Die Oberbürgermeisterin hatte sich geweigert, eine Anfrage des Friedensplenums zum Moltkemarkt auf dem Springerplatz auf die Tagesordnung der letzten Ratssitzung zu setzen. Die Begründung: Es handele “sich nicht um eine Angelegenheit, in die der Rat eingreifen kann”. Daraufhin hat das Friedensplenum nun einen Bürgerantrag zur nächsten Ratssitzung gestellt. Das Friedensplenum hält für die Pflicht des Rates, in dieser Angelegenheit einzugreifen und darauf zu bestehen, dass der Beschluss des Rates aus dem Jahr 1947 zur Umbenennung des Platzes von den Betreibern des Marktes mit dem notwendigen Respekt geachtet wird. In dem Antrag wird die Stadt aufgefordert,
– die Namensgebung der Betreiber des Marktes zu missbilligen,
– ein Schild aufzustellen, das auf den Ratsbeschluss zur Umbenennung hinweist,
– die Sondernutzungsgenehmigung nicht zu verlängern, wenn der Name nicht geändert wird,
– Werbung für den Markt zu unterlassen.
Donnerstag 27.03.14, 12:58 Uhr
Bürgerantrag des Friedensplenums:
Bellen gegen den Volkstrauertag
Ein Münchner soll 100 Euro Bußgeld zahlen, weil er seinen Hund bei einer Gedenkfeier zum Volkstrauertag bellen ließ. Nun wehrt er sich. Doch der Richter will vor einer Entscheidung den Hund sehen.
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http://www.sueddeutsche.de/muenchen/amtsgericht-muenchen-bellen-gegen-den-volkstrauertag-1.1923374