Am 12. August kam es erneut zu einem Fahrradunfall auf der Dorstener Straße. Nach Informationen der Polizei hat ein überholendes Müllfahrzeug den Fahrradfahrer mit dem Außenspiegel getroffen. Der Radfahrer stürzte und kam schwer verletzt ins Krankenhaus.
Radwende hat schon des öfteren auf die gefährliche Situation für Radfahrende auf der Dorstener Straße hingewiesen und schreibt: »An dieser Stelle gibt es einen Fahrradstreifen, der zwischen längsparkenden Fahrzeugen und der Fahrbahn liegt. Der Parkstreifen ist recht eng, so dass die parkenden Fahrzeuge in den Fahrradweg reinragen. Den vorgeschriebenen Sicherheitstrennstreifen gibt es hier wie oft in Bochum nicht.
Nur durch einen Sicherheitstrennstreifen kann der Radfahrende den Fahrradstreifen nutzen ohne Gefahr zu laufen, von einer sich öffnenden Autotür getroffen zu werden. In der Praxis heißt das, dass der Radfahrer oder die Radfahrerin eher links auf dem Fahrradstreifen fährt, also nah an der Fahrbahn.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt einen Überholabstand von Autos zu Fahrradfahrenden von 1,5 m vor. Wir stellen sehr häufig fest, dass der Überholabstand nicht eingehalten wird. Wenn der Überholabstand nicht eingehalten werden kann, muss das Fahrzeug hinter dem Fahrrad bleiben und darf erst überholen, wenn die Situation das Überholen sicher erlaubt.
Die Radwende Bochum fordert, dass in Bochum überall neben parkenden Autos ein Sicherheitstrennstreifen installiert wird. Wenn der Platz es nicht zulässt, darf hier nicht geparkt werden.
Wir wünschen dem Radfahrer eine gute Genesung.«
Siehe auch folgende Archiv-Beiträge:
Freitag 03.08.12:
Lebensgefährliches Radfahren in Bochum
Ein zu erwartender Unfall
Samstag 29.06.19:
Konsequenzen aus Unfällen ziehen: Radfahrstreifen endlich sicherer machen!
Mittwoch 21.12.22, 14:46 Uhr
Radwende Bochum fordert pragmatische Lösungen für die Dorstener Straße
Montag 11.03.24
Aktion der Radwende am Samstag, den 16. März
Sicher fahr ich Rad!
Freitag 16.08.24
ADFC Bochum fordert wirkungsvolle Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit
Neue Rotmarkierungen bringen keine Sicherheit
Mittwoch 11.09.24
„Fortschritt für Radfahrende“ oder doch eher „Imagekampagne“?

„Mit dem Außenspiegel getroffen“ – also ca. 25 cm Abstand zum Fahrradfahrer. Ich hoffe der Müllwagenfahrer wird auf gefährliche Körperverletzung angezeigt und verurteilt, sowie dass er in einer Zivilklage zu einer hohen Wiedergutmachungssumme verurteilt wird.
Dem Fahrradfahrer gute Besserung und nachhaltige Genesung!