Vor dem Bochumer Amtsgericht wurde heute für Recht befunden, dass die Dokumentation des nebenstehenden Plakates auf dieser Webseite eine Straftat darstellt. Der verantwortliche Redakteur von bo-alternativ.de wurde von Richterin Heller zu 30 Tagessätzen á 50 Euro verurteilt. Staatsanwältin Wenzel hatte 70 Tagessätze gefordert. Die Torte sei in Wirklichkeit eben doch eine versteckte Bombe, so das Urteil. Auf einer anschließenden Pressekonferenz des Bündnisses gegen Rechts zeigte sich der DGB-Regionsvorsitzende Michael Hermund sehr betroffen: “Wenn dieses Urteil Bestand hat, dann wird damit in Zukunft jeder Widerstand gegen Naziaufmärsche kriminalisiert.” Staatsanwaltschaft und Gericht hatten argumentiert, dass schon allein die Aufforderung “NPD-Aufmarsch verhindern!” strafbar sei, weil eine Verhinderung einer nicht verbotenen Demonstration mit legalen Mittel nicht möglich sei. Als Indiz für die Gewaltbereitschaft der Comicfigur wurde von der Staatsanwältin die grimmigen Augenbrauen und die breitbeinige Haltung ins Feld geführt. Uli Borchers vom Bündnis gegen Rechts stellte im Pressegespräch die Frage, ob sich die Bochumer Justiz wohl darüber bewusst ist, wie sehr sie mit einem solchen Urteil die Nazis motiviert. Die Berichterstattung der Medien über den Prozess wird auf der Sonderseite zum Tortenprozess dokumentiert.
Mittwoch 21.07.10, 14:07 Uhr
Nicht zum ersten Mal versucht die Bochumer Staatsanwaltschaft, die Internetseite bo-alternativ.de bzw. ihren Betreiber Martin Budich zu kriminalisieren. Dabei ensteht der Verdacht, dass sie da eine Privatfehde führt, die mit öffentlichem Strafverfolgungsinteresse nichts zu tun hat.
Wer bo-alternativ so intensiv beobachtet wie die Staatsanwaltschaft, der müsste wissen, dass dort kaum neuen Inhalte generiert, sondern vor allem alle möglichen Meldungen aus dem linken und alternativen Spektrum lediglich wiedergegeben werden. Auch unsere Pressemitteilungen finden sich dort regelmäßig in vollständiger Länge, wofür wir sehr dankbar sind.
Auch das Plakat mit dem Tortenmann hat Martin Budich keineswegs selbst entworfen, sondern lediglich dokumentiert – so wie die Ruhr-Nachrichten das jetzt auch getan haben. Ist es nicht seltsam, dass die Staatsanwaltschaft nicht den eigentlichen Urheber des Plakats vor Gericht zieht und auch nicht die zahlreichen anderen Internetseiten, die es veröffentlich haben, sondern nur Martin Budich und sein bo-alternativ?
Man kann nur wünschen, dass sich der Betreiber dieses für Bochum wichtigen Nachrichten-Portals davon nicht beeindrucken lässt und bo-alternativ so bleibt, wie es ist.
Aichard Hoffmann
Mieterverein Bochum
Mit Verlaub Frau Staatsanwältin,
ich habe an Ihnen einen breitbeinigen Gang und herunter gezogene Augenbrauen
feststellen können, auch sah ich eine Lunte in Ihrer Hand. Da ich aber ohne Brille war
konnte ich die Lunte weder einer Zigarette noch einer Wunderkerze zuordnen. Vielleicht
war es ja auch nur ein Kugelschreiber?
Müsste ich Sie deshalb anzeigen, weil Sie in meinen Augen möglicherweise ernsthaft
zu Gewalt aufgerufen haben?
Ich möchte aber der Sorgfalt halber noch einmal darauf hinweisen, dass ich Brillenträger bin
und in diesem Moment als ich Sie wahr nahm, nicht im Besitz meiner Brille war.
Mit freundlichem Gruß
Norbert Spittka