Donnerstag 24.06.21, 18:45 Uhr

Redebeitrag von „non a parole“ zum geplanten Versammlungsgesetz in NRW


Staatliche Behörden haben ein Rechtsextremismusproblem. Wenn wir das hier heute so sagen, gibt es vermutlich kaum Widerspruch. Und dennoch wird nach der Aufdeckung rechtsextremer Netzwerke in Polizei, Bundeswehr und anderen staatlichen Organen weiter von Einzelfällen geredet. Forderungen nach Studien zu menschenfeindlichen Einstellungen und unabhängigen Ermittlungsbehörden wird kein Gehör geschenkt. Stattdessen kriminalisiert der Gesetzgeber vor allem linke und progressive Bewegungen weiter und überlässt die Ausführung von Repressalien den autoritären Behörden – so auch mit dem geplanten verschärften Versammlungsgesetz.

Das neue Versammlungsgesetz wird mit dem Argument angeführt, dass sich dadurch neonazistische Demonstrationen besser verhindern ließen. Dennoch wird dies an den entsprechenden Stellen des Gesetzesentwurfs nicht dementsprechend benannt. In dieser schwammigen Ausformulierung wird das Gesetz auch auf progressive, demokratische und emanzipatorische Versammlungen anwendbar sein. Die Aufdeckungen von aktiven Rechtsextremist*innen innerhalb der Polizei zeigen zusammen mit strukturellen Analysen klar: Es gibt kein Interesse seitens der Polizei daran, neonazistische Demonstrationen zu unterbinden und andersherum linke, progressive Demonstrationen zu ermöglichen und zu schützen.

Daher gilt für uns, dass ein Versammlungsgesetz, das die Polizei mit weitreichenden Machtbefugnissen ausstattet, eine Gefahr für Freiheit und Demokratie darstellt.

Immer wieder machen wir als Antifaschist*innen auf der Straße schon jetzt die Erfahrung, dass unsere Demonstrationen seitens der Polizei kriminalisiert werden. Wir sind unverhältnismäßig oft von Maßnahmen der Unterbindung, von Platzverweisen, Anzeigen, gewaltsamen Übergriffen oder Festnahmen bedroht. Schon jetzt sind linke Demos nicht nur Orte des Protests, sondern werden über stigmatisierte Kategorisierungen durch Beamt*innen auch zu Orten, an denen alle Teilnehmer*innen abwägen müssen, ob sie bereit sind, im Notfall staatliche Repression hinzunehmen. Das macht uns wütend, denn es verhindert aktiv antifaschistisches Engagement und lässt gleichzeitig Nazis freie Hand. Denn bereits jetzt geltende Maßnahmen, wie etwa gegen uniformierten Protest, könnten schon jetzt gegen rechte Akteur*innen eingesetzt werden. Unsere Erfahrungen auf der Straße lassen uns jetzt schon sicher voraussagen: Egal mit welchem Hintergedanken der Gesetzesentwurf argumentiert wurde: Das Versammlungsgesetzt wird gegen uns verwendet werden und systematisch linke Protestformen unterbinden. Daher steht für uns fest: Gegen Repression und Korps-Geist – für die befreite Gesellschaft!