Donnerstag 02.12.10, 14:45 Uhr
Die Linksfraktion empfiehlt:

Widerspruch beim Elterngeld


Die Linke im Rat warnt: „Wenn ALG-II-BezieherInnen nicht gut aufpassen, verlieren sie unter Umständen Ansprüche auf das Elterngeld aus dem Jahr 2010. Die Bundesregierung streicht diese Leistung für sie zwar erst ab Januar 2011, doch auch Ansprüche für das laufende Jahr sind von der Kürzung bedroht. Hartz-IV-Betroffene hatten bisher die Möglichkeit, die ihnen für 14 Monate zustehenden Elterngeldleistungen zu halbieren und damit auf 28 Monate zu strecken. Diese Möglichkeit wird ab dem 01.01.2011 gestrichen. Das heißt, dass sie die Mittel, die ihnen formal für 2010 zustanden, nicht mehr erhalten.“ „ALG-II-BezieherInnen, die ihren Elterngeldanspruch gestreckt haben, sollten dringend Widerspruch bei der Elterngeldkasse einlegen“, rät der Vorsitzende der Linksfraktion, Uwe Vorberg. „Wer das macht, bekommt den ausstehenden Betrag komplett ausgezahlt, ansonsten ist das Geld futsch.“
Außerdem wird die Linksfraktion nächste Woche im Hauptausschuss nachfragen, ob die Betroffenen von der ARGE oder der Elterngeldkasse über das Widerspruchsrecht informiert worden sind. „Wir lehnen selbstverständlich die Kürzung des Elterngeldes für ALG-II-BezieherInnen ab, dies ist eine weitere unsoziale Maßnahme der Bundesregierung,“ stellt Vorberg klar. „Dass aber noch nicht einmal Vertrauensschutz für die bestehenden Ansprüche gilt, sondern die Betroffenen erst Widerspruch einlegen müssen, um das ihnen zustehende Geld zu erhalten, ist eine zusätzliche Schikane.“ Wer darüber nicht informiert wurde, habe eben Pech gehabt. Dieser Vorgang dokumentiert nach Ansicht der Linksfraktion einmal mehr den rücksichtslosen Umgang mit Hartz-IV-Betroffenen.
Die Anfrage für den Hauptausschuss