Die Bochumer Gruppe von Attac und Occupy ruft dazu auf, die im Grundgesetz verankerte Versammlungsfreiheit gegen die Angriffe von CDU und FDP zu verteidigen. Dazu soll das Gespräch mit anderen Initiativen und Organisationen in Bochum gesucht werden, um gemeinsam gegen die Pläne der Landesregierung zu demonstrieren. Als nächster Schritt wird eine gemeinsame (Online-) Veranstaltung im Laufe des Februar vorgeschlagen.
Aus der Presseerklärung:
“Die schwarz-gelbe NRW-Landesregierung hat einen massiven Angriff auf das Demonstrations- und Versammlungsrecht gestartet und im Schatten der Coronadebatte einen Entwurf für ein neues Versammlungsgesetz in einer Nachtsitzung im Landtag eingebracht. CDU und FDP wollen damit Proteste, wie sie z. B. erfolgreich gegen den Braunkohleabbau in Hambach gelaufen sind, unmöglich machen. Mit dem Gesetzentwurf will die Landesregierung eindeutig den Protest auf der Straße be- bzw. sogar verhindern. Gleichzeitig sollen eine Reihe von bisher illegalen Polizeipraktiken legalisiert werden, wie z. B. das anlasslose Filmen von Versammlungen oder die Feststellung der Personalien von Ordner*innen. Selbst die Anmeldung von Demonstrationen soll mit längeren Fristen und bürokratischen Vorgaben erschwert werden. Durchgängiges Ziel des geplanten Versammlungsgesetzes ist eindeutig eine Kriminalisierung von friedlichen Protesten. ……”
Auch die VVN-BDA Bochum sieht in dem Gesetz “die Gefahr, in Zukunft nicht mehr gegen den aktuell immer stärker werdenden Rechtsextremismus demonstrieren zu können. Sollte dieser Entwurf verabschiedet werden, würde bereits ein Aufruf zur gewaltfreien Blockade von Aufmärschen neofaschistischer und rechtspopulistischer Parteien und Gruppierungen unter Strafandrohung von bis zu zwei Jahren gestellt werden. Auch angemeldete Gegendemonstrationen wären davon betroffen. Gewinner wären nur rechte Parteien und Gruppierungen.
Nach der Verschärfung des Polizeigesetzes 2018 geht NRW mit diesem Gesetzentwurf einen weiteren Schritt in Richtung Polizeistaat. Gegenüber Veranstalter*innen, ersammlungsleiter*innen, Order*innen und Teilnehmenden werden Hürden und eine strafbewehrte Drohkulisse aufgebaut, die offenbar vor der Anmeldung und Durchführung von öffentlichen Kundgebungen abschrecken oder diese zumindest erschweren soll. Davon wären dann nicht nur antifaschistische Kundgebungen betroffen, sondern auch Kundgebungen beispielsweise der Friedens-, Umwelt und Klimabewegung, wie z.B. „Fridays for Future” oder „Ende Gelände”.
Der Gesetzentwurf schreibt vor, dass in der Einladung zu einer öffentlichen Versammlung der Name des Veranstalters oder der Veranstalterin anzugeben sei. Dies bedeutet faktisch, dass die anmeldende Person einer antifaschistischen Demonstration den Nazis zum Fraß vorgeworfen wird. Ferner soll aus jedem Grund, den die Polizei als „Gefahr für die öffentliche Sicherheit” annimmt, eine Liste mit Namen und Adressen der Ordner herausgeben werden müssen, unabhängig davon, ob die Gefahr aus der eigenen Demonstration oder von anderen Umständen ausgeht. Auch weitere Einschränkungen wie das sogenannte „Militanzverbot”, die Einrichtungen von Kontrollstellen oder die Erleichterung von Teilnahmeuntersagungen gegenüber einzelnen Personen ohne versammlungsbezogenen Anlass eröffnen Tür und Tor für willkürliche Entscheidungen der Polizei. Nicht überraschen kann in diesem Zusammenhang der Ausbau der Videoüberwachung.
Die Möglichkeit zu friedlichen Blockadeaktionen ist eine ebenso wichtige und legitime Protestform. Das Recht, unerkannt an öffentlichen Formen des Protests und der Meinungsäußerung teilzunehmen ist für eine demokratische und pluralistische Gesellschaft nicht verhandelbar. Sollte dieser Gesetzentwurf so verabschiedet werden, würden erfolgreiche Gegendemonstrationen gegen die rechte Szene nur noch unter hohen persönlichen Risiken für die Beteiligten stattfinden können – oder eben gar nicht mehr. Damit würde das Versammlungsgesetz die Straße für Neofaschisten und Rechtsextremisten frei machen.
VVN-Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten Bochum
Hier gibt es einen Blogeintrag von RA Jasper zu den einzelnen Regelungen:
https://www.prigge-recht.de/nrw-landesregierung-will-versammlungsfreiheit-massiv-beschraenken/
und, unabhängig vom konkreten Thema, aber dennoch sehr interessant, eine Online-Veranstaltungsreihe der kritischen Uni Tübingen zu Polizeigewalt:
http://kut.blogsport.de/