Bochum-prekär schreibt: »Nach dem erfolgreichen „Umzug gegen Zwangsumzug“ am 18. Mai 2006 und dem Einlenken der Stadtspitze bei der “Heizkostendeckelung†haben sich alle Beteiligten vorgenommen, die Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ (KdU) der Stadt Bochum gemeinsam zu überarbeiten. Aber nichts passierte, lediglich an einzelnen Punkten wurde „herumgebastelt“. Jetzt steht eine neue Version im Netz, wohl immer noch sehr provisorisch. Auf Drängen der Gerichte teils der Rechtslage angepasst, an anderen Positionen immer noch rechtswidrig. Derweil quälen sich Wohnungssuchende, zu den von der Stadt dem Jobcenter vorgegebenen Mietobergrenzen eine Wohnung zu finden – Angebote im unteren Preissegment liegen mittlerweile bis zu einem Drittel über dieser Grenze. Würde die Stadt sich rechtskonform verhalten, würde das möglicherweise zu Mehrkosten von etlichen hunderttausend Euro jährlich führen. Angesichts zusätzlicher Belastungen durch die Defizitfinanzierung des Schauspielhauses und das Musikcenter in Millionenhöhe versucht die Stadt hier zu sparen.«
Mittwoch 29.02.12, 19:37 Uhr