Samstag 22.01.22, 19:10 Uhr
Bauvorhaben „Am Ruhrort“:

Bedenken in Arnsberg bestehen weiterhin!


Für das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung erklärt Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt ein Jahr nach Rücknahme der Satzungsbeschlussvorlage im Bebauungsplanverfahren „Am Ruhrort“: »Am 25.01.2022 jährt sich erstmals der Tag, an dem die Verwaltung ihre Vorlage für einen Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am Ruhrort“ zurückziehen musste, weil die Bezirksregierung Arnsberg als Obere Umweltschutzbehörde – angeregt durch die Recherchen des Netzwerks für bürgernahe Stadtentwicklung – erhebliche immissionsschutzrechtliche Bedenken angemeldet hatte.

Mit dem im Juli 2021 für alle sichtbar gewordenen Starkregen- und Überschwemmungsproblem für Dahlhausen sind diese immissionsschutzrechtlichen Bedenken in den Hintergrund gerückt. Seitdem wird die öffentliche Diskussion vor allem dadurch bestimmt, dass bei Bebauung des als natürliches Regenauffangbecken wirkenden Grabelands „Am Ruhrort“ für weite Teile Dahlhausens eine Überschwemmungsgefahr droht.

Das Netzwerk hat jedoch mittels eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW in Erfahrung gebracht, dass es daneben weiterhin immissionsschutzrechtliche Probleme gibt. Die Verwaltung hat zwar zwischenzeitlich vom Investor eine Ergänzung des Schallgutachtens einholen lassen, die immissionsschutzrechtlichen Bedenken der Oberen Umweltschutzbehörde in Arnsberg konnten damit aber nicht ausgeräumt werden. Im Rahmen einer erneuten Auslegung von Planunterlagen Mitte 2021 hat die Bezirksregierung Arnsberg in ihrer als Trägerin öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahme festgestellt:

„Gegen die Festsetzungen im Planentwurf bestehen weiterhin Bedenken.“

Begründet hat die obere Umweltschutzbehörde in Arnsberg ihre Bedenken u.a. damit, dass

  • der Abstand zur Industrieanlage zu gering sei,
  • die für ein WA-Gebiet [Allgemeines Wohngebiet nach der Baunutzungsverordnung] zulässigen Lärmimmissionsrichtwerte überschritten werden könnten,
  • bei Wegfall der ca. 190 m langen Ofenhalle an der Ostseite des Betriebsgeländes oder eines Hallenabschnitts die notwendige Schallabschirmung für ein allgemeines Wohngebiet nicht mehr gegeben sei und
  • die geplante Wohnbebauung sich selbst schützen müsste.

Die vollständige Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg vom 18. August 2021.

Am 1. Jahrestag der Rücknahme der Satzungsbeschlussvorlage zum Bauvorhaben „Am Ruhrort“ erscheint es dem Netzwerk angezeigt, die neben den wasserwirtschaftlichen Problemen weiterhin bestehenden immissionsschutzrechtlichen Bedenken nochmals in den Fokus zu rücken – so wie von der Verwaltung geplant, darf „Am Ruhrort“ nicht gebaut werden!«