Donnerstag 31.03.22, 08:32 Uhr
Stadt räumt "Vorbefassung" des Radentscheidgutachters ein

Unzulässigkeitsbescheinigung für 5.000 Euro plus MwSt


Die Linksfraktion im Bochumer Rat hat eine Antwort der Stadtverwaltung zu einem Vorwurf der Bochumer attac-Gruppe erhalten. Attac hatte erklärt: »Die Stadt begründet die Unzulässigkeit des Radentscheids damit, dass sie „einen renommierten externen Gutachter beauftragt“ habe, der zu diesem Ergebnis gekommen sei. Das ist eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit. Richtig ist, dass die Stadt Bochum einen Juristen gesucht und gefunden hat, der ein Gutachten zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens schreibt. Der Gutachter Harald Hofmann hat vor zwei Jahren ein in weiten Teilen wortgleiches Gutachten in Bielefeld abgeliefert. Er ist faktisch nicht zur Prüfung beauftragt worden. Er sollte offenkundig die Unzulässigkeit genau so begründen, wie er es in Bielefeld gemacht hat. Interessant dürfte sein, wie hoch sein Honorar für seine Wiederholungsarbeit war.« 5.000 Euro plus Mehrwertsteuer hat Hoffmann für die Zweitfassung seines Gutachtens bekommen.

Die Linksfraktion fragte auch: „Nach welchen Kriterien hat die Verwaltung den Gutachter ausgewählt? Gab es ein Auswahlverfahren?“ Die Antwort der Stadt: „Der Gutachter ist ein anerkannter Experte für das Thema Bürgerbegehren. Die Auswahl erfolgte anhand der einschlägigen fachlichen Qualifikation, der Vorbefassung mit dem Thema und aufgrund der kurzfristig notwendigen Verfügbarkeit. Ein Auswahlverfahren erfolgte vor diesem Hintergrund nicht.“ Das Kriterium „Vorbefassung“ wird erstaunlich offen eingeräumt.

Die Anfrage der Linksfraktion und die Antwort der Stadt.
Zum Vergleich:
Gutachten Hofmann Bochum
Gutachten Hofmann Bielefeld