Eine Anfrage der Ratsfraktion Die Linke an die Verwaltung hat ergeben, dass im Jahr 2025 in Bochum 335 Zwangsräumungen angesetzt waren, wovon 250 durchgeführt wurden – davon über 30 % durch die städtische VBW. Die Hauptursache waren in ca. 90 % der Fälle Mietschulden, während 10 % auf mietwidriges Verhalten oder Eigenbedarf zurückgingen. Betroffen waren 208 Single-Haushalte und 127 Mehrpersonenhaushalte, darunter 96 mit Kindern. Damit ist Bochum wieder beim relativ hohen Vor-Corona-Niveau angekommen.
»Dazu die Fraktionsvorsitzende der Linken, Wiebke Köllner:
„Jede Zwangsräumung ist eine Zwangsräumung zu viel. Die Zahlen verdeutlichen die prekäre Lage vieler Haushalte, insbesondere von Alleinerziehenden und Familien mit Kindern. Leider ist die städtische VBW Bauen und Wohnen GmbH mit 76 Zwangsräumungen und damit über einem Drittel der Gesamtzahl zu einem guten Teil daran beteiligt. Die VBW als mehrheitlich kommunale Vermieterin sollte aus unserer Sicht mit gutem Beispiel vorangehen und auf diese menschenunwürdige Praxis verzichten.“
Zwar vermeldet die Stadt keine Verzweiflungstaten wie Suizide, eine große psychische Belastung für die Betroffenen ist eine Zwangsräumung trotzdem. Deshalb begrüßt es die Ratsfraktion Die Linke, dass die Stadt Bochum 123 Darlehen zum Wohnraumerhalt gewährt hat, davon 91 für Mietrückstände sowie 32 für Energiekostenrückstände. Diese Rückstände wurden komplett übernommen.
Dazu Wiebke Köllner weiter: „Darüber hinaus wäre es gut, wenn die Bearbeitungszeiten von Wohngeldanträgen schneller gehen würden, denn bereits zwei Monate Zahlungsrückstand sind ein Kündigungsgrund.“«
Anm. d, Red.: Die Linke fragt im Rat regelmäßig die Zahlen der Zangsräumungen bei der Verwaltung ab. In dieser Grafik zeigt sie die Entwicklung von 2004 bis 2025:
Liebe Leserinnen,
in der Antwort der Verwaltung hieß es: „Es ist auch für das Jahr 2025 nach Einschätzung des zuständigen Sachgebiets „Woh
nungsnotfallhilfen“ (50 35) des Amtes für Soziales davon auszugehen, dass ca. 90 % der
Zwangsräumungen auf Mietschulden und ca. 10 % auf mietwidrigem Verhalten oder Ei
genbedarf basieren. Eine verlässliche Auswertung liegt hierzu allerdings nicht vor“.
Das bedeutet – reine Spekulation. Warum existiert dazu keine verlässliche Auswertung? Die Anzahl von Gerichtsverfahren bezüglich Eigenbedarfskündigungen durch private Vermieterinnen steigt deutschlandweit Jahr für Jahr. Dies müsste sich auch auf den immer angespannteren Wohnungsmarkt in Bochum in Zahlen bemerkbar machen. Die vierte Kündigungsmöglichkeit „Verwertungskündigung“ existiert scheinbar nicht?! So lange die Stadt etwaige Zahlen statistisch nicht erfasst können wir Jahr für Jahr nur „spekulieren“. Wie es für die 250 „Zwangsgeräumten“ weiterging erfahren wir leider nicht – schade!
Lebensfremd und inkompetent
Hier zeigt sich einmal wieder, wie lebensfremd und inkompetent die Linkspartei in Bochum ist: An den Zwangsräumungen ist wohl kaum die lange Bearbeitungsdauer der Wohngeldanträge schuld. Wohngeld wird nur gewährt wenn ein Einkommen oder Vermögen nachgewiesen wird, das den Lebensunterhalt (einschließlich der Wohnungskosten) komplett abdeckt. Hier handelt es sich hingegen in hohem Maß um Menschen, die von Grundsicherungsleistungen (Hartz IV/Bürgergeld oder GruSi im Alter und bei voller Erwerbsminderung) leben.
Zwar hat die Stadt Bochum ab 1. Juli 2025 die hier maßgeblichen Mietobergrenzen nach drei Jahren erhöht, allerdings um Minibeträge (1). Für das Geld ist kaum eine neue Wohnung in Bochum anzumieten. In Folge wurden von den etwa 22.000 Hartz IV-BGs in 2024 6,1 % der BGS die Wohnungskosten nicht voll übernommen. Das waren 1232 BGs, im Durchschnitt mit einer Lücke i. H. v. 110,31 € mtl., gesamt im Jahr 1.742.112 € (1,7 Millionen!). Darin 374 BGs mit Kindern (Differenz: 137,56 € mtl.), darin 153 mit Kindern U 6 (Differenz: 144,80 € mtl.) und 207 Alleinerziehende (Differenz: 135,01 € mtl.).
Die Differenz muss aus dem Regelbetrag, aus Ersparnissen oder aus einem Verdienst bezahlt werden. In der Regel dürfte die Wohnkostenlücke zu einer Unterdeckung führen. Besonders übel für Familien mit Kindern. So sieht also der viel propagierte „Kampf gegen die Kinderarmut“ aus! Bei der aktuellen Lage am Wohnungsmarkt ist es illusorisch, eine Wohnung im Rahmen der „Mietobergrenzen“ zu finden. Es ist dringend zu fordern, dass auch eine deutliche Überziehung der Mietobergrenzen vom Jobcenter /Sozialamt zu tragen ist, insbesondere bei Familien mit Kindern.
Die LINKE im Bundestag, insbesondere unsere Bochumer Abgeordnete Cansin Köktürk, hat im August 2025 die Antwort der Bundesregierung auf die aktuelle Anfrage zu den Zahlen für 2024 veröffentlicht (2).
Der Linkspartei in Bochum und dem Mieterverein sind diese Fakten bekannt. Sie wurden zudem mehrfach darauf aufmerksam gemacht. Sie reagieren ebenso wenig wie das „Bochumer Bündnis für Arbeit und soziale Gerechtigkeit“ und andere Akteure. Die unter Hälfte der Bevölkerung hat in Bochum keinerlei Repräsentanz, auch und gerade nicht z.B. bei „Stadt für alle“ (???) oder „Bochum gemeinsam – Aktiv für eine sorgende und demokratische Stadt“. Die Betroffenen werden dann die AFD wählen. Wer will ihnen das verdenken? Sie gehen dabei streng wissenschaftlich vor, Prinzip „trial and erorr“. Von allen anderen sind sie bereits betrogen worden.
Neben den so Zwangsgeräumten gibt es eine große Zahl von erzwungenen Räumungen. Was aus ihnen wird? Bei vielen wird die neue Adresse dann eine Notunterkunft sein. Ersatzwohnungen gibt es nicht. In Bochum herrscht seit Jahren Wohnungsnotstand, von „Zuständigen“ im Elfenbeinturm lange verleugnet („Wieso, der Wohnungsmarkt ist doch entspannt“). Wer sich nur auf 2 Jahre alte Zahlen verlässt und nicht im Leben steht kann es nicht besser wissen. In Bochum muss dringend und schnellstens gebaut werden, und zwar wegen der Not als „Gebäudetyp E“ („E“ wie „einfach“ oder „experimentell“) – immer noch tausend mal besser als jede Notunterkunft, in denen derzeit mehrere tausend Menschen in Bochum hausen.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden (3). Das sind noch fünf Jahre …. .
Hilfreich könnte in Bochum auch sein eine Initiative „Menschenrecht auf Wohnen“, wie es das in andren Städten seit vielen Jahren gibt (4).
(1) Mietobergrenzen
https://jobcenter-bochum.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Geld_Wohnen/Informationen_zu_Ihrem_Umzugswunsch.pdf
https://bochum.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZWt4g-L4oAyuayHskaYwLXTec2LKPLdYZC84cELFkypN/Mitteilung_der_Verwaltung_20251330.pdf
(2) Wohnkostenlücke in Bochum 2024
Die PM dazu:
https://www.dielinkebt.de/themen/nachrichten/detail/wohnkostenluecke-buergergeldbetroffene-zahlen-500-mio-euro-aus-eigener-tasche/
Das Dokument findet sich in der Anlage und hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101005.pdf
Am Einfachsten lassen sich die lokalen Zahlen herausfinden, wenn in der pdf-Suche der Name der Stadt eingegeben wird. Es erfolgen mehrere Hinweise, zunächst die Gesamtbeträge der KdU vor Ort, dann nur Miete, nur Heizkosten, Singles, BGs mit Kindern, BGs mit Kindern U6, Alleinerziehende.
Dortmund ist etwas besser als Bochum:
https://www.nordstadtblogger.de/gigantische-nachfrage-nach-preiswertem-wohnen-doch-foerdermittel-reichen-nicht/
https://gib.nrw.de/wp-content/uploads/2025/09/GIB-Beitraege_2025-20_Wohnraumzugangsstrategie_Dortmund.pdf
(3) Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden:
https://www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/wohnungsmarkt/nationaler-aktionsplan-gegen-wohnungslosigkeit/nationaler-aktionsplan-gegen-wohnungslosigkeit_node.html
(4) Menschenrecht auf Wohnen
https://www.diakonie-bremen.de/projekte/menschenrecht-auf-wohnen
https://www.diakonie-bremen.de/magazin/wohnen-ist-ein-menschenrecht-wie-steht-es-darum-in-bremen
Sehr geehrter Herr Hermann,
da meine Partei hier wohl nicht antwortet übernehme ich das mal. Der Begriff Sozialtransferleistung ist definiert:https://www.armuts-und-reichtumsbericht.de/SharedDocs/Glossareintraege/S/Sozialtransfer.html#:~:text=Bei%20sozialen%20Transferleistungen%20handelt%20es,%C3%B6konomische%20Gegenleistung%20des%20Transferempf%C3%A4ngers%20bedingen.
Darunter zählt also auch das Wohngeld….soviel zum Thema Inkompetenz….interessant an Ihrem Vorwurf ist, dass Sie Zitat: „Hier zeigt sich einmal wieder, wie lebensfremd und inkompetent die Linkspartei in Bochum ist:“ um dann „unserer Bochumer Abgeordnete Cansin Köktürk, hat im August 2025 die Antwort der Bundesregierung auf die aktuelle Anfrage zu den Zahlen für 2024 veröffentlicht (2).
Hier stellt sich mir die Frage ob Sie nur die Fraktionsvorsitzende Wiebke Köllner in ein schlechtes Licht rücken wollen?! Das ist Ihnen wie ich oben dargestellt habe nicht ganz gelungen ;-), denn die Anfrage der Ratsfraktion hat ein anderes Erkenntnisinteresse, als die Anfrage unserer Bundestagsabgeordneten. Ich halte das für keinen guten „Stil“…..
Ansonsten schreiben Sie viel richtiges und ich würde es begrüßen wenn Sie „Hilfreich könnte in Bochum auch sein eine Initiative „Menschenrecht auf Wohnen“, wie es das in andren Städten seit vielen Jahren gibt (4)“, initiieren würden. Die Gefahr, dass einiges „von unserem Wählerklientel“ sich in Richtung FCK AFD bewegen könnte, kann ich Ihnen leider beipflichten. Das hatte ich bereits beim „Böllerverbot“ angemerkt. Weitere Bespiele folgen hoffentlich nicht ;-)!
Mit sozialistischen Grüßen, euer Sudel-Ede!
Sudel Ede ist Mitglied der Partei Die Linke Bochum