Dienstag 20.01.26, 17:56 Uhr
Demo "Weder Mullahs, noch Islamisten – keine Unterstützung für Al-Scharaa!" am 19.1.26 in Bochum

Redebeitrag vom Heike Geisweid, Vorsitzende des MAF-DAD – Verein für Demokratie und internationales Recht


Abu Muhammad Al-Jolani, der mittlerweile unter seinem bürgerlichen Namen Ahmed al-Scharaa auftritt, ist Anführer der von den Vereinten Nationen als jihadistische Terrororganisation eingestufte Hay’at Tahrir al-Sham (HTS) – Nachfolger der ismalistischen Al-Nusa-Front – und tritt als de-facto Präsident Syriens auf. Morgen wäre er von Kanzler Friedrich Merz und Bundespräsidenten Steinmeier empfangen worden, hätte er nicht selbst den Besuch abgesagt. Al-Jolani ist als Anführer der HTS verantwortlich für zahlreiche Verbrechen, die gegen Minderheiten und die kurdische Bevölkerung in Syrien begangen wurden und aktuell begangen werden.

Zwar sind die durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verhängten Sanktionen gegen die HTS im November 2025 aufgehoben worden, dies ändert jedoch nichts an der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit ihrer Führungspersonen. Die Aufhebung von Sanktionen stellt weder eine rechtliche Rehabilitierung noch einen Freibrief für politische Aufwertung dar und lässt bestehende Verpflichtungen aus dem Völkerrecht unberührt.
Hinzukommt: die jihadistischen Strukturen hinter Al-Jolani haben zwar ihre Bezeichnungen und organisatorischen Strukturen verändert, nicht aber ihre ideologischen Grundlagen und Gewaltpraxis, wie im Frühling und Sommer 2025 schon bei den Angriffen auf die alawitische und drusische Bevölkerung in Syrien dokumentiert wurde.
Parallel zu dem geplanten Empfang ereigneten sich in Aleppo und Umgebung schwerste Gewaltverbrechen, die völkerrechtlich eindeutig einzuordnen sind. Nach verifizierten Dokumentationen handelt es sich um gezielte und systematische Angriffe auf Kurd:innen und Êzîd:innen. Berichtet wird von Folter und außergerichtlichen Tötungen von Zivilpersonen, Menschen wurden lebendig aus hohen Stockwerken heruntergeworfen. Krankenhäuser wurden angegriffen und Menschen, die sich in ihren Wohnungen oder in Krankenhäusern aufhielten, wurden hingerichtet. Berichtet wird auch über das zwangsweise Verschwindenlassen von über 1000 Personen sowie die Vertreibung von rund 120.000 Menschen. Art, Umfang und Systematik dieser Taten erfüllen die Tatbestände von Kriegsverbrechen und begründen zudem den dringenden Verdacht auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. Die ideologisch motivierte Entmenschlichung der Kurd:innen begründet darüber hinaus ernsthafte Anhaltspunkte für genozidale Gewalt.
Derzeit sind zudem rund 1.200 êzîdische Familien in Aleppo und Umgebung einer erneuten akuten Gefahr schwerster völkerrechtlicher Verbrechen ausgesetzt.
Trotz des von Damaskus letzte Woche ausgerufenen Waffenstillstands, der auch Grund für die Absage des Besuchs von Al.Joulani ist, setzen Milizen, die dem syrischen Verteidigungsministerium zugeordnet werden, Angriffe gegen die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) in Raqqa und Shedadê, sowie Ain Issa fort. Ziele sind vor allem zwei Gefängnisse für mehrere tausend IS-Gefangene und strategische Ziele, um die Stadt Kobane vom Gebiet der Demokratischen Selbstverwaltung abzuschneiden.
In dieser Situation hätte der Bundeskanzler keine Probleme damit gehabt, Al-Jolani offiziell zu empfangen und ihm internationale Anerkennung zu gewähren, um Abschiebungen für in Deutschland lebende Syrier_innen zu besprechen.
Diese Praxis ist politisch inakzeptabel und völkerrechtlich nicht haltbar.
Deutschland ist international Vorreiter darin, in Syrien begangene internationale Verbrechen des Assad-Regimes und des IS strafrechtlich zu verfolgen.
Die genozidalen Gewaltverbrechen der HTS gegenüber Kurd:innen, Êzîd:innen, Alawit:innen und Drus:innen, sowie die Verantwortung türkischer Akteure – wie aktuell den türkischen Grauen Wölfen bei den Angriffen auf Aleppo – sind ebenfalls strafrechtlich zu verfolgen, statt den Anführer dieser Terrororganisation zu hofieren.
Deutschland ist als Vertragsstaat der Konvention über die Verhütung und Bestrafung von Völkermord zudem verpflichtet, drohende genozidale Gewalt aktiv zu verhindern, statt wegzuschauen und politische Signale zu setzen, die faktisch zur Straflosigkeit für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord beitragen.
– Die Gräueltaten der der syrischen Interimsregierung unterstehenden Milizen und der türkischen Grauen Wölfe sind zu verurteilen.
– Die Autonome Selbstverwaltung Nord-Ost-Syriens ist anzuerkennen und mit humanitären Hilfslieferungen zu unterstützen
– Um das NATO-Mitglied zu zwingen, die von dort unterstützten völkerrechtswidrigen Angriffe zu unterlassen, müssen jegliche Waffenlieferungen von Deutschland an die Türkei eingestellt werden.
– Kurd:nnen und Minderheiten aus Syrien ist in Deutschland Schutzstatus zu gewähren, Abschiebungen nach Syrien sind sofort zu stoppen.