Donnerstag 03.11.22, 20:11 Uhr
Fragen an das Jobcenter und das Sozialamt

Erreichbarkeit und Energiekostenarmut


Norbert Hermann, Bochum prekär, schreibt: »Corona ist nun hoffentlich endgültig als „Notstand“ überstanden. Es hat sich einiges geändert, beim Jobcenter und auch in der Beratungsszene, und es ist an der Zeit, die interessierte Öffentlichkeit in Kenntnis zu setzen. Dazu haben wir Fragen an das Jobcenter und an das Sozialamt formuliert, die Stadt Bochum hat bereits geantwortet. DGB und Stadt Essen informieren über Unterstützung bei hohen Energiekosten (*). Das Jobcenter hat seine Webseite neu aufgelegt und für mobile Endgeräte kompatibel gemacht: https://jobcenter-bochum.de/. Es gibt ein paar Kacheln statt der früheren Blogstruktur. Eine „Antwort nicht mehr als 3 Klicks entfernt“ verspricht die aktuelle PM des Jobcenters (*). Sobald die Startseite aber verlassen ist, sind die guten alten Menüs wieder da.

Drei Klicks bei der Suche nach den Mietobergrenzen führt gar zu einer Falschmeldung, die erst mit dem vierten Klick relativiert werden kann – wenn mensch denn ahnt, dass es den vierten Klick geben könnte: Es wird behauptet, es gäbe neben der Mietobergrenze in Euro auch eine Größenobergrenze. Das ist aber längst vom Bundessozialgericht kassiert worden, es kommt allein auf die Kosten an. Einen Klick weiter, auf „Informationen zum Umzug“, schreibt dann das Jobcenter selbst: „Sofern die Höchstgrenze nicht überschritten wird, kann die Wohnfläche (Anzahl der qm) nach oben oder unten abweichen!“

Es fehlt auch jeglicher Hinweis auf die „Wirtschaftlichkeitsprüfung“ bei der Prüfung zu hoher Kosten einer bereits bewohnten Wohnung bei Neuantragsstellung: Wenn die Kosten eines Zwangsumzugs höher sind als das was die Behörde dadurch einsparen könnte, sind die „zu hohen“ Wohnungskosten anzuerkennen und zu übernehmen. „Hierbei kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass Unwirtschaftlichkeit vorliegt, wenn die tatsächliche Bruttokaltmiete nicht mehr als 12 % bzw. 60,00 EUR oberhalb des Richtwertes liegt.“ (So das dort verlinkte „Buch Unterkunft SGB II“, Anhang 5, S. 2). Wenn diese „erhöhte Grenze“ aber auch nur um einen Euro überschritten wird, so werden nur Wohnungskosten bis zur Mietobergrenze lt. Tabelle übernommen. Da gilt es frühzeitig kreativ mit Vermieter/Vermieterin zu sprechen oder einen Abstellraum unterzuvermieten (mit Genehmigung von Vermieter*in).

Unklar bleibt (zunächst) auch, wie denn „Warmwasser in Ihrer Wohnung nicht über Heizung aufbereitet“ werden kann. Über Kühlung vielleicht? Nur wer meint, über den normalen Verbrauch noch einen „Mehrbedarf Warmwasser“ zu haben, wird erfahren, was wirklich gemeint ist.

Die Beschwerdestelle ist nun doch korrekt von „Kontakt“ in der Kopfmenüleiste zu „Über uns“ gerutscht. Wobei es da schon einiges an Fantasie braucht, sie unter dem orwell’schen Begriff „Kundenreaktionsmanagement“ zu vermuten. „Da werden Sie geholfen!“,  und auch der Sorge, ob Unterlagen angekommen sind, kann abgeholfen werden. 14 Tage Bearbeitungszeit muss ihnen aber gelassen werden. Hilfreich ist die persönliche Abgabe mit Eingangsbestätigung, oder eine doppelte Abgabe: zusätzlich zur Papierform das Ganze noch per mail, dann gibt es nämlich postwendend eine automatisierte Eingangsbestätigung.

Hier nun die Fragen, wie sie ähnlich auch an die Stadt Bochum/Sozialamt gingen:

  1. Ist der Zugang zu den Standorten wieder uneingeschränkt möglich, oder gibt es coronabedingte Auflagen?
  2. Ist der Zugang zu den Standorten nur mit Termin möglich, oder auch ohne Termin, z.B. zur Abgabe von Unterlagen oder zur Terminvereinbarung (wenn Schwierigkeiten bestehen im Umgang mit digitalen Medien, wegen sprachlicher Hürden, oder weil System und Ansagen zu kompliziert sind)?
  3. Besteht die Möglichkeit, Unterlagen gegen Empfangsbestätigung abzugeben?
  4. Besteht die Möglichkeit, vor Ort Unterlagen einzuscannen, damit sie zügig in die Akte eingepflegt werden können? Es wurde berichtet, dass es in letzter Zeit zu Verzögerungen beim Weg über das Scanzentrum gekommen sei. Ursache sollen Personalengpässe sein.
  5. Wenn ein Termin angefragt wird, in welchem Zeitraum ist mit einem Termin zu rechnen?
  6. Gibt es eine Möglichkeit für Notfalltermine, z.B. wenn eine akute finanzielle Notlage eintritt, oder zum Erhalt des Wohnraums oder zur Vermeidung von Strom- und Gassperren? Gibt es eine „Notfalltheke“ und/oder Notfallsprechzeiten?
  7. Sind ggf. Sprachmittler*innen verfügbar, persönlich, telefonisch oder per Video?
  8. Seit 2016 besteht eine gesteigerte Beratungspflicht (§ 14 Abs 2 SGB II). Welche Maßnahmen hat das JC Bochum dazu getroffen?
  9. Wird weiterhin auch im Homeoffice gearbeitet? Es wurde berichtet, dass Sachbearbeiter*innen dann nicht immer Zugriff auf notwendige Daten und Dokumente haben. Kann im Homeoffice abschließend bearbeitet werden? Gilt dann das 4-Augen-Prinzip?
  10. Durch die enormen Preissteigerungen für Gas und Strom kann es zu hohen Nachzahlungen kommen. Der DGB in der Region informiert derzeit über die Möglichkeit eines „einmaligen Zuschusses“ durch das Jobcenter. Auch die Bildzeitung hat gerade gross darüber berichtet. Auch die Stadt Essen (JC zkT) informiert umfassend. Welche Maßnahmen trifft das JC Bochum?

Über die Ergebnis wird (hier) berichtet werden, in den nächsten Tagen auch über den aktuellen Stand der Hartz IV- (demnächst: „Bürgerhartz-„) – Beratungsstellen. Die fehlen nämlich auch komplett auf der Webseite des Jobcenters auf der Seite „Geld + Wohnen – Downloads + Links – Notfalladressen + Beratungsstellen“. EinE Schelm*in wer Böses dabei denkt … .

Der geneigte Leser/die geneigte Leserin wird feststellen, dass die Probleme mit dem Jobcenter seit bald 18 Jahren die gleichen geblieben sind. Personal immer auf Kante genäht. „Die Jobcenter sind schon jetzt am Rotieren“, sagte gerade der Präsident des Deutschen Landkreistags dem Tagesspiegel (*). Die Beschäftigten „kündigen häufig nicht mehr nur innerlich – sie kündigen tatsächlich“, warnen aktuell die Personalräte der Jobcenter (*). Beim Sozialamt sieht es nicht besser aus: „Wir hauen nur noch Bescheide raus“ sagte dort kürzlich ein Mitarbeiter. Interessant wäre auch, ob das Chaos bei der Ausländerbehörde sich zwischenzeitlich entspannt hat.

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Hier die Antwort der Stadt Bochum vom 31.10.2022:

„Hier die Beantwortung Ihrer Fragen: 

1. Der Zugang zu den Standorten ist immer noch stark eingeschränkt. Gibt es die Möglichkeit eines Zugangs auch ohne Termin, z.B. zur Abgabe von Unterlagen oder zur Terminvereinbarung (wenn Schwierigkeiten bestehen im Umgang mit digitalen Medien, wegen sprachlicher Hürden, oder weil System und Ansagen zu kompliziert sind)? Z.B. im Servicebüro Diekampstraße?

Antwort: Das Servicebüro Diekampstraße hat allg. Öffnungszeiten (MO, MI, DO 913 Uhr), wo ohne Termin Anträge und Unterlagen abgegeben oder Formulare abgeholt werden können; dies betrifft alle Verwaltungsverfahren der Grundsicherung, Sozialhilfe und Hilfe zur häuslichen Pflege sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Zudem können für diese Hilfearten und auch für allen anderen Leistungen aus dem Portfolio des Sozialamtes Termine mit der jeweils zuständigen Sachbearbeitung telefonisch vereinbart werden; dies ist während der gesamten Servicezeiten (MO, DI, MI, DO 8-16 Uhr und FR 8-14 Uhr) möglich.

2. Besteht die Möglichkeit, Unterlagen gegen Empfangsbestätigung abzugeben?

Antwort: Ja, aber der Wunsch nach einer Eingangsbestätigung muss artikuliert werden. Von alleine wird das nicht gemacht, da der Arbeitsaufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stünde; es gibt keine nennenswerten Probleme mit dem Posteingang.

3.Wenn ein Termin angefragt wird, in welchem Zeitraum ist mit einem Termin zu rechnen?

Antwort: Termine werden stets so zeitnah vergeben, wie es im Einzelfall erforderlich ist. Es gibt diesbezüglich keinen Rückstau.

4. Gibt es eine Möglichkeit für Notfalltermine, z.B. wenn eine akute finanzielle Notlage eintritt, oder zum Erhalt des Wohnraums oder zur Vermeidung von Strom- und Gassperren? Gibt es eine „Notfalltheke“ und/oder Notfallsprechzeiten?

Antwort: Auch die Wohnungssicherung / Prävention, die ihren Standort im Verwaltungsgebäude Diekampstraße hat, hat dieselben allg. Öffnungszeiten wie das Servicebüro. Zudem wird ein besonderer Wert auf die lückenlose Abdeckung der täglichen Servicezeiten (s. o.) gelegt: es ist an allen 5 Tagen der Woche stets eine sozialarbeiterische Kraft hierfür verfügbar.

5. Sind ggf. Sprachmittler*innen verfügbar, persönlich, telefonisch oder per Video?

Antwort: Aktuell ist im Leistungsbereich noch eine anlassbezogen engagierte Sprachmittlerin verfügbar, weil der Bedarf zuletzt erheblich zurückgegangen ist. Das Sozialamt hat keine permanenten Sprachmittler. Generell sollten Hilfesuchende im Bedarfsfall möglichst selbst einen Sprachmittler dabeihaben.

6. Wird weiterhin auch im Homeoffice gearbeitet? Es wurde berichtet, dass Sachbearbeiter*innen dann nicht immer Zugriff auf notwendige Daten und Dokumente haben. Kann im Homeoffice abschliessend bearbeitet werden? Gilt dann das 4-Augen-Prinzip und wie wird es umgesetzt?

Antwort: Die Stadt Bochum hat generelle Regelungen zum Homeoffice, die auch für das Sozialamt gelten. Dazu gehört, dass die Leistungsfähigkeit der Dienststellen unter dem Homeoffice nicht leiden. Entsprechend können mittlerweile auch die Mitarbeiter*innen des Sozialamtes im Homeoffice mittels Verschlüsselungstechnologie datensicher und abschließend arbeiten. Zudem ist stets ausreichend viel Präsenz an den Standorten des Sozialamtes sichergestellt.

7. Durch die enormen Preissteigerungen für Gas und Strom kann es zu hohen Nachzahlungen kommen. Der DGB in der Region informiert derzeit über die Möglichkeit eines „einmaligen Zuschusses“ durch das Jobcenter und die Sozialämter. Auch die Bildzeitung hat gestern groß darüber berichtet. Auch die Stadt Essen informiert umfassend. Welche Maßnahmen trifft die Stadt Bochum?

Antwort: Die Stadt Bochum informiert auf ihrer Homepage bereits über zahlreiche Aspekte der Energiekrise: https://www.bochum.de/Aktuelle-Pressemeldungen/Energiekrise/Hilfen-zur-Energiekrise. Allerdings sind hier noch keine leistungsrechtlichen Aspekte integriert; entsprechende Informationen sind aber in Vorbereitung. Der Bochumer Politik wurden die leistungsrechtlichen Möglichkeiten in einer öffentlichen Mitteilung bereits dargestellt:

https://bochum.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZToa6E WTVpbTDKhLbrZJctqnZOR2O9sT6e4-baQ5Ai_Q/Mitteilung_der_Verwaltung_20222527.pdf 

Auch die Stadtwerke Bochum geben Tipps zur Energiekrise: https://www.stadtwerkebochum.de/energiesparen und zu ihren Möglichkeiten, bei der Bewältigung zu helfen: https://bochum.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZaf6iHWoILX6qxDlWTWQJAc01M0EdHX-6llPdlmgI6I4/Antwort_der_Verwaltung_20222446.pdf .

8. Falls doch wieder eine gefährlichere Variante von Corona auftauchen sollte: Ist das Jobcenter Sozialamt darauf vorbereitet? Die telefonische Erreichbarkeit hat ja in Pandemiezeiten ganz gut geklappt. Schwierig war es für Menschen, die weniger technikaffin sind. Werden ggf. geeignete Schutzmaßnahmen in Erwägung gezogen, mit denen persönliche Kontakte und Beratung möglich sind (z.B. Sprechkabinen).

Antwort: Die Schutzmaßnahmen aus der Corona-Pandemie gelten nach wie vor: Terminwünsche werden auf Notwendigkeit geprüft, ggf. hinsichtlich der Personenzahl der Vorsprechenden begrenzt und sie finden dann in besonderen Räumen statt, die mit Spuckschutzwänden ausgerüstet sind. In allen Dienstgebäuden besteht Maskenpflicht für Mitarbeiter*innen sowie Besucher*innen. Es muss letztlich die rechtliche und tatsächliche Entwicklung abgewartet werden. Im Fall von Schließungen wird die telefonische Erreichbarkeit sichergestellt und das Servicebüro – ggf. unter Einsatz des Sicherheitsdienstes – offen gehalten, so lange es vertretbar ist.“

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Hier die Antwort des Jobcenter Bochum vom 03.11.2022

Fragen und Antworten:

  1. Ist der Zugang zu den Standorten wieder uneingeschränkt möglich, oder gibt es coronabedingte Auflagen? 

Antwort: Ja bzw. nein.

2. Ist der Zugang zu den Standorten nur mit Termin möglich, oder auch ohne Termin, z.B. zur Abgabe von Unterlagen oder zur Terminvereinbarung (wenn Schwierigkeiten bestehen im Umgang mit digitalen Medien, wegen sprachlicher Hürden, oder weil System und Ansagen zu kompliziert sind)? 

Antwort: Der Zugang ohne Termin ist während der Öffnungszeiten uneingeschränkt möglich, wir empfehlen jedoch ausdrücklich, vorher telefonisch über die StandortNummer einen Termin zu vereinbaren, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden?

3. Besteht die Möglichkeit, Unterlagen gegen Empfangsbestätigung abzugeben? 

Antwort: Selbstverständlich.

(Anmerkung N.H.: Lt. der Antwort auf eine telefonische Nachfrage soll das an allen Standorten möglich sein. Das scheint aber vielen Mitarbeitenden nicht bekannt zu sein)

4. Besteht die Möglichkeit, vor Ort Unterlagen einzuscannen, damit sie zügig in die Akte eingepflegt werden können? Es wurde berichtet, dass es in letzter Zeit zu Verzögerungen beim Weg über das Scanzentrum gekommen sei. Ursache sollen Personalengpässe sein. 

Antwort: Über Engpässe im Scanzentrum ist uns nichts bekannt. Ungeachtet dessen haben wir aktuell pilotweise 2 Standorte mit Scannern ausgestattet, um Erfahrung mit dem Einsatz vor Ort zu sammeln. Ergebnisse liegen noch nicht vor.

5. Wenn ein Termin angefragt wird, in welchem Zeitraum ist mit einem Termin zu rechnen? 

Antwort: Wir sind bestrebt, im Regelfall den nächstmöglichen freien Termin beim zuständigen Ansprechpartner anzubieten.

6. Gibt es eine Möglichkeit für Notfalltermine, z.B. wenn eine akute finanzielle Notlage eintritt, oder zum Erhalt des Wohnraums oder zur Vermeidung von Strom- und Gassperren? Gibt es eine „Notfalltheke“ und/oder Notfallsprechzeiten? 

Antwort: Eine Vorsprache in Notfällen ist während der Öffnungszeiten jederzeit möglich. Dabei können die Kunden sowohl in ihrem zuständigen Standort als auch in jeder anderen Dienststelle vorsprechen. Aufgrund unserer guten Kontakte zu den Stadtwerken bzw. zum Amt für Soziales der Stadt Bochum lassen sich in den von Ihnen geschilderten Notfällen in der Regel auch rasch befriedigende Lösungen finden.

7. Sind ggf. Sprachmittler*innen verfügbar, persönlich, telefonisch oder per Video? 

Antwort: Neu in Deutschland angekommene Menschen mit mangelnden oder fehlenden Sprachkenntnissen werden bei uns im Integration Point betreut, in dem Dolmetscher dauerhaft vor Ort sind. Die Überstellung in einen anderen Standort erfolgt in der Regel erst nach Erreichen mindestens des Sprachniveaus A2, sodass eine Kommunikation gewährleistet ist. Ungeachtet dessen hat das Jobcenter Bochum eine telefonische Dolmetscher-Hotline eingekauft, die von jedem Arbeitsplatz in Anspruch genommen werden kann. 

8. Seit 2016 besteht eine gesteigerte Beratungspflicht (§ 14 Abs 2 SGB II). Welche Maßnahmen hat das JC Bochum dazu getroffen?

Antwort: Eine gute Beratung erfolgt idealerweise durch den persönlichen Ansprechpartner vor Ort. Daher haben wir in den vergangenen Jahren unser Augenmerk darauf gelegt, alle unsere Mitarbeiter mit Kundenkontakt intensiv im Hinblick auf ihre persönliche Beratungskompetenz zu schulen.

9. Wird weiterhin auch im Homeoffice gearbeitet? Es wurde berichtet, dass Sachbearbeiter*innen dann nicht immer Zugriff auf notwendige Daten und Dokumente haben. Kann im abschliessend bearbeitet werden? Gilt dann das 4-Augen-Prinzip und wie wird das umgesetzt? 

Antwort: Mobilarbeit ist bei uns nur insoweit möglich, als sie mit den dienstlichen Erfordernissen und Interessen in Einklang gebracht werden kann. Dabei genießen die dienstlichen Erfordernisse und Interessen oberste Priorität.

10. Durch die enormen Preissteigerungen für Gas und Strom kann es zu hohen Nachzahlungen kommen. Der DGB in der Region informiert derzeit über die Möglichkeit eines „einmaligen Zuschusses“ durch das Jobcenter. Auch die Bildzeitung hat gestern gross darüber berichtet. Auch die Stadt Essen (JC zkT) informiert umfassend. Welche Maßnahmen trifft das JC Bochum? 

Antwort: Der von Ihnen erwähnte „einmalige Zuschuss“ ist nichts anderes als die Anwendung des bestehenden Rechtes, falls durch hohe einmalige Nachzahlungen bei Heiz- oder Betriebskosten in dem Monat ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II entsteht. Selbstverständlich wird dies auch bei uns berücksichtigt. Darüber hinaus stehen über den „Runden Tisch Energiearmut“ im regelmäßigen Austausch mit allen Akteuren, die in Bochum mit den Themen befasst sind; u.a. Verbraucherzentrale, Mieterschutzbund, Caritas und Amt für Soziales. 

(Anmerkung N.H.: Über das „bestehende Recht“ herrscht aber in der Bevölkerung weitgehend Unkenntnis und Unklarheit. Andernorts wird das offensiv kommuniziert.)

11. Falls doch wieder eine gefährlichere Variante von Corona auftauchen sollte: Ist das Jobcenter darauf vorbereitet? Die telefonische Erreichbarkeit hat ja in Pandemiezeiten durch die Veröffentlichung der Durchwahlnummern der Standorte ganz gut geklappt. Schwierig war es für Menschen, die weniger technikaffin sind. Zieht das Jobcenter ggf. geeignete Schutzmaßnahmen in Erwägung, mit denen persönliche Kontakte und Beratung möglich sind (z.B. Sprechkabinen). 

Antwort:

Wir haben im Zuge der Pandemie alle unsere Beratungsbüros und Empfangstheken so ausgerüstet, dass Gespräche vor Ort grundsätzlich möglich sind (Luftfilter, Trennwände etc.). Darüber hinaus haben wir die Standortnummern beibehalten und nicht zuletzt sind in den letzten zwei Jahren die digitalen Zugangswege ins Jobcenter enorm ausgebaut worden.

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*) Quellen:

aktuelle PM des Jobcenters 

https://jobcenter-bochum.de/fileadmin/user_upload/Presse/2022/PI_NeueWebseite.pdf

„Brandbrief“ JC-Personalräte: Bürgerhartz verschieben!

»Beschäftigte brechen in Tränen aus«

Die Personalräte der Jobcenter schlagen Alarm: Die extreme Belastung treibe Mitarbeiter in die Kündigung. Sie fordern mehr Stellen, eine Verschiebung des Bürgergelds und die Rücknahme von Kürzungen bei Langzeitarbeitslosen.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/buergergeld-jobcenter-personalraetefordern-verschiebung-a-211de9db-5527-4518-b10e-df85c665993e

Die Jobcenter-Personalräte warnen angesichts der Einführung des Bürgergelds und der vorgesehenen Etatkürzungen eindringlich vor einer akuten Überlastung der Jobcenter-Beschäftigten.

https://www.stern.de/news/jobcenter-personalraete-fordern-verschiebung-von-teilendes-buergergelds-32861660.html

Die Beschäftigten „kündigen häufig nicht mehr nur innerlich – sie kündigen tatsächlich“, warnen die Verfasser demnach. https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/jobcenter-personalr%C3%A4tefordern-verschiebung-von-teilen-des-b%C3%BCrgergelds/ar-AA13vhIj

Präsident des Deutschen Landkreistags warnt vor Problemen in den Jobcentern: Der Start des Bürgergelds könnte sich verzögern.

„Die Jobcenter sind schon jetzt am Rotieren“, sagte der Präsident des Deutschen Landkreistags dem Tagesspiegel.

https://www.tagesspiegel.de/politik/prestigeprojekt-der-ampelkoalition-burgergeldzum-1-januar-steht-infrage-8813104.html

Freie Wohlfahrtspflege: JC schlecht erreichbar

Erreichbarkeit von Jobcentern und Arbeitsagenturen für Hilfesuchende – Ergebnisse einer Umfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW)

https://www.bagfw.de/fileadmin/user_upload/Veroeffentlichungen/Publikationen/Umfragen/2022_10_07_Auswertung_BAGFW-Umfrage_Erreichbarkeit_JC_AA.pdf

Erreichbarkeit der Jobcenter in der Corona-Krise

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/31534 vom 08.12.2021 https://dserver.bundestag.de/btd/19/319/1931967.pdf 

Stadt Essen: Unterstützung bei hohen Energiekosten

https://www.essen.de/essenaktuell/energie_und_gas_4.de.jsp

Das Portal sei erstes Ergebnis eines stadtweiten Unterstützungsnetzwerks zu den steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten. Die Stadtverwaltung arbeitet zu diesem Zweck mit Wohlfahrtsverbänden und anderen Beratungsstellen zusammen.

https://www.waz.de/staedte/essen/hilfe-netzwerk-der-stadt-essen-zur-energiekriseist-online-id236559369.html

DGB: Wer eigenes Geld verdient, hat meist keinen Anspruch auf Hilfe vom Jobcenter. Das kann sich aber ändern, wenn eine hohe Nachzahlung fällig wird.

https://www.waz.de/staedte/muelheim/hohe-heizkosten-nachzahlung-dgb-weist-wegaus-der-misere-id236522195.html

https://www.waz.de/staedte/oberhausen/heizkosten-nachzahlung-jobcenter-hilftauch-arbeitnehmern-id236495163.html

https://www.waz.de/staedte/witten/witten-bei-hohen-heizkosten-hilfe-vom-jobcenterpruefen-id236443609.html

(Kopien der WAZ-Beiträge auf Anfrage)

Heizkostenübernahme vom Jobcenter ohne laufenden Hartz IV Bezug

https://www.hartziv.org/news/20221031-heizkosten-nachzahlung-kann-einmaligen-hartz-iv-anspruch-begruenden/

https://www.erwerbslos.de/images/Handreichung_%C3%9Cbernahme-Energiekosten_19.08.2022.pdf

https://www.fr.de/panorama/hohe-heizkosten-einmalige-bewilligung-hartzenergiekrise-geringverdiener-eigenheim-besitzer-rentner-91802374.html

https://taz.de/Hartz-IV-Anspruch-wegen-Nachforderung/!5871984/

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/nicht-genug-geld-fuer-die-gas-oder-stromrechnung-was-kann-ich-tun-75600