Die Linke im Rat der Stadt Bochum fordert eine Überprüfung der Befugnisse und Ausstattung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD). Der KOD verfügt über polizeiähnliche Befugnisse wie Platzverweise, Durchsuchungen und Ingewahrsamnahme und ist zudem mit Handfesseln und Einsatzstöcken ausgestattet.
»Dazu die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sonja Knobbe: „Die Ausbildung für den KOD unterscheidet sich allerdings deutlich von der der Polizei.. Polizeikommissar*innen durchlaufen ein dreijähriges duales Studium mit umfangreichen rechtlichen, polizeifachlichen und praktischen Ausbildungsinhalten. Die Ausbildungswege im KOD sind dagegen deutlich unterschiedlich und vielfach im Verwaltungsbereich angesiedelt. Da stellt sich uns die Frage, ob die polizeiähnlichen Befugnisse für den KOD verantwortbar sind. Gerade beim Einsatzstock und bei Handfesseln sollten wir genau hinschauen.“
Anders sieht es bei den Bodycams aus. Dazu Kreissprecherin Lara Lösch, für Die Linke im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (ASUN): „Bodycams dürfen nicht nur als Schutz für die Beschäftigten verstanden werden. Sie können auch Bürger*innen schützen, Situationen objektiv dokumentieren und dabei helfen, Konflikte zu entschärfen. Bestehende Regelungen zum Datenschutz müssen dabei natürlich eingehalten werden.“
Die Ratsfraktion Die Linke beantragt deshalb für die nächste ASUN-Sitzung am kommenden Dienstag, dass die Verwaltung darlegt, welche Befugnisse und Einsatzmittel angesichts der Ausbildung tatsächlich erforderlich und angemessen sind und wo Anpassungen möglich sind. Das Ordnungsbehördengesetzes NRW eröffnet den Ordnungsbehörden bestimmte Befugnisse, verpflichtet sie aber nicht dazu, diese in jedem möglichen Umfang auszuüben oder den KOD entsprechend auszustatten. Lara Lösch abschließend:
„“Es geht nicht darum, den KOD handlungsunfähig zu machen, sondern darum, dass er klar umrissene kommunale Ordnungsaufgaben wahrnimmt. Dafür muss er nicht immer weiter mit polizeilichen Aufgaben und Einsatzmitteln ausgestattet werden. Bei sozialen Konflikten setzen wir auf Prävention, Unterstützung und Deeskalation statt auf Kontrolle und Verdrängung. Wo staatliche Eingriffe notwendig sind, müssen sie verhältnismäßig sein und die Rechte der Bürger:innen schützen.“«
Wenn kommunale Ordnungsdienste mit Zwangsmitteln hantieren dürfen, dann müssen Ausbildung, Auswahl, Fortbildung und Kontrolle stimmen. Wie übel es werden kann, wenn das nicht der Fall ist, erleben wir ja eindrucksvoll in den USA, wo ein paar Monate Ausbildung mancherorts reichen, bevor man jemanden bewaffnet auf die Menschheit loslässt. ;-)
Aber daraus folgt für mich nicht, dass wir dem Bochumer KOD den Einsatzstock wegnehmen!
Aber wer hoheitliche Befugnisse hat, muss ordentlich ausgebildet sein – und wer diesen Job macht, hat verdammt noch mal ein Recht auf vernünftige Eigensicherung!
Der KOD ist schließlich nicht zum Knöllchenverteilen mit der Blümchenzange unterwegs. Die Leute sollen Platzverweise durchsetzen, Gefahren abwehren und unter bestimmten Voraussetzungen sogar Personen in Gewahrsam nehmen. Wenn dann jemand körperlich aggressiv wird, kann man schlecht sagen: „Moment, wir dürfen Sie leider nicht festhalten – der Streifenwagen kommt in 20 Minuten.“ Das ist keine vernünftige Gefahrenabwehr, das ist Wunschdenken.
Das heißt natürlich nicht, dass jeder KODler automatisch einen Freifahrtschein für den Schlagstock bekommen sollte. Im Gegenteil. Je mehr Eingriffsbefugnisse, desto höher müssen die Anforderungen an Ausbildung und Kontrolle sein. Regelmäßiges Einsatztraining, Deeskalation, klare Einsatzregeln, Dokumentation jedes Zwangsmittel-Einsatzes, Bodycams (wie gefordert und argumentiert) und vernünftige Beschwerde- und Kontrollmöglichkeiten (die neutral sein sollten) gehören für mich zwingend dazu. Nur haben wir bis heute diese neutralen und unabhängigen Kontrollmechanismen nichtmal für die Polizei durchsetzen können.
Gerade wenn es – wie aktuell in Bochum – berechtigte Kritik an Führung und Organisationskultur gibt, muss man da hinschauen. Aber ein Führungsproblem löst man nicht dadurch, dass man allen Beschäftigten das Einsatzmittel wegnimmt. Sonst müsste man konsequenterweise bei jedem Missstand erstmal die Werkzeugkiste abschließen.
Für mich ist deshalb die entscheidende Frage nicht KOD bewaffnen – ja oder nein?
Stattderssen sollten wir uns fragen, welche Aufgaben geben wir dem KOD, welche Mittel braucht er dafür, und welche Ausbildung und Kontrolle verlangen wir dafür?
Deeskalation und Eigensicherung sind kein Gegensatz. Ein gut ausgebildeter KOD, der freundlich, bestimmt und möglichst deeskalierend auftritt, aber im Ernstfall auch handlungsfähig ist, ist mir allemal lieber als ein schlecht ausgebildeter Trupp, der entweder sofort den Knüppel schwingt – oder beim ersten körperlichen Angriff nur noch auf die Polizei warten kann.
Mehr Ausbildung und mehr Kontrolle? Unbedingt. Weniger Schutz für die Beschäftigten? Warum?
Was Recht und Ordnung wahren oder durchsetzen soll, muss selber ordentlich aufgestellt und ausgestattet sein.