegeben sind … . … Da-bei ist zu berücksichtigen, dass eine Pauschalierung in der Regel nicht die Berechnung der angemessenen Heizkosten zu ersetzen vermag. … . Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches Heizverhalten liegen nicht vor und wurden von der Beklagten nicht geltend gemacht. … “

Ebenso:

LSG_NRW_28-9-05 + 6-12-05_Heizkosten wie Abschlag

L 19 B 68/05 AS ER 06.12.2005 rechtskräftig

„ … Grundsätzlich ergibt sich die Höhe der als angemessen anzusehenden Heizungskosten aus den von den Energieunternehmen festgesetzten Vorauszahlungen (Berlit in Münder, SGB II, 2005, § 22 Rn. 50). …“

LSG_NRW_23-5-07_Heizkostenkürzung_nicht_zulässig

L 20 B 77/07 AS ER 23.05.2007 rechtskräftig

„Die Anwendung von an Durchschnittswerten orientierten Pauschalen bei der Übernahme von Kosten für Heizung widerspricht bei summarischer Prüfung der gesetzlichen Regelung. … Die Angemessenheit von Heizkosten hängt auch bei sparsamem Umgang mit Heizenergie von zahlreichen Faktoren ab, die überwiegend nicht zur kurzfristigen Disposition der Hilfeempfänger stehen (etwa von der Lage der Wohnung im Gesamtgebäude, von der Geschosshöhe, der Wärmeisolierung, der Heizungsanlage, von metereologischen Daten, von der Größe der Unterkunft, von besonderen persönlichen Verhältnissen). Dies erschwert nachhaltig die Feststellung, wann Heizkosten im konkreten Fall angemessen sind und wann nicht. Ohne konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches Heizverhalten ist deshalb eine Kürzung auf vom Leistungsträger als angemessen erachteten Richtwerte nicht zulässig …

… Im Übrigen ist bei einem Vergleich mit dem Verbrauchsverhalten etwa erwerbstätiger Personen zu beachten, dass sich Hilfeempfänger naturgemäß in der Regel länger, weil auch während der – heizungsintensiveren – Tagzeit in der eigenen Wohnung aufhalten …“

In meinem Fall liegen zusätzlich folgende Umstände vor, die ein erhöhtes Heizverhalten erfordern: (ggf. ergänzen oder weglassen!)

Mit freundlichen Grüssen, (Unterschrift)

Anm.: Für den Widerspruch können die Zitate der LSG-Urteile (ab: LSG_NRW_8-6-06_ Berufung_zugel_zu_Heizkosten) wseggelassen werden; sie sollten jetzt der ARGE bekannt sein.

WICHTIG: Immer eine Kopie für Ihre Unterlagen behalten! Unbedingt per Einschreiben mit Rückschein einsenden oder persönlich gegen Empfangsbestätigung auf der Kopie abgeben!! Es verschwindet immer noch so Einiges bei der ARGE!


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 15. 08. 2007
Mittwoch 15.08.07, 13:00 Uhr

Heizkosten: ARGE Bochum weiterhin auf Konfrontationskurs

Am Montag, 13. 08.2007, hat die Pressestelle der ARGE „klammheimlich“ eine Information zur Heizkostenfrage auf ihre homepage http://www.arge-bochum.de/ gestellt; Tenor:
„ .. die Praxis der Ermittlung der als im Sinne des Gesetzes angemessenen Heizkosten der ARGE Bochum (ist) rechtssicher …“
Gemeint ist damit bei Gemeinschaftsheizungen die Orientierung an einem Durchschnittswert und bei Einzelheizungen die Beschränkung, nur zwei Drittel der Wohnung zu heizen.
Die ARGE ist der Meinung, damit „auf die individuelle Lage, die Größe und den Zustand einer Wohnung bei der Berechnung Rücksicht genommen“ zu haben. Somit könne „in Bochum nicht von einer Pauschalisierung gesprochen werden … “.
Nach allem, was zwischenzeitlich in Bochum dazu gesagt worden ist, verschlägt uns diese Mitteilung der ARGE glatt die Sprache.
Seit längerer Zeit schon kürzt die ARGE in einer Vielzahl von Fällen mit o. g. Begründung die Erstattung der Heizkosten. Wir können nur weiter auffordern, das nicht einfach hinzunehmen, sondern Widerspruch entsprechend beigefügtem Muster einzulegen. Der Widerspruch wird sicherlich abgelehnt werden, eine Klage beim Sozialgericht muss folgen. Wir weisen den Weg zu kooperierenden Anwaltskanzleien. Das kostet nicht mehr als zehn Euro. Wir raten, dann Geduld zu üben und die Entscheidungen der Gerichte abzuwarten.
Nach durchgängiger Rechtsprechung der Sozialgerichte ist das Verhalten der ARGE nicht zulässig. Auch das zuständige SG Dortmund hat bereits mehrfach entsprechend entschieden. Das weiterhin zuständige Landessozialgericht Essen hat zwar bislang noch keine Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren getroffen. Eine entsprechende Entscheidung ist in diesem Herbst zu erwarten. Allerdings wurde die Einstellung der dortigen Senate in Gesprächen mit uns und in verschiedenen vorläufigen Entscheidungen bereits mehrfach bekundet:
Empörend finden wir, dass der ARGE offensichtlich nur daran gelegen ist, ihr Vorgehen „rechtssicher“ zu gestalten (das noch dazu mit zweifelhaften Aussichten), statt im Sinne einer modernen, bürgernahen Dienstleistungseinrichtung eine für alle Beteiligten kostengünstige, vernünftige Regelung anzustreben. Womöglich sind die Kosten der von der ARGE verursachten Rechtsstreitigkeiten sogar höher als das von ihr angestrebte Einsparpotenzial. Die BürgerInnen werden in Rechtsunsicherheit versetzt, eine Berechenbarkeit des behördlichen Handelns ist nicht mehr ersichtlich. Das widerspricht dem verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass die Behörden an Gesetz und Recht (und geltende Rechtsprechung) gebunden sind (Art 20 III GG). Wir fordern daher, dass die Heizkosten entsprechend der Rechtssprechung vorläufig in der tatsächlich entstandenen Höhe zu übernehmen sind, bis in höchstrichterlicher Entscheidung eine endgültige Klärung geschaffen ist (was aber noch Jahre auf sich warten lassen kann).
Ein Musterwiderspruch zur Heizkosten frage findet sich im Netz unter:
http://www.bo-alternativ.de/dokumente/Widerspruch-Kuerzung-Heizkosten.rtf
Im Folgenden Auszüge aus den bislang zur Sache ergangenen Entscheidungen des Landessozialgerichts NRW in Essen (bundesweit ganz unten):
LSG_NRW_8-6-2006_Berufung_zugelassen_zu_Heizkosten
L 20 B 63/06 AS NZB 08.06.2006 rechtskräftig
„ … Der Senat hat sich in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits für eine stark einzelfallbezogene Betrachtungsweise ausgesprochen (vgl. Beschluss des Senats vom 24.05.2006 – L 20 B 84/06 AS ER) … .“

LSG_NRW_21-5-2007_Prozesskostenhilfe_zu_Heizkostenklage_bewilligt
L 1 B 49/06 AS 21.05.2007 rechtskräftig

„ … Die Höhe der laufenden Kosten für die Heizung ergibt sich entweder aus dem Mietvertrag oder aus den Vorauszahlungsfestsetzungen der Energieversorgungsunternehmen, für die eine Vermutung der Angemessenheit spricht, sofern nicht durchgreifende Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenes Heizverhalten gegeben sind … “

Ebenso:
LSG_NRW_28-9-05_+_6-12-05_Heizkosten_zu_übernehmen_wie_Abschlag

L 19 B 68/05 AS ER 06.12.2005 rechtskräftig
„ … Grundsätzlich ergibt sich die Höhe der als angemessen anzusehenden Heizungskosten aus den von den Energieunternehmen festgesetzten Vorauszahlungen (Berlit in Münder, SGB II, 2005, § 22 Rn. 50). …“

LSG_NRW_23-5-07_Heizkostenkürzung_nicht_zulässig

L 20 B 77/07 AS ER 23.05.2007 rechtskräftig
„Die Anwendung von an Durchschnittswerten orientierten Pauschalen bei der Übernahme von Kosten für Heizung widerspricht bei summarischer Prüfung der gesetzlichen Regelung. … Die Angemessenheit von Heizkosten hängt auch bei sparsamem Umgang mit Heizenergie von zahlreichen Faktoren ab, die überwiegend nicht zur kurzfristigen Disposition der Hilfeempfänger stehen (etwa von der Lage der Wohnung im Gesamtgebäude, von der Geschosshöhe, der Wärmeisolierung, der Heizungsanlage, von meteorologischen Daten, von der Größe der Unterkunft, von besonderen persönlichen Verhältnissen). Dies erschwert nachhaltig die Feststellung, wann Heizkosten im konkreten Fall angemessen sind und wann nicht. Ohne konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches Heizverhalten ist deshalb eine Kürzung auf vom Leistungsträger als angemessen erachteten Richtwerte nicht zulässig …

… Im Übrigen ist bei einem Vergleich mit dem Verbrauchsverhalten etwa erwerbstätiger Personen zu beachten, dass sich Hilfeempfänger naturgemäß in der Regel länger, weil auch während der – heizungsintensiveren – Tagzeit in der eigenen Wohnung aufhalten …“

Übersicht über bundesweit ergangene Urteile zum Thema „Heizkosten“ (Stand: November 2006)

http://www.bo-alternativ.de/Entscheidungen-zu-Heizkosten.html

Die zur Debatte stehende Heizkosten-Richtlinie der Stadt Bochum finden Sie hier:

http://www.bo-alternativ.de/Heizk-RL_BO_Anl_5_T_29_10-05_pdf-txt.pdf


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 1.8.2007
Mittwoch 01.08.07, 13:48 Uhr

Arbeitslose abgehängt

Unabhängige Sozialberatung
– Beratungs- Beschwerde- und Ombudsstelle für Erwerbslose –
Rottstr. 31, 44793 Bochum, Tel.: 0234 – 460 169; Fax: – 460 113; e-mail: Sozialberatung@sz-bochum.de
Hilfestunden: Dienstag: 16.00 – 18.00; Donnerstag: 11.00 – 13.00 Uhr (Tel. dann: – 5 47 29 57)

Nur mit verhaltener Freude nehmen wir die aktuellen Bochumer Arbeitsmarktzahlen zur Kenntnis. Denn entgegen der Meldung in der WAZ Bochum vom 1. Aug. 2007: <<„Wir bewegen uns bei der Zahl der Arbeitslosen auf einem so niedrigen Stand, wie wir ihn in den letzten 15 Jahren nicht gesehen haben“, kommentierte Peter Heckmann, Geschäftsführer der Agentur für Arbeit in Bochum, gestern die Zahlen für den Monat Juli.>> ist der langfristige Trend unverändert schlecht. Selbst in Juli 2001 gab es mit 19.919 Erwerbslosen 1.641 weniger als derzeit, so der aktuelle Arbeitsmarktbericht (S. 5).
Nach einem massiven Ausreisser 2005/2006 bewegen sich die Zahlen nun wieder in Richtung des langfristigen Trends. Das trifft allerdings nicht zu für die Hartz IV-Opfer, deren Anzahl nahezu unverändert auf hohem Niveau verbleibt. Ihre Zahl ist in Bochum etwa doppelt so hoch wie die Zahl der ALG I – Beziehenden.
Seit Mitte 2006 steigt allerdings auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ganz leicht an, nachdem sie viele Jahre lang kontinuierlich absackte. Allerdings weit entfernt davon, die vielen Millionen Arbeitsplätze, die zuvor verloren gingen (wesentlich durch Automatisation und Arbeitsverdichtung, nicht durch Auslagerung ins Ausland!), auszugleichen.
„Neue“ Arbeitsplätze entstehen v.a. bei Zeitarbeitsfirmen und in Callcentern. Zu bescheidenen, kaum existenzsichernden Löhnen, in Callcentern sogar deutlich niedriger als in anderen Regionen.
Schaut man sich dann auch noch die Zahl aller leistungsbeziehenden Erwerbsfähigen an, so fällt auf, dass ein Drittel davon gar nicht als „arbeitslos“ in der Statistik geführt werden:
Dazu gehören alle, die in Marktersatzmaßnahmen (1-Euro-Jobs, ABM u.A.) stecken, im Rahmen der 58er Regelung als nicht mehr vermittelbar eingestuft sind, derzeit krank arbeitsunfähig sind, als Alleinerziehende hochqualifiziert keinen Krippenplatz finden (und von Unternehmerseite auch ungern beschäftigt werden), als unter 25jährige (aber auch über 25jährige) keine Leistungen mehr erhalten, weil sie auf PartnerIn oder Eltern verwiesen werden, oder eine neue Arbeit suchen, weil sie von der derzeit ausgeübten nicht leben können. Letztere – oftmals gutausgebildet– wurden durch Hartz IV in minderwertige Beschäftigung gezwungen und ihrer mit volkswirtschaftlichen Kosten und persönlichem Einsatz errungenen individuelle Qualifikation enteignet.
Quelle: zur Definiton „arbeitslos“

Im Ergebnis heißt das: in Zukunft muss mehr geachtet werden auf „Klasse statt Masse“ – die bisher erlangten Qualifikationen sind zu erhalten, aufzufrischen und ggf, auszubauen; neue Qualifikationen müssen geschult werden; Jugendliche müssen unbedingt eine qualifizierte Berufsausbildung erhalten. Die Vermittlung in Zeitarbeit ist zurückzufahren; Arbeit in Callcentern muss auf Sittenwidrigkeit überprüft werden; Schulungen dort müssen so gestaltet werden, dass sie zu einer anerkannten Qualifizierung führen, die auch bei anderen Callcenter-Betreibenden nutzbar sind.

Quellen:
Arbeitshilfe arbeitslos / arbeitsuchend
Information für zugelassene kommunale Träger:

Arbeitslosenbegriff unter SGB II und SGB III
Grundlage für Statistik auf der Basis von Prozessdaten

Statistik unter SGB II und SGB III
Integrierte Informationen auf der Basis von Prozessdaten:

Der Arbeitsmarkt in Deutschland –
Die Entwicklung des Arbeits- und Ausbildungsmarktes im Juli 2007:

Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland – Juli 2007-07-31

Übersicht und Auswahl statistischer Daten:

Detaillierte Informationen Beschäftigung:

Beschäftigte nach Ländern in wirtschaftsfachlicher Gliederung Mai 2007


Brief der Unabhängigen Sozialberatung an Interessierte
Mittwoch 01.08.07, 08:00 Uhr

Arme Kinder in Bochum – da ist Hilfe 1. Bürgerpflicht!

Unabhängige Sozialberatung
– Beratungs- Beschwerde- und Ombudsstelle für Erwerbslose –
Rottstr. 31, 44793 Bochum, Tel.: 0234 – 460 169; Fax: – 460 113; e-mail: Sozialberatung@sz-bochum.de; Hilfestunden: Dienstag: 16.00 – 18.00; Donnerstag: 11.00 – 13.00 Uhr (Tel. dann: – 5 47 29 57)

Anschreiben an alle Interessierten, insbesondere:
DGB Ruhr-Mark, Ver.di, GEW, SoVD, VdK, Kinderschutzbund, Ev. Sozialpfarramt, Ratsfraktion die Linke, Ratsfraktion Soziale Liste, SOZIALFORUM, Mieterverein

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bitte erlaubt uns wegen der ausufernden (freiwilligen) Arbeitsbelastung dieses allgemeine Anschreiben.
Die Liste der AdressatInnen mag vielleicht verwundern. Das Thema geht aber alle an, denen Bochum als „Soziale Stadt“ am Herzen liegt. Selbst die beiden Sozialverbände VdK und SoVD haben eigene Aktivitäten im Kinder- und Jugendbereich. Zudem hängt das Wohl von uns allen im Alter auch davon ab, was wir den jungen Menschen auf den Weg gegeben haben. „Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus“. Eigene Interessen und soziales Engagement decken sich gerade hier! So gesehen müssen sich noch viel mehr Menschen hier einsetzen, wir denken nur an Schulen, KinderärztInnen und ErzieherInnen. Vergessen werden soll hier aber auch nicht die zunehmende Altersarmut, die in Bochum zu einem stark überproportional gewachsen Anteil von SeniorInnen an der Kleinkriminalität geführt hat (pers. Mitteilung des Seniorenbeauftragten der Bochumer Kriminalpolizei).
Zur Zeit läuft bundesweit an vielen Orten wieder verstärkt die Kampagne „Reiches Land – arme Kinder“. Arme Kinder brauchen mehr für Schulessen, Schulbedarfe und Weiteres.

Und zwar nicht als Almosen, sondern als Pflichtleistung.
Wir sind in Bochum in der glücklichen Lage, dass neben einem breiten Bürgerengagement auch im Stadtrat und seinen Ausschüssen einige Menschen vertreten sind, die soziale Anliegen unterstützen. Die Ratssitzung in der letzten Augustwoche und die Sitzung der Sozial- und Schulausschüsse im September bieten Gelegenheit, hier zu Beschlüssen zu kommen. Wir denken, dass eine gute Lösung allen Parteien am Herzen liegt. Wir wollen helfen, Wege dahin aufzuzeigen.

Ausufernder Sozialhaushalt?
Abgesehen davon, dass eine solche Einschätzung natürlich auch etwas aussagt über das, was politisch gewollt (besser: nicht gewollt) ist: das stimmt so auch nicht. Zwar ist der Sozialhaushalt über die Jahre nominell stetig gewachsen, sein Anteil am gesamten kommunalen Haushalt ist aber sehr konstant geblieben (bundesweite Relationen, Bochumer Zahlen liegen hier nicht vor). Und das obwohl die Aufgaben immens zugenommen haben: die Kosten für die (Alten-) Pflege dürften in Bochum Jahr um Jahr in einer Größenordnung von bis zu einer Million wachsen, seit Beginn der 90er Jahre ist auch in der genuinen Sozialhilfe und in der Grundsicherung für Alte und nicht Erwerbsfähige durch die Zuwanderungen aus dem Osten Deutschlands und Europas eine wachsende Zahl Anspruchsberechtigter festzustellen. So gesehen sind die Sozialhaushalte bei weitem unterfinanziert. Für „klassische“ Bereiche fehlt das Geld.

Fragliche Haushaltsgenehmigung durch den RP?
Es wird immer wieder argumentiert, zusätzliche freiwillige Leistungen würden nicht genehmigt. Wir fordern auf, zu überprüfen, wie die Leistungen für Kinder als Pflichtleistungen dargestellt werden könne, und wollen hier Hinweise dazu geben:
Es ist mittlerweile keine Frage mehr, dass das Arbeitslosengeld II mit seinen (Kinder-) Regelsätzen und dem Ausschluss einmaliger (Not-) Beihilfen nicht verfassungskonform ist. Das Bundessozialgericht (BSG) und das Landessozialgericht (LSG) haben allerdings den Konflikt mit dem Gesetzgeber gemieden und Zuflucht genommen zum Auffangparagraf 73 SGB XII (BSG 7. 11. 2006 in der Frage der Kosten der Pflege des Eltern-Kind-Verhältnisses, LSG NRW 22.6. 2007 in der Frage hoher Krankheitskosten). Begründung u.a.: BezieherInnen von Sozialhilfe- und Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII erhalten diese einmaligen Beihilfen noch, eine Ungleichbehandlung ist nicht rechtens.
Voraussetzung ist: es muss „eine atypische Bedarfslage angenommen werden, die die Anwendung des § 73 SGB XII (Hilfe in sonstigen Lebenslagen) rechtfertigt, … ohne dass die Norm zur allgemeinen Auffangregelung für Leistungsempfänger des SGB II mutiert. Erforderlich ist nur das Vorliegen einer besonderen Bedarfslage, die eine gewisse Nähe zu den speziell in den §§ 47 bis 74 SGB XII geregelten Bedarfslagen aufweist …“.
Ebenso wie in der Frage der Kosten der Pflege des Eltern-Kind-Verhältnisses und in der Frage hoher Krankheitskosten handelt es sich bei den Bedarfen für Kinder um eine atypische Bedarfslage. Schließlich sind die Regelsätze ermittelt durch eine Erhebung bei den ärmsten 20 Prozent der Gesellschaft, das sind in hohem Anteil RentnerInnen. Kindgemäße Bedarfe fallen da nicht an. Die Regelsätze für Kinder sind daraus einfach mit 60 % festgesetzt. Es muss folglich zu eine „atypischen“ Mangel kommen. Dazu reicht aus die Nähe zu der im § 73 SGB XII geregelten Bedarfslage in „sonstigen Lebenslagen“. Die Einrichtung des „Härtefonds“ beruht gerade auf einem Anerkenntnis dieser Mangelversorgung.

Dortmund zahlt – andere noch mehr. Und Bochum?
Die Stadt Dortmund übernimmt komplett den Eigenanteil bei den Schulbüchern für arme Kinder. Oldenburg zahlt vorab 50 Euro jährlich für Lernmittel (zusätzlich zu den Schulbüchern), der Landkreis Dahme-Spreewald hat zur Einschulung eine einmalige Zuwendung in Höhe von 80 Euro eingeführt. Gute Beispiele gibt es viele.
„Kinder haben ein Recht auf Teilhabe und Gestaltung ihres Lebens. Sie dürfen nicht nur auf die Rolle der Empfänger von Wohltaten beschränkt bleiben“, sagte der Vorsitzende des internationalen Kinderhilfswerks World Vision, Wilfried Reuter, auf der Weltfriedenskonferenz in Bochum (WAZ 2. 7. 2007). Darum ist weitestgehend der Versuch zu unternehmen, die nötigen Leistungen als Pflichtleistung zu erbringen. Aufgaben für Wohltätigkeit werden genügend bleiben: Schulessen, Schokoticket, Sportvereine, usw. sind für arme Kinder unerschwinglich, selbst die ermäßigten Preise des „Bochum-Pass“ (Vergünstigungsausweis) für Stadtbücherei, Musikschule, Schwimmbäder, Theater … sind nicht aufzubringen.


Mittwoch 25.07.07, 18:00 Uhr
Tipps für Hartz IV – Betroffene

„Überbrückung“_im_SGB_II_(bei_Arbeitsaufnahme)?

Wir erleben mit der ARGE Bochum immer wieder Probleme, Notlagen zu überbrücken. Das gilt beispielsweise für den Fall, dass jemand eine Arbeit aufnimmt oder eine Lehrstelle antritt, eine Zahlung aber erst in einiger Zeit zu erwarten ist. Falls der neue Arbeitgeber keinen Vorschuss zahlen will, keine Rücklagen da sind und einem niemand etwas leihen kann oder will, wird es schnell brenzlig.
Im BSHG gab es durchaus Möglichkeiten dazu, z.B. durch einen darlehensweisen Vorschuss des Sozialamtes (z.B. bei Geldmangel bei verzögerter Bearbeitung es BAföG-Erstantrages). Das haben auch damals die Ämtler nicht gerne gemacht, die Situation war von Ort zu Ort unterschiedlich.
Im Fürsorgerecht gilt aber selbstverständlich der Grundsatz, dass niemand verhungern darf. Zunächst (vor allem anderen, und vor Klärung von Unklarheiten) ist immer unverzüglich der Lebensunterhalt zu sichern, und zwar unverzüglich (§ 41 SGB I). Ggf. ist vorläufig zu leisten (§ 43 SGB I) oder ein Vorschuss nach § 42 SGB I zu gewähren. (dazu auch: BVerfG_12-5-05 Az.: 1 BvR 569/05 – s. unten).
Im Zweifel muss das Risiko in Kauf genommen werden, dass das Amt zu Unrecht gewährte Leistungen mühsam, gar erfolglos, zurückfordern muss.
Aber wie sagte doch Dr. Brandt, Präsident des LSG NW: „Ein Mensch kann verhungern, eine Behörde nicht“.
Für o. g. Fälle heisst das:
1. Es besteht bei aktueller Bedürftigkeit unmittelbar sofort ein Anspruch auf Sicherung des Lebensunterhalts.
2. Gemäss § 23 SGB II „ … KÖNNEN Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts … als Darlehen gewährt werden, soweit … voraussichtlich Einnahmen anfallen.“ Geleistet werden muss aber auf jeden Fall!
Infos zur Rechtslage und zum Umgang mit der Behörde gibt die Unabhängige Sozialberatung im SOZIALEN ZENTRUM, Rottstr. 31, dienstags von 16.00 – 1.00 Uhr und donnerstags von 11.0 – 13.00 Uhr. Tel.: 460 169. Sozialberatung@sz-bochum.de. (2007-07-22)
BVerfG_12-5-05 Az.: 1 BvR 569/05: Im Zweifel Kohle (Auszüge)
„ … Der elementare Lebensbedarf eines Menschen kann grundsätzlich nur in dem Augenblick befriedigt werden, in dem er entsteht. Dieses „Gegenwärtigkeitsprinzip“ ist als Teil des Bedarfsdeckungsgrundsatzes für die Sozialhilfe allgemein anerkannt
… Hieraus folgt, dass bei der Prüfung der Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums, soweit es um die Beurteilung der Hilfebedürftigkeit der Antragsteller geht, nur auf die gegenwärtige Lage abgestellt werden darf. Umstände der Vergangenheit dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie eindeutige Erkenntnisse über die gegenwärtige Lage des Anspruchstellers ermöglichen. Dies gilt sowohl für die Feststellung der Hilfebedürftigkeit selbst als auch für die Überprüfung einer Obliegenheitsverletzung nach §§ 60, 66 SGB I, wenn über den Anspruch anhand eines dieser Kriterien entschieden werden soll. Aus diesen Gründen dürfen existenzsichernde Leistungen nicht auf Grund bloßer Mutmaßungen verweigert werden, insbesondere wenn sich diese auf vergangene Umstände stützen. …

Die Entscheidung des BVerG


Sonntag 22.07.07, 17:00 Uhr
Tipps für Hartz IV – Betroffene

Anträge immer quittieren lassen

Die Behörde muss jeden Antrag annehmen und einen schriftlichen Bescheid erteilen, auch wenn es der Sachbearbeitung zunächst unsinnig vorkommen sollte. Anträge können mündlich gestellt werden, sicherer ist natürlich die Schriftform. Auf einer Kopie sollte der Empfang bestätigt werden – es verschwindet immer noch so Manches. Und beim Handy-Vertrag und der Lohnsteuererklärung behalten Sie doch auch die Kopie? Möglich ist auch das Einschreiben mit Rückschein – selbst das Einwurfeinschreiben oder der Einwurf unter Zeugen hat schon zu Unstimmigkeiten geführt. – Infos zur Rechtslage und zum Umgang mit der Behörde gibt die Unabhängige Sozialberatung im SOZIALEN ZENTRUM, Rottstr. 31, dienstags von 16.00 – 1.00 Uhr und donnerstags von 11.0 – 13.00 Uhr. Tel.: 460 169. Sozialberatung@sz-bochum.de.


Mittwoch 18.07.07, 20:00 Uhr
Die Unabhängige Sozialberatung zur Belastunganalyse bei der ARGE:

Die Betroffenen sind noch mehr belastet

Die Unabhängige Sozialberatung nimmt Stellung zu den Veröffentlichungen über die Belastungsanalyse, die bei den Beschäftigten der ARGE durchgeführt wurde: »Das grösste Leid haben allerdings die Hartz IV-Betroffenen zu tragen: Neben den krankmachenden Belastungen durch die Arbeitslosen-Trias „Job weg – Struktur weg – Geld weg“ sehen sie sich einem Moloch gegenüber, wo die linke Hand nicht weiss, was die rechte macht.
Sie reichen Belege ein, die dann trotzdem wiederholt eingefordert werden einschliesslich der Drohung, andernfalls alle Leistungen umgehend einzustellen. Knall-auf-Fall werden Ihnen Leistungen gekürzt mit der Begründung, sie hätten leistungsrelevante Fakten zurückgehalten. Miete und Heizkosten werden gekürzt, ohne dass eine Begründung oder Berechnung aus den Bescheiden ersichtlich ist. Einkommen aus Minijobs usw. werden auf abenteuerliche Weise falsch angerechnet oder „fantasievoll“ in die Bescheide hineingefummelt. Post versickert auf unkontrollierbaren Wegen, kommt nicht an und führt trotzdem zu existenzbedrohenden Sanktionskürzungen, angebotene Hilfstätigkeiten werden als Qualifikation „verkauft“ … . Die Liste ließe sich endlos verlängern. Unlängst hat ein Richter des SG Dortmund zum wiederholten Male die ARGE Bochum charakterisiert: „Vielmehr ist gerade nicht von stets ordnungsgemäßem Verwaltungshandeln bei der Antragsgegnerin auszugehen.“ (Az.: S 31 AS 99/07 v. 13.4.2007). mehr…


Freitag 13.07.07, 12:00 Uhr

Still und heimlich: ARGE bessert nach

Wie die Unabhängige Sozialberatung informiert, geht die ARGE Bochum mit einer Mitteilung auf ihrer homepage auf die Anregungen zum Umgang mit dem Chaos bei den Änderungsbescheiden zum 1. Juli ein. Es folgen ausserdem Hinweise, wie die Betroffenen mit den seit dem 3. Juli neu gestalteten neuen Bescheiden umgehen sollen. Aus ihnen ist allerdings weiterhin nicht ersichtlich, wie sich die Kosten der Unterkunft aus Kaltmiete, Betriebskosten und Heizungskosten zusammensetzen.
In der Pflicht bleibt weiterhin die Bundesagentur für Arbeit (BA), die den Versand mit dem falschen Datum technisch zu verantworten hat. Rechtlich notwendig wäre ein Folgeschreiben der BA an alle Betroffenen. Selbst eine Presseerklärung der BA dürfte nicht ausreichend sein, da viele Betroffene keinen Zugang zu den üblichen Medien haben. Sonst ist wegen der Fehlerhaftigkeit der Bescheide von einer Widerspruchsfrist von einem Jahr auszugehen.
Rechtlich verantwortlich bleibt die ARGE Bochum. Darum ist unverständlich, dass diese Mitteilung nicht auch an die Presse und die Beratungsstellen gegangen ist. Rechtlich notwendig wäre, die Betroffenen durch Aussendungen oder zumindest durch Handzettel von der Situation in Kenntnis zu setzen, solange die BA sich hier verweigert.


Samstag 07.07.07, 09:00 Uhr

Arbeitsagentur in Nürnberg weigert sich, Fehler zu korrigieren

Durch hartnäckiges öffentliches Anprangern eines fehlerhaften Vorgehens der Bundesagentur Nürnberg ist es der Unabhängigen Sozialberatung in dieser Woche gelungen, die Bochumer ARGE zu einer Entschuldigung und zu einer teilweisen Korrektur zu veranlassen. Es ging um die falsche Datierung eines Bescheides. Dies ist im Zusammenhang mit Widerspruchsfristen von erheblicher Bedeutung. Den Fehler hat allerdings nicht die Bochumer ARGE zu verantworten, sondern die Zentrale in Nürnberg. Dies hatte zur Folge, dass auch überregional über den Vorgang berichtet wurde. Korrekt wäre nun, wenn alle Betroffenen aus Nürnberg angeschrieben würden und über den Fehler informiert würde. Dies scheint aber aber nicht zu passieren. Norbert Herrmann von der Unabhängigen Sozialberatung beschreibt, warum der Vorgang nach wie vor ein Skandal ist: »Stellen Sie sich vor, Sie erhalten einen wichtigen Bescheid von einer Behörde. Einen Bescheid, auf den Sie ggf. reagieren müssen innerhalb einer Widerspruchsfrist. Sie finden den Bescheid am 28. Juni in Ihrem Briefkasten. Datiert ist er vom 2. Juni. Würden Sie auf die Idee kommen, Ihre Sachbearbeitung hätte das Schreiben wochenlang in der Schublade liegen lassen und jetzt erst abgeschickt? mehr…


Mittwoch 04.07.07, 18:00 Uhr

ARGE entschuldigt sich

Die Bochumer ARGE hat auf die wiederholte Kritik der Unabhängigen Sozialberatung, über die an dieser Stelle berichtet wurde, reagiert. Nachdem der WDR nachgehakt hatte, ob die Vorwürfe stimmen, veröffentlichte die ARGE folgende Meldung: „Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg sind die im Rahmen der Regelsatzanpassung des ALG II zum 01.07.2007 versandten Änderungsbescheide generell mit dem 02.06.2007 datiert worden. Der Versand jedoch erfolgte bis einschließlich 29.06.2007 zentral aus Nürnberg. Die ARGE Bochum teilt daher mit, dass ggf. bei darauf folgenden Widersprüchen gegen diese Bescheide die Berechnung der Widerspruchsfrist statt ab dem 02.06.2007, erst ab dem spätesten Versandtermin, 29.06.2007, berechnet wird. Verunsicherungen, die in diesem Zusammenhang bei unseren Kunden eingetreten sind, bittet die ARGE Bochum zu entschuldigen.“
Ungewöhnlich bei diesem Vorgang ist, dass die Entschuldigung nicht von den Verantwortlichen in Nürnberg erfolgt.


Mittwoch 04.07.07, 15:00 Uhr
Unabhängige Sozialberatung erinnert:

Widersprüche und Klagen MÜSSEN erneuert werden!

Da die meisten Medien bisher nicht angemessen über einen Skandal der ARGE berichten, erinnert die Unabhängige Sozialberatung noch einmal daran, dass EmpfängerInnen von Hartz IV Leistungen alle laufenden Widersprüche und Klagen, die sich auf frühere Bescheide bezogen, jetzt evtl. erneut erheben müssen. Zudem muss seit dem 1. 7. 2007 jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft einzeln Widerspruch gegen Fehler im Bescheid einlegen, um die eigenen Rechte zu wahren. Alle LeserInnen von bo-alternativ.de werden dringend gebeten, Betroffene in ihrem Bekanntenkreis hierüber zu informieren.
Zum Hintergrund schreibt die Unabhängige Sozialberatung:»Mit Beginn des Monats Juli wurden auch die Regelleistungen von Hartz IV erhöht und die Betroffenen bekamen Änderungs- bzw. Folgebescheide. Die Unabhängige Sozialberatung machte jetzt darauf aufmerksam, dass zahlreiche Bescheide allerdings falsch datiert seien und die Betroffenen rechtlich nur wenige Tage zum Widerspruch hätten. mehr…


Sonntag 01.07.07, 12:00 Uhr

Hartz IV-Leistungen zum 1. Juli erhöht

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Zum 1. Juli ist entsprechend der Rentenerhöhung von 0,58 % auch die Eckregelleistung des Arbeitslosengeldes II / Hartz IV um zwei Euro erhöht worden. Die Eckregelleistung in Höhe von jetzt 347 Euro gilt „für Personen, die alleinstehend, oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist“. Alle anderen Regelleistungen (für PartnerIn und Kinder) sowie die Mehrbedarfe werden prozentual daraus errechnet.
Sofern sich in einzelnen Beträgen nur geringe Erhöhungen ergeben oder die Beträge sogar gleich bleiben, so liegt das daran, dass die Beträge auch bisher schon entsprechend § 41 Abs. 2 SGB II kaufmännisch auf ganze Euro auf- bzw. abzurunden waren. Ebenso muss in der Neuberechnung von Grund auf verfahren werden, es sind nicht einfach die entsprechenden Prozentanteile der Zwei-Euro-Erhöhung hinzuzurechnen. Die neuen Regelleistungen und die daraus berechneten Beträge für die Mehrbedarfe als PDF-Datei.
mehr…


Samstag 30.06.07, 15:00 Uhr
Die Unabhängige Sozialberatung informiert:

„Hartz IV – Kürzungen nicht rechtmäßig“

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Bei Überzahlungen darf die ARGE Bochum entgegen ihren Gewohnheiten nicht einfach mit zukünftigen Leistungen aufrechnen. Das ist nur zulässig, wenn die Überzahlung durch „vorsätzliche oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben“ der Betroffenen verursacht ist, schreibt das Gesetz vor. In allen anderen Fällen ist eine einvernehmliche Vereinbarung zu suchen. Ist der Fehler durch die ARGE selbst verursacht, so scheidet in vielen Fällen eine Rückzahlung sogar gänzlich aus. mehr…


Freitag 29.06.07, 08:00 Uhr

Von nicht stets ordnungsgemäßem Verwaltungshandeln der ARGE ist auszugehen

Unter der Überschrift „ARGE-Bescheide von Außerirdischen manipuliert?“ schreibt die Unabhängige Sozialberatung: »Zum 1. Juli 2007 werden endlich die ALG II – Regelleistungen erhöht: entsprechend der Rentenerhöhung um 0,58 % = zwei Euros!
In den letzten Tagen trudelten auch die entsprechende Änderungsbescheide bei den Betroffenen ein. Allerdings mit Bescheiddatum von Anfang Juni.
Was das soll, weiss kein Mensch –oder doch? Gegen diese Bescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Als Datum der Bekanntgabe wird üblicherweise der dritte Tag nach Bescheiderstellung angesehen. Die Widerspruchsfrist würde demnach bereits Anfang Juli abgelaufen sein. Ein Widerspruch ist auch zu erheben, wenn bereits gegen den Vorbescheid Widerspruch erhoben worden ist. mehr…


Donnerstag 21.06.07, 08:00 Uhr
Unabhängige Sozialberatung: Härtefall-Verein für arme Kinder ist ein Hohn

Arme Kinder – armselige Stadt Bochum!

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Am 14. 6. 2007 hat der Rat der Stadt Bochum nach einem Jahr angestrengten Grübelns die Einrichtung eines privaten „Vereins zum Ausgleich sozialer Härten“ beschlossen. Anschubfinanzierung durch die Sparkasse: 200tausend Euros. Nachschubfinanzierung zweifelhaft. Von diesem Geld soll vor allem die Mittagsverpflegung der Ganztagsschulen bezuschusst werden. Es bleiben 60tausend Euro zur Lernmittelbeschaffung. Pro Hartz IV – Schulkind zehn Euros! Werden die über Fünfzehnjährigen hinzugenommen, und die Kinder arm arbeitender Menschen noch dazu, bleibt eine Handvoll Cents im Monat. Das reicht gerade einmal für einen Bleistift und einen Radiergummi, aber niemals für die nötigen Schulsachen insgesamt, geschweige denn für Schulbücher. Ein Hohn! Ein Debakel für unsere Stadt! mehr…


Samstag 16.06.07, 19:00 Uhr

Unabhängige Sozialberatung unterstützt Petition für ehrliche Arbeitslosenzahlen

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »In Bochum gelten 33.133 Menschen als „arbeitsuchend“, weil sie kein Arbeitseinkommen haben oder nur ein Unzureichendes. Nur zwei Drittel davon werden allerdings als „arbeitslos“ geführt, im Hartz IV – Bereich sogar nur ca. 50 %. Was ist mit den Anderen? Wie viele davon befinden sich in prekären Lebenssituationen?
Durch eine bundesweite Petition an den Bundestag soll die Veröffentlichung ehrlicher Zahlen erreicht werden. Die Unabhängige Sozialberatung unterstützt diese Petition.
Damit der Bundestag sich öffentlich damit auseinandersetzen muss, sind 50.000 Unterschriften notwendig. Bisher kann sich die Unterstützung innerhalb weniger Tage schon sehen lassen, und die Frist geht bis zum 16. Juli. Es sind aber noch mehr Unterschriften notwendig, im Durchschnitt mehr als 1.000 pro Tag.« Zur Petition.
Dazu ein Kommentar von Norbert Hermann: mehr…


Montag 21.05.07, 07:00 Uhr
Heute,18.00 Uhr, das Filmfestival "ueber arbeiten" zeigt im Metropolis:

Des Wahnsinns letzter Schrei

Im Rahmen des Filmfestivals „ueber arbeiten“ wird heute um 18.00 Uhr im Metropolis im Bochumer Hauptbahnhof „Des Wahnsinns letzter Schrei“ gezeigt. Der Film porträtiert Menschen, die unter Bedingungen von Hartz IV leben müssen. Er macht außerdem wahnsinnsschrei_01.jpgdeutlich, wie fast alles, was Regierungspolitik und Wirtschaft als ökonomischen Sachzwang verkaufen, in Wirklichkeit reine Ideologie ist, mit der Macht- und Profitinteressen durchgesetzt werden sollen. Lokale PartnerInnen dieser Filmveranstaltung sind das Bochumer Sozialforum, die Unabhängige Sozialberatung, der ver.di-Erwerbslosenausschuss, der DGB Region Ruhr-Mark, die Arbeitsloseninitiative Werkschlag und der Arbeitskreis Erwerbslose der IG Metall. VertreterInnen dieser Gruppen und Organisationen werden im Anschluss an den Film zusammen mit dem Publikum über den Film und seine Themen diskutieren.
Die Diskussion wird von Vorsitzenden des DGB Ruhr-Mark Michael Hermund moderiert.
Zum Inhalt des Filmes: mehr…


Montag 07.05.07, 21:00 Uhr

Bericht aus dem Sozialausschuss

Die Linksfraktion.PDS hat einen Bericht über die letzte Sitzung des Sozialausschusses veröffentlicht. Hier ist zu erfahren, dass die Unabhängige Sozialberatung nun finanziell von der Stadt Bochum unterstützt wird. Weitere Themen: „Kostenloses Girokonto bei ALG II“, „Zwangsumzüge durch Hartz IV“, „Heizkostenrichtlinie“ und „Einladungspraxis der ARGE“. Der ausführliche Bericht.


Pressemitteilung vom 7. Mai 2007
Montag 07.05.07, 08:00 Uhr

Unabhängige Sozialberatung – Beratungs- Beschwerde- und Ombudsstelle für Erwerbslose

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Sanktionen bedrohen Hartz IV-Opfer

In Bochum waren mit Stichtag im Oktober 2006 aktuell 565 Menschen (von ca. 40.000) mit Sanktionen (Kürzung der Hartz IV-Leistung) belegt, berichtet die Bundesagentur für Arbeit. Davon galten allerdings 40 % gar nicht als „arbeitssuchend“, weil sie entweder kleine Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu versorgen haben oder als SchülerInnen ebenfalls nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Damit liegt Bochum mit einem Anteil von 1,9 Prozent mit aktueller Sanktion durchaus im Trend, mit einer durchschnittlichen Kürzung von 39 % der Regelleistung allerdings deutlich über dem Bundesdurchschnitt (30 %).
Sanktionen, die zwar in der Vergangenheit, jedoch nicht mehr am Statistikstichtag wirksam waren, konnten zum Berichtsmonat noch nicht ausgewertet werden. Aussagen dazu, wie viele Sanktionen über einen bestimmten Zeitraum oder wie viele Sanktionen an einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder eine Bedarfsgemeinschaft während des gesamten Leistungsbezugs ausgesprochen wurden, konnten deshalb nicht getroffen werden. Der Ausweis der Zahl aller ausgesprochenen Sanktionen als ergänzende statistische Größe soll erst in einem späteren Entwicklungsschritt realisiert werden.
Die Bochumer Zahlen finden Sie im Bericht der Bundesagentur für Arbeit auf S. 23:
Ein Vergleich mit den Sanktionen aus dem Bereich ALG I („Sperrzeiten“) ist leider nicht möglich, da diese nicht als Bestandsgröße zu einem Stichtag, sondern als Stromgröße erhoben wird. Es wird erfasst, wie viele Sperrzeiten welcher Art in einem bestimmten Zeitraum ausgesprochen wurden. Deshalb können die statistischen Ergebnisse zu den Sperrzeiten nicht unmittelbar mit den bisher vorliegenden Informationen zu Sanktionen verglichen werden.
Allerdings ist zu beachten, dass im Falle einer Sperrzeit bei Bedürftigkeit ersatzweise ein ggf. um 30 % gekürztes ALG II gezahlt wird. Im Unterschied zu Hartz IV-Sanktionen ist hier also eine Kürzung auf NULL nicht möglich!
Sanktionen dienen der Disziplinierung der Leistungsempfänger. Sie dürfen nur erlassen werden, wenn kein wichtiger Grund für das Versäumnis vorliegt. Das ist zuvor ausführlich zu ergründen, es ist vor allem auf entlastende Faktoren zu achten. Vor einer Sanktionierung ist den Betroffenen rechtliches Gehör zu gewähren.
Wir empfehlen, sich zuvor beraten zu lassen und zur Anhörung ggf. eine Begleitperson mitzunehmen. Gegen eine Sanktion kann – wie gegen jeden anderen Verwaltungsakt (Kürzung, Antragsablehnung, Zuweisung eines 1-Euro-Jobs usw., auch ohne schriftlichen Bescheid) – Widerspruch eingelegt werden.
Sanktionen helfen nicht. Sie sind Ausdruck der Unfähigkeit aller Beteiligten, mit der Situation angemessen und menschengemäss umzugehen. Besonders deutlich wird das bei Folgesanktionen, die Kürzungen bis 100 % (einschliesslich der Wohnungskosten) zur Folge haben können. Hier erfordert es die Sorgfaltspflicht, auf mögliche existentielle Bedrohungen der Betroffenen (psychischer Druck) Rücksicht zu nehmen und ggf. den städtischen „Sozialen Dienst“ zu informieren und des Weiteren Massnahmen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit zu veranlassen.

Verschärfung zum 1. Januar 2007

Zum 1. Januar 2007 sind wesentliche Verschärfungen der Sanktionsregelungen in Kraft getreten (Anlage). Das lässt eine steigende Zahl befürchten.
Seit Beginn des Jahres 2007 kann von der Sanktion das gesamte Arbeitslosengeld II, also auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Leistungen für Mehrbedarfe, in stärkerem Maße erfasst werden. Bei der ersten Pflichtverletzung erfolgt im Allgemeinen weiterhin eine Absenkung um 30 Prozent der Regelleistung für drei Monate, bei einer wiederholten Pflichtverletzung um 60 Prozent der Regelleistung. Bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung entfällt die gesamte Leistung. Eine wiederholte Pflichtverletzung liegt vor, wenn seit Beginn des vorangegangenen Sanktionszeitraumes noch kein Jahr vergangen ist. Die ARGE kann den vollständigen Wegfall der Leistung auf eine Absenkung um 60 Prozent der Regelleistung abmildern, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich nachträglich bereit erklärt, seinen Pflichten nachzukommen. Ein Meldeversäumnis führt wie bisher zu einer Reduzierung um 10 Prozent der Regelleistung, bei wiederholter Pflichtverletzung um den Prozentsatz, der sich aus der Summe des Prozentsatzes der vorangegangenen Minderung und zusätzlichen 10% ergibt. Auch bei Jugendlichen erfolgt eine Verschärfung der Sanktionen: Seit Beginn des Jahres 2007 sind im Falle einer wiederholten Pflichtverletzung auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung von der Sanktion betroffen. Die Kosten für Unterkunft und Heizung können jedoch unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls wieder übernommen werden, wenn der Jugendliche sich nachträglich bereit erklärt, seinen Pflichten nachzukommen.


Montag 07.05.07, 08:00 Uhr
Unabhängige Sozialberatung:

„Sanktionen bedrohen Hartz IV-Opfer“

In Bochum waren mit Stichtag im Oktober 2006 aktuell 565 Menschen (von ca. 40.000) mit Sanktionen (Kürzung der Hartz IV-Leistung) belegt, berichtet die Bundesagentur für Arbeit. Davon galten allerdings 40 % gar nicht als „arbeitssuchend“, weil sie entweder kleine Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu versorgen haben oder als SchülerInnen ebenfalls nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Damit liegt Bochum mit einem Anteil von 1,9 Prozent bei aktuellen Sanktionen durchaus im Trend, mit einer durchschnittlichen Kürzung von 39 % der Regelleistung allerdings deutlich über dem Bundesdurchschnitt (30 %). Die Unabhängige Sozialberatung hat hierzu eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht und dokumentiert eine Liste des Bochumer Sozialforums mit den Verschärfungen von Sanktionen seit dem 1.1.2007.


Stellungnahme von Norbert Kozicki, Falkenfreizeit- und -bildungswerk NRW
Freitag 04.05.07, 18:00 Uhr
Trotz aller Erfolgsmeldungen vom Arbeitsmarkt:

Immer mehr Menschen im HartzIV-Bezug – Auch in Bochum

Trotz aller Schlagzeilen mit den großen Buchstaben über die Erfolgsmeldungen am Arbeitsmarkt geraten immer mehr Menschen in das HartzIV-Milieu, auch in Bochum. In der gesamten Republik gab es im Monat April soviel Leistungsempfänger nach dem SGB II wie noch nie seit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe: 7.124.076 Leistungsempfänger in 3.668.786 Bedarfsgemeinschaften.
Ebenfalls in Nordrhein-Westfalen verzeichnen die Arbeitsgemeinschaften neue Rekordwerte trotz der boomenden Konjunktur: 1.661.223 Leistungsempfänger in 819.258 Bedarfsgemeinschaften. Die Anzahl der Sozialgeldbezieher geht mittlerweile auf die 500.000-Grenze zu: 482.028 Sozialgeldbezieher lebten im Monat April in NRW.
Im vergangenen Monat stieg die Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften in Bochum erstmalig über die 40.000-Grenze: 40.154 Menschen in Bedarfsgemeinschaften, was eine Zunahme von über 22,8% seit Januar 2005 bedeutet.
Besonders dramatisch ist und bleibt die Entwicklung bei den so genannten „nicht-erwerbsfähigen Hilfebedürftigen“, den Beziehern von Sozialgeld: auch im April 2007 erreichte diese Zahl in Bochum einen neuen Spitzenwert: 10.939 Sozialgeldbezieher, davon sind 10.606 unter 15 Jahre alt. Seit der Einführung von HartzIV hat sich damit die Gruppe der Sozialgeld-Bezieher um 35,9% in Bochum vergrößert.
Nach der Pressekonferenz der örtlichen Arbeitsagentur in den vergangenen Tagen kann man nur mit Empörung feststellen, dass diese statistischen Wirklichkeiten den Medien nicht präsentiert werden.


Freitag 04.05.07, 18:00 Uhr
Die Erfolgsmeldungen der Arbeitsagentur verschleiern die soziale Wirklichkeit:

Immer mehr Menschen müssen von Harz IV und Sozialgeld leben

Im vergangenen Monat stieg die Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften in Bochum erstmalig über die 40.000-Grenze: 40.154 Menschen in Bedarfsgemeinschaften, was eine Zunahme von über 22,8% seit Januar 2005 bedeutet. Hierauf hat der Sozialwissenschaftler Norbert Kozicki aufmerksam gemacht, der die „Erfolgsmeldungen“ der Arbeitsagenturen kritisch hinterfragt hat.
Besonders dramatisch ist und bleibt die Entwicklung bei den so genannten „nicht-erwerbsfähigen Hilfebedürftigen“, den BezieherInnen von Sozialgeld: Auch im April 2007 erreichte diese Zahl in Bochum einen neuen Spitzenwert: 10.939 SozialgeldbezieherInnen, davon sind 10.606 unter 15 Jahre alt. Seit der Einführung von HartzIV hat sich damit die Gruppe der Sozialgeld-BezieherInnen um 35,9% in Bochum vergrößert.
Norbert Kozicki: „Nach der Pressekonferenz der örtlichen Arbeitsagentur in den vergangenen Tagen kann man nur mit Empörung feststellen, dass diese statistischen Wirklichkeiten den Medien nicht präsentiert werden.“ Die Stellungnahme im Wortlaut.


Pressemitteilung vom 4. Mai 2007
Freitag 04.05.07, 15:00 Uhr

Unabhängige Sozialberatung – Beratungs- Beschwerde- und Ombudsstelle für Erwerbslose

ARGE – Zwangumzüge und Heizkosten

Sozialausschuss: Der Wind weht kälter … für Hartz IV-Betroffene!

Bis zu 400 „Bedarfsgemeinschaften“ mussten ihre Wohnung räumen, berichtete die ARGE am gestrigen Donnerstag, 3. Mai 2007 im Sozialausschuss. Deutlich weniger als die einmal befürchteten 800, aber ein Vielfaches von dem, was ehedem als tolerabel bezeichnet wurde. Doch ging nicht der gewohnte Aufschrei durch den Sitzungssaal – offensichtlich war im Vorfeld bereits alles abgesprochen.
Ähnliches ist zu vermuten beim Thema „Heizkosten“: da will die ARGE weitermachen wie bisher – die Versammelten nahmen es zustimmend zur Kenntnis.
Zwar versucht die ARGE nun, die Heizkosten-Richtlinie „gerichtsfest“ zu machen, indem in einer (neu einzufügenden) Vorbemerkung ausgeführt wird, „ … dass Leistungen für Heizung grundsätzlich in tatsächlich anfallender Höhe zu erbringen sind“. Tatsächlich will sie das aber nur solange tun, „wie sie vom Leistungsberechtigten noch nicht beeinflussbar waren …“. Das könne zwei – drei Heizperioden in Anspruch nehmen – uns sind Kürzungen aber bereits seit Anfang 2006 bekannt.
Der Antrag der PDS-Fraktion, Hartz-IV-Betroffenen ein unentgeltliches Girokonto zu ermöglichen, wurde zur Abklärung an die Sparkasse verwiesen. Verbunden allerdings mit dem Hinweis, die Kommune könne ja nicht dafür aufkommen, dass die Hartz IV- Leistungen zu knapp bemessen seien. Ob die Kommune ihre Bürger und Bürgerinnen (und deren Kinder!) aber so einfach in der Armut stehen lassen sollte, und wie viel ihr der soziale Frieden und das Lebensgefühl einer Stadt wert sind, blieb offen.
Zum Thema „Heizkosten“ betritt die ARGE verschlungene Pfade:
Vor allem will sie abwarten: abwarten auf „ …die von der Bundesregierung beabsichtigte Novellierung der EnergiesparVerordnung …“. Der Vorgriff auf etwaige zukünftige Gesetzesänderungen muss allerdings ausserordentlich kritisch gesehen werden. Und sie kommt zu folgendem Ergebnis:
„Fazit: Da die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes der „angemessenen Heizkosten“ derzeit Gegenstand eines anhängigen Verfahrens beim LSG NRW ist (Anm. N.H.: gemeint ist die bekannte Entscheidung des SG Aachen v. 1.2.206, Az.: S 11 AS 99/05) und verwertbares Datenmaterial der ARGE Bochum hinsichtlich der Auswirkungen der Richtlinien zur Ermittlung der „angemessenen“ Heizkosten erst zum Ende des 1. Halbjahres 2007 zur Verfügung stehen wird (s. a. TOP V.8 der Niederschrift über die Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 22.11.2006 – Vorlage Nr. 20062875/00 -), besteht aus Sicht der Verwaltung zurzeit kein Erfordernis für weiter gehende Änderungen der Richtlinien.“
Die Tendenz der Senate des Essener Landessozialgerichts ist allerdings bekannt und gefestigt: „ … … Grundsätzlich ergibt sich die Höhe der als angemessen anzusehenden Heizungskosten aus den von den Energieunternehmen festgesetzten Vorauszahlungen …“ (L 19 B 68/05 AS ER vom 06.12.2005 rechtskräftig; gleichlautend: L 20 B 63/06 AS NZB 08.06.2006 rechtskräftig). Eine Änderung dieser Einstellung ist nicht zu erwarten. Das Verfahren ist auch noch nicht terminiert, es können also noch viele Monate bis zu einer Entscheidung vergehen. Zudem dürfte in einer zukünftigen Hauptsacheentscheidung die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen werden; eine Entscheidung dort kann dann lange auf sich warten lassen.
„Aussitzen“ heißt also das Motto bei der ARGE. Und der Sozialausschuss sitzt mit! Unsere Forderung lautet: bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung sind der aktuellen Rechtsprechung gemäss die tatsächlich anfallenden Heizkosten zu übernehmen. Alles andere würde zu einer groben Belastung und Verunsicherung der Betroffenen führten. Und zu hohem Arbeits- und Kostenaufwand für die ARGE! Denn für uns heisst die Mitteilung vom Donnerstag: „Business as usual“ – „Widerspruch und Klage“!
Zu den Sitzungsunterlagen bzw. Vorlagen des Sozialausschusses.


Freitag 04.05.07, 15:00 Uhr
Bericht aus dem Sozialausschuss

Bis zu 400 „Bedarfsgemeinschaften“ mussten ihre Wohnung räumen

Die Unabhängige Sozialberatung berichtet in einer Pressemitteilung über die gestrige Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Bochum: »Bis zu 400 „Bedarfsgemeinschaften“ mussten ihre Wohnung räumen, berichtete die ARGE am gestrigen Donnerstag, 3. Mai 2007 im Sozialausschuss. Deutlich weniger als die einmal befürchteten 800, aber ein Vielfaches von dem, was ehedem als tolerabel bezeichnet wurde. Doch ging nicht der gewohnte Aufschrei durch den Sitzungssaal – offensichtlich war im Vorfeld bereits alles abgesprochen.
Ähnliches ist zu vermuten beim Thema „Heizkosten“: da will die ARGE weitermachen wie bisher – die Versammelten nahmen es zustimmend zur Kenntnis.
Der Antrag der PDS-Fraktion, Hartz-IV-Betroffenen ein unentgeltliches Girokonto zu ermöglichen, wurde zur Abklärung an die Sparkasse verwiesen. Verbunden allerdings mit dem Hinweis, die Kommune könne ja nicht dafür aufkommen, dass die Hartz IV- Leistungen zu knapp bemessen seien.“« Die Bericht im Wortlaut.


Pressemitteilung vom 26. April 2007
Freitag 27.04.07, 08:00 Uhr

Unabhängige Sozialberatung – Beratungs- Beschwerde- und Ombudsstelle für Erwerbslose


„Reiches Land – arme Kinder“
„Arme Kinder brauchen Extra-Leistungen für die Schule“
Bochum soll Beziehern von Hartz IV und anderen armen Haushalten zusätzliche Hilfen gewähren, damit sie notwendige Schulmaterialien anschaffen können. Dies fordert die „Unabhängige Sozialberatung“. In Bochum leben mehr als 10.000 Kinder unter 15 Jahren von Hartz IV. Weitere zweitausend sind ähnlich arm, noch mal mehr als zehntausend armutsgefährdet. Am Donnerstag [26.4] sprach sich auch die Nationale Armutskonferenz in Berlin für höhere Leistungen aus, die sich an den tatsächlichen Ausgaben für Kinder orientieren müssten.
„Solange vielen armen Haushalten das Geld für benötigte Schulmaterialien fehlt, sind wir Lichtjahre von gleichen Chancen für alle Schulkinder entfernt“ kritisiert Norbert Hermann von der „Unabhängigen Sozialberatung“. Der Hartz-IV-Satz für Kinder bis 14 Jahre beträgt 207 Euro monatlich – genau so viel wie für Säuglinge. Lt. Regelsatzverordnung sind das: für Essen und Trinken täglich 2,62 Euro (0,57 fürs Frühstück, je 1,02 Euro für Mittag- und Abendessen), für öff. Verkehrsmittel 0,35 Euro täglich, für ein Fahrrad (zum Ansparen) 0,44 Euro im Monat, für Klamotten 14,21 Euro im Monat, für Schuhe 3,66 Euro im Monat, für Sport- und Freizeit (Schwimmbad) 3,76 Euro im Monat, für Spielsachen 0,76 Euro im Monat, für Schreib- und Mal-Sachen 1,63 Euro im Monat. „Dafür bekommt man gerade mal einen Bleistift und einen Radiergummi. Aber was, wenn ein Zirkel oder ein Taschenrechner gebraucht werden?“ erläutert Norbert Hermann von der „Unabhängigen Sozialberatung“. Ein Betrag für Schulbücher ist nicht vorgesehen.
Die „Unabhängige Sozialberatung“ begrüßt die Forderung der Nationalen Armutskonferenz, die Regelsätze für Kinder neu und nach dem tatsächlichen Bedarf festzusetzen. Bis diese Verbesserung auf Bundesebene durchgesetzt sei, könnten die benachteiligten Schulkinder aber nicht warten. „Unsere Kommunalpolitiker müssen hier und heute etwas gegen den Skandal der Kinderarmut tun“, fordert Norbert Hermann von der „Unabhängigen Sozialberatung“. Die Stadt Bochum müsse einen kommunalen Fonds einrichten, aus dem Beihilfen für notwendige Schulmaterialien gewährt werden. „Am 3. Mai tagt der Sozialausschuss, der muss das auf den Weg bringen.“ Mitgliedschaften in Sportvereinen, der Stadtbücherei, Unterricht an der Musikschule, der Besuch von Schwimmbädern und kulturellen Einrichtungen ebenso wie das „Schokoticket“ müssten kostenfrei sein.
Die Unabhängige Sozialberatung verweist dabei auf das positive Beispiel der Stadt Oldenburg. Dort wurde ein kommunaler Lernmittelfonds in Höhe von zukünftig 400.000 Euro eingerichtet, aus dem einkommensschwache Haushalte Ausgaben für die Schule erstattet bekommen. „Was in Oldenburg geht, muss auch in Bochum möglich sein“, fordert Norbert Hermann.
Große Empörung herrschte im Lande, als bekannt wurde, dass Geschenke zur Kommunion, Konfirmation, Jugendweihe (Geburtstag, Weihnachten ohnehin!) auf den Hartz IV-Lebensunterhalt anzurechnen wären.
Aber: Lamentieren über „Armut“ hat nachgerade Hochkonjunktur. Jedenfalls solange es um „unschuldige Kinder“ geht. Werden sie einmal erwachsen, sind sie „selbst Schuld an ihrer Armut“ oder gar das Sozialsystem ist schuld, das sie „durch seine Großzügigkeit daran hindert, den Lebensunterhalt selbst zu verdienen“. Ein nicht geringer Teil der Armut entsteht durch Armutslöhne. Zwar nimmt in einigen Bereichen die Arbeitslosigkeit ab, die Kinderarmut steigt trotzdem an! Das liegt nicht nur daran, dass ein Teil der ganz Armen von diesem „Wirtschaftswachstum“ ausgenommen bleibt, es liegt auch daran, dass viele, die in Arbeit kommen, davon nicht wirklich leben können.
Auch wenn die Eltern im Erwerb stehen, droht Kinderarmut. Zum Beispiel lebt eine Facharbeiterfamilie mit zwei Kindern und einem durchschnittlichen Einkommen (30.000 Euro, ein Erwerbstätiger) unter dem Existenzminimum – wegen der einseitig übermäßigen Abgaben in die Sozialsysteme. Der auffälligste Befund der zunehmenden Verarmung der Familien in den letzten 40 Jahren ist die Tatsache, dass sich seit 1965 die Geburtenzahl pro Jahr fast halbiert und der Anteil der Kinder in der Armut auf das Sechzehnfache gesteigert haben – obwohl die Müttererwerbstätigkeit um fast 60 Prozent gestiegen ist! Die Zahlen der Sozialhilfeempfänger sind sogar in den Jahren weiter nach oben geklettert, in denen die Zahlen der Arbeitslosen sanken.
Seit Hartz IV explodiert die Zahl der Armen und der armen Kinder. Kein Wunder: Hartz IV (und die gesamte Agenda 2010) hat ja gerade zum Ziel, einen großen Teil der Bevölkerung unter das existenzielle Minimum herabzudrücken. Bei den Kindern schon ausgesprochen erfolgreich: 25 % der Kinder in NRW sind mittlerweile auf Armutsniveau, 27 % in Bochum, über 30 % in Gelsenkirchen. Die Sozialverbände und selbst Brüssel schlagen längst die Alarmglocken – eine Umkehr ist offensichtlich nicht beabsichtigt.

Freitag 27.04.07, 08:00 Uhr
Die Unabhängige Sozialberatung fordert:

„Arme Kinder brauchen Extra-Leistungen für die Schule“

Die Stadt Bochum soll BezieherInnen von Hartz IV und anderen armen Haushalten zusätzliche Hilfen gewähren, damit sie notwendige Schulmaterialien anschaffen können. Dies fordert die „Unabhängige Sozialberatung“ und stellt fest: „In Bochum leben mehr als 10.000 Kinder unter 15 Jahren von Hartz IV. Weitere zweitausend sind ähnlich arm, noch mal mehr als zehntausend armutsgefährdet.“ In einer Pressemitteilung rechnet die Unabhängige Sozialberatung vor, was Kindern täglich zur Verfügung steht: Für Essen und Trinken 2,62 Euro (0,57 fürs Frühstück, je 1,02 Euro für Mittag- und Abendessen), für öff. Verkehrsmittel 0,35 Euro. Monatlich sind vorgesehen: Für ein Fahrrad 0,44 Euro, für Klamotten 14,21 Euro, für Schuhe 3,66 Euro, für Sport- und Freizeit (Schwimmbad) 3,76 Euro, für Spielsachen 0,76 Euro, für Schreib- und Mal-Sachen 1,63 Euro. „Dafür bekommt man gerade mal einen Bleistift und einen Radiergummi. Aber was, wenn ein Zirkel oder ein Taschenrechner gebraucht werden?“ erläutert Norbert Hermann. Ein Betrag für Schulbücher ist nicht vorgesehen. Die Stadt Bochum müsse einen kommunalen Fonds einrichten, aus dem Beihilfen für notwendige Schulmaterialien gewährt werden. „Am 3. Mai tagt der Sozialausschuss, der muss das auf den Weg bringen.“ Die Pressemitteilung im Wortlaut.


Donnerstag 19.04.07, 21:45 Uhr

Reiches Land- Arme Kinder!

reiches-land.gifDie Unabhängige Sozialberatung schreibt: „Große Empörung herrschte im Lande, als bekannt wurde, dass Geschenke zur Kommunion, Konfirmation, Jugendweihe (Geburtstag, Weihnachten ohnehin!) auf den Hartz IV-Lebensunterhalt anzurechnen wären. Wer diese Zuwendungen nicht angibt, macht sich sogar strafbar, stellt die Bundesregierung jetzt fest. Dabei zeigt sich an diesem Beispiel nur wieder deutlich, dass Hartz IV (und die gesamte Agenda 2010) zum Ziel hat, einen großen Teil der Bevölkerung auf ein existenzielles Minimum herabzudrücken. Bei den Kinder schon ausgesprochen erfolgreich: 25 % der Kinder in NRW sind mittlerweile auf Armutsniveau, 27 % in Bochum, über 30 % in Gelsenkirchen Die Sozialverbände und selbst Brüssel schlagen längst die Alarmglocken – eine Umkehr ist offensichtlich nicht beabsichtigt. Und die Agenda 2010 ist noch nicht am Ende – uns stehen noch mehr als zwei harte Jahre bevor. mehr…


Freitag 06.04.07, 14:30 Uhr
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt:

Dramatische Armutsentwicklung

Norbert Kozicki, Sozialwissenschaftler beim Falken Bildungs- und Freizeitwerk NRW beschreibt in einem Beitrag, wie „unbemerkt von der Öffentlichkeit“ die Entwicklung im Bereich des Sozialgesetzbuchs II dramatische Züge annimmt: „Im Monat März des Jahres 2007 lebten bundesweit über 7 117 398 Menschen in den Bedarfsgemeinschaften – so viele wie noch nie. […] Jüngere Menschen und Alleinerziehende sind von dieser Armutsentwicklung besonders betroffen.
In NRW überschritt die Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften unter 25 Jahre erstmalig die 700 000-Grenze: im Monat März 2007 lebten 705 507 junge Menschen unter 25 Jahre von ‚Hartz IV‘. Das entspricht einer Zunahme zum Monat Dezember 2004 von rund 90,8%.
Auch für die Kinder unter 15 Jahre, die in HartzIV-Lebensgemeinschaften aufwachsen müssen, gibt es für NRW einen neuen „Spitzenwert“: im Monat März 2007 462 804 Kinder !! Das entspricht einer Zunahme zum Monat Dezember 2004 von rund 84,2%.
Für die Kinder unter 15 Jahre wird das Sozialgeld ausgezahlt. Wenn die Entwicklung der Zahlen der Sozialgeldempfänger im Zeitraum vom Januar 2005 bis März 2007 für einzelne Städte betrachtet wird, kann man im Ruhrgebiet folgendes feststellen: Bochum verzeichnet für diesen Zeitraum eine Zunahme von 34,7%, Mülheim 31,7% und Herne 29,8%. In NRW betrug diese Zunahme 28,6%, bundesweit 26,9%.“ Der Beitrag im Wortlaut mit Statistiken.


Norbert Kozicki, Sozialwissenschaftler beim Falken Bildungs- und Freizeitwerk NRW:
Freitag 06.04.07, 14:30 Uhr
Ostern 2007: Neue „Spitzenwerte“ im SGBII-/HartzIV-Bereich

Mehr als 7,1 Millionen Menschen bundesweit in Bedarfsgemeinschaften

Unbemerkt von der Öffentlichkeit nimmt die Entwicklung im Bereich des Sozialgesetzbuchs II weiterhin dramatische Züge an: Im Monat März des Jahres 2007 lebten bundesweit über 7 117 398 Menschen in den Bedarfsgemeinschaften – so viele wie noch nie. Bereits im Monat Februar wurde die 7-Millionen-Grenze überschritten.
Auch in Nordrhein-Westfalen verzeichnet die Statistik der Bundesagentur einen neuen „Spitzenwert“: 1 657 446 Menschen in Bedarfsgemeinschaften – so viele wie noch nie. Bezogen auf NRW bedeutet das, dass seit der Einführung von HartzIV im Januar 2005 eine Zunahme von fast genau 26% festgestellt werden muss. Bundesweit liegt diese Zunahme bei fast 27%.
Wenn man/frau diese Zahl von über 1 657 446 Menschen in NRW mit der Zahl der Sozialhilfeempfänger vom Monat Dezember 2004, als letztmalig die „alte“ Sozialhilfe ausgezahlt wurde, vergleicht, kommt man/frau zu dem Ergebnis, dass sich die Zahl der betroffenen Menschen, die auf Sozialhilfe-Niveau leben müssen, um 126 % erhöht hat, und das innerhalb von 2 ¼ Jahren.
Jüngere Menschen und Alleinerziehende sind von dieser Armutsentwicklung besonders betroffen.
In NRW überschritt die Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften unter 25 Jahre erstmalig die 700 000-Grenze: im Monat März 2007 lebten 705 507 junge Menschen unter 25 Jahre von „HartzIV“. Das entspricht einer Zunahme zum Monat Dezember 2004 von rund 90,8%.
Auch für die Kinder unter 15 Jahre, die in HartzIV-Lebensgemeinschaften aufwachsen müssen, gibt es für NRW einen neuen „Spitzenwert“: im Monat März 2007 462 804 Kinder !! Das entspricht einer Zunahme zum Monat Dezember 2004 von rund 84,2%.
Für die Kinder unter 15 Jahre wird das Sozialgeld ausgezahlt. Wenn die Entwicklung der Zahlen der Sozialgeldempfänger im Zeitraum vom Januar 2005 bis März 2007 für einzelne Städte betrachtet wird, kann man im Ruhrgebiet folgendes feststellen: Bochum verzeichnet für diesen Zeitraum eine Zunahme von 34,7%, Mülheim 31,7% und Herne 29,8%. In NRW betrug diese Zunahme 28,6%, bundesweit 26,9%.
Die ungekrönten „Spitzenreiter/innen“ dieser gesamten Negativentwicklung stellen die Alleinerziehenden dar: Seit dem Monat August des Jahres 2005, als erstmalig die Zahlen der betroffenen Alleinerziehenden in der Bundesstatistik ausgewiesen wurden, stieg die Anzahl der Alleinerziehenden im HartzIV-Bezug bundesweit um 35,9% und in NRW um 50,8%.
Selbst diese prozentualen Steigerungsraten werden in einzelnen Städten noch übertroffen, z.B. in Gelsenkirchen stieg die Zahl der HartzIV-betroffenen Alleinerziehenden von April 2005 bis März 2007 um 57,2%.
Diese hier vorgelegten Zahlen (im Anhang sind die entsprechenden Tabellen zu finden) beweisen, dass die Menschen, die nach Leistungen des Sozialgesetzbuchs II leben müssen, von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt sind. Der angebliche positive Trend der Arbeitsmarktentwicklung kommt im HartzIV-Bereich überhaupt nicht zur Geltung.

Statistik: SGB II- Sozialgeldempfänger/Nicht-erwerbsfähige Hilfebedürftige
Statistik: SGB II – Anzahl der Bedarfsgemeinschaften
Statistik: SGB II – Personen in Bedarfsgemeinschaften


Montag 02.04.07, 18:00 Uhr

Hartz IV-EmpfängerInnen wird wirklich nichts geschenkt

„Schreckensmeldungen aus anderen Orten“ und Hinweise über die Praxis der Bochumer ARGE haben die Unabhängige Sozialberatung zu folgender Mitteilung veranlasst: »Für Unmut und Unruhe unter Betroffenen haben Meldungen gesorgt, dass die ARGEn Geldgeschenke zur Konfirmation und Kommunikation der Gesetzeslage entsprechend anrechnen müssten, sobald die „Schongrenze“ in Höhe von 50 Euro jährlich überschritten sei. Das hat auch Staatssekretär Andres vom Bundessozialministerium bestätigt. Solche Geldgeschenke (oder Sachgeschenke, die vermuten lassen, dass es sich um Wertgegenstände handeln könnte, wie eine Münzsammlung oder ein Schmuckstück von erheblichem Wert) müssten in jedem Falle angegeben werden. Sie könnten auch nicht auf das Schonvermögen von Kindern in Höhe von 3.100 Euro zugerechnet werden (falls nicht schon vorhanden), da sie ja während des Bezuges von Hartz IV-Leistungen erst zufließen.
Eine Welle des Protestes ging durch das Land, unter anderem getragen von Gliederungen des Diakonischen Werkes. mehr…


Sonntag 04.03.07, 17:00 Uhr
VHS und DGB bieten Crash-Kurs zu Hartz IV an:

„Mein Recht auf Sozialleistungen und Arbeitslosengeld II“

Am Dienstag, 6. März, startet um 18.30 Uhr ein sechswöchtiger kostenfreier Kurs an der Volkshochschule, der Wissenswertes über die aktuellen Sozialgesetze vermittelt. Auch das Problem zu hoher Wohnungskosten wird besprochen.
In der Einladung heißt es: „Die neuen Sozialgesetze haben viel Verunsicherung gebracht. Folge: Viele Menschen nehmen ihnen zustehende Leistungen, auch ergänzende laufende Unterstützung oder einmalige Leistungen, nicht in Anspruch. Andere lassen sich in Abhängigkeiten von Angehörigen oder Partner/innen drängen, ohne tatsächlich gegenüber diesen Menschen einen Unterhaltsanspruch zu haben.“
Kursleiter ist Norbert Hermann von der Unabhängigen Sozialberatung in der Rottstr. Eine Anmeldung ist erforderlich bei der VHS über Tel. 910 – 1555 unter der Kursnr. 14000.


Sonntag 04.03.07, 10:00 Uhr

Armes Bochum

Dieter Greese, der Vorsitzender des Kinderschutzbundes NRW, hat am 12.2. auf dem „Blauen Heinrich“, dem Neujahrsempfang des Bochumer DPWV, davon gesprochen, dass ca. 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Bochum in Verhältnissen unter der Armutsgrenze leben.
Die Unabhängige Bochumer Sozialberatung hat die offiziellen Zahlen der Stadt und der Bundesagentur für Arbeit durchforstet und kommt zu dem Ergebnis, dass die Zahl noch höher liegt. Das statistische Jahrbuch der Stadt Bochum für 2006 weist eine Zahl von 43.787 Kindern unter 15 Jahre aus. Nach den Angaben der aktuellen Hartz IV-Statistik (2/07) der Bundesagentur für Arbeit leben in Bochum 10.530 Kinder unter 15 Jahren von Hartz IV. Das sind schon mehr als 24 Prozent. Hinzu kommen noch weitere arme Kinder, die statistisch nirgendwo auftauchen. mehr…