Donnerstag 18.02.16, 17:12 Uhr
Protest gegen die unmenschliche Unterbringung von Geflüchteten

Als wären wir politische Gefangene 3


Weitere Bilder von der Kundgebung
Mehr als 200 Menschen demonstrierten heute Nachmittag vor dem Rathaus gegen die unmenschliche Unterbringung vieler Geflüchteter in Bochum. Aufgerufen zu der Kundgebung hatte der „Treffpunkt Asyl“.  Ein Redebeitrag von Refugees aus den Bochumer Unterkünften endete mit den Worten: „Wir haben alle Träume und wissen nicht wie es mit unserem Leben weiter geht. Wir empfinden die Unterbringung als seelische Folter, als wären wir politische Gefangene.“ In einem Redebeitrag vom Treffpunkt Asyl zur Unterbringungssituation in Bochum wurde deutlich gemacht, dass die Stadt nicht einmal die unzureichenden Mindeststandards einhält, die sie vor einem Jahr formuliert hat. Weitere unmenschliche Massenunterkünfte sind in Planung. Schließlich warnte die Initiative Treffpunkt Asyl in einen Redebeitrag zur geplanten Privatisierung der Unterbringungseinrichtungen in Bochum davor, dass „die Stadt mit dem Outsourcing jetzt eine Entwicklung lostritt, die uns in Zukunft als angebliches Sachzwang-Argument auf die Füße fallen wird, so nach dem Motto: Sorry, wir müssen uns an EU-Recht halten und sind leider gezwungen, die Bochumer Flüchtlingsunterkünfte für die Profitbestrebungen privater Unterbringungskonzerne zu öffnen.“
Vor den Eingängen des großen Rathaussaals, in dem sich der Stadtrat traf, wurde  anschließend ein Flugblatt  verteilt mit dem Titel: Ein Leben in Würde für alle, verdammt nochmal! Solidarität mit den Bochumer Refugee-Protesten.


3 Gedanken zu “Als wären wir politische Gefangene

  • Falk Moldenhauer

    Flüchtlinge helfen, Kriege beenden und Rassismus stoppen. Gegen Profitmaximierung durch Privatitsierung der „Flüchtlingshilfe“.
    Ich trete vehement dafür ein, die von der Bundesregierung mitverursachten Fluchtursachen zu bekämpfen, nicht aber die Flüchtlinge Gemeinsam für soziale Sicherheit und Gerechtigkeit.
    Solidarität ist unsere Kraft.

  • Wolfgang Dominik

    Dauernd konnte jede(r) in der Zeitung lesen, dass unter den 460 Flüchtlingen in den Unterkünften Alte Wittenerstr. in Laer viele Kinder und Babys sein werden.
    4 Wochen lang musste Babynahrung, Windeln, Babycremes, Milchpulver u.a. vom Helferkreis gespendet werden, weil die Stadt und die Träger Caritas und Diakonie dem Caterer keinen Auftrag zur Lieferung erteilt hat. Bis jetzt gibt es noch Engpässe bei Windeln. Liest niemand in der Stadt die eigenen Veröffentlichungen, die ja in den Medien nur reproduziert werden? Oder wird hier nur Bochumer Willkommenskultur demonstriert?

  • Norbert Hermann

    Zu der mangelhaften Versorgung in Flüchtlingsunterkünften:
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    Ich habe schon erwogen, Strafanzeige zu stellen. Damit haben wir aber im Hartz IV-Bereich, wo auch lebensbedrohende Leistungsversagung vorkommt, schlechte Erfahrung gemacht. Wir werden dann auf die Leistungsklage beim Sozialgericht verwiesen – innert dreier Tage kommt der Bescheid („Verhungern lassen ist verboten“).
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    Es bestehen sowohl bei der Unterbringung wie auch bei der Versorgung rechtlich verbindliche Standards auf nationaler und europäischer Ebene. Die Stadt Bochum ist bei allem Bemühen weit davon entfernt. Es wird immer noch nicht das Menschenmögliche getan, es wird gezögert und gespart. Norbert Hermann
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    Rechtliche Grundlagen:
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    So urteilte das Bundesverfassungsgerichtes am 18. Juli 2012 zum Asylbewerberleistungsgesetz:
    “1. Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums […]. Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu.
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    2. Falls der Gesetzgeber bei der Festlegung des menschenwürdigen Existenzminimums die Besonderheiten bestimmter Personengruppen berücksichtigen will, darf er bei der konkreten Ausgestaltung existenzsichernder Leistungen nicht pauschal nach dem Aufenthaltsstatus differenzieren. Eine Differenzierung ist nur möglich, sofern deren Bedarf an existenznotwendigen Leistungen von dem anderer Bedürftiger signifikant abweicht … .”
    (http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010.html)
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    Nach der ‘EU-Aufnahmerichtlinie’ “haben Asylbewerber und Asylbewerberinnen bis zum Abschluss ihres Verfahrens Anspruch auf Aufnahme, einschließlich Wohnung, Lebensmittel, Kleidung, Geldleistungen oder Gutscheine für tägliche Ausgaben. Darüber hinaus haben Asylsuchende Anspruch auf eine angemessene Gesundheitsversorgung, auf Information und Dokumente, auf Grundschulerziehung und in begrenztem Umfang auf Zugang zum Arbeitsmarkt.” (https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2013/33/EU_%28Aufnahmerichtlinie%29 – darin unten der Link zum Original-Dokument)
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    Die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz” (VwV AufenthG) beschreibt unter der Ziffer Nr. 2.4.2 wie der Wohnraum beschaffen sein muss: “Der Wohnraum ist immer dann ausreichend, wenn für jedes Familienmitglied über sechs Jahren 12 qm und für jedes Familienmitglied unter sechs Jahren 10 qm zur Verfügung stehen. Bei einer abgeschlossenen Wohnung reicht es, wenn die Gesamtfläche der Summe der einzelnen Bedarfe entspricht; handelt es sich nicht um eine abgeschlossene Wohnung, so müssen die mitbenutzten Räume zusätzlich verfügbar sein. Eine Unterschreitung der Mindestgröße um 10 % ist unschädlich.”
    (http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/MigrationIntegration/AsylZuwanderung/AufenthG_VwV.pdf;jsessionid=0773CE3D65764BB86DD5A308327CFC6E.2_cid295?__blob=publicationFile)
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    Quelle: https://www.bo-alternativ.de/2016/01/20/ick-buen-al-dor-ich-bin-schon-da/

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