Dienstag 23.02.21, 09:43 Uhr
Bochum Prekär fordert

Laptops für alle Kinder 1


Norbert Hermann fordert in seiner neuesten Presseinformation Laptops für alle Kinder – besonders für die Armen. Er schreibt weiter: „Vor ziemlich genau zwei Jahren haben sich Bund und Länder auf den „Digitalpakt Schule“ geeinigt. Aus dem mittlerweile auf rund sieben Milliarden Euro angewachsenen Etat sind nach Angaben von Bund und Ländern bis zum Ende des vergangenen Jahres 1,363 Milliarden abgeflossen oder bewilligt worden. In Bochum sollen jetzt 3.600 Geräte angekommen sein, 45 (!!) pro Schule. Ende Januar  hat aber auch Bundesminister Heil reagiert und die Jobcenter anweisen lassen, einen „Mehr“-bedarf im SGB II für digitale Endgeräte für das „Homeschooling“ anzuerkennen. Den Ländern wurde empfohlen die Kommunen anzuweisen in den anderen Grundsicherungssystemen (Sozialhilfe, Asylrecht) ebenso zu verfahren. Das hat das Land NRW am 09.02.2021 getan. Vom Sozialamt der Stadt wie auch vom Jobcenter ist dazu aber nichts zu vernehmen als lautes „Schweigen im Wald“. Darum haben wir an beide Behörden eine Anfrage gerichtet, wie diese Weisungen jeweils umgesetzt werden sollen.“

Norbert Hermann weiter: „Durch die Corona-Einschnitte werde eine „Generation von Losern“ herangezogen, so Expertenmeinung. Wobei es die am heftigsten trifft die schon immer zu den Abgeschriebenen gehörten. Es scheint als solle ihnen in Zukunft jegliche Chance verwehrt werden. Von den dazu gefragten sozialen Institutionen wie Wohlfahrtsverbände, Kinder- und Jugendschutzbünde, Gewerkschaften, Erziehungs- und Bildungsgewerkschaften ist kaum etwas zu hören. Außen vor bleiben bislang auch Kinder aus Familien, die mit Hilfe von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld so gerade an der Hartz IV-Berechtigung vorbeischliddern.

Hier der im wesentlichen gleichlautende Text der Anfrage an die Stadt Bochum und das Jobcenter:

„Versorgung mit digitalen Endgeräte für das Homeschooling

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesagentur für Arbeit hat in einer am 1. Feb. 2021 getroffenen Weisung festgestellt, dass rückwirkend ab Jan. 2021 ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für digitale Endgeräte in Höhe von bis zu 350 € auf Zuschussbasis besteht, wenn diese für das Homeschooling benötigt, aber nicht von den Schulen bereitgestellt werden.

Das Land NRW hat in einer Mail vom 9. Februar 2021 die Empfehlung an die Kommunen ausgesprochen, bei den anderen existenzsichernden Leistungen „bis auf Weiteres sinngemäß ebenso zu verfahren“ wie es im SGB II vorgesehen ist. „Dieses soll zu einer möglichst einheitlichen Verwaltungs- und Verfahrenspraxis in der Sozialhilfe beitragen.“

Bislang konnte ich weder in Medien noch auf Ihrer Website Informationen darüber entnehmen, wie Sie hier vorzugehen gedenken.

Quellen und Arbeitshilfen:

Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA):

Arbeitshilfe: Schüler*innen-PCs im SGB II, SGB XII, AsylbLG

Erwerbslosenverein Tacheles e.V.: Zum Anspruch auf digitale Endgeräte für das Homeschooling / Im Bedarfsfall jetzt Anträge stellen

PM BMAS 05.02.2021: Kostenübernahme für digitale Endgeräte im SGB II

Weisung der BA zum Härtefall(mehr)bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II:

Tacheles-Kampagne „Schulcomputer sofort!“ (August 2020!)

Das Land NRW hat in einer Mail vom 9. Februar 2021 die Empfehlung an die Kommunen ausgesprochen, bei den anderen existenzsichernden Leistungen (also auch den Grundleistungen nach AsylbLG) „bis auf Weiteres sinngemäß ebenso zu verfahren“ wie es im SGB II vorgesehen ist. „Dieses soll zu einer möglichst einheitlichen Verwaltungs- und Verfahrenspraxis in der Sozialhilfe beitragen.“ Hier


Ein Gedanke zu “Laptops für alle Kinder

  • Norbert Hermann

    Antwort des Jobcenters

    Herr Rohleder vom Jobcenter Bochum hat bereits reagiert und darauf hingewiesen, dass bereits „zahlreiche Anträge auf Kostenübernahme für digitale Endgeräte vorliegen beziehungsweise bereits abschließend bearbeitet“ seien. Er weist weiter darauf hin, dass in überregionalen Medien (Spiegel, Tageschau) berichtet wurde. Das ist aber völlig unzureichend angesichts wohl mehrerer tausend berechtigter Kinder in Bochum, deren Eltern nicht unbedingt jede Meldung des „Spiegel“ und der „Tageschau“ zur Kenntnis nehmen. Wenn man sich anschaut, wozu das Jobcenter sonst aktiv an die Öffentlichkeit geht, ist das ein Armutszeugnis.

    Sozialbehörden haben dafür Sorge zu tragen, dass Leistungsberechtigte „die ihnen zustehenden Leistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhalten“ (§ 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB I) Auch haben sie das Verwaltungsverfahren einfach, zweckmäßig und zügig zu gestalten (§ 9 S. 2 SGB X).

    Weil das auch in Wuppertal gerade nicht der Fall ist, hat der Erwerbslosenverein „Tacheles“ in einem offen Brief das JC Wuppertal auf seine Verantwortung hingewiesen und Forderungen zu einer korrekten Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zur Versorgung mit digitalen Endgeräten formuliert:

    https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2744/

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