Freitag 08.12.23, 16:59 Uhr

3 Jahre und 10 Monate Haft für Synagogen-Schützen 1


Am 26. 4. 2021 feuerte ein Mann eine Stahlkugel auf die Bochumer Synagoge ab. Am 6. 12. 2023 wurde er wegen dieser und weiterer rechtsextrem motivierter Taten zu 3 Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt. Das Infoportal Antifaschistischer Gruppen aus Bochum veröffentlicht dazu einen ausführlichen Bericht. Zu lesen hier.


Ein Gedanke zu “3 Jahre und 10 Monate Haft für Synagogen-Schützen

  • Rene

    Die WAZ dazu:

    Landgericht:
    Schuss auf Bochumer Synagoge: Täter zu Haftstrafe verurteilt
    06.12.2023, , Bernd Kiesewetter

    Bochum. Eine jahrelange Gefängnisstrafe bekam der Mann, der auf die Bochumer Synagoge geschossen hatte. Das Urteil umfasst weitere Straftaten.

    Der 37-jährige Bochumer, der vor rund zweieinhalb Jahren mit einer Pistole auf die Bochumer Synagoge geschossen hat, ist am Mittwochnachmittag vom Landgericht zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.
    Das Urteil umfasst noch weitere Straftaten: versuchte Brandstiftungen, eine Sprengstoffexplosion, den Besitz von verbotenen Waffen und Drogendelikte.
    In der Nacht zum 26. April 2021, kurz nach Mitternacht, hatte der Angeklagte mit einer Luftdruckpistole auf ein doppelverglastes Fenster über dem Eingang der Synagoge an der Castroper Straße gefeuert. Das äußere Glas wurde zwar zerstört, durchschlagen wurde das Fenster aber nicht. In der Nähe lagen zwei kunststoffummantelte Metallkugeln.
    Seit Mai sitzt der Angeklagte aus Bochum in U-Haft
    Eine Videokamera hatte den Täter zwar gefilmt, trotzdem konnte er erst im Mai 2023 identifiziert und gefasst werden. An seiner Arbeitsstelle in Bochum wurde der Mechaniker festgenommen. Seitdem saß er in U-Haft.
    In seiner Wohnung fand der polizeiliche Staatsschutz diverse Nazi-Devotionalien wie eine Hitler-Büste, eine Hakenkreuz-Fahne, das Hitler-Buch „Mein Kampf“, Schreckschusswaffen, Schlagringe, eine Stahlrute, ein Handgranaten-Replikat, einen „Shanghai-Knüppel“, einen Elektroschocker und Drogen.
    Der Schuss auf die Synagoge hatte großes Entsetzen in der Stadt ausgelöst. Vertreter der christlichen Kirche hielten damals eine Nachtwache vor dem jüdischen Gotteshaus ab. Zudem erklärten mehrere Parteien und Organisationen ihre Solidarität mit der jüdischen Gemeinde.
    „Der Angeklagte ist ein Nazi“, sagte Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann. „Er ist antisemitisch und rassistisch eingestellt.“ Der Schuss auf die Synagoge fuße auf seiner „nationalsozialistischen Gesinnung“. Richter Volker Talarowski sagte dazu: „Kann sein, wir konnten das aber nicht feststellen.“ Denn in der Tatnacht soll der 37-Jährige auch auf das benachbarte Planetarium und ein Auto geschossen haben.
    Angeklagter ging mit SS-Totenkopf auf die Straße
    Der Angeklagte selbst meinte, dass der Tatort Synagoge nur „Zufall“ gewesen; er habe einfach nur auf ein Gebäude schießen wollen. Einer psychiatrischen Gutachterin hatte er allerdings erklärt, dass Hitler bei ihm „angesehen“ sei. Draußen unterwegs war er laut einer psychiatrischen Gutachterin auch einmal mit einer Bauchtasche, auf der ein SS-Totenkopf angebracht war.
    Auf seine Spur kam ihm die Polizei, nachdem er am 20. Dezember 2022 an der Küpperstraße den Reifen eines geparkten E-Autos anzünden wollte und dabei erwischt worden war. Er gab eine Speichelprobe ab. Die Kripo glich seine DNA mit Tatortspuren von noch ungeklärten Fällen ab – und landete mehrere Volltreffer.
    Damit wurden ihm weitere Straftaten nachgewiesen, die er im Prozess ebenfalls zugab: Am 16. Mai 2017 schleuderte er nachts einen Brandsatz (Flasche mit Benzin und Lappen angezündet) gegen ein Fenster einer Kita an der Zechenstraße. Das Gebäude wurde von außen beschädigt. Am 25. Februar 2018 warf er nachts einen gleichartigen Brandsatz gegen die Scheibe einer Hochhaus-Wohnung an der Kulmer Straße. Die Flasche prallte ab und brannte auf dem Balkon aus. In der Nacht zum 1. April 2020 legte er einen selbst gebastelten Sprengsatz (Winkelrohr mit Schwarzpulver gefüllt) in das Bedienelement einer Paketaufbewahrungsstation am damaligen Real-Markt in Langendreer. Zu den Motiven in diesen Brand-Fällen machte er keine Angaben.
    Seit vielen Jahren konsumiert der Angeklagte Marihuana und Amphetamine
    Verurteilt wurde er auch, weil er in seiner Wohnung, die laut Polizei verdreckt und chaotisch war, Amphetamine und Marihuana besaß und Letzteres in einem Anbau-Zelt selbst züchtete. Er konsumierte seit vielen Jahren Drogen, ging aber gleichzeitig stets zuverlässig arbeiten.
    „Es tut mir leid“, sagte der Angeklagte über seine Straftaten. „Ich habe nicht vor, sowas noch mal zu machen.“

    Gericht lässt den Täter vorläufig frei

    Nach dem Urteil ließ das Gericht den Täter unter Auflagen vorläufig frei, bis er eine Ladung zum Haftantritt erhält. Er muss sich regelmäßig bei der Polizei melden, seine Pässe abgeben, bei seiner Freundin einziehen, darf keine Drogen mehr nehmen und seine Arbeitsstelle nicht kündigen.
    Die Staatsanwaltschaft sieht indes Flucht- und Wiederholungsgefahr und wollte, dass der Mann in Haft bleibt.
    Trotzdem akzeptierte sie, wie auch der Angeklagte, das Urteil, so dass es rechtskräftig wurde.

    https://www.waz.de/staedte/bochum/schuss-auf-bochumer-synagoge-taeter-zu-haftstrafe-verurteilt-id240760712.html

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