Donnerstag 01.01.26, 16:55 Uhr

Nein zur Wehrpflicht 4


Am 8.1.26 trifft sich das Wittener „Nein zur Wehrpflicht Bündnis“.

»Am 05.12. wurde, während über 55.000 SchülerInnen dagegen protestierten, das neue Gesetz zum Wehrdienst beschlossen. Wir, das Nein zur Wehrplicht Bündnis, lassen uns davon nicht entmutigen, sondern wollen nun umso deutlicher zeigen, dass wir nicht bereit sind, in einen Krieg zu ziehen, der nicht in unserem Interesse ist. Der nächste Schulstreik soll deshalb auch in Witten stattfinden! Diese Aktion und unser weiteres Vorgehen für das kommende Jahr wollen wir daher am 08.01. um 18 Uhr planen.


Alle Menschen, die den Streik mitorganisieren wollen, die Interesse an politischer Arbeit haben, die das Bündnis kennenlernen wollen oder generell einfach gegen die Wehrpflicht sind, sind herzlich eingeladen! Wir freuen uns auf euch!«

Gewerkschaftshaus
Hans-Böckler-Straße 12
Donnerstag, 08.01.2026
Beginn: 18:00 Uhr


4 Gedanken zu “Nein zur Wehrpflicht

  • O²

    Welche Wehrpflicht?
    Nur das Musterungsverfahren ist verpflichtend.
    Warum stellt Ihr diese Sachverhalte bewusst falsch dar?

    Nochmal in Steno: Musterung Pflicht, Wehrdienst freiwillig.
    Es muss nicht mal ein Ersatzdienst geleistet werden, wie das vor dem Ende der Wehrpflicht seinerzeit der Fall war.
    Mich berührt Eurre Übertreibung und auf falschen Tatsachern basierende Polarisierung dieser brenzligen Thematik unangenehm, weil sie keinen konstruktiven Beitarg im Diskurs leistet.

    https://www.dw.com/de/bundeswehr-wehrdienst-bleibt-freiwillig-musterung-wird-pflicht/a-74728720

    Natürlich ist es wichtig, sich gegen eine überzogene Militarisierung zu stellen! Aber ich befürchte, ihr nehmt Euch selber die Glaubwürdigkeit Eures Engagements, wenn Aktion wie Kommunikation auf offensichtlichen Fehlinformationen fusst.

    • Redaktion Autor des Beitrags

      Wir stellen keinen Sachverhalt bewusst falsch dar. Bei dem Artikel handelt es sich um die Dokumentation einer Einladung des Bündnisses Nein zur Wehrpflicht.
      … und ja, die aktuellen Bestrebungen favorisieren eine freiwilligen Wehrdienst. Allerdings gehen die Bestrebungen dahinter seit längerem auch davon aus, ihn durch einen verpflichtenden Wehrdienst zu ersetzen. Siehe: https://www1.wdr.de/nachrichten/wehrpflicht-bundeswehr-faq-fragen-antworten-100.html oder https://lomazoma.com/staerkung-der-bundeswehr-otte-grundsatzbeschluss-zur-wehrpflicht-bis-spaetestens-2027-2/
      Aus diesem Grund spricht sich das Bündnis für ein Nein zur Wehrpflicht aus um rechtzeitig Aktionen dagegen zu mobilisieren.

      Die Donnerstagsredaktion

      • O²

        Es ist aber komplett daneben, wenn diese Eventualität als Verbindlichkeit in den Raum gestellt wird.
        Das ist genau der Modus, mit den die eigene Reliabilität und damit die Glaubewürdigkeit in Frage gestellt wird.

        Arbeitet mit dem, was die aktuelle Gesetzlage her gibt, verweist darauf, dass es Bestrebungen aus einigen Ecken gibt, die sich das klassische Modell zurück wünschen, wozu es natürlich nicht wieder kommen darf.
        Bisserl mehr Realismus, bisserl weniger Alarmmodus und Populismus.

      • O²

        Liebe Redaktion,

        als Referenz postet ihr einen WDR Artikel, der ein halbes Jahr alt ist und ganz bestimmt nicht die Situation 1:1 wiedergibt, weil sich seitdem natürlich einiges bewegt hat. Der Artikel gibt in Gänze und verbindlicher Klarheit nicht her, was Ihr behauptet. Ganz im Gegenteil wird dargelegt, warum sich schon aus logistischen Gründen eine verbindliche Wehrpflicht nicht umsetzen lassen würde. Es fehlt halt die komplette Infrastruktur.

        Zitat:

        „Pistorius hat in einem Gesetzentwurf Grundvoraussetzungen für eine Aktivierung der Wehrpflicht formuliert. Damit soll der Bundesregierung die Möglichkeit eingeräumt werden, „mit Zustimmung des Deutschen Bundestages die verpflichtende Heranziehung von Wehrpflichtigen zu veranlassen, wenn die verteidigungspolitische Lage dies erfordert“, und nicht genügend Freiwillige den Wehrdienst ableisteten. Das zitierte der Spiegel aus dem Papier.

        Laut Entwurf soll eine Einberufung aber auch möglich sein, wenn die verteidigungspolitische Lage „einen kurzfristigen Aufwuchs der Streitkräfte zwingend erfordert, der auf freiwilliger Grundlage nicht erreichbar ist“. Voraussetzung ist, dass freiwillige Bewerbungen trotz besserer Bedingungen nicht ausreichen, um die Bundeswehr verteidigungsfähig zu machen.“

        So klar fndet sich das im novellierten Gesetz nicht wieder.‘
        Wir sollten den Unterschied zwischen „in den Krieg ziehen“ und „Land im Ernstfall verteidigen“ nicht verwischen. Ebenfalls eine völlig überzogene Polarisierung. Von diesem Unterschied leite ich natürlich keine Berechtiung der Verpflichtung zum Wehrdienst ab. Aber diese Aussage „nicht in den Krieg ziehen wollen“ ist eine plakative Reduziuerung wie emotionalisierte Polarisierung der Thematik.

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