Am vergangenen Freitag, am späten Vormittag, befand sich Ada Ç. auf dem Weg zu seiner Schule, als ein PKW neben ihm hielt, zwei in Zivil gekleidete Männer heraussprangen und rasch auf ihn zukamen. Sie forderten den Jugendlichen auf sich auszuweisen, sie seien Polizisten. Nach Aussagen des Gymnasiasten glaubte er ihnen nicht und forderte sie seinerseits auf, sich als Polizisten zu identifizieren, eine Aufforderung der beide nicht nachkamen. Der junge Mann hielt sie für Kriminelle, bekam Angst und versuchte zu fliehen, wurde aber von beiden überwältigt und zu Boden geworfen. Die Beamten fixierten den um Hilfe Schreien-den mit ihren Knien und ließen erst von ihm ab, als andere Schüler*innen und Passant*innen auf die Gewaltszene aufmerksam wurden und sich um den Polizeiübergriff versammelten. Erst dann durfte sich Ada Ç. erheben und zeigte schließlich auch seinen Personalausweis.
Ein Anruf der Schule im Polizeipräsidium Bochum bestätigte den Polizeieinsatz, bei dem es sich angeblich um einen Einsatz wegen mutmaßlichen Drogen- und Waffenbesitzes gehandelt habe, da der Sechzehnjährige, der keine Tasche bei sich trug, seine Hand in der Hosentasche gehalten habe.
Ada Ç. ist niemals zuvor wegen Drogenbesitzes auffällig geworden. Der Sohn eines Bochumer Stadtrates und ehemaligen Vorsitzenden der Medizinischen Flüchtlingshilfe (MFH) ist auch sonst niemals straffällig in Erscheinung getreten.
„Die Aussagen des Jugendlichen sind glaubwürdig“, erklärt MFH-Vorstand Knut Rauchfuss. „Es liegt daher nahe, dass hier aus rassistischen Motiven gewaltsam gegen einen jungen Mann vorgegangen wurde, der für die Beamten äußerlich in ihr Klischeebild vom jugendlichen Drogendealer mit Migrationshintergrund passte. Das ist Racial Profiling, denn andere Jugendliche in der Umgebung wurden nicht kontrolliert,“ so Rauchfuss weiter.
Die Medizinische Flüchtlingshilfe fordert die Polizei daher auf:
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den Vorfall zu untersuchen,
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dienstrechtliche Konsequenzen gegen die Verantwortlichen einzuleiten und
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den Betroffenen aufgrund der widerrechtlich erlittenen Polizeigewalt zu entschädigen.
„Das kann alles so nicht gewesen sein. Das Grundgesetz verbietet Rassismus. Die Polizei hält sich immer ans Grundgesetz! Deswegen sagt unser Innenminister, brauchen wir ja auch gar keine wissenschaftliche Untersuchung über den per Grundgesetz gar nicht vorhandenen Rassismus bei der Polizei.“