Mittwoch 02.03.22, 16:52 Uhr
Räumarbeiten Am Ruhrort -- Möglicherweise Asbest

Was weg ist, muss nicht mehr kontrolliert werden!


Für das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung erklärt Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt zu dem bisherigen Verlauf der Räumungsarbeiten „Am Ruhrort“:

>>Was weg ist, muss nicht mehr kontrolliert werden!

Die Bürgerinitiative „Grabeland Am Ruhrort“ hat für
Donnerstag den 03.03.2022 um 14.00 Uhr eine Kundgebung am RuhrCongress vor der Ratssitzung angemeldet, weil die bereits vor Aufnahme der Räumungsarbeiten geäußerten Befürchtungen, beim Abriss der Hütten könnten Asbestfasern frei gesetzt werden, bestärkt worden sind. Im Grabeland sind zahlreiche Lauben mit Welleternit-Platten gedeckt. Am 21. und 22.02.2022 hat die Investorin Wilma lmmobilien-Gruppe (Wilma) durch eine Fremdfirma bereits mehrere Lauben mit dem Bagger einreißen lassen. Dächer sind hierbei zerbrochen worden. Beim Brechen von Eternitplatten lösen sich gefährliche Asbestfasern, die sich über die Luft in die Umgebung verteilen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei den im Grabeland bereits erfolgten Abrissarbeiten Eternitplatten zerstört und Asbestfasern freigesetzt worden sind.


Obwohl Oberbürgermeister Thomas Eiskirch, Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke und der Unteren Naturschutzbehörde bereits bei Aufnahme der Arbeiten am 21.02.2022 ein Schreiben von Anlieger*innen vorlag, in dem die Verwendung asbesthaltiger Materialien angesprochen wurde, gab es erst am Mittwoch den 23.02.2022 einen gemeinsamen Ortstermin im Grabeland. Daran nahmen neben der Investorin Wilma Vertreter*innen des mit Artenschutz befassten Fachbüros sowie der Unteren Naturschutzbehörde und ein Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg, Fachbereich Arbeitsschutz teil.

Nach dem Termin teilte die Untere Naturschutzbehörde den Anlieger*innen mit, die ökologische Baubegleitung habe korrekt gehandelt, der Abriss werde fortgesetzt, es sei alles geregelt, der Artenschutz werde berücksichtigt, die Investorin habe sich bisher auch an die Abstimmungen gehalten. Nähere Informationen zu den Abstimmungen könne sie aber nicht weitergeben,

Die Bezirksregierung stoppte dann jedoch den Abriss der mit Welleternit-Platten gedeckten Lauben durch die vor Ort tätige Firma. Diesen darf nur noch ein Betrieb mit Sachkundenachweis vornehmen. Hierbei dürfen Welleternit-Platten nicht beschädigt und erst recht nicht einfach zerschlagen werden. Die Dächer sind in Schutzkleidung von Hand zu entfernen und als ganze Teile in speziellen Asbestsäcken gesondert abgepackt zu entsorgen, um jeden Kontakt mit dem krebserregenden Stoff sicher zu vermeiden. Diese Arbeiten sollen nun am Freitag den 04.03.2022 erfolgen.

Die zusammengeschobenen Abrisshaufen will aber auch die Bezirksregierung nicht mehr auf Rückstände von asbesthaltigen Dächern untersuchen. Was weg ist, muss offenbar nicht mehr kontrolliert werden!

Das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung fragt sich, wie denn wohl die zwischen Stadt Bochum und Wilma vorab durchgeführte Abstimmung der Räumungsarbeiten ausgesehen haben mag. Bei einer vorher durchgeführten Ortsbesichtigung wären die zahlreichen mit Welleternit-Platten gedeckten Lauben nicht zu übersehen gewesen. Warum dann aber Wilma eine Firma beauftragt hat, die offenbar nicht über den erforderlichen Sachkundenachweis verfügt, Arbeiten ohne Schutzkleidung durchgeführt und hierbei möglicherweise Eternit-Platten sorglos mit Bagger zertrümmert hat, dürfte von öffentlichem Interesse sein. Könnten hier nicht auch Verstöße gegen Vorschriften des Umweltstrafrechts im Raume stehen?

Die Betroffenen haben sich – wie schon beim Hochwasser im Juli 2021 – von der Stadt Bochum wieder einmal vollkommen allein gelassen gefühlt. Und sie fragen sich, ob es an den ersten beiden Tagen der Abrissarbeiten nicht zu erheblichem Asbestfaser-Flug „Am Ruhrort“ gekommen ist und so möglicherweise ihre Gesundheit gefährdet wurde. Hätten sie nicht die zuständigen Stellen und die Medien informiert, wären vielleicht alle Hütten mit Bagger abgerissen worden.

Vertrauen können so weder die Investorin noch die Verwaltung aufbauen. Dabei täte gerade die Stadt Bochum gut daran, Vertrauen zu schaffen. Schließlich hat die stadteigene WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft mbH Bochum über Jahre die Fläche als Zwischeneigentümerin für die Investorin Wilma gebunkert. Während dieser Zeit hat sie sich aber um den Zustand der Fläche überhaupt nicht gekümmert. Da durften die Betroffenen doch zumindest erwarten, dass die zuständigen Stellen bei den Räumungsarbeiten durch Wilma von Anfang an auf Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften drängen würden. Statt dessen bedurfte es hierzu offenbar wieder einmal des Drucks aus der Bürgerschaft.<<

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