Montag 20.12.10, 22:00 Uhr
Panik bei Elterngeld-Betroffenen

ARGE bleibt Jobless-Center


Ein Kommentar von Norbert Hermann
„Neuer Name, gleiche Leistungen“ schreibt die ARGE auf ihrer homepage. Jobcenter soll es nun heissen. Neue gute Jobs für gutes Geld gibt es dafür nicht. Auch „an … der telefonischen Erreichbarkeit ändert sich nichts.“ Schreiben sie. Das wäre schlecht. War die Erreichbarkeit doch in der letzten Zeit durch die anstehende Umstellung kaum gegeben; aus gleichem Grunde trafen Betroffene auf ständig wechselnde Sachbearbeiter_innen.
Die Beratungsstellen verzeichnen panikartige Anrufe von drohendem Verlust ihres Elterngeldes Betroffener. (bo-alternativ berichtet.) Bis zum Jahresende muss das nachträglich zu zahlende Geld auf dem Konto sein, ab dem neuen Jahr wird es zu 100% angerechnet. Die Zeit ist sehr knapp. In vielen Städten wurden alle Elterngeld Beziehenden rechtzeitig angeschrieben und auf den drohenden Verlust zustehenden Geldes hingewiesen. Nicht so in Bochum, hier gibt es nur einen unzureichenden Hinweis auf der homepage der ARGE.
Der Widerruf der gestreckten Elterngeldauszahlung muss beim zuständigen Versorgungsamt in Dortmund eingelegt werden. Auskunft in Bochum erteilt Herr A. Dukat vom Sozialamt Zimmer: 3118, Telefon: 0234 / 910-14 94 (Vertretung: Herr W. Becker, Zimmer: 3120, Telefon: 0234 / 910-12 31, Herr A. Stolpe, Zimmer: 3117, Telefon: 0234 / 910-27 42) oder auch bei der Servicestelle des Sozialamtes unter 0234 / 910-27 42.
Betroffenen, die die Nachzahlung nicht rechtzeitig erhalten, bleibt noch der Weg zu einer Beratungsstelle oder in eine Anwaltskanzlei: § 13, § 14 und § 15 des Sozialgesetzbuch I verpflichtet die Behörden zu einer aktiven Aufklärung, Beratung und Auskunft über alle sozialen Angelegenheiten. Pennt die Behörde aber wie in diesem Falle, so sind die Betroffenen sozialrechtlich so zu stellen, als wäre die Aufklärung erfolgt und sie hätten sich entsprechend richtig verhalten. („sozialrechtlicher Herstellunganspruch“).
Elterngeldstellen außerhalb Bochums sind zu finden unter:
http://www.elterngeld.net/elterngeldstellen.html
„Die Bundesländer haben die Elterngeld-Verwaltung sehr unterschiedlich geregelt. Teilweise sind die Landkreise zuständig, teilweise die Kommunen und manchmal auch besondere Behörden. Durch Auswahl Ihres Bundeslandes gelangen Sie zur Übersicht der in Ihrem Bundesland vorhandenen Elterngeldstellen.“
Mehr zum Elterngeld-Betrug hier:
http://wiki.familieninsel.de/index.php/Elterngeld