Montag 13.07.09, 22:00 Uhr
Die Unabhängige Sozialberatung fordert:

Endlich gekürzte Heizkosten nachzahlen


Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil am 2. Juli die Pauschalierung von Heizkosten für Hartz IV-Empfängerinnen für unzulässig erklärt. Astrid Platzmann hatte daraufhin in einer Pressemitteilung der Grünen Ratsfraktion erklärt: „Ich begrüße das Urteil des Bundessozialgerichts ausdrücklich. Hier in Bochum werden bereits seit mehr als einem Jahr grundsätzlich die tatsächlichen Heizkosten übernommen.“ Dazu erklärt Norbert Hermann für die Unabhängige Sozialberatung: „Immer noch wird den Betroffenen die Nachzahlung der jahrelang widerrechtlich gekürzten Heizkosten vorenthalten. Von unserer Seite wird seit mehr als zwei Jahren gefordert, dass die Verantwortlichen in der ARGE und im Rat/Sozialausschuss sich bei den Betroffenen entschuldigen und zügig die Nachzahlung der jahrelang widerrechtlich gekürzten Heizkosten veranlassen. Die ARGE Bochum hat noch im August 2007 ihre widerrechtliche Praxis bejubelt (Pressemitteilung der ARGE vom 13.08.07), die die Landessozialgerichte bereits durchgängig für rechtswidrig erklärt hatte. Auch der Sozialausschuss hielt sich noch fast ein halbes Jahr bedeckt. Erst durch ständiges Mahnen verschiedener Interessenvertretungen und rauhere Töne von unserer Seite (Pressemitteilung vom 24.01.08) sahen sich die Herrschaften gezwungen, ihre Praxis der Rechtslage anzupassen. Die Heizkostenrichtlinie der Stadt Bochum ist allerdings immer noch nicht überarbeitet. Wir fordern nun zum wiederholten Male, dass den Betroffenen die rechtswidrig vorenthaltenen Heizkostenanteile umgehend nachgezahlt werden. Wir raten allen möglicherweise Betroffenen, eine Beratungsstelle oder eine sachkundige Anwaltskanzlei aufzusuchen und einen entsprechenden Überprüfungsantrag zu stellen. Unrechtmäßig vorenthaltene Leistungen müssen bis zu vier ganzen Kalenderjahren rückwirkend gezahlt werden.“