Der DGB Ruhr Mark schreibt: “Der Bundesrat hat am 17. Dezember die neuen Hartz-IV-Sätze abgelehnt. Das heißt im Klartext: Ab 1. Januar 2011 müssen die Leistungen des SGB II von der auf Basis der bisherigen Rechtslage berechnet werden. Die zweite Möglichkeit wäre eine Anpassung, die den Gesetzentwurf zur Neuregelung des SGB II berücksichtigt. Dann müssten z.B. Alleinstehenden 359 Euro gewährt werden, zuzüglich von 5 Euro, diese möglicherweise als Darlehen.” „Gegen Bescheide, mit denen Leistungen ab 1.1.2011 bewilligt wurden, sollten die Empfänger deshalb Widerspruch bei der ARGE Bochum einlegen. Wenn es zu einer Einigung im Vermittlungsausschuss kommt, ist zu klären, ob die Regelung der Verfassung entspricht. Das bedeutet zwar nicht automatisch mehr Geld. Kann aber ermöglichen, alle Leistungen ab dem 1.1.2011 rückwirkend zu bekommen, wenn Gerichte entschieden haben, ” so DGB Regionsvorsitzender Michael Hermund.
Der Gesetzgeber hatte die Aufgabe, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010 umzusetzen – und zwar bis zum 1. Januar 2011. Unabhängig davon, ob das noch gelingt, eventuell auch rückwirkend, bestehen Zweifel an einer verfassungskonformen Regelung. Insbesondere an der Ermittlung der Regelbedarfe und an den Leistungen im so genannten Bildungspaket gibt es erhebliche Kritik.
Das Musterschreiben als Datei und als Text:
Widerspruch und Antrag auf Vorläufigkeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Bescheid vom _______________, mir/uns zugegangen am (Datum des Zugangs), über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ab dem 01.01.2011 lege/n ich/wir hiermit Widerspruch ein.
Begründung
Der bewilligten Höhe der Leistungen liegt die bisherige gesetzliche Regelung des SGB II zugrunde. Diese wurde mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 für verfassungswidrig erklärt. Es mangelt für Ihre Bewilligung bisher an einer verfassungskonformen Rechtslage und dies unabhängig davon, ob Ihre Bewilligung zum 01.01.2011 von der bisherigen Rechtslage ausgeht oder die Neuregelung des SGB II für 2011 berücksichtigt.
Insbesondere die Ermittlung der Regelbedarfe und die Leistungen im sogenannten Bildungspaket (Bedarfe für Bildung und Teilhabe) steht nach Einschätzung vieler Kritiker nicht im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Daraus ergeben sich verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf die Gültigkeit der gesetzlichen Regelung und der Höhe der bewilligten Leistungen.
Die verfassungsrechtlichen Fragen sollen durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit überprüft werden. Sie werden daher gebeten, den Widerspruch bis zur rechtskräftigen Entscheidung über diese Rechtsfrage ruhen zu lassen.
Gleichzeitig beantrage ich für Bewilligungen im direkten Anschluss an diesen Bewilligungsabschnitt (Folgeanträge), diese Bewilligungsbescheide im Hinblick auf die oben angesprochene Rechtsfrage für vorläufig zu erklären. Mit der Vorläufigkeitserklärung vermeiden Sie unnötigen Verwaltungsaufwand für ansonsten jeweils notwendige weitere Widersprüche.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Der Widerspruch wird praktisch nichts bringen können, da die Bearbeitungsfrist drei Monate beträgt und in diesem Zeitrahmen die Hartz IV-Parteien SPD-Grüne-CDU-FDP in ihren Geheimgesprächen das Ergebnis für den Regelsatz ausgekungelt haben werden.
Es zeigt sich allerdings wieder deutlich, dass mit der Agenda 2010 und Hartz IV nicht nur der Sozialstaat ausgehebelt wurde, sondern auch die Rechtsstaatlichkeit zunehmend unter Druck gerät. Ab Januar ist die Leistungsgewährung himmelschreiend verfassungswidrig, aber das kümmert sie ebenso wenig wie die wiederholten systematischen Rechtsbrüche durch SGB II-Behörden und die hinter ihnen stehenden Kommunen:
http://www.bo-alternativ.de/2010/06/16/rechtsprechung-wird-ignoriert/
http://www.bo-alternativ.de/2008/01/24/unabhaengige-sozialberatung-staendiger-systematischer-rechtsbruch-durch-arge-rat-sozialausschuss/
Seit den Hunderttausenden auf den Montagsdemos des Jahres 2004 wehren sich die Betroffenen in grosser Zahl und mit vielen Erfolgen vor Gericht. Immer wieder wird seitens der Politik versucht, durch ein „Optimierungsgesetz“ oder ein „Fortentwicklungsgesetz“ diese Möglichkeiten zu beschränken. Mit der jetzt anstehenden Neuformierung des SGB II sollen auch die letzten Reste von rechtlicher Widerstandsmöglichkeit beseitigt werden:
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-II–nderungen-2011,-Thome,-Stand-15.11.2010.pdf
alle weitere Dokumente hier:
http://www.harald-thome.de/download.html
Jetzt handeln !
Aktuell ist es aber für bestimmte Betroffene wichtig, umgehend zu handeln:
Wer es noch bis zum Jahresende schafft, Anträge zu stellen, kann einige Leistungen oder Geld erhalten:
http://www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/rechtshilfen/handeln.pdf
und: Panik bei Elterngeld-Betroffenen:
http://www.bo-alternativ.de/2010/12/20/arge-bleibt-jobless-center/
Diese Aktion ist mir unverständlich. Egal wie es bei den aktuellen “Verhandlungen” um die Regelsätze etc. ausgeht, müssen die eh rückwirkend ausgezahlt werden, da daß Gesetz lt. BVerfG zum 1. Januar 2011 in Kraft treten muss. Es gibt also keine Ansprüche zu sichern (und auf die 5 Euro mehr hat eh niemand gewartet, oder?)