Für das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung erklärt Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt zur Vorlage „Eckpunkte für Bürgerbeteiligung der Stadt Bochum“ für die Ratssitzung am 01.02.2024: »Das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung ist seit Anfang 2019 mit Verwaltung und Politik im Gespräch, wie ein verbindliches Konzept für Bürgerbeteiligung in Bochum aussehen kann. Dafür hat es sich auch immer wieder aktiv in
Beteiligungsprozesse eingebracht. Auf Wahlprüfstein-Fragen des Netzwerks vor der Kommunalwahl 2020 haben die angefragten, auch heute noch im Rat vertretenen Parteien fast einhellig zugesagt, sich nach ihrer Wahl für eine Erarbeitung von „Leitlinien für Bürgerbeteiligung“ unter Mitwirkung externer Moderation einzusetzen und diese dann verbindlich in die Bochumer Hauptsatzung aufzunehmen. Die damaligen Stellungnahmen der Parteien.
Der Leiter des Referats für Bürgerbeteiligung, Thorsten Lumma, hat im November 2022 auf einer Veranstaltung in Wattenscheid-Höntrop zugesichert, die Ergebnisse einer zunächst nur verwaltungsintern geführten Diskussion über Bürgerbeteiligung mit der Öffentlichkeit zu kommunizieren.
Die Bochumer Grünen haben noch im März 2023 bestätigt, der Rat werde 2023 die Verstetigung der Bürgerbeteiligung durch die Formulierung von Leitlinien beschließen. Und selbstverständlich sollten Bürger*innen an der Definition der Leitlinien beteiligt werden.
Die Verwaltung hat die Ergebnisse ihrer internen Diskussion nun als „Eckpunkte für Bürgerbeteiligung“ dem Rat zur Sitzung am 01.02.2024 vorgelegt.
Von einer Beteiligung der Zivilgesellschaft ist jetzt keine Rede mehr: Der Rat soll die Vorlage nur noch durchwinken!
Den vorgelegten „Eckpunkte“ fehlt es an Verbindlichkeit!
Das 9-seitige Eckpunkte-Papier wimmelt nur so von ‚Soll“-Formulierungen. Gern verwendet wird das Wörtchen „möglichst“, so auch bei dem Umgang mit den Ergebnissen von Beteiligungsprozessen. Dabei ist gerade dieser Umgang nach den Bonner Leitlinien die Messlatte, wie ernst Bürgerbeteiligung genommen wird.
Arbeitsergebnisse müssen den politischen Gremien vorgelegt werden. Diese müssen begründen, wenn sie zu einer anderen Entscheidung kommen. Das alles muss dann öffentlich dokumentiert werden! So entsteht Transparenz! So geht Verlässlichkeit! So wird Vertrauen geschaffen!
Gerade hieran scheiterten aber am Ende die in Bochum so hoffnungsvoll gestarteten Beteiligungsprozesse zu „Gerthe-West“ und „Global Nachhaltige Kommune“. Die von der Verwaltung nun vorgelegten „Eckpunkte“ schaffen für zukünftige Beteiligungsprozesse keinerlei Verbesserung!
Beschließt der Rat am 01.02.2024 die vorgelegten „Eckpunkte“, ist Bochum – hier, wo angeblich das WIR noch zählt – von verbindlichen „Leitlinien für Bürgerbeteiligung“ weiter entfernt denn je.
Während die AfD bundesweit „Bürgerdialoge“ durchführt – zuletzt auch in Witten und Gelsenkirchen – fährt die Stadt Bochum die Debatte um Bürgerbeteiligung vor die Wand. Das frustriert oder erzürnt gar – letztendlich führt es zu Politikverdrossenheit oder fördert gar den Rechtsruck!
Um dem entgegenzutreten, haben Mitglieder aus 11 zivilgesellschaftlichen Organisationen die Ratsmitglieder in einem gemeinsamen Brief aufgefordert, die Debatte um Bürgerbeteiligung in der Ratssitzung nicht zu schließen, sondern für die Zivilgesellschaft zu öffnen, um gemeinsam verbindliche Kriterien zu erarbeiten.
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Weitere in zivilgesellschaftlichen Initiativen aktive Einwohner*innen haben mit einer Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW angeregt, die vorgelegten „Eckpunkte“ nicht zu verabschieden, sondern stattdessen umgehend einen Prozess zur Erarbeitung von Leitlinien für Bürgerbeteiligung unter Beteiligung der Zivilgesellschaft einzuleiten.
Der Rat entscheidet am 01.02.2024 aber nicht nur darüber, wie es mit Bürgerbeteiligung in Bochum weitergeht. Die Ratsmitglieder zeigen durch ihre Abstimmung auch, was die von ihren Parteien 2020 gemachten Wahlversprechen heute noch wert sind. Die nächste Kommunalwahl steht in Bochum 2025 an.«