Mittwoch 13.12.23, 08:50 Uhr

WernerFeld soll Allgemeine Siedlungsfläche werden


Für die Bürgerinitiative WernerFeld erklärt Nadja Zein-Draeger zur Verabschiedung des Regionalplan Ruhr: »Die Bürgerinitiative WernerFeld hat am 27.03.2022 im Rahmen des formellen Beteiligungsverfahrens zum zweiten Entwurf des Regionalplan Ruhr eine Eingabe gegen die Festsetzung des Werner Feldes als Allgemeiner Siedlungsbereich geschickt.

Anlass unserer zweiten Eingabe war u.a., dass der Regionalverband Ruhr in seiner Stellungnahme zu unserer ersten Eingabe vom 10.10.2018 aus unserer Sicht nicht den Tatsachen entsprechende Argumente für die Festlegung der landwirtschaftlichen Nutzfläche als Allgemeinen Siedlungsbereich anführte: Das Werner Feld sei kleiner als 10 ha, durchmischt von Grün-, Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen und wäre bereits im derzeit noch gültigen Regionalen Flächennutzungsplan größtenteils als Allgemeine Siedlungsfläche dargestellt.

Mit unserer zweiten Eingabe (siehe Anlage) haben wir u.a. diese Argumentation widerlegt. Jedoch wiederholt der Regionalverband Ruhr in der nun vorliegenden Stellungnahme zu unserer zweiten Eingabe seine Argumente fast wörtlich, ohne auf unsere Einwände einzugehen.

Die Bürgerinitiative WernerFeld hat den Eindruck, dass sich die Regionalplanungsbehörde mit den Einwänden und der tatsächlichen Nutzung der landwirtschaftlichen Nutzfläche Werner Feld inhaltlich nicht auseinandergesetzt hat und schickt nun eine Beschwerde an den Regionalverband Ruhr (siehe Anlage).

Abschließend bittet die Bürgerinitiative WernerFeld die Regionalplanungsbehörde, bis Mitte Februar kommenden Jahres 2024 um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie nimmt die Regionalplanungsbehörde zu der von uns konträr dargelegten Festlegung der landwirtschaftlichen Nutzfläche „WernerFeld“ im Flächennutzungsplan sowie zur Größe Stellung?
  2. Teilt der Regionalverband Ruhr unsere Auffassung, dass die 14 ha große landwirtschaftliche Nutzfläche keineswegs mit Grün-, Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen durchmischt ist?
  3. Beabsichtigt die Regionalplanungsbehörde die Festlegung des Werner Feldes im Regionalplan zu korrigieren?«

Die Beschwerde der Initiative

Die Eingabe vom 27.3.2022